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Fernsehnonne Antje Mönning („Um Himmels Willen“) muss nach freizügigem Auftritt auf Parkplatz Geldstrafe zahlen

04.12.2018, Bayern, Kaufbeuren: Die beschuldigte Schauspielerin Antje Mönning kommt zu ihrem Prozess wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses in einen Gerichtssaal vom Amtsgericht. Foto: Matthias Balk/dpa

In der ARD-Serie „Um Himmels Willen“ spielte Antje Mönning einst eine Nonne, nun musste sie sich wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verantworten. Mit großem Medienrummel fand in Bayern der Prozess um einen freizügigen Auftritt der Schauspielerin statt. Bei der Verhandlung wurde im Gerichtssaal viel gelacht.

Mit durchsichtigem Shirt, Minirock und ohne Unterwäsche hat sich Schauspielerin Antje Mönning auf einem Parkplatz vor drei Männern geräkelt – und ist deswegen auf der Anklagebank im Amtsgericht Kaufbeuren gelandet. Dort musste sich die 41-Jährige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verantworten.

“Ich kann nicht glauben, dass es eine Straftat sein soll, als Frau seinen Körper zu zeigen“, sagte sie. Richter Johannes Pausch jedoch verurteilte sie wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße von 300 Euro.

Die Darbietung der Schauspielerin – im Gerichtssaal herrschte Unklarheit darüber, ob es sich dabei eher um einen Striptease oder um einen Tanz handelte – hatte für reichlich Medienwirbel gesorgt. Zwei der Männer waren Zivilpolizisten, die das Tänzchen filmten.

04.12.2018, Bayern, Kaufbeuren: Die beschuldigte Schauspielerin Antje Mönning gibt nach der Urteilsverkündung in ihrem Prozess wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses in einen Gerichtssaal vom Amtsgericht ein Statement vor der Presse ab. Foto: Matthias Balk/dpa

Mönning stritt den Auftritt gar nicht ab, sondern ließ über ihren Anwalt Philip Müller ausrichten, „aus einer künstlerischen Laune heraus“ den Rock gehoben zu haben. Es habe sich um eine improvisierte Performance gehandelt.

Richter Pausch sah den exhibitionistischen Auftritt nicht als Kunst. Es habe sich um eine sexuelle Handlung gehandelt, jedoch nicht um eine erhebliche.

Mönning erklärte über ihren Anwalt, den Parkplatz habe sie bewusst ausgesucht, weil sexuelle Interaktion jeglicher Art dort akzeptiert sei. Sie habe nicht gedacht, dass sich jemand gestört fühlen würde und auch nicht gewusst, dass es sich bei zwei der Männer um Zivilpolizisten handelte. „Ich beschäftige mich seit Jahren künstlerisch mit der spielerischen Befreiung von gesellschaftlichen Zwängen und Prüderie.“

Die beiden 48 und 42 Jahre alten Polizisten waren ihrer Aussage nach gerade mit einer Lastwagenkontrolle beschäftigt, als sich Mönning im Juni mit ihrem Wagen vor das zivile Streifenfahrzeug stellte und mit der Darbietung begann. Ihnen selbst sei das zunächst gar nicht aufgefallen, weil sie mit dem Rücken zu der Frau standen. Der Lkw-Fahrer machte die beiden Beamten auf das Geschehen aufmerksam. Daraufhin, so sagte einer der als Zeugen geladenen Polizisten, habe er zur Beweissicherung die Kamera eingeschaltet.

Sie hätten sich belästigt gefühlt, sagten die Polizisten. Zunächst seien sie von Prostitution ausgegangen, hätten den Vorfall dann jedoch als Erregung öffentlichen Ärgernisses betrachtet. „Es war nicht angenehm anzuschauen“, sagte der 48-Jährige.

04.12.2018, Bayern, Kaufbeuren: Die beschuldigte Schauspielerin Antje Mönning kommt zu ihrem Prozess wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses in einen Gerichtssaal vom Amtsgericht. Foto: Matthias Balk/dpa

Die Aussage des Lkw-Fahrers sorgte im Gerichtssaal für große Heiterkeit. Er sei ein lebenslustiger Typ und habe den Auftritt als Auflockerung betrachtet, nicht als Belästigung. Die Polizisten hätten ihre Arbeit gemacht und «ich habe da zuschauen dürfen», sagte er. „Ich war baff, dass mir so etwas passiert, dass ich so etwas miterleben darf.“

Die Staatsanwältin plädierte auf eine Geldbuße über 400 Euro wegen einer Ordnungswidrigkeit. Die Verteidiger forderten Freispruch oder eine geringere Geldbuße. In ihren letzten Worten vor der Urteilsverkündigung entschuldigte sich Mönning bei den beiden Polizisten.

Mönnings Anwalt Alexander Stevens kündigte nach der Verhandlung an, gegen das Urteil vorgehen zu wollen. Sein Ziel sei, bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen, da seiner Ansicht nach die aus den 70er Jahren stammende Gesetzgebung bei der Erregung öffentlichen Ärgernisses veraltet sei. Mönning erklärte, sie wolle auch in Zukunft mit „lustigen Aktionen“ auf das Thema aufmerksam machen, und fügte an: „Nacktheit ist keine Straftat.“ (dpa)

6 Antworten auf “Fernsehnonne Antje Mönning („Um Himmels Willen“) muss nach freizügigem Auftritt auf Parkplatz Geldstrafe zahlen”

  1. Die „It-girls“ und solche „Schauspielerinnen“ wie diese Mönning, die nichts sind und nichts können, sind leider „Role models“. Aber die Jugend ist vile intelligenter und so als noch vor einer Generation, wie die Progressisten immer wieder behaupten. Der „Flynn-Effekt“ ist also nur reaktionäre Propaganda. Weiter so, verdummt, dann seid ihr leichter zu verarschen.

  2. so bekommt man sehr günstig seine Werbung in Medien und macht wieder auf sich aufmerksam.
    Ich bin auch sehr froh, dass es sonst keine Fälle für die Richter gibt, oder wollte der Richter
    die Beweisaufnahmen sehen ? hihihi……..

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