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Anklage fordert für Theissen 1 Jahr Haft auf Bewährung oder 240 Arbeitsstunden und Freispruch für AS Eupen – Urteil am 22. Juni

Prozessauftakt gegen Manfred Theissen im Juni 2015 vor dem Eupener Strafgericht: Catherine Brocal (Bildmitte) hatte als einzige nicht befangene Richterin in der Verhandlung vor dem Eupener Strafgericht den Vorsitz. Foto: OD

Am Donnerstag hat vor dem Eupener Strafgericht der Prozess gegen den früheren Direktor der AS Eupen, Manfred Theissen, sowie gegen die AS Eupen stattgefunden. Die Vertreterin der Anklage forderte eine einjährige Haftstrafe auf Bewährung oder 240 Arbeitsstunden sowie eine Geldstrafe von 6000 Euro. Das Urteil wird am 22. Juni 2015 verkündet.

Für die AS Eupen plädierte die Staatsanwaltschaft auf Freispruch. Einen solchen forderte Theissens Verteidiger für seinen Mandaten.

Die Verhandlung konnte erst jetzt stattfinden, weil in Eupen inzwischen mit Catherine Brocal eine freie Richterstelle besetzt wurde. Eigentlich hätte sie schon im September 2014 abgehalten werden müssen, doch hatten sich damals in Eupen alle Richter für befangen erklärt.

Manfred Theissen wird der Fälschung und des Gebrauchs von Fälschung in betrügerischer Absicht beschuldigt. Der belgische Fußballverband tritt in dem Verfahren als Zivilpartei auf.

Manfred Theissen (links) im Jahre 2011 mit seinen Anwälten Axel Kittel (Mitte) und Ralph Lentz.. Am Donnerstag wollte Theissen nicht fotografiert werden. Foto: Belga

Manfred Theissen (links) im Jahre 2011 mit seinen Anwälten Axel Kittel (Mitte) und Ralph Lentz.. Am Donnerstag wollte Theissen nicht fotografiert werden. Foto: Belga

Die Geschehnisse, um die sich in der Akte „Manfred Theissen / KAS Eupen“ alles dreht, gehen auf den „heißen Frühling“ des Jahres 2011 zurück, als der damalige Erstligist AS Eupen um seinen Verbleib im belgischen Fußball-Oberhaus kämpfte.

Im Februar 2011 kam es zu einem Nachholspiel zwischen dem SK Lierse und dem KV Mechelen. Lierse war damals Konkurrent der AS im Kampf gegen den Abstieg und hatte einen jungen Spieler namens Jason Adesanya auf der Bank, an dessen Spielberechtigung Zweifel bestehen konnten. Das führte dann auch später in Eupen zu einem Prozess der AS Eupen gegen den Fußballverband, der seinerzeit viel Wirbel verursachte.

Die damalige Affäre war aber nicht Gegenstand des Verfahrens gegen Manfred Theissen, jedenfalls nicht direkt. Strafrechtlich relevant war vielmehr die Frage, wann Theissen davon erfuhr, dass Adesanya nicht spielberechtigt sein könnte, und ob bzw. wie er dies dem Fußballverband per Einschreiben mitteilte.

Einschreiben enthielt angeblich zwei Briefe

Theissen selbst will dies dem Fußballverband in einem Einschreiben am 15. März 2011 mitgeteilt haben, in dem sich aber gleichzeitig noch ein zweites Schreiben befunden haben soll, mit dem sich Theissen um ein Mandat im Exekutivkomitee des Fußballverbandes bewarb. Bei der Union Belge in Brüssel behauptete man jedoch, nur diese Bewerbung erhalten zu haben, nicht aber die Mitteilung in Sachen Jason Adesanya.

Patrick Thevissen (links) vertrat die Interessen des Fußballverbandes, Martin Hissel (rechts) die der AS Eupen. Foto: OQF

Patrick Thevissen (links) vertrat die Interessen des Fußballverbandes, Martin Hissel (rechts) die der AS Eupen. Foto: OD

Nach Ansicht von Andrea Tilgenkamp, Prokuratorin des Königs in Eupen, gibt es ausreichend Beweise dafür, dass sich in dem Einschreiben nur die Bewerbung von Manfred Theissen befunden habe. Sie verwies einerseits auf die Aussagen der Angestellten des Verbandes in Brüssel. Zudem sei es Praxis beim Fußballverband, dass bei Enschreiben zusätzlich der Inhalt gescannt und per Fax nach Brüssel geschickt werde. Dies sei im Fall der Beschwerde über die angebliche Nicht-Spielberechtigung des Spielers Adesanya aber nicht erfolgt, wohl bei anderen Einschreiben.

