Wegen des Mordes an zwei Polizisten Ende Januar im Westen Deutschlands ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Das Landgericht in Kaiserslautern stellte am Mittwoch zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung des 39-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis als ausgeschlossen.
Bei dem nächtlichen Verbrechen auf einer entlegenen Kreisstraße bei Kusel im Bundesland Rheinland-Pfalz waren eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein 5 Jahre älterer Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet worden. Die Bluttat bei einer Fahrzeugkontrolle hatte landesweit für Entsetzen gesorgt.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Hauptangeklagte mit dem Verbrechen Jagdwilderei vertuschen wollte. Im Kastenwagen sollen zum Tatzeitpunkt 22 frisch geschossene Rehe und Hirsche gelegen haben.
Einen Nebenangeklagten sprach das Landgericht zwar der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig. Es sah aber von Strafe ab, da der 33-Jährige bereits vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte. Er habe damit zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen, hieß es. Der Mann soll sich an der Beseitigung der Spuren beteiligt haben, aber nicht geschossen haben. Die beiden Männer waren kurz nach der Tat im angrenzenden Saarland festgenommen worden.
Der Hauptangeklagte hatte im Prozess ausgesagt, die Polizeistreife habe die beiden Männer überrascht. „Plötzlich“ habe sein damaliger Komplize mit einer Schrotflinte zuerst die Polizistin erschossen und dann den Polizisten angeschossen. Daraufhin habe der Polizist zu schießen begonnen: Er (39) habe daher seinerseits den 29-Jährigen mit drei Schüssen aus einem Jagdgewehr in einer Art Notwehrsituation getötet.
Dieser Version folgte das Gericht aber nicht. Der Polizeikommissar hatte 15 Schüsse aus der Dienstwaffe abgegeben, in der verregneten Januarnacht aber den Schützen nicht getroffen.
Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte gesagt, bei der Tat seien mehrere Mordmerkmale erfüllt, und die Tat habe „Hinrichtungscharakter“ gehabt – daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor.
Die Verteidigung hatte für „ein gerechtes Urteil“ plädiert, ohne konkrete Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat „kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)
Knallharte Schlagzeile, aber was bedeutet das konkret für den Mörder? Lebenslanf heißt 15 Jahre; nach einem Drittel der Haft, kann er schon auf Bewährung raus, unter Anrechnung der U- Haft läuft der in zwei Jahren wieder durch den Wald und tötet, wenn alles gut läuft, nur Rehe und Schweine….
@Willi Müller: Sie sollten schon zunächst den Bericht lesen, denn Sie schreiben nur Blödsinn: „Das Landgericht in Kaiserslautern stellte am Mittwoch zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung des 39-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis als ausgeschlossen.“
Wow, da haben Sie wahrscheinlich nur die Headline gelesen:
„Das Landgericht in Kaiserslautern stellte am Mittwoch zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung des 39-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis als ausgeschlossen.“
Lebenslang bedeutet zunächst lebenslang. In Deutschland wird frühestens nach 15 Jahren geprüft, ob die Person entlassen werden kann. Bei ihm wird aufgrund des Zusatzes der besonderen Schwere der Schuld nach ca. 14 Jahre geprüft, wie lange die MINDESTverbüßungsdauer angesetzt wird. Kann von 17-30 Jahre gehen und nach dem Ablauf dieser MINDESTverbüßungsdauer kann er einen Antrag auf Entlassung stellen, dem dann aber auch nur statt gegeben wird, wenn die Person nicht mehr als gefährlich für die Allgemeinheit eingeschätzt wird. Die Hürden sind deutlich höher als das Stammtischwissen es erscheinen lässt…
Am besten mal bei der Verteidigung einen Drogentest durchführen.
Kein Mord ?
Zwei Beamte zu erschießen und nebenbei noch 22 Tiere , hatte natürlich mit Mord nichts zu tun🙈.
15 Jahre für einen getöteten Beamten und 3 Monate für ein getötetes Tier wäre wohl gerechter.
Zusammen also 35,5 Jahre zum nachdenken sollte reichen .
Wow. Die Tat geschah Ende Januar und nun schon das Urteil. In Belgien weiss man nach einem Jahr noch nicht ob, wann und wo ein Prozess stattfinden wird.
@ Joseph, da haben SIE Recht, man verdrängt den Prozess bis zur Verjährung!!!
Mord verjährt nicht….
In Belgien haben die meisten die Strafe schon während der Untersuchungshaft abgesessen, dafür auch alles so überfüllt.
https://www.grenzecho.net/82922/artikel/2022-11-30/drei-jahre-haft-fur-reulander-gefordert
Im Mai 2018 erstattete der Vater des Mädchens Anzeige
Das Urteil wird am 23. Dezember 2022 verkündet.
Sind diesmal nur 4,5 Jahre…
In Belgien haben die nach soviel Jahren die Hälfte der Beweise schon vergessen deshalb braucht man nicht so lange absitzen 🤣🤣🤣
Hoffentlich werden die Leute, die sich über den Mord an den beiden Polizisten gefreut haben und Hasskommentare im Netz verbreitet haben, hart bestraft.
@Hasskommentar
Endlich, da ist er ja der Gutmensch, hatte ihn schon vermisst, habe hier nicht feststellen können das sich jemand gefreut hat, weder über die beiden Polizisten noch über die toten Tiere.
Anstatt empört zu sein und harte Strafen zu fordern, sollte man sich jedoch vielleicht mal die Frage stellen, warum Polizisten nicht von jedermann gemocht werden und ja, teilweise sogar gehasst werden.
Gewalt ist nicht immer nur einseitig, deshalb nennt man es ja auch Staatsgewalt.
Hasskomentare gab es wohl nicht hier, aber anderswo im Netz, was gerade einige Wohnungsdurchsuchungen zur Folge hatte.
Und ja, die Polizei wird vor allem von denen nicht gemocht, gegenüber denen die Polizei das staatliche Gewaltmonopol ausüben muss, zB von Polizistenmördern, Bankräuber, Kinderschändern und sonstigen Rechtsbrechern. Und ein bißchen auch von Ihnen, Herr Schelm?
@Hugo
Wenn die Polizei sich dann mal darauf konzentrieren würde, kann ich Ihnen nur recht geben.
Und nein, ich hasse sie nicht aber mögen tue ich sie auch nicht sonderlich, das stimmt.
Ich habe zum Glück noch die Zeiten erlebt als ein Polizist auch noch Mensch war und fünfe auch mal gerade sein lassen konnte, dies hat sich aber über die Jahrzehnte verändert,
Natürlich ist es nicht in Ordnung Polizisten zu erschießen, aber das es passieren kann, darüber sollte sich auch jeder im klaren sein der diesen Job ausübt, dieser Beruf beinhaltet nicht nur Knöllchen schreiben für den kleinen Bürger. Wenn jemand sich dazu entscheidet Berufssoldat zu werden weiß er auch vorher das er in den Krieg geschickt werden kann und wenn es schlecht läuft dabei sterben wird, es ist halt sein Job.
Nichts desto trotz, es muss Polizei geben, ,nur wäre es schön wenn man wieder etwas dahin zurück kommt das der Polizist auch wieder als „Freund und Helfer“ agiert.