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Was passiert jetzt und in Zukunft mit Donald Trump? – Seine Gegner sähen ihn am liebsten vor einem Gericht

04.11.2020, Großbritannien, London: Eine Mitarbeiterin des Londoner Wachsfiguren-Kabinetts von Madame Tussauds arbeitet an einer Figur des US-Präsidenten Donald Trump. Madame Tussauds hat Trump vom US-Präsidenten zum Golfer umgestaltet. Foto: Jonathan Brady/PA/AP/dpa

Als 45. Präsident der USA dürfte Donald Trump bald Geschichte sein. Für seine Immunität vor einer Anklage vor einem Strafgericht gilt das ebenso – und an Vorwürfen gegen Trump gibt es keinen Mangel. Absehbar ist: Trump wird nicht in der Versenkung verschwinden.

Selbstvertrauen gehört zu jedem Wahlkampf dazu, und wenn es Donald Trump an etwas nicht mangelt, dann daran. Selbst für seine Verhältnisse lehnte sich der US-Präsident aber weit aus dem Fenster, als er behauptete, dass er bei der Wahl gegen „den schlechtesten Kandidaten“ jemals antrete. Und wenn er doch gegen den Demokraten Joe Biden verlieren sollte?

“Vielleicht werde ich das Land verlassen müssen“, spottete der Republikaner Mitte Oktober. Zwar wehrt sich Trump noch dagegen, seine Niederlage gegen Biden anzuerkennen. Aller Voraussicht nach wird er am 20. Januar aber das Weiße Haus verlassen müssen.

08.11.2020, USA, Sterling: Donald Trump, Präsident der USA, gibt den Anhängern zwei Daumen hoch, als er nach dem Golfspiel im Trump National Golf Club verlässt. Foto: Steve Helber/AP/dpa

Was geschieht danach mit Trump? Seine Gegner sähen den 74-Jährigen am liebsten vor Gericht.

TRUMP BLEIBT EINE MÄCHTIGE KRAFT: Absehbar ist, dass Trump – der immer betont hat, dass er kein Berufspolitiker ist – vielleicht aus Washington, nicht aber in der Versenkung verschwinden wird. „Trump wird sich wahrscheinlich als widerstandsfähiger als erwartet erweisen und mit ziemlicher Sicherheit eine mächtige und störende Kraft im amerikanischen Leben bleiben“, schrieb die „New York Times“.

Trump mag abgewählt sein, der Trumpismus, seine Ideologie, ist damit nicht passé. Der polternde Präsident hat bei der Wahl mehr als 70 Millionen Stimmen bekommen, fast jeder zweite Wähler hätte ihm eine zweite Amtszeit gewünscht. In einer Umfrage des „Washington Examiner“ vor der Wahl sprachen sich unter Anhängern seiner Republikaner 38 Prozent dafür aus, dass er im Fall seiner Niederlage später noch einmal als Präsident kandidieren sollte. Rechtlich spräche nichts dagegen, sollte er 2024 wieder antreten wollen.

Für Aufmerksamkeit dürfte Trump weiter über seinen Twitter-Account mit mehr als 88 Millionen Abonnenten sorgen, es ist sein privater. Nach vier Jahren Dauerfeuer auf @realdonaldtrump ist absehbar, dass Trump das Weltgeschehen auch künftig per Tweets kommentieren wird – das tat er schließlich schon vor seiner Präsidentschaft.

04.11.2020, USA, Philadelphia: Rudy Giuliani (M), ehemaliger Bürgermeister von New York und Anwalt von US-Präsident Trump, spricht während einer Pressekonferenz über rechtliche Anfechtungen der Stimmenauszählung in Pennsylvania. Foto: Matt Slocum/AP/dpa

DAS „STRAFREGISTER“: Juristisch könnte es für Trump nach seinem erzwungenen Auszug aus dem Weißen Haus ungemütlich werden. Die „Washington Post“ machte sich in Erwartung von Trumps Niederlage schon vor der Wahl die Mühe, „ein Strafregister für einen früheren Präsidenten“ zusammenzustellen.

Die Zeitung führte als mögliche Anklagepunkte unter anderem Verstöße gegen Gesetze zur Wahlkampffinanzierung, Bestechlichkeit und Justizbehinderung an. Letzteres zielt vor allem auf die Russland-Untersuchungen von FBI-Sonderermittler Robert Mueller ab.

KEINE IMMUNITÄT NACH DEM AUSSCHEIDEN AUS DEM AMT: Mueller fand zwar keine Beweise für Geheimabsprachen des Trump-Lagers mit Vertretern Russlands vor der Wahl 2016. Vom Vorwurf der Justizbehinderung entlastete er Trump aber ausdrücklich nicht.