Hinzu kommt laut Tilgenkamp die Auswertung des Computers von Manfred Theissen. So habe man beispielsweise die Internetabläufe studiert und festgestellt, dass Begriffe wie Lierse oder Adesanya erst später eingegeben wurden, jedenfalls nicht vor oder am 15. März 2011, als Theissen nach eigenen Angaben die Union Belge per Einschreiben über diese Angelegenheit informiert haben will.

Staatsanwaltschaft: AS Eupen war nicht beteiligt

Für Tilgenkamp gibt es genügend Elemente für die Annahme, dass Manfred Theissen nicht im Auftrag der AS gehandelt hat. Der Verein habe von all dem nichts gewusst. Deshalb plädierte die Prokuratorin des Königs auf einen Freispruch für die AS, deren Rechtsbeistand Manfred Hissel damit eigentlich gar nicht mehr hätte plädieren musste. Wann kommt es schon vor, dass die Anklage für eine angeklagte Partei einen Freispruch fordert?

Axel Kittel, Rechtsbeistand von Manfred Theissen. Foto: OD

Axel Kittel, Rechtsbeistand von Manfred Theissen. Foto: OD

Das sah der Anwalt des Fußballverbandes, Patrick Thevissen, etwas anderes. Nach seinem Dafürhalten war die AS nicht unbeteiligt, und zwar alleine schon deshalb, weil sie aus den Manipulationen einen Vorteil hätte ziehen können.

Selbstverständlich kamen in der Verhandlung am Donnerstag im Sitzungssaal an der Eupener Klötzerbahn auch Manfred Theissen selbst und dessen Rechtsanwalt Axel Kittel zu Wort. Letzterer plädierte auf Freispruch. Beide übten scharfe Kritik an der Art und Weise, wie die Ermittlungen geführt worden seien. Ein Dorn im Auge war ihnen vor allem der Chefermittler Manfred Zimmermann, der sich „auf Manfred Theissen eingeschossen“ habe, wie Kittel beklagte.

Manfred Theissen sagte, er habe unter dieser Affäre „sehr gelitten“, und bedauerte mehrfach, dass die Ermittlungen sehr einseitig geführt worden seien. Allein schon die Tatsache, dass die Akte als „Münchhausen“ bezeichnet worden sei, verrate, mit welchen Absichten Chefermittler Zimmermann in dieser Angelegenheit vorgegangen sei. Auch das Prinzip der Unschuldsvermutung, auf das jeder Angeklagte ein Recht habe, sei mehrfach verletzt worden.

Kittel: „So blöd ist mein Mandant nicht“

Grundsätzlich erinnerten Theissen und sein Anwalt Kittel daran, dass schon im Frühjahr 2011 klar gewesen sei, dass der Vertrag des Direktors der AS Ende Juni 2011 enden und dieser in den Polizeidienst zurückkehren würde.

Manfred Theissen (links) und Rechtsanwalt Axel Kittel im Jahre 2011 anlässlich einer Verhandlung vor dem Sportgericht des Fußballverbandes. Foto: Belga

Manfred Theissen (links) und Rechtsanwalt Axel Kittel im Jahre 2011 anlässlich einer Verhandlung vor dem Sportgericht des Fußballverbandes. Foto: Belga

Unter diesen Umständen habe Theissen überhaupt kein Interesse daran gehabt, eine Straftat zu riskieren, die nach seiner Rückkehr in seinen alten Beruf für ihn gravierende Folgen hätte haben können. „So blöd ist mein Mandant nicht“, so Kittel. Im Übrigen hätte der Fußballverband auch ohne einen Brief von Manfred Theissen in der Affäre Adesanya, von Amts wegen, Nachforschungen anstellen können und müssen. Schon deshalb hätte es einer Klage oder eines Hinweises durch Manfred Theissen gar nicht bedurft.

Theissen räumte indes ein, dass er zu jener Zeit „naiv“ und „desorganisiert“ gewesen sei. Allerdings seien damals außer ihm nur zwei weitere Personen bei der AS angestellt gewesen, gegenüber 30 heute.

