Politik

EU-Parlament billigt EU-weiten Führerscheinentzug

06.02.2020, Nordrhein-Westfalen, Aachen: Ein Polizist winkt ein Kraftfahrzeug zur Kontrolle heraus. Foto: Oliver Berg/dpa

Bekommt ein Belgier in Deutschland ein Fahrverbot, kann er sich bislang schon hinter Lichtenbusch wieder ans Steuer setzen und heimfahren. Das soll künftig anders werden. Eine Mehrheit des Europaparlaments möchte Fahrverbote EU-weit durchsetzen.

Wenn einem Belgier etwa im EU-Ausland verboten wird zu fahren, darf er sich momentan in Belgien trotzdem hinters Steuer setzen. Bislang gilt ein Fahrverbot derzeit nur in dem Land, in dem es auch ausgesprochen wurde. Eine einheitliche Regelung würde nach Meinung von Automobilclubs zur Verkehrssicherheit beitragen.

Bevor neue Regeln in Kraft treten können, muss noch ein Kompromiss mit den EU-Staaten ausgehandelt werden. Die Mitgliedstaaten haben aber noch keine Position zu dem Vorhaben gefunden. Die Verhandlungen werden erst starten, nachdem im Sommer ein neues Parlament gewählt wurde. Nach einer solchen Einigung auf eine Richtlinie haben die Mitgliedstaaten in der Regel rund zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.

Geschwindigkeitsbegrenzungen in Frankreich. Foto: Shutterstock

EU-Parlamentsvizepräsident Jan-Christoph Oetjen sagte: „Wer in einem Land einen schweren Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begeht, hat sein Recht auf Fahren in der EU verwirkt.“ Wichtig sei, dass Verstöße einheitlich und klar definiert seien, so Oetjen.

Die Abgeordneten wollen zudem, dass Fahren ohne gültigen Führerschein in die Liste der schwerwiegenden Verkehrsverstöße aufgenommen wird – so wie Alkohol am Steuer oder tödliche Verkehrsunfälle. Dadurch werden Informationen zum Entzug des Führerscheins automatisch mit dem EU-Staat geteilt, der den Führerschein ausgestellt hat.

Wie das EU-Parlament am Dienstag in Straßburg zudem mitteilte, kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 Kilometern pro Stunde zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Die Abgeordneten wollen das den Angaben zufolge ausweiten, sodass in Wohngebieten bereits der Führerschein weg sein kann, wenn man 30 km/h zu schnell unterwegs ist. Wenn ein EU-Staat ein Fahrverbot ausgesprochen hat, soll spätestens nach 25 Tagen geklärt sein, ob das Verbot EU-weit gilt oder nicht. (dpa/cre)

20 Antworten auf “EU-Parlament billigt EU-weiten Führerscheinentzug”

  1. Dazu muss aber in Deutschland zuerst die Halterhaftung eingeführt werden! Das Deutsche Gesetz sieht vor dass nur der Fahrer des Fahrzeugs zur Verantwortung gezogen werden darf, nicht automatisch der Halter. Deswegen wird in D auch nur von vorne „geblitzt“, anders wie z.B. in Belgien wo es genügt den Halter zu ermitteln der im Zweifelsfalle zahlen muss. In D sollte man immer mit Corona-Maske, Sonnenbrille und Heino-Perrücke fahren, dann ist eine Geschwindigkeitsübertretung praktisch im Nachhinein nicht mehr nachweisbar. Dieses Vorhaben wird wohl an nationalen Eigenheiten scheitern, genau so wie ein EU-einheitliches Asylrecht.

