Das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen im begehrten Fach Humanmedizin ist in Deutschland zum Teil nicht mit der Verfassung vereinbar. Damit steht der „Numerus clausus“ fürs Medizinstudium auf der Kippe.
Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Die Regelung müsse bis zum 31.12.2019 geändert werden.
Zu den Urteilsgründen äußert sich der Erste Senat in Karlsruhe aktuell in einer ausführlichen mündlichen Begründung. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen) hatte zwei Fälle von Bewerbern vorgelegt, die keinen Studienplatz im Fach Humanmedizin bekommen hatten.
Auf jeden Studienplatz kommen mehrere Bewerber. Die Verteilung läuft zu 20 Prozent über die besten Schulnoten, zu 20 Prozent über Wartezeit und zu 60 Prozent über ein Auswahlverfahren direkt bei den Universitäten. Aber auch dabei spielt die Abiturnote eine wichtige Rolle. Zusätzlich kann es Tests oder Gespräche geben.
Bewerber können ihre Chancen durch zusätzliche Qualifikationen verbessern. Vorab wird schon ein Teil der Studienplätze nach speziellen Kriterien vergeben – etwa Härtefällen oder dem Bedarf des öffentlichen Dienstes an Medizinern. (dpa)
„Auf jeden Studienplatz kommen mehrere Bewerber“… um genauer zu sein, etwa 4,5 pro Studienplatz.
In Deutschland ist ja auch jeder 45 jahrige noch im Xten Semester am studieren.
Ist ja auch nicht normal…
@EifelEr: worauf stützt Du diese Behauptung ?
weil es halt so ist.
Stimmt aber nicht:ich kenne 45 jährige Deutsche die ihr Studium beendet haben.
Hauptsache, das Niveau sinkt! Deutschland schaftt sich ab. Schon lange, aber jeden Tag schneller!
@ Ganz unten
Wollen Sie Wetten abschliessen wer sich schneller abschafft Deutschland oder Belgien?