Die Vorsitzende Richterin Catherine Brocal war kurz vor Mittag offenbar froh, diese Verhandlung gut überstanden zu haben. Sie hatte auch keine Nachfragen mehr und erklärte abschließend, dass das Urteil am 22. Juni 2015 verkündet werde. (cre)

29 Antworten auf “Anklage fordert für Theissen 1 Jahr Haft auf Bewährung oder 240 Arbeitsstunden und Freispruch für AS Eupen – Urteil am 22. Juni”

  1. die wahrheit

    guteFrage an unsere Staatsanwaltschaft und Richter :

    Erklären Sie bitte den Lesern von OD, wie man einen Einschreibebrief rückdatieren kann.

    Ich habe mich mal schlau gemacht und dies recherchiert. Fazit : Sobald ein Einschreibebrief bei der Post eingescannt ist,ist er regiestriert. Dieses Datum kann man nicht verändern und einen Tag rückdatieren.

  2. NURDIERUHE

    Den Brief kann ich schreiben und datieren wann ich will. Absenden kann ich ihn auch wann ich will. Wenn diesen Brief jetzt per Einschreiben versenden möchte, ist natürlich das Datum der Abgabe an der Post (auf gleich welche Art) vermerkt.
    Geschrieben habe ich ihn aber vorher.
    Geht es sich vieleicht um dieses Datum? Wurde der Brief vieleicht nach einer Frist verfasst aber mit Datum vor Ablauf dieser Frist?
    So habe ich das verstanden.

  3. Genau wegen solch einer Gefahr, vor Gericht zu landen, haben viele Personen keine Lust mehr, sich für einen Verein zu engagieren. Ich war auch Vereinsmensch in kleinen Vereinen und habe hier und da tricksen müssen, um die eine oder andere Sache, die meist ein anderer verschlammt hatte, gerade zu biegen. Da will ich nicht wissen, auf was für einen heißen Stuhl man in einem großen Verein sitzt.

  4. Der Fakt, dass die Staatsanwaltschaft den Freispruch der AS Eupen fordert zeigt schon die Lächerlichkeit dieser Verhandlung.

    Der EINZIGE Nutznießer in dieser Geschichte wäre der Verein KAS Eupen gewesen, und nicht Manfred Theissen alleine, der überhaupt kein persönlichen Vorteil von dieser Affäre gehabt hätte. Er hat außerdem als Geschäftsführer eines Unternehmens gehandelt. Wie kann man aus so einer Sache vor Gericht, solch einen privaten Rachezug machen (Frau Tilgenkamp und Manfred Zimmermann ???)

    Außerdem ist der Fakt, dass die Belgische Verband durch sein Regelwerk sowieso intern die nicht Spielberechtigung hätte überprüfen müssen, egal ob ein anderer Verein dies anklagt oder nicht, ein weiterer Grund, dass diese Anklage keinen Sinn hat, da hier niemand zu Schaden gekommen ist.

    Also bitte, worauf warten die Richter hier noch?

    • „Der EINZIGE Nutznießer in dieser Geschichte wäre der Verein KAS Eupen gewesen, und nicht Manfred Theissen alleine, der überhaupt kein persönlichen Vorteil von dieser Affäre gehabt hätte“

      In der Tat, würde mich auch wundern, wenn diese Geschichte nicht vorher zwischen dem Manager Theissen und dem Verein ab-, bzw.besprochen worden wäre.Welchen persönlichen Nutzen soll
      der Sportdirektor denn dabei auch gehabt haben? Sieht so aus, als ob die KAS ihren
      Sportdirektor im Regen stehen gelassen habe….

  5. Auch wenn Herr Theissen 2011 in den Polizeidienst zurückkehren wollte, war er aber immer noch glühender Fan der AS und wollte alles daransetzen, damit die AS in Div. 1 bleibt. Also das Argument, er hätte ja kein Interesse daran gehabt, irgendetwas Illegales zu machen, taugt nicht viel. Was man wohl sagen kann, ist, dass der Fall Theissen beweist, dass man sich für einen Job nicht übermaßen engagieren sollte, denn das bist du am Ende der Gelackmeierte. Theissen wird bestraft, aber die AS kommt mit einem Freispruch weg. Typisch!!!!

