Gesellschaft

Unterrichtsinspektor vom Vorwurf der sexuellen Belästigung freigesprochen

Blick in den Gerichtssaal an der Eupener Klötzerbahn. Foto: OD

Das Eupener Strafgericht hat am Mittwoch einen Unterrichtsinspektor vom Vorwurf der sexuellen Belästigung einer ihm unterstellten Lehrerin mangels Beweisen freigesprochen. Der Fall hatte nach der Verhandlung am 10. Dezember 2014 in der ostbelgischen Öffentlichkeit viel Aufsehen erregt.

Die Lehrerin hatte ausgesagt, der Inspektor habe sie in der Zeit zwischen Oktober 2011 und Juli 2012 sexuell belästigt. Mit der Zeit sei der Mann immer zudringlicher geworden. Er habe u.a. unter ihre Bluse und ihren BH gegriffen.

Sie selbst habe dies über sich ergehen lassen, weil sie befürchten musste, wegen mangelnder Unterrichtsstunden für Religionslehrer ihre Stelle zu verlieren, so die Lehrerin.

Ein Fall ohne direkte Zeugen

In ihrer Urteilsbegründung gab die Drei-Richter-Kammer zu bedenken, dass es in diesem Fall keine direkten Zeugen gebe. Zwar gaben Sachverständige zu Protokoll, die Aussagen der Lehrerin seien kohärent und authentisch, die Frau habe sich zu keinem Zeitpunkt in Widersprüche verstrickt, doch reichte dies nach Auffassung des Gerichts nicht aus.

Mangels Beweisen gab das Eupener Strafgericht im Fall des beschuldigten Unterrichtsinspektors der Verteidigung Recht. Foto: OD

Mangels Beweisen gab das Eupener Strafgericht im Fall des beschuldigten Unterrichtsinspektors der Verteidigung Recht. Foto: OD

Das Gericht machte in seiner Urteilsbegründung sogar keinen Hehl daraus, dass selbst dann, wenn es Beweise gegeben hätte, der Angeklagte sich nicht notwendigerweise strafbar gemacht hätte.

Der Inspektor habe weder Gewalt angewendet noch mittels Drohungen gehandelt, so das Gericht. Die Lehrerin habe sich auch nicht erkennbar ablehnend verhalten. Sie habe sich sogar gegenüber dem Inspektor freundlich gezeigt, wie eine Nachricht mit der Anrede „Lieber…“ zeige. Zudem habe sie ihm eine Flasche Wein geschenkt.

In der Verhandlung vom 10. Dezember 2014 hatte der angeklagte Inspektor alle ihm zur Last gelegten Anschuldigungen bestritten. Im Fall eines Schuldspruchs hätten dem 50-Jährigen 15 Monate Gefängnis, 6000 Euro Geldstrafe sowie der Entzug der bürgerlichen Rechte, der eine Weiterbeschäftigung im Unterrichtswesen unmöglich gemacht hätte, gedroht.

Die Kosten des Verfahrens gehen laut Gerichtsurteil zu Lasten der Staatskasse. (cre)

52 Antworten auf “Unterrichtsinspektor vom Vorwurf der sexuellen Belästigung freigesprochen”

    • Und wieder einmal wurde einem Mann den Prozess gemacht, weil er (angeblich, wie das Gericht nun entschieden hat) „sexuell“ belästigte. „frau“, ich mag den Kerl – AUS ERFAHRUNG MIT IHM – auch nicht, aber kommen Sie bitte nicht wieder mit dieser Gender-Hetze; die geht viel zu weit! Merken Sie denn, daß Sie dadurch unnötig den „Krieg“ zwischen Mann und Frau erhitzen? Siehe Kommentar von Eupenmobil. Ist so.

      • Ostbelgien Direkt

        @aha: Ich glaubte zunächst, es seien drei Männer gewesen. Eine Nachfrage bei einem Kollegen ergab jedoch, dass dies nicht zutreffend war. Vielmehr setzte sich die Drei-Richter-Kammer aus zwei Männern und einer Frau zusammen. Gruß

  1. RaymondW

    Ich bin stinkesauer über dieses Urteil! Gerechtigkeit = Null. Ich weiss, das Gericht ist nicht da um gerecht zu sein. Aussage gegen Aussage. Ich bedaure die Betroffenen. Da hat dieser Machtmensch ja Glück gehabt. Gratuliere!

        • Dann sollten die, die wissen, aussagen.

