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Filmreife Szene in Raeren: Bewohnerin schlägt Einbrecher – und Hund beißt ihn

Foto: OD

Filmreife Szene in Raeren: In der Hauptstraße sind in der Nacht zum Dienstag, dem 23. Dezember, zwei Einbrecher von der Bewohnerin und deren Hund in die Flucht geschlagen worden.

Der Vorfall ereignete sich nach Angaben der Polizeizone Weser-Göhl zwischen 02.55 Uhr und 03.00 Uhr. Zwei Täter begaben sich zur Seite eines Wohnhauses. Sie drückten die Türe auf und versuchten, die Sperrkette zu entfernen.

Das Geräusch weckte die Bewohnerin, welche mit einem Stock zur Haustüre ging und einem Einbrecher auf die Hand schlug.

Die Täter ergriffen die Flucht. Einer der beiden wurde dabei vom Hund der Bewohnerin gebissen.

23 Antworten auf “Filmreife Szene in Raeren: Bewohnerin schlägt Einbrecher – und Hund beißt ihn”

  1. Würde ich auch sagen, oder sogar Nobel-Preis für Selbstverteidigung. Bin sicher, daß sie aber jetzt angeklagt und ihr eingeschläfert wird – die E.U. macht’s ja möglich. Sie sind ja beide Verbrecher, einen allerseits willkommenen Verbrecher so zu behandeln!

    • Mischutka

      @ Laokoon :
      Hallo, sicher hat die mutige Frau einen hohen Orden verdient ! Und der Hund ? Auch ! Aber keine „Angst“ bitte : ich habe mich bei verschiedenen (!) Behörden erkundigt : dem (bzw. einem) Hund passiert da mal gar nichts ! (Ich habe sogar beim Justiz-Ministerium in Brüssel angerufen !). Wenn ein Einbrecher INS Haus kommt und der Hund „behandelt“ ihn – dann hat er (der Hund) nur seine Pflicht getan ! Und wenn Wau-Wau ihn festhält bis zum Eintreffen der Polizei – darf er das ! Wohlgemerkt IM Haus – bzw. im Garten ! (Schwieriger ist der Fall auf der Strasse, da könnte jeder sagen, der Hund habe ihn „grundlos“ gebissen). Mehrfach erkundigt habe ich mich deshalb, weil mein Malinois jedem Einbrecher IM Haus „erklären“ würde, WER HIER das Sagen hat ! Nebenbei bemerkt : auf der Strasse würde NIE einer versuchen, mich (oder „Mutti“) anzupacken (d.h. zu beklauen oder anzugreifen). Wenn der nämlich anfängt zu knurren und seine Zähne zeigt, läuft selbst der mutigste Kerl, so schnell er kann, weg…..
      MfG. (und schönes Fest).

        • sehr beeindruckend , Pfefferspray in der Hund und aus die maus :D genau so wie ein beherzter Tritt auf die Nase , oder genug andere methoden den beeindruckenden Hund auszuschalten, mei Partner ùit der Kalten Schnauze , der K9 Hund oder was . Macht euch wenigstens an Weihnachten nicht lächerlich , sonst kommt mein Kampfhamsyer

      • Solange denn nicht ein Schild mit „Achtung! Bissiger Hund!“ irgendwo aufhängt. Zumindest wurde dies einem Bekannten von der Polizei auf der Nase gebunden. Von wegen mit dem Schild erklärt man sich bewusst, dass man ein gefährliches Tier besitzt, und wenn dieses einen Einbrecher im Haus(!) angreift, würde die Verantwortung auf den Besitzer fallen. Ich hab mir damals die Hand dermassen vor’m Kopf geschlagen, es klingeln jetzt noch die Glocken.

      • Hallo Mischutka,
        ….wobei mir der Titel eines Films : „BISS im Morgengrauen“ einfällt
        Wenn ich Ihre Ausführungen so lese, kommt bei mir der Gedanke, ob es nicht ratsam wäre, mich im Falle eines Falles, als Hund zu verkleiden. (kleiner Scherz .Bisher ist es für die Opfer Gott sei Dank noch immer glimpflich verlaufen.Wenn man sich aber solche Sendungen, wie beispielsweise „Aktenzeichen XY- ungelöst“ anschaut, und sieht, wie solche Einbrüche oftmals verlaufen, d.h. die Opfer von den meist lückenhaft Deutsch sprechenden Verbrecher noch geschlagen, schwer verletzt und dazu noch gedemütigt werden,kann man sich fragen, wie lange das in unseren Breitengraden in dieser Hinsicht noch gut geht.Ich glaube, jeder macht sich so seine Gedanken, wie die eigene Reaktion auf so einen „Besuch“ sein würde. Ich selbst habe da auch meine „Theorie“. Wie die „Praxis“ dann aussehen würde, ist eine andere Geschichte.