  6. Bitte, Herr RA Kittel, gehen Sie auf jeden Fall gegen das Urteil der blutjungen Richterin in Berufung, es sei denn sie beweise so viel Scharfsinn, wie jeder Fußgänger auf der Straße hat.

    Denn: folgenden Widerspruch leistet sich die Anklägerin: Manfred Theissen wird der Fälschung und des Gebrauchs von Fälschung in betrügerischer Absicht beschuldigt. Das heißt, ihm wird vorgeworfen, ein (falsch datiertes) Schreiben erstellt UND verwendet, also an den Adressaten (Belgischer Fußballverband) verschickt zu haben, mit dem Ziel der betrügerischen Vorteilsnahme. Wenn er es nicht verwendet hat, so ist es auch kein Dokument!

    Nun sagte die Staatsanwältin bei der Verhandlung: „Es gibt ausreichend Beweise dafür, dass sich in dem Einschreiben nur die Bewerbung von Manfred Theissen befunden habe“. Sie verwies einerseits auf die Aussagen der Angestellten des Verbandes in Brüssel. Zudem sei es Praxis beim Fußballverband, dass bei Enschreiben zusätzlich der Inhalt gescannt und per Fax nach Brüssel geschickt werde, so die Staatsanwältin. Dies sei im Fall der Beschwerde über die angebliche Nicht-Spielberechtigung des Spielers Adesanya aber nicht erfolgt, wohl bei anderen Einschreiben. Hinzu komme, laut Tilgenkamp, dass bei der Auswertung des Computers von Manfred Theissen festgestellt worden sei, dass Begriffe wie Lierse oder Adesanya erst später eingegeben wurden, jedenfalls nicht vor oder am 15. März 2011, als Theissen nach eigenen Angaben die Union Belge per Einschreiben über diese Angelegenheit informiert haben wolle.

    So stelzenhaft wie die Argumente der Anklägerin, auch hier meine Bewertung: Die Bewertung der Auswertung des Computers des damaligen AS-Direktors ist für die Bewertung der Argumente der Anklage so viel wert wie der sprichwörtliche Sack Reis, der in China umfällt! Es reicht aus, dass die Verteidigung nachweist, dass es auf der Welt noch mehr Computer als nur den einen durch die Anklage ausgewerteten gibt, und schon kann letztere (die Anklagevertretung) sich ihre Computerauswertung an den Hut stecken, weil die dann nämlich gar nichts beweist.

    Und diesen Beweis trete ich augenblicklich persönlich an: es gibt auf der Welt noch mindestens einen weiteren Computer, nämlich den, auf dessen Tastatur ich gerade diesen Kommentar tippe! Quod erat demonstrandum!

    Jetzt aber das Wichtigste! Die Anklägerin sagt auf Deutsch: „In dem Einschreiben befand sich nur die Bewerbung von Manfred Theissen.“ Das heißt auf gut französisch, dass es das „gefälschte“ Dokument laut Staatsanwältin gar nicht gegeben habe. Das heißt, sie plädiert selbst, dass mangels Dokument keine Dokumentenfälschung vorliegen kann.

    Also: Urteil, dann Berufung und Freispruch!

    • Mischutka

      @ ? :
      Hallo – also besser hätte man es kaum schreiben können. (ohne die anderen Kommentare jetzt nicht zu vergessen).
      Ich kann es auch beim besten Willen nicht verstehen, wieso man EINEN Computer auswertet. Es gibt Schulkinder die es schon wissen : da hat man einen persönlichen PC für „die Schule“…. auf den anderen, z.B. von Schwester oder Bruder, wird Blödsinn gemacht, auf den von Vati, wenn er nicht daheim ist, werden Spiele veranstaltet (und wieder mit einem Sonderprogramm gelöscht) und bei dem älteren Nachbarssohn werden „schöne“ Filmchen angeschaut…. usw. Dann noch in einem Internet-Shop rein und den Freunden/Freundinnen Liebesbriefchen geschrieben……… usw.
      BESONDERS GUT : der letzte Absatz deines Kommentares. In meinen Augen ein Widerspruch, eine Blamage. Das wäre mir, als NICHT-Jurist, nicht mal im Traum passiert.
      Das alles kann nun wieder mal die „halbe Welt“ lesen – und sich ein Bild von Einigem machen……
      MfG.