          Die, die glauben, können vom Gericht nicht berücksichtigt werden. Denn ein solcher Ansatz führt:
          – entweder zu einer Umkehr der Beweislast (dann blicken wir unerquicklichen Zeiten entgegen)
          – oder zur Substitution der (unabhängigen) Gerichte durch das direkte Umfeld des „Opfers“ und des „Täters“. Fälle dieser Art konnten wir auch in letzter Zeit in Indien und in einigen Ecken der arabischen Welt beobachten.

  2. Meine Fresse, wenn ich die ersten Aussagen hier schon lese.

    Zuerst mal gilt die Unschuldvermutung. Solange die Tat nicht eindeutig bewiesen ist, ist man eben unschuldig. Ob’s einem passt oder nicht. Zumal die Bevölkerung sowieso sehr gerne vorverurteilt ohne jemals Fakten gesehen zu haben. Grade im dem Kaff, in dem wir wohnen. Wenn’s soweit käme, dass man auf Basis von simplen Behauptungen verknackt wird, säße die Halbe DG hinter Gittern, wegen den ganzen Gerüchten über Pott und Pann‘, die im Umlauf sind.

    Zweitens, wenn die Geschlechter verdreht wären (ja, man möchte es nicht meinen, auch Männer können von Frauen vergewaltigt werden), würde es wahrscheinlich hier jeder durch’s Lächerliche ziehen.

  3. RaymondW

    @tso + never, es ist gut wenn man über diese Sache nichts oder nicht viel weiß, dann sieht man das aus einem neutralen Blickwinkel und das ist gut so. Ich möchte nur noch folgendes sagen: Als „indirekt Betroffener“ bin ich über einige Dinge gut informiert und war über dieses Urteil dementsprechend enttäuscht. Ich bin mir sicher, dass alle „direkt Betroffenen“ der gleichen Meinung sind.

    • @ RaymondW

      Warum sind Sie über das Urteil enttäuscht und nicht über Zeugen die aus Angst vor Repressalien nicht bereit waren eine Aussage zu machen?
      Freispruch „mangels Beweisen“ ist ein Freispruch zweiter Klasse und bedeutet nur „Wir haben Zweifel aber wir können nichts beweisen.“
      Wie kann es sein das, wenn wirklich so viele Frauen belästigt wurden, sich keine finden lässt die die Beschuldigungen bestätigen kann?

    • Es wurden ja auch noch nie falsche Vergewaltigungen aus Rache oder mentaler Instabilität angezeigt… Lieber durch die Bank alles ins Kittchen werfen, anstatt Behauptungen zu hinterfragen, wa?

      Außerdem gibt es Möglichkeiten, unmittelbar nach der Tat Geschlechtsverkehr nachzuweisen. Davon sollte man dann auch Gebrauch machen, möchte man einem handfesteren Fall haben.

  4. Jeder weiß, dass es so war, wie von der Lehrerin beschrieben, aber man kann es nicht beweisen. Der Inspektor wurde nicht vom Gericht, wohl aber von der öffentlichen Meinung verurteilt. Das ist für ihn schlimm genug.

      • wahre Begebenheit

        vor x Jahren wurde meine damals in der Entwicklung sich befindende Tochter anlässlich eines Hobbys, das sie innerhalb einer Gruppe ausübte, vom „Laien-Lehrer“ sexuell belästigt. In etwa so spielte es sich ab, er befand, sie müsse ihr Hobby – allein – in einem der oberen Räume ausüben, dem wurde notgedrungen entsprochen. Doch allein mit dem Kind konnte dieser miese Typ seine Pfoten nicht bei sich behalten. Das Kind wusste nicht wie ihr geschah! Sie kam irgendwie entsetzt nach Hause und es sprudelte nur so aus ihr heraus, was er mit ihr angestellt hatte. Die Mama war an besagtem Abend erst allein mit ihrem Kind, später gesellte sich Papa hinzu. Die Eltern wägten das Für und Wider ab, schlußendlich wurde ein benachbarter Gendarm hinzu gezogen, er veranlasste, dass ein Verhör in Lüttich erfolgte, es benötigte fast den ganzen Tag bis er am frühen Abend die Taten gestand. Da Weihnachten bevorstand, verzichteten die Eltern auf eine Anzeige, um den Kindern des „Verbrechers“ den Vater nicht vorzuenthalten am diesem Fest. Der Täter bekam gewisse Auflagen, u.a. durfte er sich nicht mehr mit fremden Kindern beschäftigen, teils wurde es seinerseits eingehalten, doch ob dies während der gesamten Auflagenzeit so war, ist nicht ganz bekannt

  5. Un-möglich

    Es tut mir sehr leid für die Hauptbetroffene. Der Freispruch ist für sie wie ein „Schlag ins Gesicht“. Aber nicht nur für sie, sondern auch für alle,die unter seinen Beleidigungen und Mobbing (mit Langzeitkranken!),bis hin zur Aufgabe des Jobs,gelitten haben.

