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Ab Montag sind „déplacements limités“ erlaubt, aber was ist mit „limitierten Deplatzierungen“ gemeint?

Die Benutzung eines Autos ist ab Montag, 4. Mai, unter Bedingungen auch für körperliche Betätigungen im Freien erlaubt. Foto: Shutterstock

Seit einigen Wochen tut sich das Krisenzentrum in Brüssel schwer, Beschlüsse so nach außen mitzuteilen, dass jeder das Gleiche darunter versteht.

Wie der Sprecher des Krisenzentrums, Yves Stevens, laut Inlandsmedien mitteilte, sind ab diesem Montag, dem 4. Mai, „des déplacements limités“ wieder möglich.

Was aber sind „déplacements limités“? Dazu wurde Stevens in der Tageszeitung „Le Soir“ wie folgt zitiert: „Wir zählen auf die Verantwortung aller, wenn es um sportliche Aktivitäten im Freien geht. Sie können zum Golf- oder Tennisclub, dem Sie angehören, in Ihrer Gemeinde oder in der Nähe Ihres Wohnortes fahren“.

Man kann also zum Golf- oder Tennisclub fahren, aber darf man auch mit dem Auto zum Wald, um dort einen Spaziergang zu machen oder zu joggen?

17.03.2020, Belgien, Brüssel: Der flämische Ministerpräsident Jan Jambon (l), DG-Ministerpräsident Oliver Paasch (M) und Belgiens Premierministerin Sophie Wilmès (r) nach einer Pressekonferenz, bei der die jüngsten Beschlüsse des Nationalen Sicherheitsrats erläutert wurden. Foto: Belga

DG-Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG) hatte am Samstagnachmittag diesbezüglich auf Facebook mitgeteilt:

NEWS ➡️ Soeben bestätigte das Nationale Krisenzentrum, dass ‼️AUTOFAHRTEN ab dem 04.05 ERLAUBT‼️ sind, um Sportaktivitäten im Freien auszuüben.

✅ Erlaubt sind ab dem 4. Mai (zusätzlich zu Spaziergängen) sportliche Aktivitäten ohne körperliche Kontakte (inkl. Angeln, Tennis) und Motorradausfahrten mit jeweils max. 2 Personen, die nicht unter dem selben Dach wohnen.
⚠️ Weiterhin gilt 1,5m Social Distancing. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes wird dringend empfohlen ⚠️

Dem BRF sagte Paasch: „Es werden wieder Autofahrten zugelassen, um sich zum Wald zu begeben, um spazieren zu gehen“.

Auf der Webseite des Krisenzentrums ist dazu Folgendes zu lesen:

Das Haus darf nur aus folgenden Gründen verlassen werden (hierfür ist die Nutzung eines Beförderungsmittels erlaubt):

– Spaziergänge und körperliche Betätigungen (auch Motorradfahrten) im Freien ohne Körperkontakt sind jedoch erlaubt, sofern sie:

    • allein,
    • in Begleitung von Personen, die unter einem Dach wohnen (darunter fallen ebenfalls Wohngruppen aus Einrichtungen der Jugendhilfe und ihre Betreuer, die unter einem Dach wohnen),
    • und/oder in Begleitung von höchstens zwei weiteren Personen erfolgen, bei denen es sich immer um dieselben Personen handeln muss, wobei ein Abstand von 1,5 m zwischen den einzelnen Personen einzuhalten ist.

– Diese Aktivitäten sind für die dazu erforderliche Zeitspanne erlaubt. Nach Beendigung der Aktivität ist in die Wohnung zurückzukehren.
– Es bleibt verboten, sich im Park niederzulassen. Eine Toleranz gilt für ältere Menschen und Schwangere. Auf Personen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit oder mit einer geistigen Behinderung können die Maßnahmen ebenfalls nicht strikt angewandt werden.
– Es ist ebenfalls verboten, im Park zu picknicken oder sich zu sonnen.