      • Mischutka

        Entschuldigung bitte, noch etwas vergessen :
        Es ist ja auch möglich, was bei mir schon 2 x der Fall war, dass ein guter Freund anwesend war, wir beide ein TV-Thema diskutiert haben und ER sagte : weisst du was, da schreibe ich schnell einen Kommentar. Auf meinem PC ! Mit „Mischutka“. Ich habe erst am anderen Tag gelesen, was er kommentiert hatte. (Es handelte sich um einen Bericht auf der Internet-Seite von „Promi-Flash de“. (oder so) – seiner „Lieblingsseite“ über Promis…. Das hätte ich auch bei ihm machen können. Also mit seiner Internet-Adresse und seinem „Skip-Namen“.
        EINE FRAGE : WER bitteschön kann BEWEISEN, dass der BESITZER eines PC auch der AUTOR, der SCHREIBER eines Briefes, Kommentars ..usw. ist ????
        Oder : wenn jemand einen PC klaut (was ja vorkommt…..) und einen „sehr bösen“ Brief an irgendeine Persönlichkeit o.ä. schreibt, ist denn der Bestohlene nicht nur Diebstahlopfer sondern auch noch für die Folgen verantwortlich ????
        MfG.

  7. Der damalige Trainer des KV Mechelen, soll Manfred die Sache mit dem Spieler, welcher noch nicht spielberichtigt war und nur 5 MInuten gespielt hatte, KV Mechelen hätte dann auch einen grossen Nutzen gehabt, die fehlenden Punkte zu den Play Offs und die ASE gerettet. Die Union belge hat das nachgeprüft und behauptet . er durfte spielen. Vom KV Mechelen hat man nichts mehr gehörtm das Manfred sich nicht mit der ASE und dem italienischen Boss abgesprochen erscheint mir doch sehr zweifelhaftm jedenfalls machte da damals die Runde in Eupen.

  8. Manfred Zimmermann scheint mir ja ein ganz feiner Kerl zu sein. Bei der AS in der Fankurve stehen, aber dann die Leute, die Ihre Exisztenz für den Verein riskieren, durch den Dreck ziehen. Hoffe, dass ich diesen Minderwertigkeitskomplexbehafteten Heuchler nie mehr am Kehrweg sehe!

  9. die wahrheit

    Zur Info Viele Zeitgenossen meinen, dass ein Einschreibebrief noch ein normales Schreiben ist, aber es ist nicht so:
    laut meinen Recherchen ist ein Einschreiben ein wichtiges Dokument, welches im Gericht anerkannt ist: Der Einschreibebrief ist persönlich, d.h. wenn er auf den Mann adressiert ist, hat die Frau ihn nicht zu bekommen. und sie darf den Briefträger auch nicht unter Druck setzen, damit sie ihn bekommt.
    In diesem Falle macht sie Urkundenfälschung und kann mit drei Monate Knast verurteilt werden.

  10. Dumm,dümmer,ASE

    Super wie ein Verein einen über Jahre hinweg sich für den Verein einsetzenden Mann im Regen stehen lässt.
    Dann wundert man sich das sich niemand mehr engagiert. Das der chefermittler Zimmermann ein schlechter Verlierer ist dürfte eigentlich jedem klar sein nach seinem Zug vor den Staatsrat als nicht er sondern jemand anderes den Sessel des Leiters der Kripo besetzte. Solche Leute sollten eigentlich keine Ermittlungen mehr führen dürfen, denn wie schnell fließen dann persönliche Ressentiments in diese. Aber anscheinend hat auch die Staatsanwaltschaft etwas gegen den Angeklagten. Naja wie war das zwischen recht haben und recht bekommen. Mich wundert das die ganze eupener Gerichtsbarkeit befangen ist nur die Staatsanwältin nicht obwohl die ja auch seit Jahren in Eupen tätig ist. Aber ein Schelm der Böses dabei denkt.

  11. 1. es ist der erste große Fall für Staatsanwältin Tilgenkamp nach ihrer Ernennung zum Prokurator gewesen! Klar das sie den unbedingt durchboxen will….
    2. dass der Chefermittler Zimmermann den Theissen leiden sehen will, sieht man doch von hier..
    3. das die KAS freigesprochen werden soll und der Theissen als Privatperson doch verurteilt werden soll, ist ein Witz..

