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EuGH stärkt die Rechte von Regenbogenfamilien

Ein gleichgeschlechtliches Elternpaar mit ihrem Kind. Illustrationsfoto: Shutterstock

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Familien mit zwei Elternteilen gleichen Geschlechts gestärkt.

In dem Fall eines Mädchens mit zwei Müttern entschied das höchste EU-Gericht am Dienstag, dass die von einem EU-Staat anerkannte Beziehung zwischen Kind und Eltern auch von allen anderen EU-Staaten anerkannt werden müsse. Dabei verwiesen die Richter vor allem auf das Recht der Betroffenen, sich frei in der EU bewegen zu können.

Der europäische Dachverband der Lesben-, Schwulen-, Bisexuellen-, Trans- und Intersexorganisationen Ilga sprach von einem richtungsweisenden Urteil.

26.01.2012, Luxemburg: Die beiden Türme des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Foto: Thomas Frey/dpa

Konkret geht es um zwei verheiratete Frauen – eine Bulgarin und eine Britin -, die in Spanien, wo sie leben, eine Tochter bekommen haben. In der spanischen Geburtsurkunde werden beide Frauen als Mütter des Kindes aufgeführt. Doch die bulgarischen Behörden lehnten einen Antrag für eine bulgarische Geburtsurkunde des Mädchens ab, und wollten wissen, wer die leibliche Mutter ist. Die Angabe zweier Elternteile weiblichen Geschlechts laufe der öffentlichen Ordnung des Landes zuwider.

Ohne bulgarische Geburtsurkunde bekommt das Mädchen jedoch keinen bulgarischen Personalausweis oder Reisepass, wodurch seine Rechte als EU-Bürger eingeschränkt werden. Die Mutter mit bulgarischer Nationalität klagte gegen die Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht der Stadt Sofia, das den EuGH anrief. Dabei ging das Gericht davon aus, dass das Kind die bulgarische Staatsangehörigkeit hat.

Der EuGH entschied nun, dass Bulgarien dazu verpflichtet ist, dem Mädchen einen Personalausweis oder Reisepass auszustellen, ohne zuvor eine Geburtsurkunde der eigenen Behörden zu verlangen. Bulgarien und auch die anderen EU-Staaten seien dazu verpflichtet, die spanische Geburtsurkunde des Mädchens anzuerkennen. (dpa)

19 Antworten auf “EuGH stärkt die Rechte von Regenbogenfamilien”

    • Erate humanes Geäst

      Was sind denn „solche Gerichtsurteile“, Stein?^^ Und inwiefern schadet einem Kind die ungarische Staatsangehörigkeit?^^
      Die ungarische Regierung will nur heterosexuelle Familienkonzepte, daher wurde dem Kind die Staatsbürgerschaft verwehrt.
      Aber selbst im Tierreich (Pinguine etc.) ziehen gleichgeschlechtliche Partner den Nachwuchs auf; und das ziemlich erfolgreich.
      Quelle: Die Liebe in den Zeiten der Entfremdung

  1. Ich verstehe die Problematik nicht. Das Kind ist doch in Spanien geboren und hat somit einen spanischen Ausweis. Es braucht doch keinen bulgarischen Personalausweis oder Reisepass um alle Rechte als EU-Bürger zu haben…

  2. Friedrich Meier

    Der Vorteil der doppelten Staatsbürgerschaft ist auch, dass man sich immer die Rosinen rauspicken kann.
    Wenn es in dem einen Staat einen Vorteil gibt, den man bei dem anderen vermisst, …einfach wechseln

  3. Friedrich Meier
    Die doppelte Staatsbürgerschaft hat auch Nachteile wenn irgend was passiert bzw in dem Land wo er eine Straftat beging kann man ihm die Staatsbürgerschaft aberkennen, da er noch eine zweite hat
    und somit nicht staatenlos wird, Nicht nur Rosienen rauspicken

  4. Belgien akzeptiert die doppelte Staatsbürgerschaft eines Belgiers erst seit ca. 15 Jahren. Ansonsten entscheidet natürlich jedes Land souverän, auf welchem Weg die Staatsbürgerschaft des Landes gewährt oder auch aberkannt wird.

    • Walter Keutgen

      Es scheint nicht um eine Adoption zu gehen, da man von Geburtsurkunde redet. Eine der Frauen hat künstliche oder natürliche Befruchtung erhalten, aber auf der Geburtsurkunde steht nicht welche.

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