Paasch: Berufspendler dürfen im Ausland einkaufen

Zu den Grenzkontrollen schreibt Paasch auf Facebook Folgendes:

‼️ NEWS Grenzen‼️ (kleine) Fortschritte. Tag für Tag setzen wir uns im nationalen Krisenzentrum für die besonderen Belange der #Grenzregionen ein, auch wenn wir als DG für Grenzöffnungen leider keine Befugnisse haben.
Das Krisenzentrum hat sich heute erneut mit unseren Anliegen beschäftigt.
Folgende Beschlüsse wurden getroffen und treten am 4. Mai in Kraft:
✅ Berufspendler dürfen wieder im Ausland einkaufen 🛒 Achtung: das gilt vorerst nur für Berufspendler.
✅ Dringende Autoreparaturen und Reifenwechsel im Ausland sind erlaubt 🚗
✅ Student*innen und Praktikant*innen dürfen zum Bildungszweck die Grenz passieren. Auch Fahrten zur Studentenwohnung sind erlaubt ✏️
Ich weiss, dass das nur kleine Fortschritte sind. Unser Ziel bleibt: die Grenzen müssen schnellstmöglich geöffnet werden!

24.03.2020, Belgien, Kelmis: Belgische Polizeibeamte kontrollieren an einer Polizeikontrolle an der Grenze zwischen Belgien und Deutschland in Kelmis. Foto: Eric Lalmand/BELGA/dpa

Auf der Webseite des Krisenzentrums steht auf die Frage „Kann man noch von Belgien ins Ausland reisen?“ Folgendes geschrieben:

Allgemein gilt bis einschließlich zum 8. Juni 2020 der Grundsatz, dass nicht wesentliche Reisen ins Ausland verboten sind.
Als wesentliche Reisen ins Ausland gelten momentan die folgenden Fahrten, worunter jede Art von Fortbewegung zu verstehen ist, also auch zu Fuß:
1) Fahrten ins Ausland im Rahmen der Berufstätigkeit, einschließlich der Strecken zwischen Wohnung und Arbeitsplatz,
2) Fahrten, um medizinische Pflege fortführen zu können,
3) Fahrten, um einer älteren, minderjährigen oder schutzbedürftigen Person oder einer Person mit Behinderung Beistand und Pflege zu leisten,
4) Fahrten, um Tiere zu versorgen,
5) Fahrten im Rahmen des geteilten Sorgerechts,
6) Fahrten, um belgische Staatsangehörige, ob mit oder ohne Hauptwohnort in Belgien, langfristig Aufenthaltsberechtigte in Belgien und Personen mit gesetzlichem Wohnort in Belgien im Ausland abzuholen und zurück nach Belgien zu bringen,
7) Fahrten, um Familienmitglieder ins Ausland zu bringen, damit sie dort wesentliche Tätigkeiten (nur wesentliche Gründe) ausführen können,
8) Fahrten belgischer Staatsangehöriger zu ihrem Hauptwohnort im Ausland,
9) Fahrten zu einem Partner, der nicht unter demselben Dach wohnt,
10) Fahrten im Rahmen von Beurkundungen (sofern erforderlich und dies nicht digital erfolgen kann),
11) Fahrten im Rahmen von Bestattungen/Einäscherungen,
12) Fahrten im Rahmen von standesamtlichen/religiösen Eheschließungen,
13)Fahrten von Schülern, Studenten und Praktikanten, die in einem Nachbarland die Schule/Universität/Hochschule besuchen, im Rahmen ihrer Ausbildung,
14) Fahrten, um dringende Reparaturen im Hinblick auf die Sicherheit des Fahrzeugs durchführen zu lassen (siehe die in Frage 8 des Abschnitts Fahrten und Ausgänge aufgeführten Bedingungen).

Fahrten zu einer Zweitwohnung im Ausland sind ausgeschlossen.