    • Das ganze läuft unter Diskriminierung .
      Denn der Belgier und die Besucher Belgiens wären am häufigsten von dieser Bestrafung betroffen .
      Baustellen , z.B durch Schilder gekennzeichnet mit 30 km/h ; werden an den Wochenende von fast jedem ignoriert, wenn die Bauarbeiten Überhaupt nicht auf der Straße selbst stattfinden .
      Und nur bei uns im Land , haben anscheinend die Leute Narrenfreiheit , denen es ihre Aufgabe ist , die Baustellen ordnungsgemäß einzurichten.
      Man fährt also auf einer Nationalen an der zur Zeit nicht existierenden Baustelle vorsichtig mit 60 anstelle von 70 oder 90 km/h vorbei und verliert dadurch seinen Führerschein und möglicherweise , infolgedessen seinen Arbeitsplatz .
      Wenn das dann zukünftig noch digital permanent kontrolliert wird , 🙄 01010101……………….
      Und ausgerechnet in unserem Land , wo man infrastrukturmäßig teilweise nichts auf die Reihe bekommt , werden solche Gesetze beschlossen .
      Glückwunsch 👍
      Aber klar, zukünftig fallen sowieso immer mehr Arbeitsplätze weg und die heilige KI darf daran natürlich keine Schuld haben , der Schuldige ist immer der Bürger ;
      In der Politik macht man schließlich auch keine Fehler ;
      man fühlt sich als Gott schlechthin .

      • Für einen solches „Gesetzesvorhaben“ hätte ich gerne mal eine Fundstelle (von wem, wann, parlamentarischer Beratungsstand). Es soll ja auch bald ein Gesetzesvorhaben geben, wonach man Computer/Smartphones von Leuten „enteignet“, die Fake-Nachrichten verbreiten, habe ich vom Onkel eines Nachbarn, der sein Wissen nur aus Telegram-Kanälen beziehen soll.

    • Walter Keutgen

      ., sehr guter Beitrag. Außerdem sollte ein Führerscheinentzug nur durch einen Richter erfolgen – ich meine damit nicht das kurzzeitige Fahrverbot nach einer positiven Alkoholkontrolle. Und auf jeden Fallmuss der Fahrer vor Ort ermittelt worden sein.

    • Genau, das ist ja überhaupt der Totalkommunismus, wenn man Verkehrsstraftätern besser auf die Finger klopft. Geht gar nicht, Freiheit ist es, sich rücksichtslos mit der Folge der Gefährdung anderer Leute im Verkehr wie ein Vollidiot aufzuführen.

  2. Gastleser #2

    Hier in den Kommentaren kommen ja komische Begriffe und Aussagen zutage …
    • „Turbokommunismus“
    • „Habeckschen Einbruch in den Heizungskeller!“
    • „Problem EU“
    • „der Schuldige ist immer der Bürger“

    Es fehtl nur noch die Aussage
    • „Warum steht hier Heu?“.

    Das ist doch glatt nicht Euer ernst, oder? Solche Meinungen könnten direkt der fantastischen verschwörerischen Welt der Trollfabrik entspringen …

    Also, Butter bei den Fischen: diese Maßnahme ist durchaus sinnvoll!

    Dass man dann bei manchen leeren, z.T. kilometerlangen Baustelle ein wenig langsamer fahren muss, ist eher ein strukturell hiesiges Problem (und ein ganz anderes) als ein europäisches und ein Wehrmutstropfen für mehr intereuropäische Verkehrssicherheit.

    Klar ist, dass bei den leeren Bausstellen auch etwas getan werden muss. Aber wir sind hier nicht im „Turbokommunismus“ oder sein größter Freund und Feind, der „Turbokapitalismus“. Gute Dinge wollen Weile haben; es braucht halt einfach Zeit, bis sich manches Bewegt. So konnte man ja auch lange genug in einem EU-Nachbarland fast sorgenlos straflos herumfahren, rasen, falschparken, …

  3. Goodbye Belgien

    Die „Experten“ in Brüssel sollen erst einmal eine einheitliche Verkehrsordung auf die Reihe kriegen, die für die komplette EU gilt, und dann erst über grenzüberschreitende Strafmaßnahmen nachdenken. Und dafür sorgen daß „vor dem Gesetz alle gleich sind“ und alle „privilegierten Ausnahmen“ von Politiker und Diplomaten abgeschafft werden.

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