Wie berichtet, will White Star Einspruch einlegen beim Gericht Erster Instanz von Brüssel gegen die Entscheidung des Schiedshofs für den Sport (Cour Belge d’Arbitrage pour le Sport – CBAS), dem Verein von John Bico keine Profilizenz zu erteilen. „Ostbelgien Direkt“ veröffentlicht Urteil und Begründung integral.
Gegenüber den Zeitungen der Gruppe Sudpresse erklärte Nils Van Brantegem, beim belgischen Fußball-Verband Lizenzmanager, dass die juristische Prozedur 5 bis 10 Jahre dauern könnte, sollte das Gericht Erster Instanz von Brüssel White Star Recht geben. So lange werde es dauern, bis dass alle Streitparteien alle Rechtsmittel ausgeschöpft hätten.
Mit anderen Worten: In der kommenden Saison spielt die AS Eupen in der Division 1A. Der Aufstieg ist somit nicht in Gefahr.
Dass die höchste Spielklasse aufgrund des Einspruchs von White Star von 16 auf 17 Clubs aufgestockt werde (mit der AS Eupen UND mit White Star), schloss Van Brantegem aus.
Der Fußball-Verband hält sich folglich weiterhin an die Entscheidung des höchsten Sportgerichts, in diesem Fall des Schiedshofs für den Sport (CBAS). Nur dessen Urteil ist für den weiteren Verlauf des Sportbetriebs bindend. Dieses wird durch den Einspruch von White Star beim Gericht Erster Instanz von Brüssel auch nicht aufgehoben.
Nachfolgend die 33 Seiten Urteil und Urteilsbegründung des Schiedshofs für den Sport in Sachen Lizenz White Star Brüssel (in französischer Sprache):
SCHIEDSURTEIL CBAS IN SACHEN LIZENZ WHITE STAR