Zu den Berufspendlern steht auch noch Folgendes:

„…während dieser Fahrten ist es ihnen erlaubt Besorgungen zu machen.“

Zum Thema siehe auch folgenden Artikel auf OD:

80 Antworten auf “Ab Montag sind „déplacements limités“ erlaubt, aber was ist mit „limitierten Deplatzierungen“ gemeint?”

  1. Grashopper

    Der verarscht die gesamte DG. Ich bin familiär in der Situation,seit Wochen(!) meine Kinder und Enkelkinder nicht sehen, geschweige denn in den Arm nehmen zu dürfen. Es kotzt mich und meine Frau langsam an. Das schlimmste an der Never Ending Story ist aber, dass ich langsam darüber nachdenke, ob Die uns verarschen und viel mehr wissen,als uns bekannt ist. Warum geht soviel schief in der Kommunikation, die kein Mensch richtig versteht, ist das gewollte Hinhaltetaktik oder Hilflosigkeit (wahrscheinlich ist es das )der verantwortlichen Endscheidungsträger. NB:bin 60 Jahre alt, also Risikogruppe, darf aber schön weiter arbeiten gehen damit der Rubel rollt. Ihr wollt besser nicht wissen, wie es um den angeblichen Schutz der Person zugeht, ne ne. Zusatzschichten,die Welt braucht das jetzt. Fragt sich nur , ob der Herr Paasch und Konsorten in der selben Welt leben wie Otto Normalo. Da sind mittlerweile ganze Galaxien dazwischen.

      • freilaufender Patient: Immer noch nichts begriffen? Hier will keiner abhauen, hier wil man nicht weniger als einfach nur die EU leben und das Schengen-Abkommen natlos beibehalten.
        Aber machen Sie ruhig den Europäischen Grundgedanke kaputt. Offenbar leben Sie gerne in einem Nichtrechtstaat. Viel Vergnügen.
        Es gibt offensichtlich Patienten die gerne beschnitten sind. Dann sperren Sie sich doch mit de Block, Paasch und Co. ein. Viel Vergnügen!
        Oder stecken Sie unter einer Decke mit denen. Vielleicht auch nur Stiefellecker?
        Sie wissen ja: Mit sukzessivem aussetzen des Rechtstaates hat die NS-Zeit auch begonnen…

          • @Logisch: Nichts ist gut, das hat mit Geduld nichts zu tun….diese Häppchenzugeständnisse, das ist lächerlich, man macht sich lustig über uns, so kann man die Menschen ruhig halten, immer wieder einen Brocken werfen, und die meisten sind dankbar…..bevor man uns aber wieder die Normalität gibt, wird die nächste Welle erzeugt, wir werden gerade unserer Freiheit und unserer Rechte beraubt……
            aber für viele war die Schule in Belgien und Deutschland kostenlos, für zu viele leider umsonst.

            • Walter Keutgen

              Selbst, Logisch und Schland, ja, die Regierungen weltweit haben das gemacht. Ja, sie machen auch die Lockerungen häppchenweise, wobei ich finde, dass man bei solch einem Wirrwarr schon mal die 250 Euro in der Tasche locker haben muss. Ich glaube nicht, dass unsere Grenzen bald wieder aufgehen. Der einzige, der Druck macht und ein bisschen Erfolg dabei hat, ist Laschet in Deutschland.

            • peter Müller

              Gauben was Sie da schreiben. Auch nur im Wohlstand aufgewachsen, und zu meinen, man hatte etwas zu fordern. Für die Freiheit, die Sie fordern, haben unsere Eltern gekämpft und viele mit dem Tot bezahlt. Ach ja, auf ältere Leute haben Sie es ja nicht so stehen. Aber wohl von Ihnen profentieren.

