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Deutschland: „Numerus clausus“ für Medizin ist zum Teil verfassungswidrig

Studenten für Medizin und Zahnmedizin in einem Anatomie-Hörsaal der Medizinischen Fakultät an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Foto: Waltraud Grubitzsch/dpa-Zentralbild/dpa

Das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen im begehrten Fach Humanmedizin ist in Deutschland zum Teil nicht mit der Verfassung vereinbar. Damit steht der „Numerus clausus“ fürs Medizinstudium auf der Kippe.

Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Die Regelung müsse bis zum 31.12.2019 geändert werden.

Zu den Urteilsgründen äußert sich der Erste Senat in Karlsruhe aktuell in einer ausführlichen mündlichen Begründung. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen) hatte zwei Fälle von Bewerbern vorgelegt, die keinen Studienplatz im Fach Humanmedizin bekommen hatten.

Auf jeden Studienplatz kommen mehrere Bewerber. Die Verteilung läuft zu 20 Prozent über die besten Schulnoten, zu 20 Prozent über Wartezeit und zu 60 Prozent über ein Auswahlverfahren direkt bei den Universitäten. Aber auch dabei spielt die Abiturnote eine wichtige Rolle. Zusätzlich kann es Tests oder Gespräche geben.

Bewerber können ihre Chancen durch zusätzliche Qualifikationen verbessern. Vorab wird schon ein Teil der Studienplätze nach speziellen Kriterien vergeben – etwa Härtefällen oder dem Bedarf des öffentlichen Dienstes an Medizinern. (dpa)

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