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Europaparlament billigt neue Führerscheinregeln – Fahrverbote gelten künftig auch fürs EU-Ausland

Junge Frau ist überglücklich, dass sie die Fahrschulprüfung erfolgreich bestanden hat. Stolz zeigt sie ihren digitalen Führerschein, der bis 2030 in allen EU-Staaten über das Smartphone abrufbar sein soll. Foto: Shutterstock

Fahrverbote sollen in der Europäischen Union künftig nicht mehr an Ländergrenzen haltmachen. Zudem gibt es beim Führerschein künftig weitere Änderungen in der EU.

Das Europaparlament hat endgültig neue EU-Führerscheinvorgaben auf den Weg gebracht. Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten hatten sich bereits auf die Vorgaben geeinigt, nun erfolgte der letzte formelle Schritt im Gesetzgebungsprozess. Die EU-Staaten haben drei Jahre für die Umsetzung in nationales Recht und ein weiteres Jahr für die Vorbereitung der Umsetzung. Was sich ändert:

– Digitaler Führerschein: Bis spätestens 2030 soll ein einheitlicher digitaler Führerschein eingeführt werden. „In Zukunft wird es in allen EU-Staaten einen digitalen Führerschein geben, der über das Smartphone abrufbar ist und in der gesamten EU gilt“, heißt es vonseiten des EU-Parlaments. Gleichzeitig behalten Bürger das Recht, eine physische Führerscheinkarte zu beantragen. Beide Versionen sind gleichwertig.

Ein Fahrlehrer und drei Absolventinnen der theoretischen Prüfung. Foto: Shutterstock

– Grenzübergreifende Fahrverbote: Bei massiven Verstößen gegen Verkehrsregeln in einem EU-Land kann ein Fahrverbot in der ganzen Europäischen Union drohen. Das soll sicherstellen, dass Verkehrssünder künftig in allen Mitgliedstaaten zur Verantwortung gezogen werden – unabhängig davon, wo sie den Führerschein erworben haben. Das gilt etwa für schwere Verkehrsverstöße wie Trunkenheit und Drogenkonsum im Straßenverkehr, tödliche Unfälle oder extremes Rasen. Die Regel trifft nicht Urlauber, die aus Unkenntnis lokaler Regelungen eine geringfügige Strafe bekommen.

Nach geltendem Recht dürfen EU-Länder, die den Führerschein nicht ausgestellt haben, Fahrverbote nur im eigenen Hoheitsgebiet durchsetzen. Nun kann der Staat, in dem der Verstoß stattgefunden hat, den Ausstellungsstaat darüber informieren, der dann wiederum das verhängte Fahrverbot übernehmen und EU-weit durchsetzen können soll.

– Begleitetes Fahren auch in anderen Ländern: Ein weiteres Element der EU-weiten Reform ist die Ausweitung des begleiteten Fahrens auf die gesamte Europäische Union. Junge Fahrer sollen so bereits früher unter Aufsicht Fahrpraxis sammeln können. Auch für Berufskraftfahrer soll dieses Modell freiwillig angeboten werden können, um die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen und dem Fachkräftemangel im Verkehrssektor entgegenzuwirken.

Theoretische Führerscheinprüfung. Foto: Shutterstock

– Jüngere Lkw- und Busfahrer: Noch eine Maßnahme gegen Fachkräftemangel ist, dass das Mindestalter für den Lkw-Führerschein von 21 auf 18 Jahre gesenkt wird. Ähnliches passiert bei Busfahrern: Hier wird das Mindestalter von 24 auf 21 Jahre gesenkt.

– Mehr Fokus auf Sicherheit in Fahrschulen: Auch der Unterricht für künftige Fahrer wird angegangen. Künftig sollen Themen wie Ablenkung durch Handynutzung, tote Winkel und Fahrassistenzsysteme stärker Thema werden. Auch der Umgang mit Fußgängern, Kindern und Radfahrenden soll stärker berücksichtigt werden.

– Training reicht für Wohnmobile bis 4,25 Tonnen: Zudem gibt es Erleichterungen für Wohnmobilfahrer. Künftig dürfen Inhaber eines Führerscheins der Klasse B Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen nach einem speziellen Training oder einer Prüfung steuern. Ob für Wohnmobile eine Zusatzschulung oder auch eine Prüfung dafür nötig sein wird, legt jedes Land selbst fest.