              • „Für die Freiheit, die Sie fordern, haben unsere Eltern gekämpft und viele mit dem Tot bezahlt. “

                Ja! Und Sie wollen das freiwillig und kampflos wieder aufgeben? Es geht und ging hier nie um die Gesundheit der Bürger, sondern ausschließlich um die Umverteilung der Macht und des Geldes zu Gunsten der Superreichen. Es werden während dieser „Krise“ unter dem fadenscheinigen Deckmäntelchen Arbeitsplatzerhaltung alleine in der EU Billionen € Staatshilfen an die großen Aktiengesellschaften ausgezahlt werden. Wer glauben Sie profitiert davon und wer glauben Sie bezahlt das? Es wird nach wie vor von einer Impfung gegen Covid- 19 fabuliert, obwohl es nie eine wirksame Impfung dagegen geben kann! RNA- Viren mutieren nämlich ständig, deshalb gibt es ja auch bis heute noch keine wirksame Grippeimpfung. Aber RNA- Impfstoffe sind billig und können von den Pharmariesen mit horrenden Gewinnen an die Krankenkassen verkauft werden.

                Wenn es um die Gesundheit der Bürger gegangen wäre, hätte der Lockdown nur wenige Tage gedauert. Nämlich genau so lange, wie es gedauert hätte, genug FFP- 2- Masken aufzutreiben. Wenn die in der Öffentlichkeit dann jeder getragen hätte, wäre das Virus nach spätestens einem Monat ausgerottet gewesen. Aber dann hätte man uns ja weder unserer Freiheit, noch unseres Geldes berauben können!

                • @GB: Sehr richtig!
                  RNA-Impfstoff = (Ein RNA-Impfstoff macht unseren Körper im Wesentlichen zu einer eigenen Impfstoffproduktionseinheit).

                  Ein RNA-Impfstoff unterscheidet sich stark von einem herkömmlichen Impfstoff. Eine Grippeimpfung enthält zum Beispiel Teile des Grippevirus, die das Immunsystem des Körpers angreifen lernt. Das ist es, was uns Immunität verleiht. Mit einem RNA-Impfstoff injiziert man nicht Fragmente des Virus, sondern man gibt dem Körper den genetischen Code, den er braucht, um viele Kopien dieser Fragmente herzustellen. Wenn das Immunsystem die Virusfragmente sieht, lernt es, wie es sie angreifen kann. Ein RNA-Impfstoff verwandelt unseren Körper im Wesentlichen in eine eigene Impfstoffproduktionseinheit.
                  Das ist meiner Meinung nach Gentechnik, denn das kriegt man ja nicht wieder aus dem Körper raus. Da verschieben sich Gleichgewichte zu anderen Viren und möglicherweise verursacht das auch in den Zellen Krebs oder andere Krankheiten im Körper. Wenn das ständig produziert wird, muss das Immunsystem auch ständig reagieren. Das ist vergleichbar, mit einer gentechnisch veränderten Maispflanze, die das Gift gegen den Maisschädling selbst produziert. Scheinbar werden hier großflächige Gentechnikexperimente am Menschen vorbereitet.
                  Das ist das Zeug was man uns unter Pflicht verabreichen will!!

        • peter Müller

          Ihr habt doch einen an der Waffel mit N.S. Schengener Abkommen und Rechte. Zwei Monate mal nicht das Enkelkind in den Arm nehmen och wie schlimm. Andere haben, und werden ihre Angehörigen nicht, oder nie begegnen. Ihr habt alle noch nix mitgemacht in euerem Leben. Kommt mal runter von eurem hohen Ross.

  2. Ostbelgien Direkt

    ZUSATZ – Auf der Webseite des Krisenzentrums ist dazu Folgendes zu lesen:

    Das Haus darf nur aus folgenden Gründen verlassen werden (hierfür ist die Nutzung eines Beförderungsmittels erlaubt):

