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Sie planen in der Woche von Allerheiligen Herbsturlaub in Europa? Was geht wo (nicht)?

19.10.2021, Großbritannien, London: Menschen tragen Mund-Nasen-Schutz, als sie die U-Bahn-Station Piccadilly Circus in London verlassen. Foto: Alberto Pezzali/AP/dpa

Die Herbstferien rücken näher oder haben schon begonnen. In Belgien fallen die Ferien von Allerheiligen auf die Woche von Montag, 1. November, bis Freitag, 7. November 2021. Ob Wandertour oder Städtetrip: Wer verreist, muss in der Corona-Pandemie weiterhin mit Einschränkungen rechnen.

Was gilt wo in Europa? Ein Überblick über aktuelle Regeln in beliebten Urlaubsländern.

Frankreich: Restaurants, Kinos, Museen und Sporthallen sind in Frankreich geöffnet. Zutritt gibt es aber nur mit Impf-, Test- oder Genesungsnachweis, auch bei den Außenbereichen. Ein solcher Nachweis ist auch Voraussetzung für Fahrten mit dem Reisebus oder dem Fernzug. Für die Einreise aus Europa braucht es ebenso einen Impfnachweis oder einem negativen PCR- oder Schnelltest. Corona-Tests sind für Ausländer nicht mehr gratis.

20.10.2021, Schweiz, Zürich: Demonstrierende tragen Plakate und einen Banner mit der Aufschrift „Bildung für Alle! Ohne QR-Code“, womit sie gegen eine Corona-Impfung protestieren. Foto: Ennio Leanza/KEYSTONE/dpa

Schweiz: Die Schweiz verlangt vielerorts ein Corona-Zertifikat, das eine Impfung, Genesung oder einen negativen Test nachweist. Jeder, der nicht geimpft oder genesen ist, muss bei der Einreise einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorlegen – unabhängig davon, ob er mit dem Flugzeug oder Auto über die Grenze will. Zudem müssen alle Touristen ein Einreiseformular mit Kontaktdaten ausfüllen. Wer nicht geimpft, genesen oder negativ getestet ist, kommt nicht mehr in Restaurant-Innenräume, Museen und Veranstaltungen. Das EU-Zertifikat wird anerkannt.

Österreich: Für die Einreise gilt nach wie vor die 3G-Regel. Auch in Hotels, Restaurants und Kultureinrichtungen muss man nachweisen können, dass man vollständig geimpft, genesen oder regelmäßig getestet ist. Allerdings haben es Geimpfte leichter: Sie müssen nur in Supermärkten und öffentlichen Verkehrsmitteln FFP2-Masken tragen. Für Ungeimpfte gilt die Maskenpflicht auch in allen anderen Geschäften und Kultureinrichtungen. Wien ist strenger: Die 3G-Regel gilt ab sechs Jahren, im Rest des Landes ab zwölf. Bei Großveranstaltungen in der Hauptstadt sind nur Geimpfte und Genesene zugelassen (2G).

28.09.2021, Niedersachsen, Braunschweig: Eine Tafel mit der Aufschrift „Innengastronomie – Nur 2G – geimpft – genesen“ steht in Schadt’s Brauerei Gasthaus. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Deutschland: Übernachtungen, Restaurantbesuche und Freizeitaktivitäten sind aktuell in ganz Deutschland möglich. Es gilt eine Nachweispflicht für Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Pensionen und Jugendherbergen: Beim Einchecken in eine Unterkunft ist ein Impf- oder Genesenen-Nachweis vorzulegen, alternativ kann auch ein negativer Corona-Test gezeigt werden (Antigen-Schnelltest, maximal 24 Stunden alt, oder PCR-Test, maximal 48 Stunden alt). Wer nicht geimpft oder genesen ist, soll für die Dauer des Aufenthalts zweimal pro Woche getestet werden. Diese sogenannte 3G-Regel gilt ebenfalls für die Innengastronomie.

Dänemark: Das Land hat der Pandemie mit hohen Impfraten nach eigenen Angaben den Zahn gezogen und am 10. September alle im Land geltenden Corona-Beschränkungen aufgehoben. Das Leben in Dänemark fühlte sich schon zuvor fast beschränkungsfrei an, eine Maskenpflicht gab es schon seit längerem nicht mehr. Dem Herbsturlaub im Ferienhaus an der dänischen Nordseeküste oder der Städtereise nach Kopenhagen steht also derzeit kaum etwas im Weg. Einzig bei der Einreise sollte man sich informieren, was die Dänen von Urlaubern erwarten.