– Neue Regeln für Feuerwehr und Zivilschutz: Zusätzlich sollen Freiwillige in Feuerwehren und anderen Zivilschutzeinrichtungen von der Reform profitieren. Künftig dürfen sie bis zu fünf Tonnen schwere Einsatzfahrzeuge mit der Klasse B fahren, sofern sie eine zusätzliche Schulung oder einen Test absolviert haben. Dies gilt auch bei grenzüberschreitenden Einsätzen gelte.

Ein älterer Autofahrer im Straßenverkehr. Die vorgeschlagene Regel, dass Führerscheine von Menschen über 70 alle fünf Jahre erneuert werden sollten, kommt vorerst nicht. Foto: Shutterstock

– Keine verpflichtenden Medizin-Checks: Anders als zwischenzeitlich diskutiert, wird es keine Pflicht für Gesundheitsuntersuchungen ab einem bestimmten Alter geben. Die EU-Staaten können für Auto- und Motorradführerscheine selbst entscheiden, ob sie ein ärztliches Gutachten oder ein Selbstbewertungsformular verlangen.

Zwischenzeitlich waren neben Gesundheitschecks auch eine Sonderkategorie an Führerscheinen für schwere Autos wie SUVs oder die Möglichkeit von Nachtfahrverboten für junge Autofahrer im Gespräch. Keine dieser Ideen konnte sich aber durchsetzen. Auch die vorgeschlagene Regel, dass Führerscheine von Menschen über 70 alle fünf Jahre erneuert werden sollten, kommt vorerst nicht.

– Weniger Verkehrstote bis 2030: Die Reform ist Teil des europäischen Verkehrssicherheitspakets, mit dem die EU ihr Ziel der „Vision Zero“ verfolgt – keine Verkehrstoten und Schwerverletzten mehr bis 2050. Nach dem 2018 gefassten Ziel soll die Zahl der Verkehrstoten bis 2030 halbiert werden im Vergleich zu 2019 – davon ist die EU derzeit aber noch weit entfernt. In den vergangenen fünf Jahren sank die Zahl der Verkehrstoten nur um rund zwölf Prozent.

Nach jüngsten Angaben der EU-Kommission gab es 2024 EU-weit 19.940 Tote bei Straßenverkehrsunfällen. Das entspreche einem Rückgang im Vergleich zum Vorjahr um zwei Prozent. Gemessen an der Bevölkerungszahl sind die Straßen in Schweden (20 Todesfälle pro Million Einwohner) und Dänemark (24 Tote pro Million Einwohner) am sichersten. (dpa/cre)

45 Antworten auf “Europaparlament billigt neue Führerscheinregeln – Fahrverbote gelten künftig auch fürs EU-Ausland”

  1. Der Alte

    Im Schnitt in der EU 40 Verkehrstote pro Million Einwohner. Wenn jedes Jahr 1/80tel der Bevölkerung verstirbt bedeutet dies 12.500 Sterbefälle pro Jahr pro Million. Da machen die Verkehrstoten 0,32 % der Gesamtsterbefälle aus. Natürlich ist jeder vorzeitige Tod für die Betroffenen dramatisch.

  2. Was genau soll uns diese drollige Statistik sagen, und reißt Ihr anscheinend doch irgendwie (ganz entfernt) mitfühleder letzter Satz das wieder raus? Solange es „nur“ bei dieser statistischen Größe bleibt, och, nur 0.32 %, muss man nichts gegen „Sterbefälle“ im Straßenverkehr tun? Wie steht es mit anderen Todesursachen? Wie ist der statistische Anteil von Schlaganfällen, Prostatakrebs, Gewaltverbrechen usw. „pro Million Einwohner“? Auch nicht besonders signifikant? Dann mal Schwamm drüber? Muss man nichts tun?

    • Der Alte

      Zur Einordnung des Phänomens möglicherweise hilfreich. Zudem zeigen die Zahlen, dass eventuell geplante Einschränkungen, die mit emotionalen u. moralbegruendeten Argumenten vorbereitet werden nicht allzu drastisch ausfallen sollten.

