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Radfahrerin von drei Hunden angegriffen: Nach Biss ins Krankenhaus

Foto: dpa

In Rabotrath (Lontzen) ist am Sonntag eine Radfahrerin von drei Hunden angegriffen worden. Dies meldete die Polizeizone Weser-Göhl in ihrem Bericht von Montag.

Nachfolgend die Polizeimeldungen im Detail:

– Lontzen-Rabotrath, Crapelterweg: Am Sonntag, 06.05.2018, gegen 12.30 Uhr befuhr eine Frau (56 Jahre) mit ihrem Fahrrad den Crapelterweg in Rabotrath, als sie von drei Hunden angegriffen wurde. Zwei der drei Hunde bissen die Frau ins Bein. Diese musste im Krankenhaus verarztet werden.

– Eupen, Herbesthaler Straße: Am Sonntag, 06.05.2018, wurde die Polizei um 15.42 Uhr nach Eupen zur Herbesthaler Straße, Höhe „Lunch Garden“, gerufen. Dort hatte eine junge Frau (19 Jahre) die Straße auf einem Fußgängerüberweg überquert. Dabei wurde sie von der Fahrerin (59 Jahre) eines herannahenden Pkws übersehen und angefahren. Die Fußgängerin wurde ins Krankenhaus nach Eupen gebracht.

52 Antworten auf “Radfahrerin von drei Hunden angegriffen: Nach Biss ins Krankenhaus”

  1. Schöpfungskrönchen

    Ich erahne schon die Kommentare: „Die Hunde müssen ‚weggespritzt‘ wenn sie einen Menschen verletzen!“… Oder sollte nicht ausschließlich der Mensch, der seine Hunde nicht korrekt gehalten hat, bestraft werden? Ach, was schreib ich, der gehört ja zu der Spezies „Krönung der Schöpfung“ und die macht keine Fehler, denn sie steht ja über allem…

  2. Also, bei uns in Eynatten ist es so das die Polizei sogar um 1.00 Morgens schellen kommt um einer Hundebesitzerin ihrem freilaufenden Hund zurückbringt. Scheint ein sehr Monotoner Dienst zu sein, wenn es keine Einbrecher oder Unfälle gibt.

    • Polarlicht

      Bitte alle Hunde anleinen , sonst weg spritzen…wenn ich so etwas schon beim Frühstück lese, von offensichtlich einem Radfahrer, wird mir übel! Radfahrer schießen mit 50 bis 60 km/ h urplötzlich vor einem vorbei oder schreien schon weitem Vorsicht, dass man noch schnell kleine Kinder aus dem Weg * räumen* kann. Müssen wir unsere Kids für euch auch anleinen , wenn ihr mit euren Rennrädern den Wald und Vennkreuz unsicher macht??

  3. Sportler

    Treibe selber Sport – als Radfahrer/Läufer/Wanderer – in unserer Gegend (Strassen, Wälder, Wiesen, Fusspfade, usw.)… bis heute kann ich nicht verstehen, weshalb es so schwierig ist als Hundebesitzer den Hund – wie vom Gesetzgeber vorgesehen – an einer Leine bei Fuß zu führen… sowie fahrlässig das Risiko einzugehen, dass der Hund ausser Kontrolle gerät bzw. Personen verletzt… unbegreiflich!

    • Polarlicht

      @Sportler
      Ebenso wenig ist zu verstehen, wie man zB auf dem unübersichtlichen Trimmpfad Eupen, plötzlich aus einem Seitenweg raus geschossen kommt, dass eine ältere Spaziergängerin , wäre sie nur einen Schritt schneller gegangen, den Radfahrer frontal in den Bauch gerammt bekommen hätte! Der Typ hat sich noch nicht einmal entschuldigt. Die alte Dame war völlig fassungslos!

  4. Und wer in Belgien zur Abwehr Tränengas oder Pfefferspray ( in D un F frei verkäuflich) bei sich führt wird verhaftet. Mitführen einer verbotenen Waffe! Der Belgier ist also per Gesetz dazu verdammt sich beißen zu lassen, wer sich angemessen wehrt bekommt je Menge Ärger. Anders der Hundebesitzer – wenn er denn auszumachen ist, der geht i.d.R. straffrei aus. Ist ja nix passiert, die wollten ja nur spielen. Auch eine Form des Politikversagens wofür im föderalen Belgien, natürlich, mal wieder keiner zuständig ist….

  5. Von ein Rudel Hunde angegriffen zu werden! Haben diese sich verlaufen! Ich wünsche die Dame gute Besserung. Doch das sollte nicht unbestrafft bleiben. Ein Hund der beißt sollte weg gesperrt werden. Und der Halter in Verantwortung genommen werden.