Niederlande: In den Niederlanden wurden bereits so viele Maßnahmen aufgehoben oder gelockert, dass das Leben fast wieder normal verläuft. So gilt zum Beispiel die 1,5-Meter-Regel nicht mehr. Dafür muss man aber vor dem Besuch von Gaststätten, Kultur- und Sportveranstaltungen mit einem Corona-Pass nachweisen, dass man geimpft, getestet oder genesen ist. Der digitale Nachweis der EU wird anerkannt. Eine Maskenpflicht gilt nur noch für Bus, Bahn und Flughäfen.

20.10.2021, Großbritannien, London: Pendler sitzen zum Teil mit und ohne Mund-Nasen-Schutz in einer Londoner U-Bahn auf der Jubilee Line, in der Maskenpflicht herrscht. Foto: Matt Dunham/AP/dpa

Großbritannien: Trotz einer der höchsten Infektionsraten in ganz Europa sind in Großbritannien Clubs, Theater, Pubs und Stadien geöffnet. Im größten Landesteil England ist zudem nirgendwo ein Nachweis über Impfungen gefragt. Für Einreisende – auch für vollständig Geimpfte – ist allerdings weiterhin ein PCR-Test spätestens am zweiten Tag nach Ankunft vorgeschrieben, die Kosten dafür liegen bei mindestens 50 Pfund (58 Euro) pro Person. Im Laufe des Oktobers sollen die Regeln gelockert werden, dann könnte auch ein günstigerer Schnelltest ausreichen.

Italien: Die Infektionslage in Italien ist zufriedenstellend, keine Region gilt als besonders gefährdet, Reisen ist uneingeschränkt möglich. Voraussetzung für den Zugang zum öffentlichen Leben – etwa zu Restaurants, Museen, Theater – ist ein «Grüner Pass», also eine Bescheinigung über Impfung, Genesung oder Negativtest. Der QR-Code des in Belgien benutzten Covid-Safe-Tickets wird anerkannt. Bei der Einreise ist eine Online-Anmeldung auszufüllen, mit dem EU-Zertifikat sind keine Quarantäne-Maßnahmen nötig. Vielerorts, etwa in Zügen, Bussen oder Geschäften, herrscht eine Maskenpflicht.

Spanien und Portugal: In beiden Ländern gibt es nur noch wenige Beschränkungen, die immer weiter gelockert werden. Auf Mallorca darf zum Beispiel ab Freitag nach gut eineinhalb Jahren wieder in den Discos und Clubs getanzt werden. Allerdings muss man dabei vorerst noch Mund- und Nasenschutz tragen. Und beim Einlass muss man per Covid-Pass nachweisen, dass man geimpft, genesen oder getestet ist.

Die Covid-19-Risikokarte Europas von Donnerstag, 21. Oktober 2021 (Zum Vergrößern Bild anklicken). Quelle: ECDC

Maskenpflicht herrscht sowohl in Spanien als auch in Portugal weiterhin in den meisten öffentlichen Innenräumen sowie im Nah- und Fernverkehr. Hier und da gibt es auch noch Einschränkungen bei der Auslastung der Innenräume von Gaststätten. Vor allem beim Besuch von Bars und Diskotheken muss in Portugal und in einigen Regionen Spaniens ein digitales Covid-Zertifikat vorgelegt werden. Bei der Einreise auf dem Luft- oder Seeweg müssen für beide Länder noch elektronische Reiseanmeldungen ausgefüllt werden. Und alle Menschen ab zwölf Jahren müssen einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Wer den nicht hat, ist verpflichtet, einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorzuweisen.

Griechenland und Zypern: Vor der Einreise nach Griechenland geben die Besucher auf einer Website (travel.gov.gr) ihre Daten ein und erhalten einen QR-Code zur Nachverfolgung. Außerdem müssen sie einen aktuellen negativen Schnelltest vorlegen oder voll geimpft sein. Das gilt auch für Kinder ab zwölf Jahren. Wenn man aus einem Land der roten Zone kommt, muss in Zypern spätestens 48 Stunden vor der Einreise auf einer Website (cyprusflightpass.gov.cy) der „Cyprus Flight Pass“ beantragt und während des Urlaubs stets mitgeführt werden.

Kroatien: Von Touristen wird eine Bescheinigung verlangt, die belegt, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Hotels empfangen Gäste ohne Einschränkungen. Gaststätten und Cafés dürfen auch in ihren Innenbereichen bewirten, aber nur an den Tischen, zwischen denen Abstände eingehalten werden. An öffentlichen Versammlungen darf nur eine bestimmte Anzahl an Menschen teilnehmen. (dpa/cre)

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