Mueller machte in seinem Abschlussbericht vom März vergangenen Jahres deutlich, dass zwar gegen einen Präsidenten in dessen Amtszeit nicht Anklage erhoben werden könne. Er schrieb aber auch, dass „ein Präsident keine Immunität hat, nachdem er aus dem Amt ausscheidet“.

KÖNNTE TRUMP SICH SELBER BEGNADIGEN?: Trump nannte die Russland-Untersuchungen eine „Hexenjagd“. Ähnlich dürfte er reagieren, sollte er nach seinem Auszug aus dem Weißen Haus juristisch verfolgt werden.

08.11.2020, USA, Sterling: Donald Trump, Präsident der USA, spielt eine Runde Golf im Trump National Golf Club. (BESTMÖGLICHE QUALITÄT) Foto: Steve Helber/AP/dpa

Während der Mueller-Ermittlungen schrieb Trump im Juni 2018 auf Twitter: „Wie von zahlreichen Rechtsgelehrten festgestellt wurde, habe ich das absolute Recht, mich selbst zu begnadigen, aber warum sollte ich das tun, wenn ich nichts falsch gemacht habe?“ Ob Trump das tatsächlich darf, ist umstritten – sollte er einen solchen Schritt in seinen letzten Wochen im Amt unternehmen, wäre es ein Novum in der Geschichte der USA.

NIXONS BLANKOSCHECK: Zwar bekam auch Präsident Richard Nixon einen strafrechtlichen Blankoscheck für seine Zeit im Weißen Haus, die mit dem Rücktritt wegen der Watergate-Affäre endete: Die Begnadigung galt „für alle Straftaten gegen die Vereinigten Staaten, die er, Richard Nixon, in der Zeit vom 20. Januar 1969 bis zum 9. August 1974 begangen hat oder begangen haben könnte oder an denen er teilgenommen haben könnte“. Ausgesprochen wurde sie aber nicht von Nixon selbst, sondern von seinem Amtsnachfolger, dem vorherigen Vizepräsidenten Gerald Ford.

DER HAKEN BEI DER SELBSTBEGNADIGUNG: Der frühere Staatsanwalt Elie Honig ging im Juli in einem Kommentar für den Sender CNN davon aus, dass eine Trump-Selbstbegnadigung vermutlich nicht Bestand haben würde. „Aber es hat für Trump fast keinen Nachteil, es zumindest zu versuchen und zu sehen, ob es hält. Ein schwacher Schild ist besser als gar kein Schild, zumindest für jemanden, dem Selbstschutz wichtiger ist als Rechtsstaatlichkeit.“

Auch wenn Trump damit durchkäme, hätte eine Selbstbegnadigung einen Haken: Sie würde nur für Vergehen auf Bundesebene gelten. Keinen Einfluss hätte sie etwa auf das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft in Manhattan, bei dem es unter anderem um Trumps Finanzen geht.

24.08.2020, USA, Charlotte: Debbie Breem protestiert in der Nähe des Veranstaltungsortes des Parteitags der Republikaner mit einem Schild mit der Aufschrift „Dump Trump“ (Entsorgt Trump). Foto: Gerry Broome/AP/dpa

Die Ankläger haben unter anderem seine Steuerunterlagen angefordert, gegen deren Veröffentlichung sich Trump seit Jahren wehrt. Kritiker sind überzeugt davon, dass er etwas zu verbergen hat.

ZURÜCK ZU DEN WURZELN? Beruflich könnte Trump zu seinen Wurzeln zurückkehren: Er könnte wieder eine Fernsehshow bekommen, als Reality-TV-Star war er früher außerordentlich erfolgreich. Spekuliert wurde immer wieder auch darüber, dass Trump nach seinem politischen Engagement einen eigenen Sender betreiben könnte.

Vor allem könnte er wieder die Führung der Trump-Organisation übernehmen, die vor allem im Immobilienbereich aktiv ist und unter anderem Hotels und Golfplätze betreibt.

Nach seinem Wahlsieg 2016 hatte Donald Trump die Leitung des Firmen-Konglomerats an seine Söhne Eric und Donald Junior abgegeben. Er blieb aber Besitzer, obwohl er versprochen hatte, sich von seinen Geschäften „vollständig zu isolieren“.

Kritiker warfen ihm Interessenskonflikte vor – und beschuldigten ihn, Profit aus dem Präsidentenamt geschlagen zu haben. Auch diese Vorwürfe dürften mit Trumps Ausscheiden aus dem Amt nicht ausgestanden sein.

WIE TRUMP BEIM STEUERZAHLER ABKASSIERTE: „Seit seinem ersten Monat im Amt hat Trump seine Macht dazu genutzt, von US-Steuerzahlern – und von seinen politischen Unterstützern – Millionen in seine eigenen Geschäfte zu leiten“, schrieb die „Washington Post“  kurz vor der Wahl.

