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Am Sonntag beginnt in Belgien die zweite Phase des „Sommerplans“ – Alle Maßnahmen auf einen Blick

Die sozialen Kontakte werden ab Sonntag, dem 27. Juni, weiter gelockert. Foto: Shutterstock

Die bei seiner letzten Sitzung vom Konzertierungs-Ausschuss gefassten Beschlüsse treten an diesem Sonntag in Kraft. Es handelt sich um die zweite Phase des Sommerplans.

„Der Rückgang der Zahl der Infektionen und Aufenthalte im Krankenhaus erlaubt es uns, ab dem 27. Juni eine neue Phase des Sommerplans  einzuläuten“, so Premierminister Alexander De Croo (Open VLD) bei seiner Pressekonferenz.

Indes hängt über dieser zweiten Phase des Sommerplans die sich auch in unserem Land ausbreitende Delta-Variante, wie in den letzten Tagen mehrfach berichtet.

08.05.2021, Belgien, Brüssel: Zahlreiche Menschen sitzen an den Tischen im Außenbereich der Bars und Restaurants. Foto: Hatim Kaghat/BELGA/dpa

Nachfolgend die einzelnen Maßnahmen, die am Sonntag, 27. Juni, wirksam werden, im Überblick:

1. Soziale Kontakte:
bis zu acht Personen innen, Mitglieder der eigenen Familie und Kinder bis zu 12 Jahren nicht einbegriffen. Diese Regel gilt auch für den Familienurlaub in Ferienwohnungen. Für Ferienwohnungen, die mehr als 15 Personen beherbergen können, gelten keine Einschränkungen, sofern die geltenden Protokolle eingehalten werden.

2. Einkaufen: Aufhebung der Beschränkung der Anzahl Personen, mit denen Sie einkaufen können. Das Tragen einer Schutzmaske ist weiterhin Pflicht.

3. Horeca: 

  • Maximal acht Personen pro Tisch, Kinder bis zu 12 Jahren nicht einbegriffen. Mitglieder desselben Haushalts dürfen jedoch zusammen an einem Tisch sitzen.
  • Die vorgeschriebene Schließungszeit wird auf 1 Uhr nachts hinausgeschoben. Diese Grenze gilt auch für Horeca-Hauslieferungen und Night Shops.
  • Die Verwendung von Plexiglas ist auf Terrassen als Alternative zur Eineinhalb-Meter-Regel zwischen Tischen erlaubt.
  • Kneipensport und Glücksspiele sind erlaubt, sofern eine Schutzmaske getragen wird.
  • Bei Banketten und Empfängen gibt es keine Begrenzung der Anzahl Teilnehmer mehr. Sie folgen den Regeln des Hotel- und Gaststättengewerbes.

4. Kulte: bis zu 200 Personen innen und bis zu 400 Personen außen. Bei Verwendung des CIRM* gelten die Bestimmungen für den Veranstaltungssektor.

Bei Kirmessen ist bei einer erwarteten Besucherzahl von mehr als 5.000 Personen ein Einbahnverkehrsplan mit getrennten Ein- und Ausgängen erforderlich. Foto: OD

5. Märkte, Jahrmärkte, Straßenverkäufe, Floh- und Trödelmärkte: Bei einer zu erwartenden Besucherzahl von mehr als 5.000 Personen ist ein Einbahnverkehrsplan mit getrennten Ein- und Ausgängen erforderlich. Im Juli und August ist das Tragen einer Schutzmaske Pflicht.

6. Kirmessen: Bei einer erwarteten Besucherzahl von mehr als 5.000 Personen ist ein Einbahnverkehrsplan mit getrennten Ein- und Ausgängen erforderlich. Im Juli und August ist das Tragen einer Schutzmaske Pflicht. Händedesinfektion vor Attraktionen und Einhaltung des Social Distancing zwischen Besuchern oder zugelassenen Gruppen. Die geltenden Regeln sind vor dem Stand oder der Attraktion angeschlagen.

7. Zulässige Kapazität bei Veranstaltungen 

  • Innen: 100 Prozent der Kapazität des CIRM*  bis maximal 2.000 Teilnehmer, bei Testveranstaltungen bis zu 4.000 Teilnehmer, sobald das COVID Safe Ticket verfügbar ist und nur, wenn der Zugang zur Veranstaltung für Personen mit COVID Safe Ticket reserviert ist.
  • Außen: Anstieg von 2500 auf 5000 Teilnehmer, wenn der Zugang ausschließlich für Personen mit COVID Safe Ticket reserviert ist.

01.05.2021, Belgien, Brüssel: Polizisten und Demonstranten treffen während der zweiten Ausgabe des illegalen Festivals „La Boum – L’Abime“, ein Protest gegen die aktuellen Corona-Beschränkungen, im Bois de La Cambre – Ter Kamerenbos, aufeinander. Foto: Nicolas Maeterlinck/BELGA/dpa

8. Zusammenkünfte und Kundgebungen 

Das Verbot nächtlicher Zusammenkünfte endet, ebenso wie die Beschränkungen für Kundgebungen, mit Ausnahme der Maskenpflicht und der Einhaltung von Sicherheitsabständen.

9. Arbeit: Telearbeit ist nicht mehr Pflicht, wird aber empfohlen. Face-to-Face Team Buildings sind wieder erlaubt.

Sektor der Dienstleistungsschecks: Der Konzertierungs-Ausschuss hat beschlossen, die derzeitigen Maßnahmen im Bereich der Dienstleistungsschecks bis zum 30. September 2021 zu verlängern, insbesondere die Verpflichtung für den Arbeitgeber, für jede Dienstleistung eine Schutzmaske und ein Desinfektionsgel bereitzustellen.

Verdeutlichungen: Schließlich hat der Konzertierungs-Ausschuss einige Punkte verdeutlicht.

  • Für Sportaktivitäten dürfen Teilnehmer bis zum Alter von 18 Jahren einschließlich von einem Mitglied ihrer Familie begleitet werden.
  • Sanitäre Einrichtungen wie Umkleideräume und Duschen sind zugänglich.
  • Wenn Horeca-Aktivitäten im Rahmen von Veranstaltungen, kulturellen und anderen Darbietungen, Sportwettkämpfen, Schulungen und Kongressen organisiert werden, ist auch Essen zum Mitnehmen erlaubt.
  • Veranstalter, die das COVID Safe Ticket verwenden, sind nicht verpflichtet, die Möglichkeit anzubieten, sich am Eingang der Veranstaltung testen zu lassen.
  • Bei Veranstaltungen im Freien ist das Tragen einer Maske nicht mehr erforderlich, wenn man sitzt.

Ein nächster Konzertierungsausschuss ist am 16. Juli geplant. Dann sollten normalerweise weitere Einschränkungen aufgehoben werden.  Möglich ist aber auch, dass wegen der Ausbreitung der Delta-Variante in Belgien Lockerungen wieder zurückgenommen werden.

*CIRM (Covid Infrastructure Risk Model) = Modell zur objektiven Einschätzung der Kriterien für die Covid-sichere Nutzung einer Infrastruktur für öffentliche Veranstaltungen

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