    • Nordeifeler

      Die Tiere können nicht dafür. Der Hundehalter soll bestraft werden. Es gibt ja Gesetze , was Hundeführung auf öffentlichen Straßen und Plätzen betrifft. Beste Genesung der Verletzen.?

      • Pensionierter Bauer

        Ich stelle mir hier die Frage, ob die Radfahrerin sich überhaupt auf öffentlichem Grund befand oder ob sich hier schon wieder jemand auf dem Privatgrund eines der anliegenden Landwirten befunden hat ?

          • Pensionierter Bauer

            Das spielt eine sehr große Rolle, denn auf privatem Eigentum haben Radfahrer, Wanderer und Spaziergänger rein gar nichts verloren. Leider meinen vieler der Vorgenannten, dass sie sich in Wiesen und auf Privatwegen von uns Bauern austoben dürfen.

        • Leichtgläubig

          Die Hunde befinden sich auf privatem Grundstück, die Radfahrerin hat mehrere „privat“ „Sackgasse“ und „Vorsicht Hunde“ schilder übersehen und sich auf privates Grundstück begeben, sie wurde nicht einmal gebissen sondern angebellt und hat nach den Hunden getreten. Da fragt man sich wirklich wer bestraft werden sollte

  6. und das ist gut so

    Mich hat auch mal ein Hund gebissen, als ich mit dem Rad unterwegs war. Der Besitzer (ein Tourist ) war mit seinem Hund auf Sem Wanderweg um den Bütgenbacher See unterwegs, ohne Leine. Aber dabei ist es nicht geblieben, dem Hund habe ich einen deftigen Fußtritt im Allerwertesten gegeben und dem Besitzer eine Standpauke. der wollte noch dumm diskutieren mit mir …………….

  7. Scheinen ja so einige Kometatoren so richtige Hundehasser zu sein und sind ohne diese groß geworden ?. Es liegt auch nicht immer am Hund/ den Hunden und dessen Halter, auch viele Freizeitsportler, Radfahrer, Wanderer, Fussgänger usw sind nicht so Schuldlos, so mancher provoziert auch den Hund / die Hunde extra; also BITTE !!! Denn NICHT JEDER HUND IST EIN BISSWÜTIGES TIER !

    • Was nichts, aber auch gar nichts, daran ändert dass der Hundehalter juristisch für seine Tiere verantwortlich ist! Wenn diese Tiere jemandem Schaden zufügen muss der Halter dafür gerade stehen. Wenn die Tiere – aus welchen Gründen auch immer – eine Gefahr für andere darstellen muss diese Gefahr beseitigt werden. Notfalls durch töten der Tiere. Gegenüber dem A.T. hat sich eigentlich nichts geändert….

  8. abendland

    altes testament, 2. buch moses, kapitel 21,28-32

    Tötung oder Verletzung durch Tiere
    28 Stößt ein Rind einen Mann oder eine Frau so, daß der Tod eintritt, so soll das Rind gesteinigt, sein Fleisch aber nicht gegessen werden. Der Besitzer des Rindes jedoch bleibt straffrei.
    29 War aber das Rind schon früher stößig und sein Besitzer verwarnt worden, ohne daß er es jedoch gehütet hätte, so soll das Rind, wenn es einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden. Auch sein Besitzer soll mit dem Tod bestraft werden.
    30 Wenn ihm aber eine Geldbuße auferlegt wird, so soll er für sein Leben so viel Lösegeld bezahlen, als von ihm verlangt wird.
    31 Stößt das Rind einen Knaben oder ein Mädchen, so soll nach demselben Recht mit ihm verfahren werden.
    32 Wenn das Rind einen Sklaven oder eine Sklavin stößt, soll der Eigentümer ihrem Herrn dreißig Silberlinge zahlen, das Rind aber soll gesteinigt werden.

    was hier fuer rinder gilt, gilt fuer alle tiere.
    menschenangreifende hunde muessen direkt getoetet werden,

  9. Eigene Erfahrung

    Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass diese Hunde speziell dann losgelassen werden, wenn sich jemand dem Haus nähert. Es handelt sich dabei aber um einen öffentlichen Weg. Die Besitzer leben dort und glauben die Strasse sei ihr Eigentum. Auch auf unsere Kinder wurden die Hunde vor einiger Zeit losgelassen. Glücklicherweise ging alles gut. Es war nur eine Frage der Zeit,bis dort etwas passierte.

    • Sportler

      Die Haltung und das Führen von Hunden ist u.a. durch die „Allgemeine verwaltungspolizeiliche Verordnung der Gemeinden Eupen, Kelmis, Lontzen und Raeren“ (KAPITEL II – HUNDE AUF ÖFFENTLICHER STRASSE) geregelt.

