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Grünes Licht für zweiten Corona-Impfstoff in der EU

23.12.2020, USA, Flowood: Ein Fläschchen des Moderna-Impfstoffes steht neben Spritzen, die für die Impfung von Mitgliedern der US-Air Guard und der US-Army National Guard in Mississippi verwendet werden. Foto: Rogelio V. Solis/AP/dpa

Grünes Licht für den zweiten Corona-Impfstoff: Nach dem Präparat von Biontech und Pfizer steht auch die Zulassung des Impfstoffes des US-Unternehmens Moderna in der EU bevor.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat die bedingte Zulassung des Corona-Impfstoffes des US-Pharma-Unternehmens Moderna in der EU empfohlen. Der Impfstoff soll für Personen ab 18 Jahren zugelassen werden, teilte die EMA am Mittwoch in Amsterdam mit.

Die endgültige Entscheidung über die Zulassung muss nun die EU-Kommission treffen. Das gilt als Formsache und könnte in kürzester Zeit geschehen.

Damit wäre nach der Zulassung des Präparats der Unternehmen Pfizer und Biontech der Weg frei für den zweiten Impfstoff gegen Covid-19 in der EU.

20.12.2020, USA, Olive Branch: Kisten, die Corona-Impfstoff des US-Biotech-Unternehmens Moderna enthalten, werden im McKessen-Vertriebszentrum für den Versand vorbereitet. Foto: Paul Sancya/POOL AP/dpa

EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen begrüßte die Empfehlung. „Gute Nachrichten für unsere Bemühungen, mehr Covid-19-Impfstoff zu den Europäern zu bringen“, schrieb sie auf Twitter.

„Dieser Impfstoff verschafft uns ein weiteres Instrument im Kampf gegen die derzeitige Notsituation“, sagte EMA-Chefin Emer Cooke. Der Impfstoff schütze zu etwa 94 Prozent gegen Covid-19. Auch nach der Empfehlung werden nach den Worten der EMA-Chefin die Experten weiterhin alle Daten zu Sicherheit und Wirksamkeit überwachen.

Die EMA-Experten hatten bereits seit November die Daten des Herstellers nach dem sogenannten Rolling-Review-Verfahren bewertet. Danach werden bereits Ergebnisse der Studien geprüft, noch bevor ein Zulassungsantrag eingereicht ist.

Das Verfahren sei viel schneller, aber genauso sorgfältig, betonte die EMA. Bei einer bedingten Zulassung ist der Hersteller verpflichtet, auch danach noch Daten etwa zur Langzeitwirkung an die EMA zu übermitteln. (dpa)

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