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EU-Kommission gegen Astrazeneca: Streit über fehlenden Impfstoff vor einem belgischen Gericht

26.05.2021, Belgien, Brüssel: Die Anwälte von Astrazeneca Hakim Boularbah (l) und Clemence Van Muylder (r) warten auf den Beginn einer Anhörung. Die EU-Kommission hat den britisch-schwedischen Impfstoffhersteller verklagt. Foto: Virginia Mayo/AP/dpa

Nach der Klage der EU-Kommission gegen Astrazeneca wegen fehlender Impfstoff-Lieferungen haben beide Seiten ihren Streit am Mittwoch vor einem Brüsseler Gericht ausgetragen.

Die Richter sollen über eine von der EU-Kommission beantragte einstweilige Verfügung entscheiden. Ziel ist nach Angaben der Brüsseler Behörde die schnelle Lieferung von Millionen weiterer Impfdosen. Wann das Gericht entscheidet, war zunächst offen.

Die EU-Kommission hatte 300 Millionen Dosen Corona-Impfstoff von dem britisch-schwedischen Unternehmen bestellt und setzte auf Lieferungen bis Ende Juni. Doch gingen im ersten Quartal nur 30 Millionen statt 120 Millionen Impfdosen an die 27 EU-Staaten.

Auf einem Tisch stehen Ampullen mit dem Covid-19 Impfstoff des schwedisch-britischen Pharmakonzerns Astrazeneca. Foto: Nicolas Armer/dpa

Für das zweite Quartal werden anstelle der vereinbarten 180 Millionen nur 70 Millionen Dosen erwartet. Insgesamt käme man so nur auf ein Drittel der vereinbarten Menge. Die Firma macht Produktionsprobleme geltend.

Aus Sicht der EU-Kommission verstößt der Hersteller gegen einen Rahmenvertrag vom August 2020. Das Unternehmen weist dies zurück. Der Vertrag enthält die umstrittene Klausel, die Firma müsse „best reasonable efforts“ zur Erfüllung der Zusagen unternehmen – zu Deutsch in etwa «“alle vernünftigen Anstrengungen“. Astrazeneca argumentiert, das habe man eingehalten; die EU-Kommission sieht das anders.

Der zweite Knackpunkt: Astrazeneca sichert im Vertrag zu, dass keine anderen Verpflichtungen gegenüber Dritten der Erfüllung entgegenstehen. Die EU-Kommission wirft dem Unternehmen jedoch vor, Großbritannien bevorzugt bedient zu haben. Großbritannien war von Astrazeneca-Lieferproblemen weniger betroffen. (dpa)

Zum Thema siehe auch folgenden Artikel auf OD:

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