    • ohje ohje

      Dann hätte diese ganze Liste von Leuten die Sie da zitieren eben vor Gericht antanzen sollen und ne Aussage machen…

      Wenn ja angeblich 50% des weiblichen Lehrerkollegiums von besagter Person belästigt wurde, dann ist es auch deren Verantwortung, dass dieses Urteil so ausgefallen ist…
      Das ist die eigentliche „Schande“ dieses Prozesses, dass sich diese ganzen vermeintlichen Opfer (wie Sie behaupten) alle nicht zu einer Aussage durchringen konnten, und die arme Kollegin im Regen stehen liessen… Diese Tatsache lässt dann eben auch berechtigte Zweifel aufkommen, das haben sich diese Frauen selber zuzuschreiben…

      Dem Gericht sind da die Hände gebunden, und das ist auch gut so… Wo kämen wir sonst hin, wenn jemand ohne Beweise verurteilt würde…

  6. Ich kenne weder den Ex-Angeklagten noch die Klägerin. Eine der beiden Personen sagt nicht die Wahrheit, behaupte ich mal, auch wenn ich nicht Experte oder Richter bin. Früher sagte man: eine Person hat gelogen.

    Jetzt ist es doch so, dass beide Personen etwas mit dem katholischen Religionsunterricht zu tun hatten bzw. haben. Da verstehe ich die ganze Sache nicht mehr. Wie verhalten sich die Arbeitgeber der beiden Personen? Was sagt der Verwaltungsrat der Autonomen Hochschule in der DG? Was sagen die Schulträger der Lehrperson? Was sagt der Vertreter des Bistums? Haben alle von der Bibel gelernt und sagen: Ich wasche meine Hände in Unschuld? Ich hab nichts damit zu tun?

    Erhalten die beiden Personen Hilfe? Wie Blob schrieb, ist der ehemalige Inspektor von der öffentlichen Meinung verurteilt. Wer hilft ihm? Die Lehrerin steht jetzt als Geschichtenerzählerin da. Wer hilft ihr?

    Ich wünsche den beiden Personen, dass sie nicht „kaputt“ gehen an der momentanen Situation. Jetzt sind richtige Freunde gefragt.

  7. Marc Van Houtte

    Warum Berufung?
    Da bleibt es bei Aussage gegen Aussage.
    Es gab ja keine anderen die Ähnliches verhalten beklagt haben als kann das Gericht nicht anders entscheiden.
    Hätten die Menge der Frauen die scheinbar Ähnliches erlebt haben sich gemeldet wäre es wohl anders ausgegangen.
    Im Zweifel siegt immer der Beklagte auch wenn es Frauen nicht so wollen.

    • Ich hoffe sehr, dass das Opfer in Berufung geht! Es gibt sehr wohl einen weitere Dame, die haargenau die selben Erlebnisse mit dem Herrn hatte. Diese Dame hatte den Mut sich bei der Staatsanwaltschaft zu melden und hier, als auch bei der Polizei alles auszusagen. Leider fehlt den Anderen der Mut…wer möchte schon freiwillig diese Tortur durchmachen?! Dem Opfer den größten Respekt. Und für alle die hier dummes Zeug labern,,.. man kann nur hoffen, dass keine eurer Töchter, Ehefrauen,… in die Hände eines solchen…den gedachten Ausdruck spar ich mir an dieser Stelle. Zur Rechtsprechung….keine Worte, nur Unverständnis und Abscheu.

    • Da haben Sie etwas missverstanden, oder aber ich habe nicht genügend ausgeholt. Die Staatsanwaltschaft hat sehr wohl diesen Bericht der anderen Dame während des Prozesses detailliert dargelegt . Dieser Bericht wurde auch der Akte beigefügt. Ich hoffe somit, diesen Vorwurf endkräftigen zu können.

    • R.A. Punzel

      @EdiG: Der Staatsanwaltschaft sollte man, nicht nur in der DG, sondern weltweit, unterstellen, dass sie alles unterschlägt was der Wahrheitsfindung, die nicht der Vorstellung der „nennen wir sie mal Bonzen“, dient.