      Artikel 166.3. Auf dem gesamten Gemeindegebiet, das heißt an jedem öffentlichen Ort, an jedem
      privaten Ort, welcher der Öffentlichkeit zugänglich ist, sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, müssen
      alle Hunde an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine geführt werden. Hundeleinen
      über 1,50 Meter sind für die in Artikel 169.2 erwähnten Hunderassen, sowie für gefährliche Hunde,
      wie unter Artikel 170 erwähnt, nicht gestattet. Dies gilt nicht innerhalb besonders ausgewiesener
      Hundeauslaufbereiche die durch Hund und Halter auf eigene Gefahr genutzt werden können,
      insofern diese vorhanden sind. Hunde die für die Begleitung beziehungsweise Führung von
      sehschwachen und behinderten Personen nachweislich ausgebildet sind, Polizei-, Zoll-, Armee-,
      Rettungs-, Hirten- und Jagdhunde sind während ihres Einsatzes von dieser Bestimmung befreit.

    • Sehr geehrter Herr Cremer Der Kommentar von “ Eigene Erfahrung“ ist eine Behauptung die sie meines erachtens so nicht stehen lassen sollten den die Familie wird zu etwas bezichtigt wo es absolut keine Grundlage für gibt. Vielleicht hat “ Eigene Erfahrung “ ja auch ein persönlches Problem mit den Leuten . Ich habe mir ein eigenes Bild vor Ort gemacht durch solche Hetzkampagnen versuchen ja jetzt schon Leute bewusst die Hunde rausszulocken um sie zu provozieren. Nirgendwo steht das die Dame nach den hunden getreten hat und viels andere auch nicht.

  10. Freigeister

    Letzten Sonntag konnte man beim Frühlingsfest in St. Vith sowohl frei laufende Hunde beobachten (obwohl der Halter sichtbar eine Hundeleine dabei hatte), als auch erwachsene Radfahrer und Rad fahrende Kinder, die sich zwischen die Leute schlängelten, obwohl die gesamte Haupt- und Malmedyer Straße gesperrt war.

    Es ist davon auszugehen, dass die Polizei, welche durch die Menschenmenge patroullierte, beides gesehen hat und die Leute angesprochen hat, weil beides nur unnötig Ärger verursacht.

    Einerseits fühlt der Mensch sich zu sehr bevormundet und kontrolliert, andererseits legt er es aber auch darauf an, wodurch sozusagen keine Veranstaltung mehr ohne Security oder Polizeipräsenz stattfinden kann.

  11. Radfahrer

    Mir sind beim Radfahren auch schon Hunde übelst auf die Pelle gerückt. Oben Am Busch in Kettenis wohnen ein Paar ziemlich verantwortungslose Hundebesitzer die ihre aggressiven Köter einfach frei herumlaufen lassen. Ich habe mich hinter meinem Fahrrad verschanzt und habe den Hund verscheuchen können. Ich habe aber auch von Leuten gehört die da an der Stelle gebissen wurden. Und Nein: ich bin kein Chaotischer Rad-rowdy und ich habe auch keinen Privatgrund betreten…. Wer Hunde hält sollte sich auch darum kümmern.

    Ich wünsche der Frau eine gute Besserung.

      • Schöpfungskrönchen

        Seien wir also konsequent, nicht nur den „bösen und gefährlichen“ Tieren gegenüber, sondern allem, was eine Gefahr für uns verweichlichten Überwesen darstellt!!

        In diesem Sinne schlage ich vor, den Möchte-Gern-Outdoor-Offroad-Kings mit ihren nachweislich für andere Verkehrsteilnehmer gefährlichen SUVs sollen demnächst vorsichtshalber die Räder abmontiert werden!

        • Glaub nix

          Von mir aus, gerne. Fahre einen viel zu grossen Kombi. Diesel natürlich!
          Vielleicht können wir noch den gefährlichen Kommentarschreibern die Tastaturen wegnehmen,den Atomgegnern die Steckdosen, den Motorradfahrern den Gasgriff, Putin die Waffen, Trump den Twitteraccount, meinem Nachbarn die Kettensäge und den Laubbläser, Helene Fischer das Mikrofon, Frauen den Führerschein, den Terroristen die Jungfrauen, dem winter die Kälte, dem Essen die Kalorien,…..und dem Leben die Würze

  12. Walter Van Biesen

    Ist mir schon 2 x passiert auf Kettenis Busch.2 x vom gleichen Hund. Beim 2 ten mal musste ich Anzeige erstatten, wegen evt Blutvergiftung. Grosses Polizeiaufgebot……..mit pipapo etc……am nächsten Tag lag der Hund wieder da, ohne Leine vorm Haus. Vive la Belgique……was solls…..is ja nix passiert

