Politik

„Kodex fürs Tierwohl“ regelt auch „Kugelschuss auf der Weide“ [VIDEO]

Die Weideschlachtung ist die humanste Form der Schlachtung, weil das Einfangen und der Transport des Tieres entfallen. Foto: Screenshot Youtube SWR

Tierschutz ist ein Thema, das nicht nur immer mehr von Bürgern und Verbrauchern hinterfragt wird, auch die Regierung der Wallonischen Region hat sich unlängst eingehend damit befasst. In Kürze wird das wallonische Regelwerk bezüglich des Tierwohls, der sogenannte „Kodex fürs Tierwohl“ (Code du bien-être animal), eingeführt.

Die liberale MR brachte in einer Pressemitteilung ihre Freude über die kürzlich erzielte Einigung der MR-CdH-Regierung in Namur zum Ausdruck. Neben vielen Maßnahmen, durch die konkrete Verbesserungen in Sachen Tierwohl zu erwarten sind, gibt es auch Fortschritte für die in mehreren Ländern bereits seit längerer Zeit gängige Praxis des „Kugelschusses auf der Weide“.

Die ostbelgische Regionalabgeordnete Jenny Baltus-Möres (PFF-MR).

Bei dem Kugelschuss auf der Weide (Weideschlachtung) wird das Tier auf der Weide kontrolliert aus geringer Entfernung durch einen Kopfschuss getötet. Das Einfangen und der Transport des lebenden Tieres zum Schlachthaus entfallen. Das Tier erleidet keinerlei Stress, der Tod tritt unmittelbar ein. Hinsichtlich des Tierwohls sei dies die humanste Methode der Schlachtung, anders als der Transport ins Schlachthaus oder ein Angriff durch Wildtiere.

Auch die ostbelgische Regionalabgeordnete Jenny Baltus-Möres (PFF-MR) setzt sich hierfür ein: „Wie mir das Kabinett des zuständigen Ministers Carlo Di Antonio bestätigt hat, wird im Rahmen des ‚Kodex für Tierwohl‘ auch der gesetzliche Rahmen für den Kugelschuss auf der Weide geschaffen. Dies ist wichtig, um z.B. Lebendtransporte zu vermeiden.“

Bedingungen und Auflagen klären

Das Dossier, das sie gemeinsam mit dem Grünen Kreis und der Bio-Kontaktgruppe Ost seit vielen Monaten aktiv verfolgt, ist weiter gereift: „Diese Art des Schlachtens ist nicht nur aus Sicht des Tierschutzes, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht positiv zu bewerten“, sagt die Abgeordnete. Sanftere Schlachtmethoden und das Schlachten am Aufzuchtsort seien ein Schritt in die richtige Richtung.

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Eine Kuhherde auf einer Wiese im Eupener Land. Foto: OD

Nun gelte es noch zu klären, unter welchen Bedingungen und Auflagen und ab wann genau dies möglich sein wird. Auch hier laufen die Vorbereitungen: „Ich werde weiterhin Rücksprache mit dem Sektor halten und darauf achten, dass die Maßnahmen auch im Sinne der Landwirtschaft und der Arbeit der Viehzüchter sind, anstatt Letztere vor nicht zu bewältigende Aufgaben zu stellen.“

Wohlbemerkt ist das Thema Kugelschuss auf der Weide aber nur eines von vielen im „Kodex fürs Tierwohl“, der insgesamt 125 Maßnahmen vorsieht.

So beinhaltet der Kodex neben einem Zulassungsschein für Tierhaltung auch härtere Strafen bei Missachtung des Tierschutzes. Verboten sind künftig Käfige für Legehennen und Ponys auf Kirmesfesten oder Jahrmärkten.

Bei Zirkusaufführungen dürfen ausschließlich Haustiere eingesetzt werden. Tiere dürfen nur noch unter Betäubung getötet werden, Schlachtbetriebe müssen ihre Tätigkeit per Video aufzeichnen, um den tiergerechten Betrieb nachzuweisen. Und Tierversuche, die nicht der Tier- oder Humanmedizin dienen, werden verboten.

Nachfolgend ein VIDEO zum Thema „Schlachten auf der Weide – Tierwohl bis zum Schuss“:

25 Antworten auf “„Kodex fürs Tierwohl“ regelt auch „Kugelschuss auf der Weide“ [VIDEO]”

  1. Somebody

    Sehr gutes Video! Der Landwirt erklärt ganz klar, was das Ziel des Weideschusses ist. Ich mag nur nicht die Bezeichnung „Weideschlachtung“, denn das Tier wird immernoch im Schlachthaus zerlegt, unter berücksichtigung aller hygienischen Auflagen. Es ändert sich nichts an der Qualität, aber man erspart dem Tier den Stress auf seinem letzten Gang. Das lässt sich der Landwirt auch gerne etwas kosten, weil er es für richtig und vertretbar hält!

