Der ehemalige Generaldirektor der AS Eupen, Manfred Theissen, ist am Montag vor dem Eupener Strafgericht zu einer Strafe von einem Jahr Gefängnis auf Bewährung und zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Theissen wurde der Fälschung in betrügerischer Absicht für schuldig befunden.
Die AS Eupen, die zum Zeitpunkt der Vorfälle in der 1. Division um den Klassenerhalt spielte, wurde freigesprochen.
Das Gericht unter dem Vorsitz von Catherine Brocal hielt es für erwiesen, dass Manfred Theissen die Fälschung in betrügerischer Absicht alleine begangen hat – ohne Beteiligung und ohne Mitwissen der AS Eupen.
Die einjährige Haftstrafe wurde vollständig und die Geldstrafe von 6000 Euro zur Hälfte zur Bewährung ausgesetzt.
AS Eupen weder Mittäter noch Mitwisser
Erwiesen ist nach Auffassung des Gerichts, dass Manfred Theissen das Schreiben an den belgischen Fußballverband, mit dem er gegen die Spielberechtigung eines Spielers des SK Lierse Beschwerde einreichen wollte, absichtlich auf den 15. März 2011 rückdatiert hat, um innerhalb der vorgesehenen Frist zu bleiben. In Wirklichkeit habe Theissen erst nach Ablauf der Frist erfahren, dass der Spieler Jason Adesanya vom SK Lierse für das Nachholspiel gegen den KV Mechelen am 15. Februar 2011 möglicherweise nicht spielberechtigt war.
Theissen selbst hatte in der Verhandlung behauptet, den Klagebrief in ein und demselben Briefumschlag zusammen mit seiner Bewerbung für das Exekutivkomitee des Fußballverbandes am 15. März 2011 – also noch fristgerecht – per Einschreiben nach Brüssel verschickt zu haben.
Laut Gericht kann Theissen den Beschwerdebrief an den Verband unmöglich am 15. März 2011 verschickt haben. Vielmehr sei er erst am 23. März 2011 verfasst worden – also nach Ablauf der Frist.
Dass der Verein AS Eupen von der Fälschung nichts wusste, zeigt sich laut Richterin Brocar allein schon daran, dass das Schreiben, das Theissen an den Verband richtete, weder von AS-Präsident Dieter Steffens noch von einem anderen Mitglied des Verwaltungsrates und auch nicht vom damaligen Investor Antonio Imborgia mitunterzeichnet wurde. Es gebe keine anderen Indizien, die auf eine Mittäterschaft oder Mitwisserschaft der AS Eupen hindeuten würden, so das Gericht.
Anwalt Kittel enttäuscht – Berufung wahrscheinlich
Der Rechtsbeistand von Manfred Theissen, Axel Kittel, äußerte sich im Anschluss an die Urteilsverkündung sehr enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts. Eine abschließende Beurteilung sei zwar erst möglich, wenn ihm das Urteil in schriftlicher Form vorliege. Jedoch deutete Kittel an, dass sein Mandant aller Wahrscheinlichkeit nach gegen dieses Urteil Revision einlegen werde, wozu 15 Tage Zeit bleibe.
Als strafmildernd beurteilte das Gericht die Tatsache, dass der Angeklagte Manfred Theissen bisher ein unbescholtener Bürger war. Auch seinem Gesundheitszustand trug das Gericht Rechnung. Als erschwerend wertete es dagegen die „Skrupellosigkeit“, mit der Theissen vorgegangen sei, sowie dessen berufliche Stellung als Polizeibeamter.
Sollte es keine Berufung geben bzw. das Urteil des Eupener Strafgerichts vom Lütticher Appellationshof bestätigt werden, wäre die Angelegenheit für Manfred Theissen womöglich noch nicht beendet. Ein vom belgischen Fußballverband angestrengtes Zivilverfahren mit der Forderung auf Schadensersatz wäre nicht auszuschließen. Für die Forderung des Rechtsbeistandes der Union Belge, Patrick Thevissen, auf Zahlung von einem vorläufigen Euro (in Erwartung einer weiteren gerichtlichen Klärung der Angelegenheit) erklärte sich das Gericht in Eupen für nicht zuständig.
Vor allem würde Theissen beruflich in seiner Eigenschaft als Polizeibeamter eine Disziplinarstrafe drohen. „Dieses Urteil kann dazu führen, dass Manfred Theissen aufhören muss mit dem, was er momentan macht“, so Axel Kittel.
Arbeitsstrafe wurde vom Gericht abgelehnt
Eine Arbeitsstrafe, mit der Theissen im Fall einer Verurteilung gegebenenfalls einverstanden gewesen wäre, lehnte das Gericht übrigens mit Hinweis auf die angeschlagene Gesundheit des Angeklagten ab.