      • Vorsicht! Das Belgische Gesetz erlaubt Ihnen nicht Ihren Hund zum Schutz ihres Besitzes einzusetzen!!
        …..
        Il ne faut pas non plus perdre de vue que l’usage de la force ne pourra être légitimé que dans l’hypothèse d’une atteinte à l’intégrité physique, l’hypothèse d’une simple atteinte aux choses telle un vol étant exclue. Pour être légitime, la force devra nécessairement repousser une agression dirigée contre des personnes, s’agissant par exemple de coups ou d’un attentat à la pudeur.
        ….
        Also, einem unbewaffneter Einbrecher, der Sie nicht körperlich angreift, dem dürfen Sie nur bei der Arbeit zusehen, während sie auf das Eintreffen der Polizei warten. Und das kann in Belgien schon mal was länger dauern, denn wir haben zwar viele Minister aber einen total unterfinanzierten Justiz- und Polizeiapparat….

        • @ Dax:
          was dies betrifft:
          …..être légitimé que dans l’hypothèse d’une atteinte à l’intégrité physique, l’hypothèse d’une simple atteinte aux choses telle un vol étant exclue“
          Der betreffende Passus im StGB betrifft die Gewaltanwendung ausgeführt durch eine Person und nicht von einem Tier (Hund).
          Davon mal abgesehen. Wenn ein Einbrecher in mein Haus eindringt, hat er mich de facto angegriffen, wenn Sie verstehen, was ich meine. Wer beweist das Gegenteil?

        • R.A. Punzel

          @Dax: Einfach einen Verein gründen: BBS-VoG: Base-Ball-Schläger-Verein ohne Gewinnerzielung ;-)).

          Ok, man muss dann nur Nachts rumlaufen und ab zu den Schwengel kurz bewegen, aber dann bewährt er sich als Migränestäbchen und unser Freund und Helfer darf, weiter friedlich, seiner stressigen Aufgabe nachgehen: Schlummern und schnarchen.

          Beschusshemmende Westen, die den Träger der BBS-VoG vor der tödlichen Wirkung von Kleinwaffengeschossen schützen, dürften wohl kostenlos von der Knöllchenschreibenden Behörde ausgeliehen werden (benötigt werden die von denen wohl nicht, oder wurde schon mal in Eupen eine des Schreiben mächtige spazierengehende Fachkraft angeschossen?).

      • Dein komischer Hund kann einpacken wenn ein bewaffneter Gangster den mit Kugeln durchsiebt, ganz egal ob der festgebissen ist oder was auch immer, Blei frisst der nicht, sollte man mal drüber nachdenken… Oder ein Elektoschocker , sicher auch Sehr effektiv gegen die beisswütige Bestie… Du bist einfach nur ein Angeber mit dinge scheele Moep

  2. Besserwisser

    Natürlich eine nachvollziehbare Handlung seitens der Dame und des Hundes (die ich beide vollkommen im Recht sehe), doch sollte man sich auch überlegen was der Kriminelle daraus lernt? Der logische Schluss wäre vorweg aggressiver vorzugehen und so werden schnell aus „harmlosen“ Einbrüchen brutale Raubüberfälle da der ohnehin kriminelle seine im allgemeinen niedrigere Hemmschwelle wohl pro-aktiv übertreten wird. Konkret rede ich davon Hunde im voraus „kalt“ zu stellen und Bewohner prinzipiell zu attackieren. Damit ist schlussendlich niemandem geholfen.

  3. schlechtmensch

    Richtig so! Das EInbrecherpack muss wissen dass es bei seinen Aktionen harte Gegenwehr zu erwarten hat. Verteidigung muss erlaubt sein. Wer anders lautende Gesetze verfasst hat nicht alle Tassen im Schrank.

  4. Altweltenaffe

    Fazit: Wenn ihr es einem Einbrecher mal zu richtig „heim“zahlen wollt, dann wartet bis er drinnen ist (und wenn es nur die Finger sind). Am Besten noch bis er im Schlafzimmer ist, denn ab da ist das Gesetz zu 100 % auf eurer Seite.

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