Der Konzertveranstalter Roger Feyen, der den letztlich geplatzten Auftritt der deutschen Popband Pur am 8. Juni in Eupen organisieren sollte, hat in seiner juristischen Auseinandersetzung mit Pur-Tourmanager Dirk Becker vor dem Langericht Köln einen ersten Sieg errungen.
Wie das Grenz-Echo berichtet, ist es der Dirk Becker Entertainment GmbH durch eine vom Landgericht Köln erlassene Einstweilige Verfügung unter Androhung von Ordnungsgeld untersagt, eine ganze Reihe von Behauptungen zu wiederholen.
Die Dirk Becker Entertainment GmbH hatte u.a. behauptet, die Eupenarena an der Textilstraße sei als Veranstaltungsort festgelegt worden, sodass Feyen wider besseres Wissen Tickets für ein nicht-genehmigtes Gelände verkauft habe. Somit habe sich der Veranstalter, die Roger Pierre Management GmbH, nicht an die vertraglichen Vereinbarungen gehalten.
Nach Einschätzung des Landgerichts Köln entbehren solche Behauptungen jeder Grundlage.
Roger Feyen hatte sich Mitte März mit den Verantwortlichen der Stadt Eupen darauf geeinigt, das Open-Air-Gastspiel von Pur im Städtischen Stadion an der Judenstraße stattfinden zu lassen. Zuvor hatte Feyen das Gelände der AS Eupen am Kehrweg sowie die Industriezone Lontzen für das Konzert vorgeschlagen. Beide Standorte waren jedoch von den jeweiligen Gemeindeverantwortlichen abgelehnt worden.