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Zwei weitere Fälle von Internetbetrug – Fußgängerin auf Zebrastreifen angefahren

Ein Dienstfahrzeug der Polizeizone Weser-Göhl im Einsatz. Foto: OD

Zwei weitere Fälle von Betrug übers Internet sowie einen Unfall mit Verletzten auf einem Zebrastreifen meldet die Polizeizone Weser-Göhl in ihrem Bericht von Freitag, dem 09/12.

– Internetbetrug (1): Am 08/12 meldet sich ein Anwohner aus Kelmis bei der Polizei. Dieser wollte sein Handy über Facebook „Market Place“ verkaufen, woraufhin sich auch ein Interessent gemeldet hat. Dieser hat angegeben, weiter weg zu wohnen und die Bezahlung des Handys über „Mondial Relay“ abwickeln zu wollen. Das vermeintliche Opfer geht darauf ein und wird wenig später durch einen angeblichen Mitarbeiter von „Mondial Relay“ kontaktiert und aufgefordert, seine Bankkarte samt Kartenlesegerät zu nehmen. Nun wird das Opfer gebeten, diverse Transaktionen mit der Bankkarte und dem Kartenlesegerät durchzuführen. Das Opfer stellt dann später fest, dass größere Summen von seinem Konto abgebucht worden sind.

– Internetbetrug (2): Am 06/12 möchte ein Mann aus Eupen etwas über Facebook verkaufen. Es meldet sich auch ein potenzieller Käufer. Man einigt sich darauf, dass eine Transportfirma die Gegenstände abholen kommt. Dies soll jedoch zur Sicherheit durch den Verkäufer mittels Kartenlesegerät und Bankkarte bestätigt werden. Als der Verkäufer dies macht, wird mehrmals Geld von seinem Konto abgehoben.

– Einbruch: Am 08/12 begeben sich unbekannte Personen zwischen 13.00 Uhr und 15.45 Uhr auf die Rückseite eines Hauses in Lichtenbusch, Raerener Straße. Dort schlagen sie ein Loch in die Scheibe der Terrassentüre und öffnen diese mittels Griff im Inneren. Das Haus wird durchsucht. Was genau entwendet wurde, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht angegeben werden.

– Fußgängerin auf Zebrastreifen von Pkw erfasst: Am 08/12 kommt es um 16.10 Uhr in Eupen auf der Herbesthaler Straße zu einem Verkehrsunfall mit Verletzten. Hierbei befährt eine Frau (23 Jahre) mit ihrem Pkw die Herbesthalerstraße von Eupen in Richtung Lontzen. Dabei übersieht sie eine Jugendliche (17 Jahre), die die Straße auf einem Fußgängerüberweg überquert, und fährt sie an. Die Jugendliche wird zum Krankenhaus nach Eupen gebracht.

6 Antworten auf “Zwei weitere Fälle von Internetbetrug – Fußgängerin auf Zebrastreifen angefahren”

  1. Und wieder ein Opfer der ideologischen Verkehrsgesetzgebung!

    Wann wird man endlich die Urheber dieser ideologischen Verkehrspolitik zur Rechenschaft ziehen?! Wann werden an den Zebrastreifen endlich Verkehrsregeln eingeführt, die den Fußgänger – der ja auch ein Verkehrsteilnehmer ist – mit in die Pflicht nehmen. Man kann auch von einem Fußgänger zu seinen Selbstschutz verlangen sich zu vergewissern, dass der herannahende Autofahrer ihn wirklich wahrgenommen hat. Dadurch würde der Fußgänger nicht seine Rechte verlieren, aber sein Leben schützen – ist das eigentlich so schwer zu verstehen?

    • Vielleicht sollten manche Autofahrer sich noch einmal in Ruhe darüber vergewissern, was das Heranfahren an einen Zebrastreifen verkehrsrechtlich von ihnen verlangt. Im Zweifel nochmals ein paar Fahrstunden (wenn man vorher überhaupt welche hatte…) nehmen.

      • Sie gehören wohl zu den militanten Fußgängern …

        @ Hugo

        Für Sie gilt wohl die Devise: „Einige Wochen im Krankenhaus – egal, Hauptsache ich hatte RECHT“.

        Na dann mal weiter so, irgendwann werden Sie ja Zeit haben sich über den Begriff „natürliche Auslese“ Gedanken zu machen.

    • Germano-Belgier

      …und im Kreisverkehr muss man Schritttempo fahren, falls sich jemand „vordrängeln“ will
      …und wenn man Rechtsvorfahrt hat, sollte man stehen bleiben, falls jemand das Schild nicht gesehen hat
      —und wenn man Fahrradfahrer überholt, immer vorher hupen, damit sie einen auch hören.
      Hauptsache ich bin es nicht Schuld !
      *Ironie OFF*

      • Autofahrer

        @ German–Belgier

        Sie gehören anscheinend zu denen, die sich „Ihre Rechtsvorfahrt nehmen“, auch wenn es Bruchteile von Sekunden später „knallt“! Ich fahre nach dem Motto: „Ich weiß, dass ich Vorfahrt habe, aber weiß der Andere das auch?“ … und das schon über 50 Jahre unfallfrei. Für mich ist es eine Frage des Anstandes z.B.: einen herannahenden Autobus nicht „in die Eisen“ zu zwingen, nur weil ich Vorfahrt habe.

        Mathematisch kann man es so ausdrücken. Wenn beide Verkehrsteilnehmer aufpassen, halbiert sich die Chance eines Unfalls, auch am Zebrastreifen.

  2. Fußgänger

    Wenn Sie einen Fußgänger auf dem Zebrastreifen anfahren, geben Sie ihm noch die Schuld??Sehr rücksichtslos.
    Jeder Autofahrer ist verpflichtet, am Zebrastreifen anzuhalten und den Fußgänger rüber zu lassen.
    Der Fußgänger sollte trotzdem mit einer gewissen Vorsicht die Straße überqueren, denn es könnte ja ein unaufmerksamer Autofahrer kommen. Das ist mir schon zweimal passiert.

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