Politik

Katalonien: Puigdemont erneut Kandidat für die Präsidentschaft – Antrag auf Haftbefehl abgelehnt

Der katalanische Ex-Regionalchef Carles Puigdemont lässt sich am 22.01.2018 in der Universität in Kopenhagen mit Studenten fotografieren. Foto: Tariq Mikkel Khan/Ritzau Scanpix Foto/AP/dpa

AKTUALISIERUNG – Carles Puigdemont ist gegen den Widerstand der Zentralregierung in Madrid erneut zum Kandidaten für das Amt des Präsidenten Kataloniens ernannt worden. Dies teilte der neue Präsident des Parlaments in Barcelona, Roger Torrent, am Montag nach Konsultationen mit den Chefs der im Parlament vertretenen Parteien mit.

Die Debatte über den vorgeschlagenen Kandidaten muss nun bis spätestens zum 31. Januar beginnen. Der Bewerber muss dabei sein Regierungsprogramm präsentieren, anschließend wird gewählt.

Allerdings war Puigdemont nach seiner Amtsenthebung Ende Oktober nach Belgien geflohen, um einer Festnahme zu entgehen. Vorausgegangen waren ein von der Justiz verbotenes Unabhängigkeitsreferendum sowie ein Beschluss zur Abspaltung Kataloniens von Spanien.

Der katalanische Ex-Regionalchefs Carles Puigdemont (l) kommt am 22.01.2018 in Kopenhagen am Flughafen an. Foto: Tariq Mikkel Khan/Ritzau Scanpix/AP/dpa

Dem 55-Jährigen werden Rebellion, Aufruhr und Veruntreuung öffentlicher Mittel vorgeworfen. Bei einer Rückkehr nach Spanien droht ihm die sofortige Festnahme.

Deshalb hatte er nach dem erneuten Sieg der separatistischen Parteien bei der Neuwahl vom 21. Dezember angekündigt, sein Regierungsprogramm per Videoschalte aus Brüssel präsentieren zu wollen.

Die Zentralregierung hat rechtliche Schritte gegen ein solches Vorgehen angekündigt. Am Montagmorgen hatte Puigdemont erstmals Belgien verlassen, um in Kopenhagen an einer Universitätsdebatte teilzunehmen.

Die spanische Staatsanwaltschaft hatte am Sonntag angekündigt, den europäischen Haftbefehl gegen Puigdemont wieder aktivieren zu lassen, sollte dieser sein Exil in Belgien verlassen.

Am Morgen reichte sie einen entsprechenen Antrag beim Obersten Gericht in Madrid ein, wie die Zeitung „El País“ unter Berufung auf Justizquellen berichtete. Zunächst aber konnte der abgesetzte Regionalchef unbehelligt nach Dänemark einreisen.

Antrag auf neuen Haftbefehl abgelehnt

Spaniens Oberstes Gericht wird keinen neuen europäischen Haftbefehl gegen den katalanischen Ex-Regionalchef Carles Puigdemont ausstellen. Die Richter lehnten am Montag in Madrid den Antrag der spanischen Statsanwaltschaft ab.

Der 55-jährige Politiker, der sich Ende Oktober nach Brüssel abgesetzt hatte, war am Montag nach Kopenhagen geflogen. Dort wollte er an einer Hochschule-Debatte teilnehmen.

Die Staatsanwaltschaft hatte gehofft, Puigdemont durch einen entsprechenden Haftbefehl in Dänemark festnehmen lassen zu können. Dies lehnte Richter Pablo Llarena nun ab, wie spanische Medien unter Berufung auf Justizquellen berichteten. (dpa)

40 Antworten auf “Katalonien: Puigdemont erneut Kandidat für die Präsidentschaft – Antrag auf Haftbefehl abgelehnt”

      • Den Ahlen

        Sie sind also dafür, dass man Puigdemont das Recht auf Redefreiheit entzieht (also indirekt, über Erpressung)? Ich bin der selben Meinung wie AvC! Es gibt Gewaltentrennung in einer Demokratie. Wenn ein Richter/eine Staatsanwalt, aus eindeutig politisch motivierten Gründen, so mit einem Haftbefehl droht/spielt, dann kann man das nennen wie man will, außer demokratisch und rechtsstaatlich!

        • @ Den Ahlen

          Die „Drohung“ kommt von der Staatsanwaltschaft.
          Es geht weder um Rede- oder Meinungsfreiheit sondern um Verstösse gegen Gesetze. Herrn Puigdemont wird Unterschlagung vorgeworfen weil er ein verfassungswidriges Referundum veranstaltet und mit Steuergeldern finanziert hat.
          Der Verantwortung dafür hat er sich durch Flucht entzogen.
          Es ist Sache der Staatsanwaltschaft Haftbefehle auszustellen wenn zu befürchten ist das der Beschuldigte sich absetzen oder Beweise manipulieren will. Wird Anklage erhoben obliegt es einem Gericht die Schuld des Beklagten festzustellen und ein Urteil zu fällen. Diesen Vorgang nenne ich sehr wohl demokratisch und rechtstaatlich.

