In ihrer Sitzung von Dienstag hat die Regierung der DG die Erlasse aus dem Jahr 2014 über die Dienste und andere Formen der Kinderbetreuung und über die selbstständigen Tagesmütter durch einen neuen Erlass abgeändert.
Neben zusätzlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Tagesmütter Ostbelgiens kommen die Änderungen insbesondere der außerschulischen Betreuung (AUBE) in den kleinen Dörfern zugute.
„Besonders in kleinen Ortschaften ist es oftmals schwierig, die gesetzliche Mindestanwesenheit in der AUBE einzuhalten. Diese Standorte sind stets von einer Schließung bedroht“, begründete Familienminister Antonios Antoniadis (SP) die Entscheidung der Regierung, die Anwesenheitsregelungen in der außerschulischen Betreuung anzupassen.
Durch diese Maßnahme können kleinere Standorte der außerschulischen Betreuung auch weiterhin bestehen bleiben oder sogar neue entstehen.
Durch die Anpassungen im Erlass sind außerdem verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung der Tagesmütter nun auch gesetzlich verankert.
So möchte die Regierung unter anderem den Tagesmüttern bei den räumlichen Anpassungen bzw. Ausstattungen zur Einhaltung der Sicherheitsauflagen unter die Arme greifen. Hierfür können künftig die Tagesmütter alle 6 Jahre eine finanzielle Unterstützung der Regierung erhalten, um beispielsweise Treppenschutzgitter oder Kinderbettchen bezahlen zu können.
Auch für die geleisteten Überstunden gibt es laut Antoniadis eine neue Regelung, die jedoch schon seit dem Sommer praktisch umgesetzt wird. Demnach werden die Tagesmütter nicht mehr ab der 11., sondern bereits ab der 9. Betreuungsstunde vergütet. „Den Eltern kostet diese Maßnahme keinen Cent. Im Gegenteil – sie sparen sogar daran“, verriet der Minister.
Der Tagesmütterdienst des Regionalzentrums für Kleinkindbetreuung (RZKB) erhält außerdem jährlich zusätzlich 4.500 Euro (indexiert) zum Ankauf von pädagogischem Material für die konventionierten Tagesmütter.