In seinem Urteil wies das Eupener Gericht auch den Vorwurf als unbegründet zurück, die Ermittlungen gegen Manfred Theissen seien parteiisch und ohne Rücksicht auf das Gebot der Unschuldsvermutung geführt worden, wie der Hauptangeklagte und sein Rechtsbeistand in der Verhandlung am 21. Mai 2015 beklagt hatten.
Der Prozess konnte erst jetzt stattfinden, weil in Eupen inzwischen mit Catherine Brocal eine freie Richterstelle besetzt wurde. Eigentlich hätte er schon im September 2014 abgehalten werden müssen, doch hatten sich damals in Eupen alle Richter für befangen erklärt. (cre)
Ein Witz hoch drei.
„Normale“ Menschen bekommen für schlimmere Straftaten … zB x-facher Drogen Verkauf an Minderährigen … nur eine Arbeitsstrafe, also quasi eine Freispruch.
Denn einem „Zwangsarbeiter“ kann man nicht mit Kundigung drohen, wenn er nicht arbeitet. Der wird einem doch nur frech ins Gesicht lachen.
Und überhaupt, PC auswerung hin oder her, regelmäßige Fax-Kopien der Einschreiben beim KBFB, kann doch keiner ausschliessen, dass das betreffende Schreiben nicht doch in dem Umschlag war. Und wenn der KBFB doch von amtswegen die monierten Verstöße verfolgen muss, wo ist da das moralische Element, was hat Yheissen SELBER vom Verbleib in der 1. Division, hätte die AS keinen Manager in der 2. Division mehr gebraucht? Also meines Wissens nach ist Theissen ersetzt worden, als er zurück zur Polizei gegangen ist.
Eine wahre Schande
Ekelhaft , diese Selbstjustiz
Krähen die sich gegenseitig ein Auge auspicken
Unverständlich
Kuriose Urteile gibt es immer wieder. Wen wundert´s noch?
HINWEIS: Der Bericht über die Urteilsverkündung vor dem Eupener Strafgericht im Fall des früheren Generaldirektors der AS Eupen, Manfred Theissen, ist inzwischen fertig. Gruß https://ostbelgiendirekt.be/manfred-theissen-eupener-strafgericht-jahr-76037
Die beruflichen Konsequenzen werden für Manfred Theissen wahrscheinlich nicht unerheblich sein. Er muss dann schauen, wo er bleibt, und überlegen, ob der Fußball das wert war.
Nun stelle man sich mal ernsthaft vor, der Korruptions-Jupp (den die Medien ja bekanntlich gerne „Joseph Blatter“ nennen…..) müsste vor dem Eupener Strafgericht erscheinen…..
Hat jemand von euch eine Idee, wie dann das Urteil ausfallen würde ???
(Bin mal gespannt). MfG.
Ich nehme mal an, Manfred Theissen hat den Fehler gemacht, sich viel zu sehr mit der AS zu identifizieren. Das muss er jetzt teuer bezahlen. Und in solchen Momenten lassen dich alle anderen im Stich. Bitter.
Eines ist sicher, Manfred Theissen hat das, was er gemacht haben soll, nicht für sich selbst, sondern für den Verein gemacht. Insofern ist das Urteil zu hart. Wenn ein Politiker nicht für sich, sondern für seine Partei getrickst hätte, wäre er wohl mit einer Aussetzung des Urteils davongekommen. In der Akte Schule Espeler der Reuländer Schöffe aus genau diesem Grund mit einer Aussetzung des Urteils davon, weil er sich nach Meinung des Berufungsgericht nicht persönlich bereichert hat. Er hatte sozusagen „für den guten Zweck“ getrickst. Auch hier hatte das Gericht Erster Instanz in Eupen dem Angeklagten „Skrupellosigkeit“ vorgeworfen. An der Stelle von M. Theissen würde ich in Berufung gehen.
Eines steht fest, Manfred Theissen hat sich keinen persönlichen Vorteil verschafft, er hat dem Verein einen „Vorteil“ verschaffen wollen, bzw. ggf. von einer Benachteiligung entbinden wollen. Gehört er deshalb bestraft? Ist jemand ein Schaden durch seine Handlung entstanden, außer dem Verband, wo ein Funktionär ein paar Stunden Arbeit mit dieser Angelegenheit hatte? Ich habe noch keine Antwort auf diese Frage gelesen.
@Ehrenamtler
Das stimmt alles. Ich bin auch überzeugt, dass er sich keinen persönlichen (finanziellen) Vorteil verschaffen wollte. Als Ehrenamtler hat er allerdings auch nicht gearbeitet. Darf er aus diesem Grunde das Gesetz missachten?
