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Sex mit Schülerin: Aachener Gericht verhängt Dienstverbot gegen Lehrer

Diese Filmszene aus dem legendären "Tatort"-Krimi "Reifezeugnis" aus dem Jahre 1977 zeigt Nastassja Kinski als Schülerin Sina Wolf und Christian Quadflieg als Lehrer Helmut Fichte. Foto: dpa

Das Aachener Verwaltungs-Gericht hat einem Lehrer ein Unterrichtsverbot erteilt, weil er über mehrere Monate eine sexuelle Beziehung zu einer 16-jährigen Schülerin hatte. Der Lehrer war bislang an einem großen Gymnasium im Kreis Heinsberg tätig.

Die Bezirksregierung Köln hatte gegen den Lehrer ein Unterrichtsverbot verhängt, nachdem das Verhältnis zwischen ihm und einer Schülerin öffentlich geworden war. Das Aachener Verwaltungsgericht wies nun eine Beschwerde des Lehrers dagegen zurück.

Nach Auffassung des Verwaltungs-Gerichts ist das Verbot durch zwingende dienstliche Gründe gerechtfertigt. Die mehrmonatigen sexuellen Kontakte des Lehrers zu einer 16-jährigen Schülerin der Schule, an der er als Lehrer eingesetzt sei, ließen seine weitere Unterrichtstätigkeit nicht zu. Durch das Verhalten des Antragstellers seien schwerwiegende Nachteile für die ihm anvertrauten Schüler zu befürchten.

Zudem stünden erhebliche negative Auswirkungen auf den Dienstbetrieb im Raume, so das Gericht weiter. Als Lehrer nehme er die Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Schule für die Schüler wahr. Es gehöre zu den Kernpflichten eines Lehrers, dass er das Obhuts- und Näheverhältnis zu den Schülern nicht zur Verfolgung eigener Bedürfnisse ausnutze.

Vertrauen beeinträchtigt

Durch die sexuelle Distanzüberschreitung des Antragstellers gegenüber einer minderjährigen Schülerin sei das Vertrauen sowohl des Dienstherrn als auch der Schüler- und Elternschaft in die ordnungsgemäße Erfüllung der Dienstpflichten erheblich beeinträchtigt, hieß es.

Ausschlaggebend für diese Bewertung sei zum einen die Tatsache, dass der Lehrer überhaupt ein Verhältnis mit der 16-jährigen Schülerin begonnen habe, wobei ihm trotz der Größe der Schule bekannt gewesen sei, dass die Schülerin dieselbe Schule besuchte, an der er unterrichtete.

Foto: Shutterstock

Zum anderen sei die Beziehung zwischen ihm und der Schülerin anderen Schülern der Schule bereits bekannt und unter diesen zum Gesprächsstoff geworden, weshalb Beeinträchtigungen für die Funktionsfähigkeit der Schule als öffentlich-rechtliche Einrichtung mit Bildungs- und Erziehungsauftrag greifbar seien. Dass die betroffene Schülerin mit dem Verhältnis einverstanden gewesen sei, ändere daran nichts.

Eine Abordnung oder Versetzung an eine andere Schule sei nicht in Frage gekommen. Mit Blick auf die dem Antragsteller gemachten erheblichen Vorwürfe und die besonders schützenswerten Rechtsgüter – die körperliche und seelische Integrität der Schüler an der derzeitigen oder von einer Abordnung bzw. Versetzung betroffenen anderen Schule – wäre jede andere Entscheidung als das Verbot der Dienstausübung ermessensfehlerhaft gewesen, befand das Gericht in seiner Urteilsbegründung.

Durch seine sexuelle Beziehung zu einer Schülerin der Schule, an der er Lehrer sei, habe er selbst die Grundlage für die damit verbundenen Beeinträchtigungen des Dienstbetriebs geschaffen. Es sei nicht hinnehmbar, weiterhin den Kontakt des Antragstellers zu (minderjährigen) Schülern als Lehrer zuzulassen, wenn eine Gefährdung dieser hochrangigen Rechtsgüter im Raume stehe.

Der Lehrer kann gegen den Gerichtsentscheid noch Beschwerde einlegen, in diesem Fall vor dem Ober-Verwaltungs-Gericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster.

„Reifezeugnis“ 1977 mit Natassja Kinski

Sexuelle Beziehungen zwischen einem Lehrer und einer Schülerin (oder zwischen einer Lehrerin und einem Schüler) gibt es immer wieder. Zumeist bleiben die Fälle geheim. Manchmal haben sie jedoch ein gerichtliches Nachspiel, weswegen sie dann auch öffentlich werden, so wie im vorliegenden Fall an einem Gymnasium im Kreis Heinsberg.

In Deutschland wurde ein Verhältnis zwischen einem Lehrer und einer Schülerin erstmals richtig thematisiert im Jahre 1977 durch den preisgekrönten „Tatort“ mit dem Titel „Reifezeugnis“.

Natassja Kinski, damals 15 Jahre alt, spielt in dem „Tatort“ die Schülerin Sina Wolf, die ein intimes Verhältnis mit ihrem Lehrer Helmut Fichte (Christian Quadflieg) unterhält. Ein Mitschüler kommt dem Geheimnis auf die Schliche. Die Schülerin erschlägt ihn im Affekt und verstrickt sich, ebenso wie ihr Liebhaber, in immer mehr Widersprüche. (cre/az/juris.de)

4 Antworten auf “Sex mit Schülerin: Aachener Gericht verhängt Dienstverbot gegen Lehrer”

  1. Sugar Queen

    Richtig so! Es geht nicht primär um das Alter und der Reife der Schülerin, sondern um den Grenzüberschritt an sich. Schüler werden Lehrern zur Obhut anvertraut – es besteht also ein Vertrauensverhältnis. Hinzu kommt auch noch die oben genannte „Beeinträchtigungen für die Funktionsfähigkeit der Schule als öffentlich-rechtliche Einrichtung mit Bildungs- und Erziehungsauftrag.“

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