    – Spaziergänge und körperliche Betätigungen (auch Motorradfahrten) im Freien ohne Körperkontakt sind jedoch erlaubt, sofern sie:

    allein,
    in Begleitung von Personen, die unter einem Dach wohnen (darunter fallen ebenfalls
    Wohngruppen aus Einrichtungen der Jugendhilfe und ihre Betreuer, die unter einem Dach
    wohnen),
    und/oder in Begleitung von höchstens zwei weiteren Personen erfolgen, bei denen es sich immer um dieselben Personen handeln muss, wobei ein Abstand von 1,5 m zwischen den einzelnen Personen einzuhalten ist.
    – Diese Aktivitäten sind für die dazu erforderliche Zeitspanne erlaubt. Nach Beendigung der Aktivität ist in die Wohnung zurückzukehren.
    – Es bleibt verboten, sich im Park niederzulassen. Eine Toleranz gilt für ältere Menschen und Schwangere. Auf Personen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit oder mit einer geistigen Behinderung können die Maßnahmen ebenfalls nicht strikt angewandt werden.
    – Es ist ebenfalls verboten, im Park zu picknicken oder sich zu sonnen.

  3. Volkshochschule

    Warum tragen belgische Polizisten seit Wochen keinen Mundschutz bei der Kontrolle von Autofahrern obwohl es dringend geboten ist weil ja der Abstand von 1,50m nicht eingehalten werden kann. Wenn der Staat vom Bürger die Einhaltung der Regeln verlangt, dann müssen sich die Behörden selbst daran halten.

    • Ich würde eher sagen, es gibt nicht genügend Masken. Die werden noch produziert. Die Bestellung für Ärzte, Pfleger, Polizisten, Lehrer, Schüler sind erst gerade getätigt worden. War nicht so wichtig

          • @Volkshochschule?
            Wenn ein Virologe nach so vielen Jahren das erst lernen muss, dann hat er was falsch gemacht oder irgendwas stimmt nicht mehr im Stübchen. Meinen sie nicht auch?
            Sie glauben das doch nicht mit dem dazulernen, oder tun sie es wirklich?
            Der dreht das Jäckchen nach dem Wind, und macht das Gesagte passend zu dem was von ihm verlangt wird.
            Ein Bäcker sagt auch nicht nach mind. 20 Arbeitsjahren, ach, backen ist unnötig, ich habe dazu gelernt, und der Rohverzehr ist gesünder!!!
            Hirneinschalten.

  4. Entweder die Politiker können nicht besser kommunizieren und können keine bessere Politik machen (Regierungsbildung etc.), dann sollten die zurücktreten oder wir sollen wissentlich verarscht werden. Dann müssten sie zurücktreten. 😇

  5. Ostbelgien Direkt

    ZUSATZ – Auf der Webseite des Krisenzentrums ist auf die Frage „Kann man noch von Belgien ins Ausland reisen?“ Folgendes geschrieben:

    13. Kann man noch von Belgien ins Ausland reisen?
    Allgemein gilt bis einschließlich zum 8. Juni 2020 der Grundsatz, dass nicht wesentliche Reisen ins Ausland verboten sind.
    Als wesentliche Reisen ins Ausland gelten momentan die folgenden Fahrten, worunter jede Art von Fortbewegung zu verstehen ist, also auch zu Fuß:
    1) Fahrten ins Ausland im Rahmen der Berufstätigkeit, einschließlich der Strecken zwischen Wohnung und Arbeitsplatz,
    2) Fahrten, um medizinische Pflege fortführen zu können,
    3) Fahrten, um einer älteren, minderjährigen oder schutzbedürftigen Person oder einer Person mit
    Behinderung Beistand und Pflege zu leisten,
    4) Fahrten, um Tiere zu versorgen,
    5) Fahrten im Rahmen des geteilten Sorgerechts,
    6) Fahrten, um belgische Staatsangehörige, ob mit oder ohne Hauptwohnort in Belgien, langfristig
    Aufenthaltsberechtigte in Belgien und Personen mit gesetzlichem Wohnort in Belgien im Ausland
    abzuholen und zurück nach Belgien zu bringen,
    7) Fahrten, um Familienmitglieder ins Ausland zu bringen, damit sie dort wesentliche Tätigkeiten
    (nur wesentliche Gründe) ausführen können,
    8) Fahrten belgischer Staatsangehöriger zu ihrem Hauptwohnort im Ausland,
    9) Fahrten zu einem Partner, der nicht unter demselben Dach wohnt,
    10) Fahrten im Rahmen von Beurkundungen (sofern erforderlich und dies nicht digital erfolgen kann),
    11) Fahrten im Rahmen von Bestattungen/Einäscherungen,
    12) Fahrten im Rahmen von standesamtlichen/religiösen Eheschließungen,
    13)Fahrten von Schülern, Studenten und Praktikanten, die in einem Nachbarland die
    Schule/Universität/Hochschule besuchen, im Rahmen ihrer Ausbildung,
    14) Fahrten, um dringende Reparaturen im Hinblick auf die Sicherheit des Fahrzeugs durchführen zu
    lassen (siehe die in Frage 8 des Abschnitts Fahrten und Ausgänge aufgeführten Bedingungen).
    Fahrten zu einer Zweitwohnung im Ausland sind ausgeschlossen.