      • @ R.A. Punzel

        Nicht jeder Bundesanwalt ermittelt gegen die NASA um die gewaltige Spionage der USA in Europa aufzudecken.
        https://www.youtube.com/watch?v=vySPJKiSzPQ

        Es gibt tatsächlich auch Staatsanwälte die ihren Auftrag gewissenhaft und manchmal mit Gefahr für Leib und Leben ausführen. Denken Sie nur an die Mafia-Ermittler in Italien. Jeder der mit Ermittlungen gegen den Terror betraut ist (auch bei uns) ist so gefährdet und verdient Unterstützung und Respekt.

  8. Beweislage

    Hat die Staatsanwaltschaft nicht die Aufgabe und Pflicht, die Beschuldigungen des Opfers zu untermauern, beziehungsweise „Entlastungszeugen“ für den Beschuldigten zu suchen? Wenn sich so viele Damen – und das kann ich bei diesem Herren durchaus nachvollziehen – sexuell belästigt und bedrängt fühlten, sollten diese ihrer Kollegin nun zur Seite stehen und Tacheles reden. Eine nicht gemachte Aussage spielt bei Gericht immer wieder dem Beschuldigten in die Karten. Das haben ja die jüngsten Urteile bestens bewiesen – die „Kleinen“ werden gehängt und die „Großen“ lässt man laufen. (Bsp. Unterschlagung, Steuerhinterziehung, Urkundenfälschung, sexuelle Belästigung…)

    Die Meinung des Volkes vom „Unrechtsstaat“ wird durch diese Dinge nur untermauert.

  9. Tiefschule

    Rechtlich kann es wohl bei einem solchen „Fall“ kaum eine(n) Gewinner(in) – da es ja keine „dingfeste“ – ‚Tschuldigung! – Beweise gibt. Aber Eupen und die DG sind klein und der Ruf des „Inspektors“ war vor diesem Prozess schon da. Erbärmlich aber die Haltung der Instanzen! Allen voran dieser „Tiefschule“!

  10. Kunstfreundin

    Aufgrund meiner langjährigen Bekanntschaft mit dem Angeklagten, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Dinge sich so zugetragen haben, wie es ihm vorgeworfen wurde. Er ist sicher ein Mensch mit Ecken und Kanten, aber nicht dumm. Ich bin erleichtert über seinen Freispruch. Ja, auch in der ach so „niedlichen“ DG gilt immer noch „Im Zweifel für den Angeklagten“.

  11. Singsangsong

    Aufgrund meiner langjährigen Bekanntschaft mit der Religionslehrerin, weiß ich, dass die Dinge sich so abgespielt haben. Ich habe live und in Farbe miterlebt, wie meine Kollegin sich von Woche zu Woche veränderte und nicht mehr sie selbst war,aufgrund der schrecklichen Erlebnisse.
    Was kann sie dafür, dass ihr Körper die Erstarrung gewählt hat, um mit der Situation fertig zu werden! Keiner weiß, wie sein Körper in einer solchen Lage reagieren könnte… da kann man noch so laut behaupten:“ Ich würde mich wehren! Ich würde Fliehen!“ . Der Körper sagt was anderes und da hat man in dem Moment auch nicht den geringsten Einfluss drauf. Schade, die psychologischen Berichte der Fachleute wurden vom Gericht scheinbar nicht sehr berücksichtigt . Eigentlich hat der Freigesprochene aber seine ganze machthaberische Persönlichkeit im Gerichtssaal gezeigt. Schade auch, dass es Religionslehrerinnen gibt, die zu feige sind ihre mutige Kollegin zu unterstützen!!!! Ihnen möchte ich von der Stelle aus zurufen:“GEHET HIN UND VERKÜNDET WEITERHIN DIE FROHE BOTSCHAFT!“

    • Beobachter

      Ich kenne keinen von beiden. Klar kann im Moment einer solchen Tat der Schock so groß, dass man vielleicht wie gelähmt ist. Aber danach freundliche SMS schreiben und Geschenke machen spricht doch eine andere Sprache.

      • Un-möglich

        Man darf nicht vergessen, dass der Angeklagte ihr Vorgesetzter und sie von ihm „abhängig“ war. Das hat er auch immer deutlich durchblicken lassen. Daher war die Anrede „Lieber …….“ nichts Außergewöhnliches. Das drückte eher eine gewisse Angst vor ihm aus, denn er hatte über uns zu bestimmen (Anzahl Unterrichtsstunden, an welcher und an wievielen Schulen …).

        • Beobachter

          Mag ja sein, dass Sie ein Problem mit dem Inspektor hatten. Aber wenn ich ein Problem mit einer Person habe, dann schreibe ich ein nüchternes und distanziertes „Hallo“ und bestimmt nicht „Lieber …“.

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