Nach Darstellung der CSP-Fraktion im PDG schweigt sich die DG-Regierung über den konkreten Verwendungszweck einer Summe von 53.290 Euro zusätzlicher Kostenrückerstattungen aus. Eine Auskunft darüber habe Ministerpräsident Karl-Heinz Lambertz (SP) den Christlich-Sozialen bisher verwehrt.
Wörtlich heißt es dazu in einer Pressemitteilung der CSP-Fraktion: „Dem Bericht des Rechnungshofes zum Haushalt 2011 ist zu entnehmen, dass die DG-Regierungsmitglieder neben ihrem monatlichen Bruttogehalt eine Pauschalentschädigung für Repräsentationskosten von monatlich 500 Euro je Minister erhalten. Besonders wird in diesem Bericht darauf hingewiesen, dass die DG-Regierungsmitglieder im Jahr 2011 darüber hinaus die Summe 53.290,34 Euro für bestrittene Ausgaben zurückforderten. Dieses Geld wurde ebenfalls durch die DG-Kasse bezahlt.“
Im Rahmen einer schriftlichen Frage habe Herbert Grommes (CSP) um eine detaillierte Auflistung dieser 53.290 Euro gebeten. Er habe erfahren wollen, welcher Minister zu welchem Zweck Mittel seitens der DG-Kasse zurückgefordert habe, so die CSP, die feststellt: „Außer einer sehr allgemein gehaltenen Antwort, in der völlig im Dunkeln bleibt, wer welche Summe erhielt, blieb der Ministerpräsident Grommes die Antwort mehrmals schuldig. In der Antwort des Ministerpräsidenten hieß es sogar, dass die Regierung nicht beabsichtige, bei dieser Frage tiefer ins Detail zu gehen. Die CSP hält diese Vorgehensweise für inakzeptabel.“
Gerade weil jedes Regierungsmitglied für eventuelle Repräsentationskosten bereits einen Pauschalbetrag von monatlich 500 Euro erhalte, so die Christlich-Sozialen in ihrer Pressemitteilung, sei eine Aufschlüsselung dieser zusätzlich durch die öffentliche Kasse bezahlten Summe – durchschnittlich immerhin über 1100 Euro pro Monat pro Minister – durchaus legitim. „Auch hierbei handelt es sich um Steuergelder, deren Ausgaben verantwortet werden müssen“, erklärte Herbert Grommes.
Die Mitteilung schließt mit einem Fazit aus Sicht der CSP: „Eine kürzlich noch durch den Ministerpräsidenten gelobte bereitwillige Auskunftspflicht der Regierung dem Parlament gegenüber ist vor diesem Hintergrund eher als ein Lippenbekenntnis als eine ernst gemeinte Absicht zu werten, für mehr Transparenz zu sorgen.“
Allez, alle mal so tun, als wär man überrascht!