  6. Paul Siemons

    Die Konfusion auf Seiten der Verantwortlichen ist einfach nur noch peinlich. Wenn man sich darüber bewusst wird, welchen Leuten man anvertraut ist, kann einem schlecht werden. Darf ich dann ab morgen zwar bis zum Wald fahren aber mich da nicht zum Ausruhen mal hinsetzen? Wenn nicht auf eine Bank, dann vielleicht einen Baumstamm? Aber dann nur, wenn der nicht in der Sonne liegt? Oder gilt das nur für Parks? Und ist die erforderliche Zeitspanne für diese Erholungsaktivität überschritten, wenn ich auf dem Heimweg noch beim Bäcker halte, oder müssen das dann zwei Einzelaktivitäten sein, die nicht miteinander verknüpft sein dürfen? Und darf ich bei all dem mal eben den Kopf auf die Tischplatte knallen?

    • Verwirrt

      Sie haben recht, wenn man es so liest, ist es schon sehr verwirrend. Aber wieso versuchen sie es jetzt noch komplizierter zu machen als es eh schon ist? Wollen sie noch mehr Verwirrung stiften? Mit gesundem Menschenverstand kann man den Vorgaben ganz einfach folgen. Versuchen sie es mal ;)

    • Selbstverständlich...

      … dürfenSie nicht beim Bäcker halten, wenn Sie vom Wald kommen. Zunächst nach Hause, umziehen und dann los zum Bäcker. Aber ja nicht beim Metzger vorbeischauen!
      Ironie aus…
      Wenn man die Kommentare hier liest, braucht man sich nicht zu wundern, dass alles „von oben“ organisiert werden muss. Ein bisschen Verstand wird schon vorausgesetzt, auch für den der sauer ist, arbeiten zu dürfen !

      • Verwirrt

        Danke, ich habe mir schon Sorgen gemacht, dass mit mir was nicht stimmt, da ich die meisten „Regeln“ von oben verstehe.
        Aber es sind dann auch die Leute, die alles auf die Goldwaage legen, erwischt werden, mit der Polizei diskutieren und sich dann wundern das 250€ fällig werden, weil man dachte man sei neunmalklug.

  7. Ostbelgien Direkt

    ZUSATZ ZUM THEMA GRENZEN – Auf der Webseite des Krisenzentrums steht auf die Frage „Kann man noch von Belgien ins Ausland reisen?“ Folgendes geschrieben:

