Der Schöffe von Burg-Reuland, Karl-Heinz Cornely, wird in der „Akte Schule Espeler“ gegen das Urteil des Gerichts Erster Instanz in Eupen in Berufung gehen. Das gilt auch für den Schulleiter.
Schöffe und Schulleiter waren Anfang September zu einer Gefängnisstrafe von einem Monat auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von 1100 Euro verurteilt worden. Für den Vater des Kindes, der an den vom Gericht in Eupen festgestellten Tricksereien beteiligt war, wurde das Urteil ausgesetzt.
Übrigens geht auch die Staatsanwaltschaft in Berufung, wie Andrea Tilgenkamp, Prokurator des Königs, gegenüber dem Grenz-Echo erklärte. Dies könnte zur Folge haben, dass die Angeklagten beim Lütticher Appellationshof nicht unbedingt mit einer Strafminderung bzw. einem Freispruch zu rechnen haben, sondern gegebenenfalls sogar zu einer höheren Strafe verurteilt werden können.
Die Angeklagten waren verurteilt worden, weil das Eupener Strafgericht es als erwiesen erachtete, dass im Jahre 2008 die Schule von Espeler nur mithilfe eines fiktiven Wohnsitzwechsels erhalten werden konnte und Subsidien der DG erschlichen wurden.
Ein Termin für die Verhandlung vor dem Lütticher Appellationshof steht noch nicht fest, doch kann man davon ausgehen, dass dies erst im kommenden Jahr der Fall sein wird.
Unterdessen wurde das vom Eupener Gericht angeordnete zivilrechtliche Verfahren zwecks Festlegung der Höhe der Schadenssumme, auf die die DG wegen des Subsidienbetrugs Anrecht hat, erst einmal vertagt. Die Verhandlung war ursprünglich auf den 4. November festgelegt worden. Gefordert hatte der Rechtsbeistand der DG 41.250 Euro. Diese Summe entspricht dem Anfangsjahresgehalt eines Grundschullehrers, das hätte eingespart werden können, wenn die Schule in Espeler geschlossen worden wäre.
Siehe auch Artikel „Karl-Heinz Cornely“
Siehe auch Rubrik „Zitiert“ zur Problematik der Dorfschulen
Da sieht man halt, dass diese Leute die eigene Schuld noch immer nicht anerkennen! Urkundenfälschung bleibt ein betrügerischer Akt – basta!
Aber laut eines Leserbriefs im GE, von K-D Michaelis, vom 13/9/2013, haben die Herren halt eben nur das Gesetz bis auf das letzte Pünktchen ausgelegt: Das Kind muss mindestens 3 Monate in der Gemeinde gemeldet sein, und das war es auch. Genau diese drei Monate schreibt das Schuldekret der DG vor, nicht mehr und nicht weniger!
Schlupflöscher im Gesetz nutzen, das machen Steuerberater und Rechtsvertreter hundertfach jeden Tag, dann müssen die auch alle vor Gericht!
Wenn der Herr Michaelis Recht hat mit dem was er schreibt, dann wird die Akte am Appelationshof einfach in den Müll befördert.
K-D Michaelis schreibt im allgemeinen fundierte Leserbriefe. Ich erinnere mich noch daran, als er vor Jahren Leserbriefe verfasste, wovor selbst KHL „Bammel“ hatte.
Da ich mich ein wenig für die“Justizerei“ interessiere, frage ich mich bis dato, wie die genaue Urteilsbegründung des Gerichtes in Eupen in dem Fall Espeler Schule lautete.
In den Medien wurde von Urkundenfälschung gesprochen.War es eigentlich eine UrkundenFÄLSCHUNG?
Hat das Gericht diesen Terminus selbst
ausgesprochen?
Das bedeutet nämlich, dass eine Urkunde
GEFÄLSCHT wurde. Falsche Angaben
machen und diese auf einem Schriftstück
niederschreiben ist meines Wissens nach keine Urkundenfälschung im eigentlichen Sinne.Wobei falsche Angaben zu machen, natürlich auch strafbar ist, ohne wie gesagt, eine URKUNDE zu fälschen.