Wenn ich als Autofahrer eine durchgehende weiße Linie nicht beachte, verschaffe ich mir keinen Vorteil und füge auch niemanden einen Schaden zu, wenn kein Verkehr ist. Werde ich erwischt, muss ich dennoch bezahlen. Wo ist die Grenze?
Muss er sich als Polizist, der irgendeinen Eid geleistet hat, an die belgischen Gesetze halten oder nicht? Und wenn nicht, darf er dann Straffreiheit erwarten?
Polizist oder Zivilist, der eine muss sich genau so an die Gesetze halten wie der andere. Aber muss man jemand bestrafen, wenn er im Straßenverkehr die weiße Linie überfahren hat und alleine auf der Straße war und somit kein Unfall produzierte und wirklich niemand geschadet hat? Ich teile diese Meinung nicht (ich kenne Herrn Theissen nur aus den Zeitungsberichten), die weiße Linie nutze ich nur um im Schadensfall zu urteilen. Ich könnte schlimmstenfalls auch mit ihrer Auslegung leben, dann ist aber die Strafe zu hart und in seinem Fall wird er ja auch noch zusätzlich beruflich hart bestraft.
Hier wird doch mit zweierlei Maß gemessen. Ich möchte an dieser Stelle an Fälle erinnern, in denen ein komplettes Schöffenkollegium wegen so genannter Urkundenfälschung bei getürkten Schülerlisten vor den Kadi zitiert wurde. Die C-Partei freundlichen Richter haben aber darüber hinweg gesehen und eine „Lachstrafe“ ausgesprochen – ein Privatier wäre in einem gleichen Fall zu langer Gefängnisstrafe ohne Bewährung verdonnert worden. Auch die DG als „Geschädigter“ hat nicht weiter aufgemuckt… ist ja egal, denn der Steuerzahler hat die Zeche ja bezahlt.
Wenn ich jetzt den Fall „Theissen“ so näher betrachte – ohne den Herrn selber zu kennen – glaube ich, dass er im Vergleich zu diesen „bewusst agierenden Wiederholungstätern mit politischer Rückendeckung“ ein deutlich milderes Strafmaß verdient hätte. Dieses eine Jahr auf Bewährung ist in der Verhältnismäßigkeit der Dinge sicherlich ein Witz! Aber auch in beruflicher Sicht ist Herr Theissen in diesem Fall keineswegs zu beneiden…
Justitia wird immer mehr zum Rechtsbeuger als zum Rechtssprecher.
er fügt jedoch anderen Vereinen einen Schaden zu. Und ebenfalls so glaube ich dem Verband.
Ich denke als Polizist in der Position müsste er sich wohl bewusst über die Konsequenzen sein.
Man kennt auch nicht den Vertrag den er mit der As Eupen abgeschlossen hatte. Vielleicht hat er auch einen persönlichen Vorteil sich dadurch machen können egal in welcher Hinsicht. Deshalb möchte ich auch nicht beurteilen ob die Strafe angemessen ist oder nicht.
vielleicht bekommt er einen Job bei der FIFA
Wie ist denn die Unmöglichkeit des Versanddatums belegt? Einschreiben werden doch registriert.
Wie aus obigem Artikel hervorgeht, behauptet Theissen, den bewussten Brief im selben Umschlag wie ein anderes Schreiben verschickt zu haben. Dieses zweite Schreiben ist durchaus beim Verband eingegangen, das erste angeblich nicht.
Falls das stimmen sollte, dann hat Theissen, nur um ein paar Euro an Portogebühren zu sparen, sich selbst leichtfertig um ein Beweismittel gebracht, zumal es ja um eine äußerst knappe Frist ging.
Eigentlich hätte so ein wichtiges Schreiben nur mit zusätzlicher Empfangsbestätigung versandt werden sollen.
@tso: Wir haben im Text noch „in ein und demselben Briefumschlag“ hinzugefügt. Das Einschreiben vom 15. März 2011 ist laut Fußballverband auch effektiv in Brüssel angekommen, doch soll sich in dem Umschlag nur Manfred Theissens Bewerbung für einen Posten im Exekutivkomitee befunden haben und nicht auch noch, wie Theissen immer behauptet hat, die Beschwerde bezüglich des Spielers Jason Adesanya vom SK Lierse. Gruß
und laut Grenz-Echo von heute ist aber auch eindeutig nachgewiesen , dass die Beschwerde erst später geschrieben wurde.
@ Standpunkt :Sie sind der Meinung,Herr Theissen soll den Verband geschadet haben, (einWitz).Diese Sesselpupser-sollten besser was gegen die flämische Schiedsrichtermafia (Herr WOUTERS) unternommen*haben.Dann wäre dass alles nicht passiert.