    Allgemein gilt bis einschließlich zum 8. Juni 2020 der Grundsatz, dass nicht wesentliche Reisen ins Ausland verboten sind.
    Als wesentliche Reisen ins Ausland gelten momentan die folgenden Fahrten, worunter jede Art von Fortbewegung zu verstehen ist, also auch zu Fuß:
    1) Fahrten ins Ausland im Rahmen der Berufstätigkeit, einschließlich der Strecken zwischen Wohnung und Arbeitsplatz,
    2) Fahrten, um medizinische Pflege fortführen zu können,
    3) Fahrten, um einer älteren, minderjährigen oder schutzbedürftigen Person oder einer Person mit Behinderung Beistand und Pflege zu leisten,
    4) Fahrten, um Tiere zu versorgen,
    5) Fahrten im Rahmen des geteilten Sorgerechts,
    6) Fahrten, um belgische Staatsangehörige, ob mit oder ohne Hauptwohnort in Belgien, langfristig Aufenthaltsberechtigte in Belgien und Personen mit gesetzlichem Wohnort in Belgien im Ausland abzuholen und zurück nach Belgien zu bringen,
    7) Fahrten, um Familienmitglieder ins Ausland zu bringen, damit sie dort wesentliche Tätigkeiten (nur wesentliche Gründe) ausführen können,
    8) Fahrten belgischer Staatsangehöriger zu ihrem Hauptwohnort im Ausland,
    9) Fahrten zu einem Partner, der nicht unter demselben Dach wohnt,
    10) Fahrten im Rahmen von Beurkundungen (sofern erforderlich und dies nicht digital erfolgen kann),
    11) Fahrten im Rahmen von Bestattungen/Einäscherungen,
    12) Fahrten im Rahmen von standesamtlichen/religiösen Eheschließungen,
    13)Fahrten von Schülern, Studenten und Praktikanten, die in einem Nachbarland die Schule/Universität/Hochschule besuchen, im Rahmen ihrer Ausbildung,
    14) Fahrten, um dringende Reparaturen im Hinblick auf die Sicherheit des Fahrzeugs durchführen zu lassen (siehe die in Frage 8 des Abschnitts Fahrten und Ausgänge aufgeführten Bedingungen).

    Fahrten zu einer Zweitwohnung im Ausland sind ausgeschlossen.

    Zu den Berufspendlern steht auf Seite 43:
    „…während dieser Fahrten ist es ihnen erlaubt Besorgungen zu machen.“

  8. Sie haben vollkommen Recht Herr Siemons.
    Früher beim Militär, in der Kaserne Ratz in Vielsalm, wurden die Neuankömmlinge mit den Worten begrüsst: „Ihr seit mir ein schöner Sauhaufen“. Der Mann würde wohl dasselbe sagen wenn er sich die uns Regierenden ansehen würde.
    Noch eins: Gesetze und Anordnungen müssen durch Ministeriellen Erlass veröffentlicht werden, Facebook-Veröffentlichungen oder Fragen-Antworten auf irgendwelchen Webseiten haben keinerlei rechtlichen Wert.

    • @Big Pharma: Das interessiert hier keinen, die haben einen Ablenkungsköder bekommen und beschäftigen sich mit der nächsten Wahl von „Politikern“ denen es gerade recht ist, wenn man sich über ungelegte Eier Gedanken macht.

  9. Besserwisser

    Zu den Berufspendlern steht auch noch Folgendes:
    „…während dieser Fahrten ist es ihnen erlaubt Besorgungen zu machen.“

    Das ist auch gut so – bisher konnte man meistens die ältere Generation (Risikogruppe) dabei beobachten, weiter für einzelne Artikel oder Schnäppchen loszulaufen anstatt wie die Vernünftigen, 1x einen Großeinkauf zu machen und dann 14 Tage damit durchzukommen, auch wenn man halt mal auf das ein oder andere verzichten musste. Verzicht – das ist das was vielen nicht in den Kopf will. Wenn es dieses Jahr halt mal etwas weniger frischen Spargel oder Erdbeeren gibt, fällt davon keiner um – von dem Virus wohl.

  10. Dringende Reparaturen?

    “ 14) Fahrten, um dringende Reparaturen im Hinblick auf die Sicherheit des Fahrzeugs durchführen zu lassen (siehe die in Frage 8 des Abschnitts Fahrten und Ausgänge aufgeführten Bedingungen).“

    Heißt das, dass ich nach Deutschland fahren muss, um mein Auto reparieren zu lassen, während in Eupen die Werkstätten geschlossen bleiben müssen??

          • Dringende Reparaturen?