  2. Nachbar eines Bauern

    Vorrausgesetzt das Wohl des Tieres ist dem Landwirt überhaupt etwas wert. Ich kenne so einige, die sich gerne in den Medien als Vorzeigelandwirte darstellen und dann kranke oder verletzte Tiere an den Traktor ketten und über den Hof schleifen oder auf die Gabel spiessen.

  3. DasTierwohl ist eine gute Sache sogar eine sehr gute. Die Art wie mit Haustieren umgegangen wird ist sehr gut sogar sehr gut.
    Ich wäre froh wenn mit Flüchlinge, mit Sinti und Roma, mit alten Menschen in unseren Altenheime, mit Bedürftige usw.. so umgegangen würde – die Welt würde Wärmer und Menschlicher.

  4. Es reicht!

    Es gibt wichtigere Dinge! Wann wird endlich das Pachtrecht auf Regierungsebene angepackt. Damit der Eigentümer noch mal Anrecht auf sein Eigentum hat? Oder sitzen die Liberalen nicht in der Regierung in BRÜSSEL?

    • Pensionierter Bauer

      Das wallonische Pachrecht ist wie es ist schon OK! Denn Derjenige der arbeitet soll nicht nur einen gerechten Lohn erwirtschaften können sondern auch eine langfristige Perspektive haben und nicht wie in den Vorkriegsjahren nur vom 1.Mai bis zum nächsten 1.Mai planen können. Die meisten Eigentümer die nicht Landwirt sind haben die Ländereien in ihrem Besitz zumeist sowieso nur durch Erbe erhalten. Die aktiven Landwirte haben ihre guten Pachtrechte dem Vervieser PSC Abgeordneten Discry zu verdanken.Ich fordere die Politik auf, die Pachtrechte der aktiven Landwirte nicht wieder zu beschneiden.

      • Das Gesetz würde aber bereits umgangen, indem Land nichtmehr direkt sondern über eine Immobilienagentur verpachtet wird. In diesem System hat der Landwirt garnichts mehr zu sagen! Wir sind inzwischen so weit gekommen weil Eigentümer sich nicht mehr gegen das Pachtrecht der Landwirte wehren kann. Eine Reform ist also auch im Sinne der Landwirte und da sollte man den gleichen Fehler nicht noch einmal machen, und dem Eigentümer wieder mehr Rechte geben!

        • Pensionierter Bauer

          Wenn die Agentur es dem Bauer verpachtet, dann hat der Bauer auch hier das volle Pachtrecht, Agentur oder Privat das ist egal ! Umgangen wird das Pachtrecht nur dadurch dass meine Ex Kollegen sich viel zu leichtfertig auf Jahrespachten einlassen und sich so, auf gut deutsch gesagt, selbst verarschen. Ich kenne einige die idiotische Pachten auf Jahresflächen bezahlen und dann von der Gesellschaft für ihre Überproduktion einen „kostendeckenden Milchpreis“ verlangen. Ich kann meine ehemaligen Kollegen nur auffordern, von ihren Rechten konsequent Gebrauch zu machen, denn dann kann auch der Milchpreis der gleich wann gezahlt wird kostendeckend sein.

          • Merowinger

            Das Pachtrecht ist mit Sicherheit nicht „ schon so OK“. Wenn ich als Verpächter keine Rechte mehr an meinem Eigentum habe ist was gewaltig faul im Staat Belgien. Die Landwirte sollen selbstverständlich eine gewisse Planungssicherheit haben aber keinen Freibrief bis zum Sankt Nimmerleinstag das Eigentum eines anderen zu benutzen. Ihr Berufsstand ist leider bei vielen Menschen so ziemlich unten durch so dass Jahrespachten in Zukunft stark zunehmen werden. Flächen die zukünftig „frei“ werden, werden dann meist nur noch so Verpachtet. Der einfache Verpächter lernt von der Bauernschläue ihrer pensionierten Kollegen, meist sind es ja ihre pensionierten Berufs-Kollegen die durch Jahrespacht versuchen den großen Reibach auf Kosten der jungen Landwirte zu machen.

