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Womit Belgier auf einer Winterreise in Corona-Zeiten rechnen müssen – Welche Regeln wo im Ausland gelten

12.12.2021, Österreich, Ischgl: Skifahrer warten im Skigebiet bei der Gondel, wo Schilder auf die Corona-Regelungen hinweisen. Foto: Expa/Johann Groder/APA/dpa

Einreise nur mit Dreifachimpfung – oder reicht ein negativer Test? Angesichts der rasant steigenden Zahl von Neuinfizierten haben viele Länder neue strikte Maßnahmen ergriffen. Ein Überblick.

Die Omikron-Welle rollt: Einige Länder haben bereits die Reißleine gezogen und mit strikten Maßnahmen wie der Schließung von Geschäften und Freizeiteinrichtungen reagiert. Auch das Reisen wird deutlich schwieriger. Die Länder sind jedoch unterschiedlich stark von der Corona-Pandemie betroffen – und auch die Regeln im Kampf gegen Covid-19 sind sehr verschieden.

– ÖSTERREICH: Seit Montag gilt eine Dreifachimpfung als Voraussetzung für die Einreise. Wer keine Auffrischungsimpfung hat, muss einen PCR-Test vorlegen, ebenso wie Genesene. Ältere schulpflichtige Kinder dürfen mit ausreichenden Testnachweisen Urlaub machen. Kinder unter zwölf Jahren betreffen die Regeln nicht. Nach einem Lockdown in den vergangenen Wochen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz aktuell bei rund 200. Geschäfte, Kultureinrichtungen und Restaurants sind wieder offen, Bars und Après-Ski-Lokale bleiben zu. Am 27. Dezember wird die Sperrstunde von 23 auf 22 Uhr vorverlegt – auch an Silvester.

24.12.2021, Schweiz, Genf: Eine Frau mit Weihnachtsmannmütze schwimmt an Heiligabend in 5,5 Grad Celsius kaltem Wasser im Genfersee bei Bains des Paquis. Foto: Martial Trezzini/KEYSTONE/dpa

– SCHWEIZ: Jeder – auch Geimpfte und Genesene – braucht für die Einreise einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest. Ungeimpfte müssen danach einen zweiten Test machen. Quarantänevorschriften gibt es nicht. Wintersport geht mit 3G. Aber in Hütten, Restaurants und bei Kulturveranstaltungen gilt 2G, also Zutritt nur für Geimpfte und Genesene, nicht aber für Getestete. Die Einrichtungen können freiwillig 2G+ verfügen. Das bedeutet: freier Zutritt für Menschen, die in den vergangenen vier Monaten geimpft wurden, für die anderen ist zusätzlich ein negativer Test nötig. Im öffentlichen Verkehr und Innenräumen gilt Maskenpflicht. Innerhalb von 14 Tagen haben sich zuletzt mehr als 1.350 von 100.000 Menschen infiziert.

– DEUTSCHLAND: Um die rasante Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus zu bremsen, haben in Deutschland Bund und Länder umfassende Beschränkungen des privaten und öffentlichen Lebens beschlossen. Spätestens ab 28. Dezember soll generell eine Obergrenze von zehn Personen für Privattreffen gelten. Hinzu kommen die Schließung von Clubs und Diskotheken und leere Ränge bei Fußballspielen und anderen Großveranstaltungen. Einen umfassenden Lockdown mit der Schließung von Restaurants und Geschäften wird es aber nicht geben.

20.12.2021, Niederlande, Haarlem: Das Bild vom 20. Dezember 2021 zeigt eine leere Einkaufsstraße in Haarlem. Die neue Ausgangssperre in den Niederlanden gilt seit dem 19. Dezember 2021 und wird bis zum 14. Januar 2022 in Kraft bleiben. Foto: Sylvia Lederer/XinHua/dpa

– NIEDERLANDE: Die Niederlande befinden sich im harten Lockdown, um die schnelle Verbreitung der Omikron-Variante abzubremsen. Geschäfte, Gaststätten, Schulen, Kultur- und Sporteinrichtungen sind geschlossen. Ausnahmen gelten für Supermärkte oder Apotheken. Zu Hause sollen Niederländer höchstens zwei Gäste empfangen, zu Weihnachten und Silvester höchstens vier. Auch draußen gilt, dass nur zwei Menschen zusammen sein dürfen. Ansonsten gilt die Abstandsregel von 1,5 Metern und in öffentlich zugänglichen Räumen die Maskenpflicht.

