Gesellschaft

Gewalt in der Erziehung immer noch legal: Klage von Kinderschutzorganisation gegen belgischen Staat

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Der belgische Staat wird von einer Kinderschutzorganisation verklagt, weil er noch immer keine Gesetze gegen körperliche und seelische Gewalt in der Erziehung, einschließlich der berüchtigten Prügelstrafe, erlassen hat.

Das berichten Le Soir, RTBF und RTL info. Wenn von Gewalt in der Erziehung die Rede ist, dann reicht das Spektrum von körperlicher Gewalt (Prügel, Ohren ziehen…) bis hin zu psychischer Gewalt (Essensentzug, Beleidigungen…).

Die NGO „Défense des Enfants International“ (DEI-Belgien) fordert ein formelles Verbot von Gewalt in der Erziehung in Belgien und ruft zu diesem Zweck zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches auf.

Die Organisation will den Staat und den amtierenden Justizminister Paul Van Tigchelt (Open VLD) verklagen, um das Fehlen von Gesetzen anzuprangern. Die Organisation will nach eigenen Angaben „eine Botschaft an Eltern und Erzieher senden“. Laut einer Umfrage der NGO greifen immer noch 20 Prozent der Bevölkerung auf solche gewalttätigen Praktiken zurück.

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DEI hofft, mit der Klage gegen den belgischen Staat „einen Mentalitätswandel herbeizuführen“.

Obwohl mehrere Gesetzentwürfe in der Kammer eingebracht wurden, gibt es in Belgien derzeit keinen politischen Konsens zu diesem Thema.

Schweden war 1979 das allererste Land der Welt, das Gesetze gegen Gewalt in der Erziehung erlassen hat und diese Gewalt schlichtweg verbietet. Das heißt, indem es die gewöhnliche erzieherische Gewalt auch zu Hause verbietet, nicht nur beispielsweise in der Schule. Seitdem sind andere Länder gefolgt, insgesamt 65. Die jüngsten sind Sambia und Mauritius. Sie haben ihre Gesetzgebung im letzten Jahr angepasst.

Heute verbieten fast alle europäischen Länder die Prügelstrafe. Das letzte Land, das dies getan hat, ist Frankreich im Jahr 2019. Allerdings hinken noch einige Länder in dieser Frage hinterher: Neben Belgien sind dies Italien, das Vereinigte Königreich, die Schweiz, die Slowakei und Tschechien. (cre)

15 Antworten auf “Gewalt in der Erziehung immer noch legal: Klage von Kinderschutzorganisation gegen belgischen Staat”

  1. 9102 ANOROC

    Gewalt in der Erziehung , ist in der heutigen Zeit auch gar nicht mehr nötig.
    Als Bestrafung , einen Tag die SIM-Karte aus dem Smartphone nehmen , macht aus jedem Lümmel ein braves Kind .-)
    Und bei den kleineren Kindern , sind Diskussionen bzw Friedensgespräche manchmal sinnvoller , als bei den pubertierenden , die ja bekanntlich manchmal zur Sturheit neigen.
    Aber unsere Foren Mutter hat hier sicher auch noch ein Wörtchen mit zu schreiben , bei dem mein Kommentar wie der eines leihen erscheinen wird.-)

  2. Misshandlung Minderjähriger ist laut Strafgesetz verboten.
    Wo sieht diese Organisation dass Problem ?

    Das Verbot der Misshandlung, schließt alle Vorwürfe dieser Organisation ein, auch die Pysiche Gewallt.

    • 9102 ANOROC

      @ – FSB 16:33

      Lesen Sie mal die letzten sechs Zeilen des Artikels.
      Willkommen im Club der EU ;
      die aus Gründen der Einigkeit gegründet wurde und sich deshalb noch nie so uneins war wie jetzt.
      Müssen sie aber nicht verstehen , ich verstehe es ja auch nicht.

  3. Ein Klaps auf den Hintern ist Gewalt, hat aber noch niemanden geschadet. Ich bekam ab und zu mal den Holzlöffel zu spüren, ich hatte es verdient und nicht geschadet.
    Alles eine Frage des gesunden Menschenverstands.

  4. Nur noch Idioten überall. Kein Wunder das es hier steil bergab geht.
    Mal ordentlich den Hintern „versohlen“ hat noch keinem geschadet und hat mit „Gewalt in der Erziehung“ eigentlich nichts zu tun

  5. GEWALT ist ein großes wort……..aber:
    * unmittelbar und
    * angemessen
    * körperlich „spürbar“ strafen
    in verbindung mit erklärenden worten in angemessenem ton halt ich für förderlich.

  6. Yaacoubi

    Meiner Meinung nach sind einige Kommentare hier schon ein Teil des Problems. Das zum Thema Eltern sollten die kleinen Sprösslinge schützen. So wie ich das hier entnehmen kann, sollten die Kinder als aller erstes vor deren eigenen Elterhaus geschützt werden. Und Natürlich haben die ganzen Prügelei einen Schaden hinterlassen. Das kann eine Psychologe bestimmt unterstützen durch die Erfahrung seiner Klienten. Das ist so brennend gefährlich was ihr hier legalisiert. Damit fühlt sich jeder Narzisstische Elternteil bestätigt und wird womöglich noch schlimmer in seiner Strafe. Ihr könnt den Ausmaß solcher „Erziehungsmassnahmen“ gar nicht abschätzen. Keiner von uns. Grade bei Leuten die in Wutausbrüchen in ein Blackout verfallen. Was hinter verschlossen Türen passiert, kann keiner von außen kontrollieren und deshalb ist so ein absoluter Verbot jeglicher Gewalt in der Erziehung, uneingeschränkt zu unterstützen.

    • Walter Keutgen

      Yaacoubi, FSBs Kommentar ist meiner Meinung näher an der juristischen Wahrheit. In den neunziger Jahren wurde ein Deutschland unvereinnehmlicher Geschlechtsverkehr in der Ehe als Vergewaltigung bestraft. Die Grünen stimmten dagegen. Warum? Das wurde schon als Gewaltsanwendung bestraft, nur wurde durch das neue Gesetz die Beweisführung erschwert.

      • Die Grünen und SPD stimmten ab den 83 gegen den Tusatz „außerehelich“. Eine christlich-liberale Koalition damals sah das wohl etwas anders. 1997 stimmten 138 Parlamentarier dagegen, unter Ihnen: Horst Seehofer. Friedrich Merz. Diese Nein-Stimmen stammten ausschließlich aus den Reihen FDP, CDU und CSU. Sie sind entweder falsch informiert oder lügen mit Absicht, Herr Keutgen.

        https://dserver.bundestag.de/btp/13/13175.pdf

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