Ein Beispiel: Beim Treffen des Präsidenten mit dem damaligen japanischen Regierungschef Shinzo Abe im Frühjahr 2018 habe Trumps Feriendomizil Mar-a-Lago in Florida der US-Regierung 13.700 Dollar (11.580 Euro) für Zimmer, 16.500 Dollar für Essen und Wein sowie 6.000 Dollar für Blumen berechnet.

07.11.2020, USA, Washington: Zahlreiche Menschen versammeln sich auf dem Black Lives Matter Plaza und halten ein Plakat mit der Aufschrift „Trump is over“ (dt. Trump ist vorbei) in die Höhe. Foto: Jacquelyn Martin/AP/dpa

Die „Washington Post“ berichtete, seit Trumps Amtsantritt habe dessen Firma mindestens 2,5 Millionen Dollar von der US-Regierung kassiert. Hinzu kämen mindestens 5,6 Millionen Dollar für Veranstaltungen seines Wahlkampfteams in seinen Anwesen – Gelder, die in Trumps Unternehmen flossen.

Das mag nicht strafbar sein, moralisch fragwürdig ist es allemal. Nach einer Zählung der „Washington Post“ besuchte Trump seine Clubs und Hotels in seiner ersten Amtszeit mehr als 280 Mal. Dabei hatte Trump der Zeitung „The Hill“ vor der Wahl 2016 noch gesagt, sollte er gewinnen, werde er vor lauter Arbeit kaum Zeit haben, das Weiße Haus zu verlassen.

MILLIARDEN-EINBUSSEN DURCH DAS PRÄSIDENTENAMT? Trump hat stets dementiert, dass er von seinem Amt profitiere – im Gegenteil. Er behauptete, sein politisches Engagement habe ihn wegen entgangener Einkünfte Milliarden Dollar gekostet.

“Ob ich zwei Milliarden Dollar, fünf Milliarden Dollar oder weniger verloren habe, macht keinen Unterschied“, sagte Trump im Oktober 2019. „Ich mache das für das Land. Ich mache es für die Menschen.“ Damals hatte Trump nach einem Sturm der Entrüstung gerade seine Pläne zu den Akten legen müssen, den G7-Gipfel in einem seiner Hotels in Florida abzuhalten.

WARUM TRUMPS VERMÖGEN GESCHRUMPFT IST: Tatsächlich ist Trumps Vermögen nach Schätzungen des Magazins „Forbes“ vom September binnen eines Jahres von 3,1 Milliarden Dollar auf 2,5 Milliarden Dollar geschrumpft. Auf der „Forbes“-Liste der 400 reichsten Amerikaner fiel Trump von Rang 275 auf 352. “Forbes“ hält allerdings nicht Trumps Engagement als Präsident für den Grund für diese Entwicklung – sondern die Corona-Pandemie, die den Wert von Bürogebäuden, Hotels und Resorts gemindert habe. (dpa)

Zum Thema siehe auch folgende Artikel auf OD:

7 Antworten auf “Was passiert jetzt und in Zukunft mit Donald Trump? – Seine Gegner sähen ihn am liebsten vor einem Gericht”

  1. Die Ka.. qualmt!

    Wenn denn stimmte, ich las es warteten 30 Prozesse auf den Typen!? Was hat der die Hilary nicht gewünscht, von allerhand und Verbrecherischem. Jetzt steht er kurz davor. Hoffentlich kriegt er seine gerechte Strafe. Denn er hat die verdient!

  2. Heike De Bruecker

    Wenn Trump selbst schon von Selbstbegradigung faselt, was er ja schon vor laufender Kamera vor ein paar Monaten getan hat, muss er ja ordentlich Dreck am Stecken haben. Das er die Staaten verlassen wird, naja, besser wäre es für das Land. Vielleicht sehen dann auch seine Anhänger ein, wem sie da zugejubelt und gewählt haben.

    • Da wäre die Reihenfolge nicht ganz richtig. Eine Begnadigung findet nach einer erfolgten Verurteilung statt. Eine Art Begnadigung im Voraus wäre eine Amnestie, für die es aber wahrscheinlich ein Amnestiegesetz geben muss, per Dekret dürfte es nicht gehen.

    • Der Eynattener

      Dann wird es ja besser werden. Wohin uns unsere HOCHGELOBTEN Politiker gebracht haben, sieht man ja oft genug.

      Wie oft war Belgien ohne Regierung? Wie lange?

      Und hier in der DG werden Politiker gewählt, abgewählt und bekommen trotzdem einen hohen Posten.

      Demokratie sieht anderes aus!

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