    • Ostbelgien Direkt

      @Wolfgang: Sie müssen auch den Text lesen, bevor Sie kommentieren. Dort steht geschrieben: „Gleichzeitig behalten Bürger das Recht, eine physische Führerscheinkarte zu beantragen. Beide Versionen sind gleichwertig.“ Gruß

          • Chips, ich habe einen neuen Personalausweis erhalten. Meine Bitte den Inhalt auszudrucken, hat der Gemeindebeamte abgelehnt. Wie ist das mit dem Datenschutz? Ich darf also nicht wissen, was im elektronischen Chip steht. Bei den vorherigen hat man noch gesagt, die deutsche Polizei soll sich Lesegeräte anschaffen, aber mir einen Ausdruck ausgehändigt.

            Tatsache ist, dass derjenige der ein ausgedrucktes und somit lesbares Dokument will, benachteiligt werden kann.

              • Paranoid, schenken Sie, die Geneinde oder die Polizei mir ein Lesegerät. Im Übrigen hängt es immer davon ab, ob das Lesegerät die Kodierung der Karte versteht. Jede zehn Jahre neue Geräte, scheint ja wohl der Standard zu werden. Meine IT kostet mit etwa 17 EUR/Monat, das ist mehr als das Wasser. Ohne Internet-Abo wohlgemerkt.

            • Ok, das finde ich auch nicht gut. Und vielleicht können Sie da bei der Behörde noch einmal nachhaken.
              Aber, pardon, das Thema war ja hier, dass sich jemand offenbar diskriminiert fühlt, weil er einen Antrag stellen muss. Wir sind uns wahrscheinlich einig darin, dass dies und Ihr Problem zwei verschiedene Dinge sind.

      • Alfons van Compernolle, auf Druck der Nachbarstaaten – ist das überhaupt EU-konform? – habe ich meinen papiernen Führerschein durch eine Plastikkarte ersetzen lassen. Was darauf steht, ist so klein, dass ich es nicht lesen kann.

        • Dat ist n Ding! Wir sind Leidensgenossen. Seit Jahren benötige ich eine Lesebrille. Ich habe einen praktischen Ausweg aus dem Problem kleiner Buchstaben und Zahlen gefunden: Ich benutze diese Brille beim Lesen.
          Andererseits gibt es ja auch „Senioren-Handys“ mit extra großen Zahlen auf dem Tastenfeld. So könnte man vielleicht auch eine politische Initiative zur Einführung von Senioren-Führerscheinen (etwa in DIN A 4) in Gang setzen, nur für den Fall einer Brillen-Allergie.

          • Chips, Sie sind immer 101% auf Seiten der Herrschenden auch noch mit Ironie. Gehören Sie dazu? Zur Sache, der alte Führerschein war nicht DIN A4, vielleicht DIN A5. Der alte Plastikpersonalausweis war auch größer. Die Herrschenden wollen eben keine größeren Kartenleser anschaffen. Ich brauche dafür Lesebrille und Lupe! Bei Smartphone können Sie das alles parametrieren, der Bildschirm wird aber nicht größer.

            • Was hat es mit „Herrschenden“ zu tun, wenn jemand keine Lesebrille benutzen will, stattdessen krampfhaft ein Politikum daraus macht? Was ist Ihnen widerfahren, dass Sie daran Frustration aufladen? Der Führerschein ist nicht das einzige Schriftstück, auf dem man ohne Brille Kleingedrucktes nicht lesen kann. Rufen Sie auch im Supermarkt die Revolte gegen die Supermarkt-Herrschenden aus, wenn Sie die Zutatenliste des Tomatenketchups nicht lesen können? Ist das wirklich ein reales Problem? Für mich ist das, pardon, Realsatire, Kabarett, wofür man auf der Bühne Eintritt zahlen müsste. Insofern Schwamm drüber.

        • Alfons van Compernolle

          WK.: auch in den nederlandse Nachrichten ( Belgie) wurde das gleiche berichtet im Bezug auf Belgien ! Was aber auch gesagt wurde, es handelt sich um eine EU-WEITE in allen EU.-Mitgliedsstaaten geltende Regelung, Die Regietrungen haben Zustimmung signalisiert , nur die Parlamente muessen noch zustimmen.
          Aus dem SPD-Ortsverband Brùssel und aus dem Parteivorstand van VOORUIT , dem ich auch angehoere, wurden mir auf Nachfragen selbige Antworten gegeben.