            • Es ist nicht nur die Tatsache, dass der Pachtvertrag, wenn die Landwirte wollen, nie endet. Darüber hinaus kann der Landwirt, wenn es doch einmal soweit kommt, dass er das Land abgeben muss, seine „Investitionen“ in das gepachtete Land zurückfordern. Bei diesen Forderungen ist kein Limit gesetzt und der Landwirt kann, wenn er das Land halten möchte, so hohe Forderungen stellen, d

            • Pensionierter Bauer

              Da muss ich Sie leider recht geben, es sind oftmals pensionierte Kollegen oder deren Erben die jungen Landwirten das Leben schwer machen. Auch hat so mancher aktive Landwirt es übertrieben mit seinen Rechten und die Ländereien zB. unterverpachtet. Trotzdem rate ich den aktiven Bauern nur zur gesetztlicher Pacht, denn viel andere Sachen als das Land den Bauern zur Verfügung zu stellen dürfen die Eigentümer sowieso nicht mit dem Land machen, wenn sie nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten wollen.

              • Das will meist auch garkeiner! Die meisten Leute wollen nur, dass WENN sie mal ein Stück ihres Eigentums selber nutzen wolle, der Landwirt dann auch nicht den Amtsschimmel wiehern lässt. Es will doch heutzutage keiner mehr Landwirt werden; leider!

  5. Pensionierter Bauer

    Ich kann mich noch gut erinnern, als Hausschlachtungen verboten wurden. Dieses Verbot hat dann zu den von GAIA beanstandeten Situationen geführt, dass Tiere die nicht mehr laufen konnten auf unmögliche Weise in die Markthallen und Schlachthöfe gezerrt wurden. Die GAIA Aktionen haben dann wiederum dazu geführt, dass wir Rinderhalter viele organisch vollkommen gesunde Tiere einschläfern mussten, während diese Tiere vorher noch in den Schlachthof durften. Prinzipiell soll für die Schlachtung der Schlachthof da sein, damit die Hygiene gewahrt bleibt, die Schlachtung auf der Weide ist für organisch gesunde aber unheilbar verletzte Tiere eine gute Alternative. Wenn die Schlachtung auf der Weide zum Standart wird, weiß ich nicht wie lange es dauert bis es von besorgten Müttern Proteste gibt gegen das, was Kinder und andere sich bei den Bauern anschauen gehen.

    • Merowinger

      Ein Schlachthof hat absolut nichts mit Hygiene zu tun (Veriba), es soll den Tötungsvorgang anonymisieren, rationalisieren und industrialisieren. Die meisten Menschen wollen den Tötungsvorgang sicherlich nicht „live“ miterleben. Fleisch ist heute ein Industrieprodukt, alles verpackt in Plastik und ohne Knochen. Am besten ein tief-gefrorenes, paniertes Stück gepresstes „Irgendetwas“ was nicht mehr an ein lebendes Tier erinnert und vor allem muss es billig sein.

    • Georg Kremer

      Sie wissen ganz genau, dass die Verordnungen für das Schlachten und die Fleischverarbeitung durch europäische und nationale Gesetze geregelt werden und GAIA ist bestimmt nicht „schuld“ daran ist, dass keine bzw. weniger Hausschlachtungen durchgeführt werden. Dafür waren und sind alleine sanitäre bzw. hygienische Gründe ausschlaggebend. Für Rinder/Kühe kommen ohnehin nur Schlachthöfe in Frage. Selbstverständlich wird die Weideschlachtung NIE zum Standard, auch wenn es offensichtlich die für das Tier stressfreiere Tötungsart ist.

    • Alemannia4ever

      Warum hat der Mensch denn angefangen, Tiere zu jagen statt sich ausschließlich von Pflanzen zu ernähren? Ist der heutige Mensch ein evolutionstechnischer Defekt? Warum haben wir Eckzähne? Um Pflanzen zu reißen? Schneide- und Mahlzähne würden doch ausreichen, wenn der Mensch nur Pflanzen essen würde.

    • Georg Kremer

      Wenn Sie mich schon danach fragen… GAIA befürwortet jede Art der VERMEIDUNG von Tierleid und ich habe keinen Grund zur Annahme, dass Sie das nicht genauso sehen. Die Satzungen unseres Vereins kann ich Ihnen gerne übermitteln, wenn Sie mir Ihre Adresse mitteilen. Einen Hinweis auf die Weideschlachtung werden Sie darin allerdings nicht finden.

  6. Ekel Alfred

    @ Merowinger, Sie haben 100% Recht mit der Verpachtung des Eigentums….klar ist, dass der PB sich nicht selber den Ast absägt, auf dem er scheinbar Jahrzehnte gut gesessen hat….der Eigentümer soll zu jedem Zeitpunkt das Recht haben, seine Wiesen und Felder für einen gewissen Zeitraum zu verpachten, nicht mehr und nicht weniger….

    • Pensionierter Bauer

      Du hast es gut verstanden @Ekel Alfred, ich habe wirklich sehr gut mit dem Belgischen und später dem Wallonischen Pachtrecht gelebt. Ich muss dir aber auch sagen, dass ich gut und in Frieden mit meinen Verpächtern auseinandergegangen bin.

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