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Neues Gesetz hebt verpflichtenden wöchentlichen Ruhetag auf und vereinheitlicht die Schließzeiten

Eine Frau informiert sich über die Öffnungszeiten eines Geschäfts. Foto: picture alliance / dpa

Die Kammer hat am Donnerstag das Gesetz zur Änderung der Öffnungszeiten im Handel, Handwerk und Dienstleistungsgewerbe angenommen. Die Reform hebt den verpflichtenden wöchentlichen Ruhetag auf und vereinheitlicht die Schließzeiten.

Geschäfte dürfen künftig bis 21 Uhr geöffnet bleiben, statt wie bisher je nach Wochentag um 20 oder 21 Uhr zu schließen. Nachtläden behalten ihre eigene, engere Regelung.

Der ostbelgische Kammerabgeordnete Luc Frank (Les Engagés / CSP) hat die Reform mitgetragen. „Diese Vereinheitlichung ist überfällig. Ein Gesetz, das seit zwanzig Jahren nicht mehr an die Realität des Handels angepasst wurde, bremst mehr als es schützt“, so Frank. Die bisherigen, je nach Wochentag unterschiedlichen Schließzeiten hätten in der Praxis vor allem für Verwirrung gesorgt, ohne echten Mehrwert für Beschäftigte oder Kunden zu bringen.

Der ostbelgische Kammerabgeordnete Luc Frank (Les Engagés). Foto: privat

Auch beim Sanktionssystem schafft das Gesetz Klarheit: Verstöße gegen kommunale Regelungen werden künftig überall nach demselben Verfahren verfolgt und bestraft, unabhängig vom Standort des Geschäfts. „Bisher gab es unterschiedliche Verfahren je nach Gemeinde. Das machte die Durchsetzung unnötig kompliziert“, erklärt Frank.

Ein weiterer Kernpunkt betrifft den Missbrauch bestehender Ausnahmen. Manche Nachtläden nutzten die Sonderregelung für Zeitungskioske und Buchhandlungen, um sich als solche auszugeben und faktisch rund um die Uhr geöffnet zu bleiben. Die Kontrolle war nach geltendem Recht schwierig. Das neue Gesetz führt laut Frank strengere, überprüfbare Kriterien ein: Ein Geschäft gilt nur dann als Zeitungskiosk, wenn es mindestens 200 verschiedene Zeitungs- und Zeitschriftentitel führt und diese sowie verwandte Produkte mindestens 40 Prozent der Verkaufsfläche einnehmen. „Diese Präzisierung nimmt den Trittbrettfahrern die Grundlage. Wer wirklich einen Zeitungsladen betreibt, hat nichts zu befürchten. Wer die Ausnahme nur als Deckmantel für einen Nachtladen nutzt, wird es künftig schwerer haben“, so Frank abschließend. (cre)

Eine Antwort auf “Neues Gesetz hebt verpflichtenden wöchentlichen Ruhetag auf und vereinheitlicht die Schließzeiten”

  1. Regulierungswahn!

    Was geht es die Politik an, wann ein fleißiger Geschäftsmann seinen Laden öffnet!!!

    Wenn ein Geschäft die nächtliche Ruhe nicht stört, kann es meinetwegen rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr geöffnet sein – ob es da nun 150 oder 200 Zeitungen gibt, interessiert mich absolut nicht!

    Es gibt viel zu viele gut bezahlte Pöstchen beim Staat (zu Lasten der Steuerzahler) auf denen Politiker verzweifelt versuchen sich Ihre Daseinsberechtigung zu schaffen – die Folge ist dann diese ausufernde Regulierungswut, die keinem hilft, aber fleißige Menschen einschränkt!

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