    Komische Justiz

  12. Hinterfrager

    Man sollte sich vielleicht mal die Frage stellen warum die Tilgenkamp sich nur auf Theissen einschießt ? So wie ich das verstehe, kann man ja unmöglich den Theissen verurteilen und den Verein freisprechen. Und nur anhand von Indizien jemand kaputt machen ? Bestimmt ist Tilgenkamp AS Fan oder bekommt Druck eines Fan’s !
    Tolle Justiz !!

    • Nichtjurist

      „So wie Sie das verstehen“ hinterfragen sie lieber ihr laienhaftes juristisches Wissen, als irgendwelche ABSURDEN Verschwörungstheorien aufzustellen.
      Da hat wohl jemand zu viel Barbara Salesch geschaut…
      Ich als Laie würde niemals solch eine Vermutung aufstellen, da mir nicht mal ansatzweise die Kenntnis zur Verführung steht, den Fall im Detail nachzuvollziehen!
      MfG – immer schön sachlich bleiben ;)

    • Das Problem besteht in den Köpfen der Leute, die denken: „Der Mann hat Mist gebaut, also muss er auch dafür gerade stehen … Wo ist das Problem.“
      RICHTIG wäre vielmehr zu denken: “ Hat der Mann überhaupt Mist gebaut? Gibt es handfeste Beweise dafür? Existiert überhaupt der von dem Mann vermeintlich gebaute Mist? Oder ist der einzige Mist, der existiert, der den die Anklagevertretung und die Kriminalpolizei in dieser Akte gebaut haben?“

      • Der mit dem Wolf tanzt

        Ganz genau… das ist das Problem in dieser Klage, wo bleibt hier dir Unschuldsvermutung?

        Und außerdem, verstehe ich nicht, wieso man hier einen Freispruch des Vereins fordert und eine Anklage gegen den Angestellten.

        Er hat doch ganz deutlich im Namen des Vereins gehandelt, der einzige, der einen Vorteil von der nicht Spielberechtigung hätte, ist der Verein.

        Also werte Frau Tilgenkamp, wie wollen sie sich hier bänoch rausreden, dass es nicht einfach nur eine persönliche Sache zwischen Ihnen und Herrn Theissen ist ?

  13. Der Falsche sitzt auf der Anklagebank, daher hieß die Akte wohl auch „Münchhausen“. Er schützt jemanden, noch jedenfalls.
    Dass der Verein als einziger einen Nutzen aus der Geschichte hätten ziehen können, stimmt so nicht. Leider haben die Ermittler nicht tiefer gegraben und sich nur auf Manni eingeschossen. Das gilt leider auch für die Medien, die nur das gegessen haben, was ihnen aufgetischt wurde.
    Und wer glaubt denn allen Ernstes, dass die Akte im September 2014″ wegen Befangenheit der Richter“ vertagt werden musste?
    Investigativer Journalismus? Unparteiische Ermittlungen? Fehlanzeige!
    Wetten, dass Spiel geht in die Verlängerung?

  14. Maikäfer

    Was heisst denn hier laienhaftes juristisches Wissen. Es geht doch auch in einem Prozess schlicht und einfach um Wahrheiten. Und um Schuld und Unschuld. Es wäre ja nicht das erste mal, dass Die Oberstaatsanwältin unprofessionell und laienhaft recherchiert hat oder hat recherchieren lassen.

  15. Mit 66 Jahren da hat man Spaß daran

    ich bekenne mich von vornerein zu meiner laienhaften juristischen Dummheit. Jedenfalls besser als umgekehrt! Und genau diese laienhafte Dummheit nenne ich mal gesunden Menschenverstand, der manchem juristischen Fachidioten vielleicht abgeht: wenn ein Einspruchsschreiben schon bei einer Entscheidung des Belgischen Fußballverbands keine Rolle spielen durfte, weil der vonamtswegen entscheiden musste, dann hat das Datum dieses Entspruchsschreibens doch erst recht nichts zu bestimmen. Worüber redet die Staatsanwaltschaft überhaupt? Wird hier nicht ein Unschuldiger vorgeführt wegen der beruflichen Eitelkeit von Staatsanwaltschaft und wegen persönlicher Motive gewisser Personen innerhalb der Polizei? Oder geht es vielmehr sogar um knallharte finanzielle Interessen gewisser Beteiligter?

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