– DÄNEMARK: Immer neue Rekordwerte bei Neuinfektionen, die derzeit höchste Inzidenz der EU und rasant steigende Omikron-Zahlen: Dänemark befindet sich gerade in einer besonders schwierigen Lage. Die Regierung hat mit teils strikten Beschränkungen gegengesteuert, unter anderem müssen Kinos, Theater, Zoos und Vergnügungsparks zu bleiben. Discos sind ebenfalls geschlossen. Die Einreise ist nach wie vor möglich, ab dem 27. Dezember muss man unabhängig vom Impfstatus aber im Besitz eines vorab gemachten negativen Corona-Tests sein.

– FRANKREICH: Ungeimpfte müssen für die Einreise einen negativen PCR- oder Antigentest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Beim Besuch von Museen, Gaststätten oder Skistationen gilt 3G. Auch wer mit Reisebus oder Fernzug unterwegs ist, muss genesen, geimpft oder in den vorangegangenen 24 Stunden getestet sein. Treffen im Freien viele Menschen aufeinander, gilt Maskenpflicht. Für Silvester hält die Regierung Städte und Gemeinden dazu an, Feuerwerke, Konzerte und Alkoholkonsum auf öffentlichen Straßen zu verbieten. Für private Treffen gibt es keine Einschränkungen. Zuletzt infizierten sich landesweit innerhalb einer Woche etwa 545 von 100.000 Menschen.

24.12.2021, Italien, Rom: Menschen warten vor einem Zelt, in dem Corona-Schnelltests durchgeführt werden. Foto: Jin Mamengni/XinHua/dpa

– ITALIEN: Wer ins Land will, muss die Testpflicht beachten – auch Geimpfte. Die Regierung verlangt einen negativen PCR-Test mit 48 Stunden Gültigkeit oder einen Antigen-Schnelltest mit 24 Stunden Gültigkeit. Ungeimpfte müssen fünf Tage in Quarantäne. Am Dienstag verzeichneten die Behörden rund 30.800 Neuinfektionen und mehr als 150 Tote. Hütten, Restaurants, Bars und Theater sind geöffnet, allerdings gilt drinnen 2G. In Museen und geschlossenen Skiliften gilt 3G. Wichtig auch die Einteilung in Zonen: Einige Regionen im Norden, darunter Bozen-Südtirol, sind in der Gelben Zone. Das bedeutet: Auch im Freien gilt die Maskenpflicht. Das ist auch in den Innenstädten von Rom, Mailand oder Turin Vorschrift.

– GRIECHENLAND: Die Pflicht für Reisende nach Griechenland, vor Reiseantritt einen negativen Test vorzuzeigen, bleibt bestehen. Dabei darf ein PCR-Test nicht länger als 72 Stunden zurückliegen, ein Antigen-Schnelltest nicht länger als 24 Stunden. Zudem wird Reisenden eindringlich geraten, sowohl zwei wie vier Tage nach ihrer Ankunft einen Schnelltest zu machen. Angesichts der Gefahr einer Ausbreitung der Omikron-Variante hat die Regierung alle öffentlichen Feierlichkeiten der Städte zu Weihnachten und Silvester verboten.

– GROSSBRITANNIEN: Dort gibt es hohe Hürden bei Hin- und Rückreise. Bei der Einreise zum Beispiel muss man einen negativen Test nachweisen und zusätzlich einen PCR-Test nach der Ankunft buchen. Bis zum Ergebnis ist Quarantäne vorgeschrieben.

19.10.2021, Großbritannien, London: Menschen tragen Mund-Nasen-Schutz, als sie die U-Bahn-Station Piccadilly Circus in London verlassen. Foto: Alberto Pezzali/AP/dpa

– TÜRKEI: Dort werden derzeit täglich rund 20.000 neue Corona-Fälle gemeldet. An vielen öffentlichen Orten gilt Maskenpflicht. Für private Treffen gibt es keine offiziellen Regeln. Reisende, die Flugzeuge, Fernbusse und -züge nutzen, brauchen einen Impfnachweis. Gleiches gilt für Konzerte, Theater und Kinos.

