Nachrichten

Lebenslang für Romain Schreul

Die Vorsitzende Richterin Tamara Konsek. Foto: Belga

Im Assisenprozess gegen den Lontzener Romain Schreul in Lüttich hat die Geschworenenjury den Angeklagten am Freitag erst in allen Punkten schuldig gesprochen und ihn später zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Wie das Grenz-Echo berichtet, sah die Jury es als erwiesen an, dass der 50-Jährige 2006 seine Tante und im Jahr 2007 seine thailändische Ehefrau vergiftet hatte. Auch folgten die Geschworenen der Anklageschrift bezüglich der fünf in Auftrag gegebenen, aber nicht ausgeführten Morde. Zu den Personen, die umgebracht werden sollten, zählten auch seine Exfrau und sein Stiefvater.

Schreuls Mutter, Marlene Malmendier (75), wurde schuldig gesprochen, an der Vorbereitung dieses Mordkomplotts aktiv mitgeholfen zu haben.

Romain Schreul wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Seine Mutter wurde zu fünf Jahren Gefängnis mit einem Aufschub für zwei Fünftel der Strafe verurteilt.

7 Antworten auf “Lebenslang für Romain Schreul”

  1. willy Münstermann

    Ich habe diesen Prozess einen Tag in Lüttich verfolgt.Ich kenne Marlene Lavalle sehr gut. Diese Frau hat keinen Skrupel ihre Nachbaren ins Gesicht zu lachen und jedem glaubhaft zu machen, sie sei ein Unschuldslahm.Ich hoffe, dass sie und ihr Sohn sich nicht mehr in ihrer Nachbarschaft sehen lassen, denn so glaube ich würden beiden gegen ihre Nachbarn die teils zu recht negativ sich gegen beide ausgesprochen haben rache üben. Ich halte beide nach ihrer Haftentlastung als äussert gefährlich.

  2. Kurt Bohlmeier

    Der ganze Fall ist ein filmreifer Live-Krimi, der angesichts der erdrückenden Beweislast und der großen Menge ganz eindeutig gegen die Angeklagten sprechenden Indizien folgerichtig mit dem nun verkündeten Urteil ausgehen mußte.

    Schade nur, daß „lebenslänglich“ für den Doppelmörder bei Anrechnung der wegen ständig neu entdeckten Hinweise auf Straftaten bereits „erlittene“ sechsjährige Untersuchungshaft wahrscheinlich schon nach weiteren 9 Jahren Aufenthalt in sicherer Staatspension die Haftentlassung bedeuten wird.

    Der Staat hat nämlich kein Interesse daran, tatsächlich lebenslänglich für Vollpension und kostenlose ärztliche Versorgung im Knast zu bezahlen.

    Nach seiner Entlassung ist der Doppel-Mörder also 60 Jahre jung und ein schöner Lebensabend ..ggf. sponsored by Sozialamt Belgium.. liegt noch vor ihm, während seine Opfer jedoch für immer tot sind.

  3. Selbstschützer

    Nihoul wurde nie verurteilt, Lelievre läuft seit ein paar Tagen wieder frei herum, Martin hat sich als angebliche Nonne in die Freiheit gebetet, und Dutroux kommt wohl auch bald wieder raus. Die Teilnehmer der Kinderschänderparties werden erst garnicht verfolgt. Wie schützt der Staat seine Bürger vor Gewaltverbrechern?

  4. Kurt Bohlmeier

    Ja, Leute, der Staat hat, bzw. die äußerst fleißigen Ermittler der Polizei und die Staatsanwaltschaft haben aber doch im Prozess gegen Schreul tatsächlich alles getan, was lt. Strafprozessordnung und geltenden Gesetzen möglich war.

    Auch die Geschworenen haben gute Arbeit geleistet, denn haben sich nicht von den fast immer äußerst fadenscheinigen und teils haarsträubend „schlichten“ Bluff-Argumenten des bereits als Troublemaker bekannten Schreul-Verteidigers De Query hinters Licht führen lassen.

    Was sollten wir von den als Ankläger und Richter tätigen und gesetzestreuen Staatsbediensteten noch mehr verlangen können ?

    Gesetz ist nun mal Gesetz..und die Gesetze werden ausschließliuch von Politikern „verbrochen“, die sich gern Volksvertreter nennen, weil sie vom Volk mangels besserer Alternativen regelmäßig (wieder-)gewählt werden.

    • Nur die Ruhe

      Leider sind die Gesetze nicht so wie in Amerika, dass es für jede einzelne Straftat auch ein separates Strafmaß gibt. 2 Morde = 2x lebenslänglich, ……..
      So wären die Opfer auch langfristiger geschützt.

Antworten

Impressum Datenschutzerklärung
Desktop Version anfordern