Zwischenruf

Soll künftig auch die DG das Volk befragen können?

Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG) war am vergangenen Freitag zu Gast im belgischen Senat in Brüssel. Dabei empfahl der Regierungschef der DG unter anderem, dass in Belgien nach den Gemeinden, Provinzen und Regionen auch den Gemeinschaften das Recht zuerkannt wird, Volksbefragungen durchzuführen. Belgien solle mehr Demokratie wagen, so Paaschs Botschaft an die Senatoren.

Es gibt auf DG-Ebene in der Tat Themen, bei denen es Sinn macht, die Bürger zu befragen. Der Parlamentsumzug wäre zum Beispiel ein Thema für eine Volksbefragung gewesen. Und es ist nicht einmal gesagt, dass sich eine Mehrheit der Bürger in der DG gegen den Umzug des PDG vom Eupener Kaperberg ins ehemalige Sanatorium ausgesprochen hätte.

DG braucht mehr Bürgernähe

Mag sein, dass die Volksbefragung vom 14. Juni in Eupen über die Mobilität in der Innenstadt wenig bis überhaupt keine Begeisterung hervorruft. Das muss aber nicht heißen, dass die Bevölkerung kein Interesse daran hat, nach ihrer Meinung gefragt zu werden. Im Gegenteil, im Zuständigkeitsbereich der DG gibt es Angelegenheiten, die durchaus kontrovers diskutiert werden können.

Unsere Gemeinschaft braucht mehr Bürgernähe und mehr direkte Demokratie. Wenn sich das Volk weiter von der Politik abwendet und dieser damit noch mehr Möglichkeiten gibt, nach Belieben zu schalten und zu walten, dann gerät unsere Demokratie ernsthaft in Gefahr.

Demokratie hat keinen Preis

Bisher haben Gemeinden, Provinzen und Regionen, obwohl sie heute schon Volksbefragungen durchführen können, nur selten bzw. noch nie die Bürger konsultiert. Schade eigentlich. Wahrscheinlich scheut man den organisatorischen und vor allem den finanziellen Aufwand. Trotzdem: Das Ganze kostet zwar, aber Demokratie hat keinen Preis!

Es geht hier wohlgemerkt um Volksbefragungen, die im Gegensatz zu Referenden (Volksentscheide) nicht bindend sind, es sei denn, dass sie von der jeweiligen Regierung vorab für bindend erklärt werden.

So hat der Eupener Mobilitätsschöffe Arthur Genten (Ecolo) in Bezug auf die Volksbefragung vom 14. Juni in Eupen bereits erklärt, dass man das Wahlresultat bei einer Beteiligung von 20% als “bindend für künftige Planungen” erachten werde. Bei weniger als 20% nehme man das Ergebnis der Volksbefragung als “richtungsweisend” zur Kenntnis.

GERARD CREMER

10 Antworten auf “Soll künftig auch die DG das Volk befragen können?”

  1. ist doch so!

    eine Volksbefragung ist keine Volksabstimmung, so wie es die schweiz vormacht. eine Volksbefragung bringt dem mündigen bürger überhaupt nichts, ausser Vera…..ung!. die Politiker und die Justiz wissen nur zu gut, eine Volksabstimmung nicht zuzulassen, denn damit sägten sich die meisten den eigenen ast ab, d.h. sie würden fristlos entlassen, wie in jedem gut geführten unternehmen. man versucht, dem menschen glaubhaft die Veränderungen in der welt näherzubringen, nur die traditionellen Parteien verbitten sich ihrerseits eine systhemveränderung von überholten gesetzen. der bürger ist weiterhin dumm zu halten, nicht mehr und nicht weniger!

    • Den Bürger hält man im jetzigen System ohne Volksbefragung erst recht für dumm. Außerdem ist eine Volksbefragung immer bindend, denn keine Regierung könnte es sich erlauben, das Ergebnis einer Volksbefragung zu ignorieren.

      • karlh1berens

        Zitat Blob : “ Außerdem ist eine Volksbefragung immer bindend, denn keine Regierung könnte es sich erlauben, das Ergebnis einer Volksbefragung zu ignorieren.“

        Machen die Regierenden doch laufend ! Oder ist eine „Wahl“ etwa keine Volksbefragung ?

        • Ostbelgien Direkt

          Herr Berens, eine Wahl ist nicht mit einer Volksbefragung identisch. Bei einer Wahl müssen sich nach der Wahl Mehrheiten bilden. Was der Wählerwille genau ist, darüber lässt sicht streiten, aber Mehrheit ist Mehrheit. Bei einer Volksbefragung bekommt der Bürger eine oder mehrere Fragen gestellt, die er mit einem Ja oder einem Nein beantworten muss. Und ich glaube nicht, dass, wenn auf eine bestimmte Frage 70% der Teilnehmer an der Volksbefragung mit Ja oder Nein stimmen, die Regierenden dies ignorieren können. Dann nämlich bekämen sie bei der nächsten Wahl die Quittung präsentiert. Insofern ist auch eine Volksbefragung bindend, wenn sie ein mehr oder weniger deutliches Resultat hervorbringt. Gruß

          • karlh1berens

            Wenn eine Volksbefragung bindend sein sollte, warum dann nicht gleich eine Volksabstimmung machen.

            Sie schreiben : „Dann nämlich bekämen sie bei der nächsten Wahl die Quittung präsentiert.“

            Das glauben Sie doch wohl selbst nicht. Kaum ein „Wähler“ hat ein Gedächtnis welches länger als 6 Wochen zurückreicht. Dann legt man lieber mehr Wert auf die heiße Luft welche aus einem von Krawatte oder Fliege zugeschnürten Hals entweicht. Gehört werden am liebsten die blumigsten Versprechen. So war’s bisher und wird’s auch bis zur Einführung einer echten Volksabstimmung bleiben.

  2. verschwendete Zeit in einer Mikrogemeinschaft wie die DG (jeder kennt jeden) in der die Minister in regelmässigen Abständen von Weiler zu Weiler fahren und bei jedem noch so kleinen Dorffest in die Kamera lächeln.

  3. Frankenbernd

    Eigentlich sollte man meinen dass in der DG mit rd. 75000 Ew, davon vielleicht 55-60000 wahlberechtigte belgische Einwohner genuegend ‚direkte Demokratie‘ herrscht.
    4 Minister, eigenes Parlament (jeder deutsche Landkreis ist mindestens doppelt so gross) zusaetzlich zu den Gemeindekollegien etc. pp.
    Das die Buerger trotzdem nicht das Gefuehl haben wirklich vertreten zu werden und ‚demokratisch‘ regiert warden, sollte den Politikern wirklich zu denken geben.
    Welch anderes Gebiet auf der Welt von der Winzigkeit der DG hat eine vergleichbare Autonomie? Keine! Wir leben sie nur nicht richtig. Immer neue Befragungen Prozedere bringen doch nichts. MP Paasch sollte die vorhandenen Strukturen optimieren, das waere schon ein grosser Fortschritt.

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