Der Strafprozess gegen den früheren Generaldirektor der AS Eupen, Manfred Theissen, geht in die nächste Runde. Theissen legte Berufung gegen das Urteil des Eupener Strafgerichts ein, das gegen ihn eine Strafe von einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verhängt hatte.
Das Eupener Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Catherine Brocal hatte Theissen am 22. Juni 2015 der Fälschung in betrügerischer Absicht für schuldig befunden. Die AS Eupen wurde freigesprochen, denn nach Auffassung des Eupener Gerichts handelte Theissen alleine und ohne Mitwissen des Vereins.
Beschwerdeschreiben laut Gericht rückdatiert
Das Gericht erachtete es als erwiesen, dass Manfred Theissen im Jahre 2011, als die AS Eupen um ihren Verbleib in der 1. Division kämpfte, das Schreiben an den belgischen Fußballverband, mit dem er im Namen der AS gegen die Spielberechtigung eines Spielers des SK Lierse Beschwerde einreichen wollte, absichtlich auf den 15. März 2011 rückdatierte, um innerhalb der vorgesehenen Frist zu bleiben.
Theissen selbst hatte in der Verhandlung behauptet, den Klagebrief in ein und demselben Briefumschlag zusammen mit seiner Bewerbung für das Exekutivkomitee des Fußballverbandes am 15. März 2011 – also noch fristgerecht – per Einschreiben nach Brüssel verschickt zu haben.
Theissen ist nicht der Einzige, der in Berufung geht. Das tun auch die Staatsanwaltschaft (im Fachjargon spricht man von einer „Anschlussberufung“) sowie der belgische Fußballverband. Letzterer tritt in dem Verfahren als Zivilpartei auf.
Somit wird das Verfahren gewissermaßen vor dem Appellationshof in Lüttich neu aufgerollt. Auch die AS Eupen sitzt damit wieder auf der Anklagebank.
Der belgische Fußballverband, vertreten durch Rechtsanwalt Patrick Thevissen, ist der Meinung, dass die AS als Verein von der Straftat, die Theissen begangen haben soll, profitiert hat. Zudem sei der Union Belge ein finanzieller Schaden (500.000 Euro Zwangsgeld aufgrund eines Urteils des Gerichts Erster Instanz in Eupen, bestätigt durch den Appellationshof Lüttich, wonach 2011 die Spiele der Play-offs 2 und 3 hätten ausgesetzt werden müssen) sowie ein Imageschaden zugefügt wurden.
Für den Angeklagten geht es um sehr viel
Für Manfred Theissen geht es in diesem Prozess um sehr viel: um seinen Ruf und seine Ehre natürlich, aber auch um mögliche Klagen auf Schadenersatz und nicht zuletzt um seine berufliche Laufbahn als Polizeibeamter.
Im Fall einer definitiven Verurteilung würde Theissen beruflich in seiner Eigenschaft als Polizeibeamter eine Disziplinarstrafe drohen. „Dies kann dazu führen, dass Manfred Theissen aufhören muss mit dem, was er momentan macht“, hatte sein Rechtsbeistand Axel Kittel bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung in Eupen erklärt.
Der Fall Manfred Theissen ist demnach auch über 4 Jahre nach den Vorfällen nicht endgültig abgeurteilt. Lange Zeit sah es sogar danach aus, als würde überhaupt kein Urteil gefällt werden können, weil sich zwischenzeitlich alle am Eupener Strafgericht tätigen Richter für befangen erklärt hatten.
Erst die Berufung von Catherine Brocal zur Richterin am Gericht Erster Instanz in Eupen brachte das Verfahren gegen den früheren Generaldirektor der AS Eupen und gegen die AS selbst in Bewegung. (cre)
Die Einzigen, die davon profitieren, sind die Rechtsanwälte und die Gerichtsvollzieher.
und OD!
Falls das Gericht nachweisen kann, dass er für Fälschung der Dokumente schuldig ist, dann muss er auch die damit verbundenen Konsequenzen tragen…
Was ich allerdings für eine Unverschämtheit halte ist das Verhalten der AS Eupen, die so tut, als habe sie von all dem nichts gewusst…
Wenn das so ist, dann fress ich nen Besen !
Komisch auch diese ewige Doppelrollen von Anwalt Lentz ! Einerseits im Verein jahrelang aktiv (gewesen), und dann auch noch Anwalt von Herrn Theissen… Und dann soll der Verein nichts gewusst haben ?
Der Schuss darf ruhig mal nach hinten losgehen!!
Die AS kann ja bei der union belge protest gegen die spielwärtung einlegen aber wenn manfred theissen das datum fälscht kann ja der verein nichts dafür
1. Irgendjemand muss doch den Briefumschlag zugeklebt haben? Der schließt sich ja nicht von selber.
2. Irgendjemand muss doch den Einschreibebrief aufgegeben haben. Das Datum des Poststempels kann man nicht zurückdrehen! Oder?.
3. Solange das im Raume steht, ist für mich Herr Theissen unschuldig – oder jemand kann mir auf die beiden Fragen eine Antwort geben.
Also selbstklebende Umschläge gibt es so seit etwa 10 Jahren. Theissen gibt an, dass dieses Schreiben sich mit seiner Bewerbung in einem Umschlag befunden hat. Esbesteht auch immer nich die Möglichkeit eines sogenannten Einschreiben „par porteur“. das wird dann persönlich abgegeben und registriert.
Freiheit für Theissen! Die Kataris sollten Scheich Manfred unter die Arme greifen und die Sache aus der Welt schaffen, der hat nur gutes für den Verein geleistet.