– POLEN: Am Mittwoch meldete das Gesundheitsministerium 18.021 Neuinfektionen binnen 24 Stunden und 775 Tote. Bei Einreise aus dem Schengen-Raum besteht eine zehntägige Quarantänepflicht. Ausgenommen sind vollständig Geimpfte, Genesene und Reisende mit aktuellem negativen Testergebnis. In Restaurants, Hotels und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt eine Einschränkung der Kapazität bis zu maximal 30 Prozent. Wollen die Betreiber mehr Leute einlassen, sind sie eigentlich verpflichtet, die Impfnachweise zu kontrollieren. Clubs und Diskotheken sind bis 17. Januar geschlossen, für Silvester soll es eine Ausnahme geben.

– USA: In den Vereinigten Staaten ist die Omikron-Variante mittlerweile dominant – die Zahl der Neuinfektionen schnellt in die Höhe. Wer aus Europa einreisen möchte, braucht einen negativen Test. Zusätzlich müssen Ausländer eine vollständige Impfung nachweisen, bevor sie eine Flugreise in die USA antreten können. Für private Treffen gibt es keinerlei Beschränkungen – auch Restaurants oder Geschäfte sind in der Regel offen.

– RUSSLAND: Im Vergleich zum November hat sich die Corona-Lage leicht entspannt. Mit zuletzt rund 25.000 Neuinfektionen innerhalb eines Tages bleibt das flächenmäßig größte Land der Erde aber weiter als Hochrisikogebiet gelistet. Tag für Tag sterben mehr als 1.000 Menschen. Größere Einschränkungen gibt es dennoch nicht – zum Beispiel für die anstehenden Feiern zum Jahreswechsel. In Moskau gilt etwa im Bolschoi-Theater oder in der Tretjakow-Galerie 2G. Für Reisen innerhalb Russlands sind solche Nachweise nicht nötig. Seit dieser Woche sind PCR-Tests statt 72 Stunden nur noch zwei Tage gültig.

24.12.2021, Spanien, Madrid: Ein als Weihnachtsmann verkleideter Mann auf dem Puerta del Sol in der Innenstadt von Madrid. Foto: Manu Fernandez/AP/dpa

– SPANIEN: Das Land hat seine Einreisevorschriften bisher nicht verschärft. Reisende aus der EU müssen eine digitale Reiseanmeldung ausfüllen. Zudem muss für jeden über zwölf Jahre ein Nachweis vorgelegt werden, dass man zweifach (oder im Fall von Johnson&Johnson einmalig) geimpft, genesen oder getestet ist. Ein PCR-Test darf dabei nicht länger als 72 Stunden, ein Antigen-Schnelltest nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. Im Land selbst soll die Maskenpflicht auch im Freien in Kürze wieder eingeführt werden. In vielen Regionen gilt die 3G-Regel beim Betreten von Gaststätten und anderen Freizeiteinrichtungen. Nur Katalonien hat eine nächtliche Ausgehbeschränkung, die Schließung des Nachtlebens sowie die Begrenzung der Teilnehmer an privaten Treffen angeordnet. Auch auf den Kanaren gibt es Beschränkungen für Treffen in den eigenen vier Wänden.

– PORTUGAL: Dort bestehen im Prinzip dieselben Einreisevoraussetzungen wie für Spanien. Allerdings müssen auch Geimpfte einen negativen Test vorlegen, der im Falle eines PCR nicht älter als 72 Stunden und bei Antigen-Schnelltests nicht älter als 48 Stunden sein darf. Wegen der schnell steigenden Corona-Zahlen müssen Diskotheken und Bars ab heute, 25. Dezember, schließen. Zudem wird die Testpflicht beim Betreten öffentlicher Innenräume unter anderem auch auf Hotels und Pensionen ausgeweitet. Zu Silvester dürfen sich auch im Freien höchsten zehn Personen versammeln und dabei keinen Alkohol konsumieren. In öffentlichen Innenräumen sowie Bussen und Bahnen gilt Maskenpflicht. (dpa/cre)

4 Antworten auf “Womit Belgier auf einer Winterreise in Corona-Zeiten rechnen müssen – Welche Regeln wo im Ausland gelten”

  1. Schön zu wissen, aber

    Schön zu wissen, aber MUSS man in diesen Zeiten unbedingt verreisen (?!) … und möglicherweise neue Mutanten einschleppen und Menschen die sich vernünftig verhalten anstecken?! Wenn man nach auftreten von Corona in China sofort alle Flüge gestoppt hätte, wäre uns einiges erspart geblieben.

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