  3. Zuhörer

    Die Menschen, die bei Amokfahrten getötet werden, zählen die auch als Verkehrstote?
    Für Sicherheit außerhalb des Auto Verkehrs wird wiederum nichts getan.
    Also, nur noch mit 20 kmh durch die Landschaft tuckeln, und danach sich auf dem Weihnachtsmarkt abstechen lassen.
    Die wahren Probleme gehen die in Brüssel nicht an.

  4. Hugo Egon Bernhard von Sinnen

    Jüngere LKW und Busfahrer:
    Och wie schön. Da werden sich die hinzugekommen Osteuropäer aber freuen und die anderen, die bis vor kurzem noch auf den Bäumen geklettert sind.
    Jetzt bekomme ich meine Zweifel, ob Autonome Fahrzeuge nicht doch besser sind.
    Oder ist es eine Maßnahme, um die Unfallstatistik zu verschlechtern, damit die Versicherungen überzeugt werden können, dass die Technik besser ist als der Mensch?
    Denn ohne die Einwilligung der Versicherung, bleibt das völlig autonome fahren im Schwerlastverkehr nur ein Traum für die Transportunternehmen.
    Hier ist wieder deutlich zu sehen, dass man Sachen beschließt, von denen unser Eu-Club keine Ahnung hat. Einem 18-jährigen den 44 Tonner in die Hand drücken. Bei euch kann nicht nur eine Schraube locker sein.

    • Jungensmutter

      Lkw mit 18 ist in Belgien schon möglich. meiner hat mit 18 den LKw mit allen Transportmodulen + Hänger bestanden( beim ersten Mal)und fährt wahrscheinlich besser wie so manch ein Wohnmobil Pilot über 3,5T die auch n’en Lkw Führerschein haben. Der parkt n’en Lkw rückwärts ein wo so manch anderer nicht mit dem Pkw reinkommt. Hört auf die Jugend immer schlecht zu reden…

      • Peter Müller

        Ein und ausparken kann mein 14 järiger Enkel auch schon. Es geht darum , ob man in dem Alter schon geeignet ist einen 40 Tonner zu lenken. Sind die Jüngeren nicht in der Unfallstatistik weit vorne dabei?.

        • Jungensmutter

          Das stimmt, nur wenn sie jung keine Erfahrung sammeln, sind sie im Alter nicht zwingend bessere Fahrer. Mein Sohn fährt Traktor seitdem er 6 ist ( nicht auf der Straße) mit 16 Moped und Traktor Führerschein. Mit 18 Auto, Motorrad Führerschein und LKW. Das waren unfassbar viele Fahrstunden in der Fahrschule. Er hat schon viel Erfahrung gesammelt. Dh mit 18 ist er seit 2 Jahren bereits Verkehrsteilnehmer und weiß wie es auf der Straße ist. Er hat die nötige Reife. Es geht darum nicht immer die Jugend schlecht zu reden. Etliche der jungen Leute sind prima und er hat schließlich die Fahrerlaubnis nicht im Lotto gewonnen. Die meisten ü 50 Fahrer, bekamen denselben gratis zum Militärdienst. Ich hoffe dass regt zum Nachdenken an!

  5. Titel-Intelligenz

    @ Ostbelgien Direkt:
    Das scheint ein weitverbreitetes Problem in der Leserschaft zu sein. Vielleicht sollten Sie die Artikel mit dem Vermerk “ bitte ganz lesen “ kennzeichnen.
    Obwohl….lieber nicht! Mir würden in Zukunft viele “ You made my day“ Momente verloren gehen.
    LG

  6. Mit der EU wird alles besser 🙄

    Aus dem Überwachungsstaat wird eine Überwachungsunion – deren Menschen komplett „gläsern“ und überwacht werden … die Abschaffung des Bargeldes steht ja auch auf dem Programm, der Staat muss schließlich wissen wo und wieviele Brötchen ich täglich kaufe. Wohlgemerkt, alles „zum Wohle der Bürger“ 🤢🤮

    Ich denke, wenn Jemand ein Fahrverbot bekommt, muss er seinen Führerschein abgeben, kann ihn also im Ausland bei einer Kontrolle nicht vorzeigen – das müsste ja eigentlich reichen.