  13. Guten Tag,

    Mal abgesehen von der Tatsache, dass diese Seite und ihr „Redakteur“ sich in vielen Belangen und anhand genügend Beispielen oftmals durch mehr als fragwürdigen Journalismus und fehler- oder lückenhafte Meldungen auszeichnet (wie ich leider zu meiner Enttäuschung auch im vorliegenden Beispiel erneut feststellen muss), möchte ich hier doch auf ein paar Tatsachen (welche im Bericht leider fehlen) und Kommentare eingehen.
    Ich kenne die Besitzer, die Ortschaft und sogar die Hunde sehr gut.
    Der, oder besser gesagt die Besitzer zeichnen sich, entgegen mancher absurder Vermutungen hier in den Kommentaren, sicher nicht dadurch aus, die Hunde gegen „Fremde“ und schon gar nicht gegen Kinder, welche sich ihrem Besitz nähern, abzurichten. Die Hunde führen dort, wie man sich vermutlich vorstellen kann, ein mehr als glückliches Leben und gehören zur Familie. Viel mehr sollte man sich vorab die Frage stellen, wie die scheinbar „Betroffenen“ sich in den Situationen verhalten. Begegnet man einem fremden Hund in seinem Zuhause gleich feindselig, dürfte es klar sein dass dieser Sie nicht mit offenen Armen empfängt. Dass die Dame auf dem Eigentum (!) der hier so vehement hinterfragten Besitzer geflucht, getreten und nicht gerade versucht hat, mit ihrem Verhalten die Tiere zu beruhigen, bleibt im Artikel unerwähnt. Was mich zum nächsten und letzten Punkt bringt, den ich hier ausführen möchte. Um zum besagten Hof zu gelangen hat die Dame mehrere ausdrücklich sichtbar aufeinanderfolgende Schilder ignoriert, welche auf eine Sackgasse, ein Zugangsverbot für Unbefugte, einen Hinweis auf Hunde sowie auf einen Hinweis von Privateigentum verweisen. Bei einer gemütlichen Radtour dürfte sie diese wohl wahrgenommen haben. Die von ihr eingeleiteten, unverständlichen Konsequenzen zeigen vermutlich nur ihren Ärger über sich selbst, dieses Risiko auf sich genommen zu haben. Hinzuzufügen wäre noch, dass die Familie sich im Hof befand, gleich eingreifen und die Hunde beruhigen konnte. Kein einziger Hund biss in diesem Falle zu, die Frau wurde lediglich, mithilfe ihrer tatkräftigen Unterstützung in Sachen Hysterie und Hektik, von den Hunden aus dem Gleichgewicht gebracht, ohne jedoch hingefallen zu sein. Geschweige denn, sich krankenhausreife Verletzungen zugezogen zu haben.
    Damit wäre mein Anliegen gegenüber den Hundebesitzern erledigt und ich distanziere mich wieder mit Freude von dieser Meisterleistung im Lokaljournalismus.

    Wer wenig weiß, wird leider vieles glauben.

    • Eigene Erfahrung

      Nur zur Info. Ein Sackgassenschild bedeutet nicht Privatgrund. Ein ausser Anliegerschild auch nicht. Ausser Anlieger erlaubt Fussgänger, Fahrradfahrer und Reiter den Durchgang. Privat ist erst der Hof. Und wenn unsere Kinder 200 Meter vom Hof angefallen werden, kann man nicht mehr von unbefugtem Betreten sprechen. Und ja, wir haben auch einen Hund, aber der läuft nicht frei durch Rabotrath rum.

    • @K.J.

      Ihr Kommentar ist, was den „Tatort“ angeht, falsch! Denn wie laut OB erwähnt:“ Lontzen-Rabotrath, Crapelterweg: Am Sonntag, 06.05.2018, gegen 12.30 Uhr befuhr eine Frau (56 Jahre) mit ihrem Fahrrad den Crapelterweg in Rabotrath, als sie von drei Hunden angegriffen wurde. “ ereignete sich der Zwischenfall auf dem sog „Crapelterweg“, also auf einem öffentlichen Weg und nicht auf Privatgelände. Somit ist Ihr Kommentar Unfug

      • Wenn K J Kommentar das Verhalten der Frau richtig wiedergibt und außerdem diese Frau nicht einmal gebissen worden ist, ist es nun wirklich kein Unfug.
        Unfug ist was in manchen Kommentaren hier zu Lesen ist.

    • Kleiner Mann

      Ich gehe jeden Tag mit meinem Hund dort spazieren. Immer wenn ich die Besitzerin der besagten Hunde antreffe fährt sie mich fast über den Haufen . Wenn sie mal anhält , wird gedroht

  14. Ekel Alfred

    @ K.J., insofern das Grundstück nicht vollkommen ausbruchsicher eingezäunt ist, wo die Hunde frei herumlaufen können, müssen die Hunde in Belgien ÜBERALL an der Leine gehalten werden….so das Gesetz….

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