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Neue EU-Regeln für die Scheidung internationaler Ehepaare in 18 Ländern

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Die Aufteilung des Vermögens von internationalen Ehepaaren im Fall von Scheidung oder Tod eines Partners soll leichter werden. Am Dienstag traten neue EU-Regeln in Kraft, die festlegen, welches Gericht für ein Paar zuständig ist und nach welchem nationalen Recht geurteilt wird.

Beides ist je nach Fall entweder davon abhängig, wo die Ehepartner leben oder wo die Ehe geschlossen wurde. Auch Menschen mit verschiedenen Pässen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind von den Bestimmungen betroffen.

Weil sich nicht alle EU-Staaten auf die neuen Regeln einigen konnten, gelten sie zunächst nur in folgenden 18 Ländern: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Zypern.

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Irland, Dänemark, Polen und weitere osteuropäische Staaten beteiligen sich nicht. Die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten werden in grenzüberschreitenden Rechtssachen im Bereich der ehelichen Güterstände und der Güterstände eingetragener Partnerschaften weiterhin ihr nationales Recht (einschließlich des Internationalen Privatrechts) anwenden.

Nach Angaben der EU-Kommission leben in der EU mehr als 16 Millionen binationale Paare in einer Ehe oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Die neuen Regeln sollen helfen, Kosten für Gerichtsverfahren von rund 350 Millionen Euro pro Jahr einzusparen. (dpa/cre)

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