  7. Goodbye Belgien

    @ Mit der EU wird alles besser
    Es gibt einen Unterschied zwischen „Fahrverbot“ und „Führerscheineinzug“ !
    Bisher durfte ein EU-Staat keinen ausländischen Führerschein „einziehen“, allerdings ein „Fahrverbot“ verhängen, welches aber nur für das Land gilt, in welchem das Fahrverbot verhängt wurde. In den anderen Ländern der EU kann man bisher (noch) weiter fahren.
    P.S. Wenn einem der Führerschein „gestohlen“ wurde oder er „verloren“ geht, kann man sich ja einen oder mehrere „auf Reserve“ zulegen bevor Uschi ihre neue Idee durchsetzt ! Sie kennt sich ja bestens mit „verlorenen“ und „gelöschten“ Dokumenten aus !! (Ironie)

  8. DerNörgeler

    An jeder Ecke die tollen hochauflösenden(?) ANPR-kameras; jetzt den digitalen Führerschein! Demnächst digitaler Euro,(inkl.KI) und die Agenda ist perfekt!
    „Niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen“….

  9. Der „elektronische Führerschein“ koppelt sich automatisch mit der Bordelektronik (macht mein Telefon jetzt schon…), ohne darf man nicht losfahren. Wer noch ein Auto mit Verbrenner fährt hat Pech gehabt, kein Fahren möglich. Wer sein CO2 Konto überzogen hat, gestern z.B. Fleisch gegessen, darf heute nicht fahren, ungeimpfte sowieso nicht. Wer hätte das gedacht….

  10. ne Hondsjong

    „Ob für Wohnmobile eine Zusatzschulung oder auch eine Prüfung dafür nötig sein wird, legt jedes Land selbst fest.“
    Wetten das es in Belgien eine Prüfung wird, sehr wahrscheinlich die gleiche wie für ein 7,5 Tonner.
    Ist beim Hänger ja das gleiche ob ich einen B+96 (4,25t) oder einen BE (7t) will ist die Prüfung das gleiche, in anderen EU Länder genügt für den B+96 eine Schulung.

  11. Zuhörer

    Die in Brüssel sollten sich lieber mal um europäische Verkehrsregeln und Beschilderung kümmern. Jedes Land hat andere Höchstgeschwindigkeiten. Wer kann sich da noch auskennen? Sogar innerhalb von Belgien gibt’s einige Unterschiede.
    Es müsste ein Gesetz geben, wenn ich nach Vorschrift meines Landes gefahren bin, dürfte ich nicht in einem anderen EU Land dafür bestraft werden. Ich bin sicher ,da würden die EU Minister sich schnell auf gemeinsame Verkehrsregeln einigen, weil sonst käme kein Geld mehr von Knöllchen rein.

    • Zuhörer, eigentlich gibt pardon gab es das schon. Das Wiener Abkommen von 1968 bestimmte viele Verkehrsregeln und man konnte im Ausland nicht für zuwiderlaufende Regeln bestraft werden, wohl zivilrechtlich belangt. Belgien hat es unterschrieben aber das Paralment hat es erst 1989 ratifiziert. 1971 hat es eine Aktualisierung an Regeln als Genfer Abkommen gegeben. Ob sich die Staaten überhaupt daran halten?

    • Der Alte

      Sind Sie sich der Tatsache bewusst, dass es so viele verschiedene Wirklichkeiten gibt wie es Regionen gibt? Was haben eine Nationalstraße N9 zwischen Erpe-Mere und Aalst und ihre Schwester N5 zwischen Quatre-Bras und Gosselies schon gemeinsam? Die erste führt durch fast ausnahmslos bebautes Gebiet mit hoher Geschäftstätigkeit, die zweite führt nur duch Wiesen und Felder. In Flächenländern wie Frankreich ist der Unterschied zwischen urban und ländlich noch größer. Eine Vereinheitlichung auf EU-Ebene macht keinerlei Sinn und es ist schon vernünftig, dass gewisse Teile der Straßenverkehrsordnung in Belgien Regional-Materie sind.

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