            @ Logisch

            … habe ich, aber keine Inspektion bevor die Werkstatt nicht offiziell geöffnet werden darf.

            Laut Aussage der Werkstatt, hat eine andere Werkstatt ein Protokoll von 1500 Euro kassiert, nur weil sie ein Fahrzeug von Winter- auf Sommerräder umgerüstet hat! Da muss eine alte Frau lange für stricken.

              • Dringende Reparaturen?

                @ Logisch

                Mit Verlaub, ich glaube mangels Kenntnissen in Sachen Auto, können Sie da nicht mitreden!

                Bei einer Inspektion werden alle sicherheitsrelevanten Systeme wie Bremsen, Aufhängungen, Lenkung usw. eines Fahrzeuges kontrolliert.

                Bei neuen Fahrzeugen erlischt zudem die Garantie, wenn die Inspektionen nicht genau nach den Vorgaben des Herstellers gemacht wurden – daher kann bei Vielfahrern die Inspektion sehr dringend sein.

                Wenn ich also dafür ins „Ausland“ fahren muss, schädigt die aktuelle Gesetzgebung unsere lokalen Autohäuser – logisch?

                • Walter Keutgen

                  Dringende Reparaturen? dringende Reparaturen betreffen in dem Zusammenhang nur, was der Fahrer selbst feststellen kann. Dass der Staat dafür sorgt, dass die Garantie erlischt, freut doch den Autohersteller. Die Reparaturen im Ausland ergeben sich durch dort stattfindende Vorfälle. Sie dürfen keineswegs, wenn eine dringende Reparatur notwendig ist, weit weg fahren. Ich glaube, auch außer Corona-Zeiten erzählen Sie der deutschen Polizei lieber nicht, dass ihr Auto eine dringende Reparatur benötigt.

                  • Mein Neffe ist Automechaniker in Rechain und noch diese Woche in Kurzarbeit. Nur für dringende Arbeiten wird er in die Werkstatt gerufen. Das ist doch ziemlich oft. Nächste Woche geht der Betrieb dann wieder normal los.

                  • Impfpflicht und ID2020

                    Dringende Reparaturen werden an… uns demnächst auch gemacht, ob wir wollen oder nicht. Irgendwo wird ein Sensor eine Information zu uns, die in uns steckt, aufschnappen und dann geht’s los. Per App werden wir aufgefordert in Klinik X zu gehen und dann… „Klinik“ ist nur ein Beispiel. Die totale Kontrolle, darum geht es, und es gibt hier welche, die sich wohl darauf freuen!

  11. Also heute war im Wald mehr los als vor Corone, Fahrräder, Jogger, Familien mit Kindern, man merkt dass die Leute raus wollen.
    Kann man Auch verstehen: im Wald kann man problemlos die 1.5 Meter Distanz einhalten (es sei denn Jogger oder Fahrradfahrer fahren hautnah an Ihnen vorbei, ist mir selbst passiert, die hört man nicht kommen)

  12. Corona2019

    Das im Bus niemand stehen darf sollte auch so bleiben.
    Im Auto Soll ich den Gurt benutzen .
    Und in den Bussen stehen die Kinder im Mittel Gang um bei einer Vollbremsung aus der oder gegen der Frontscheibe zu fliegen .
    Von Sicherheit scheint der Gesetzgeber also nichts zu halten .
    Aber ein Protokoll, sollte jemand im Auto den Gurt vergessen ist dann aber auch unlogisch .

  13. Ralf Rennert

    In D soll jeder, wenn verfügbar, geimpft werden , ohne Impfausweis geht dann nichts mehr.
    Kein Flug, kein Urlaub, kein Besuch größer Veranstaltungen.

    Wenn man keinen Impfpass oder Arzt-Bescheinigung vorweisen kann, das man geimpft oder Immun ist, führt das zum Entzug von Freiheitsrechten.
    Früher musste man den Pass an der Grenze zeigen, demnächst seinen Impfausweis

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