Wie dem auch sei, diese „Quotenregel-
ung “ in Bezug auf Schülerzahlen, wo die Existenz einer Schule von abhängt, ist meines Erachtens keine gute Lösung.
Gibt es da wirklich keine andere Möglichkeiten? Und dass seitens der
Gemeindeverantwortlichen nur der Schulschöffe belangt wurde, erscheint mir
auch seltsam. Normalerweise, wie ich es schon an anderer Stelle erwähnt habe,
kann ein Schöffe selbst gar keine Entscheidung treffen, sondern das gesamte Gemeindekollegium. Also mussten doch alle Kollegiums-Mitglieder in dieser Angelegenheit Bescheid wissen, aber nur einer sass auf der Anklagebank.
Das verwundert mich doch sehr.
Man muss das doch auch in einem gewissen historischen Kontext sehen. KD versucht seit Jahren seinen einstigen Spezies von der SP eins reinzuwürgen. Und da ist ihm einfach jedes Mittel recht. Dieses ständige Vermuten von „Komplotten“ geht mir wahrlich auf den Senkel.
Ob jetzt eine „Siegerurkunde“ gefälscht wurde oder nicht ist doch nicht die Frage – es ist bewusst und mit betrügerischen Absichten getrickst worden, um Steuergelder zu veruntreuen! In diesem Fall ist es zwar nur eine „Verschiebung von Geldern“, doch die an dieser Schule „verbratenen“ Gelder konnten an einer anderen Schule – wo es mitunter dringlicher war – nicht eingesetzt werden.
Dieser Betrug ist kein Kavaliersdelikt und gehört demnach geahndet.
Es ist nur schade, dass Justizia nun wieder Monate und Jahre brauchen wird um Recht zu sprechen.
Ob die Gelder anderswo besser genutzt worden wären, das glaub ich nicht.
Wenn ein Steuerberater jedes juristische Schlupfloch nutzt, damit der Klient weniger Steuern bezahlt, ist das dann auch getrixt? Ist das Betrug? Tun die das nicht auch genauso bewusst? Wären die Steuergelder nicht auch anderswo gebraucht worden?
Wer hat den das Gesetz für gut geheissen und somit auch das Schlupfloch?
@ murkspitter
@ Patriot
gute Kommentare von Ihnen beiden!Bei „murkspitter“ muss ich schmunzeln,dass Sie das „gegenteilig Ihrem Namen,so gut schreiben“!Ja,da ist für den normalo Bürger vieles unverständlich in der „Dauerbrennerakte“!Vermutlich ist da auch viel „Revanche“ in Sachen Politikentscheidungen mit eingebaut!??Vor allen Dingen unverständlich und unnormal ist die schleppende und übermässig lange Dauer bis jetzt!Da lachen sich sicher wieder die Rechtsanwälte so richtig ins Fäustchen!?
Hallo Herr Cremer,
sie schreiben in ihrem Artikel das die DG 41.250 € verlangt, dies wäre das Anfangsgehalt eines Grundschullehrers.
Mein Gott wären wir froh solche Anfangsgehälter zu haben. Schön wäre es, aber das indexierte Jahresbruttogehalt eines Grundschullehrers beträgt nur 27.065 €. Dies zur Information.
@Bepe: Diese Summe ist bei der Verhandlung vor dem Eupener Strafgericht vom Rechtsanwalt der DG genannt worden. Sie umfasst sämtliche Kosten.
schon mal was von Lohnnebenkosten gehört + Urlaubsgeld + Jahresendprämie
Sie haben Recht, „Bepe“.
Die DG hat den Betrag aber auf über 40.000
€ beziffert, da dies in etwa die Kosten ihres Magazins ZOOM ausmacht.
Irgendwie soll das Geld ja wieder reingeholt werden, nicht zuletzt, da die Anstalt neben dem BRF auch teurer geworden ist.