          • Diebstahl

            EdiG: Es kommt immer darauf an was man wie interpretiert. Wenn die Wahlkampagne eines Politikers als Unterschlagung dargestellt wird, dann kann ich nur wie folgt reagieren: Dann ist der Staat selbst der größte Dieb. Wie oft, bzw. ständig werde ich von oberster Stelle betuppt und sogar richtig bestohlen. Was passiert da?
            Wie der Staat seine Macht brutal und zum Nachteil des kleinen Bürgers durchdrückt kann man an 1000 Beispielen klar und eindeutig sehen.
            Nur ein weiteres (kleines) Beispiel: wenn ich mit meinem Auto in einem dermaßen schlechten Zustand, wie es die Straßen, sind zum TÜV fahren würde, würden die das Auto umgehend still legen. Dabei bezahlen wir die Straßen mehr als ausreichend. Es wird sich nur fleißig sich selbst mit dem Geld bedient oder zumindest ausgesprochen uneffektiv damit umgegangen.
            Und das nennen Sie Rechtsstaatlichkeit? Nichts gibt es weniger als das. Nicht nur die obersten Politiker sind dafür verantwortlich, sondern jeder Mitarbeiter aus dem öffentlichen Dienst (Staat, Provinzen, Komunen usw.) vergeht sich fast täglich an das geltende Recht und an des Bürgers Eigentum.

            • @ Diebstahl

              Es geht nicht um Wahlkampf. Den hat die Partei von Herrn Puigdemont vermutlich, wie es sich gehört, aus der Parteikasse bezahlt. Es geht um ein, vom höchsten Gericht verbotenes, gegen die Verfassung gerichtetes Referendum für das er Steuergelder verwendet hat. Ich kann auch nicht von Vaters Grundstück eine Parzelle abtrennen und verlangen das er auch noch den Zaun bezahlt.

              Sie machen einen Denkfehler. Nicht die Politiker haben uns gewählt, sondern wir die Politiker.
              Wenn wir eine andere Politik haben wollen müssen wir uns andere Politiker suchen. Leider ist es immer noch so das wir „das kleinere Übel“ wählen müssen weil es die Politiker wie wir sie uns wünschhen halt nicht gibt. Vielleicht reicht es aber auch schon wenn wir sie an dem messen was sie uns versprechen und sie am Ende abstrafen wenn sie sich nicht daran halten.

          • Alfons Van Compernolle

            Es geht darum, dass das Volk gewaehlt hat, sich fuer einen, wie auch immer fuer gut oder schlecht befundenen Weg, entschieden hat. Ich verstehe sehrwohl, dass die Zentralregierung „stinke sauer“ ist.
            Rechtfertigt das aber die Inhaftierung eines Politikers, der das Wahlergebnis umsetzen will ?????
            Gibt es nicht auch in der DG Menschen, welche den Wiederanschluss an Deutschland wuenschen ??
            Und wenn diese Menschen nun ein Referendum abhalten, was von der DG.-Regierung nicht fuer gut gehalten wird, muessen dieser Menschen dann in den Knast ?????
            Es gibt seit langen in Vlaanderen , das Bestreben Belgien auszuteilen und die Republik Vlaanderen
            auszurufen. Muss Bart De Wever und seine N-VA Mitglieder nun in den Antwerpener Knast ????
            NEIN, denn Demokratie hat auch solche Ideen als eine Diskussionsgrundlage zu ertragen !
            Demokratie sieht anders anders aus, liebes Spanien !

        • Alfons Van Compernolle

          Nein, ich bin dafuer, dass dieser Mensch Reisen kann wohin er will und das ungehindert.
          Ich finde das die spanische Zentralregierung ein paar Schritte zu weit gegangen ist! Die Waehler in Katalonien haben ein Wahl getroffen , ob die nun gut oder schlecht war, ist Ansichtssache, rechtfertigt aber keine Haft fuer Politiker, die, dieses Waehlervotum dann umsetzen.
          Haben wir in Belgien nicht die gleichen Tendenzen, N-VA Traum , Aufteilung Belgiens , Republik Flandern , bisher nur deshalb daran gehindert, weil noch nicht genug Waehlerstimmen vorhanden sind.
          Muss Bart De Wever und seine Parteikollegen deshalb auch in Haft ????

    • el verde

      Richtig, Törö, ich finde auch, schon wegen der Frisur gehört der Mann weggesperrt. Der Gesichtsausdruck kommt taterschwerend hinzu und sollte eine lebenslange Sicherheitsverwahrung nach sich ziehen.

  1. Worüber reden wir hier eigentlich. Puigdemont hat einen Beschluss des Parlaments ausgeführt und mit Staatsgeldern ein vom Parlament und Volk gewolltes Referendum durchgeführt. Dafür riskiert er 30 Jahre Gefängnis? Wenn das Veruntreuung von Staatsvermögen ist, dann kämen sehr viele belgische Politiker (und deutsche) gar nicht mehr aus dem Loch.
    Und eine Staatsanwaltschaft die einen internationalen Haftbefehl ausstellt, dann wieder annuliert, dann wieder ausstellen will macht sich zum Diener eines Systems und lächerlich.
    Eine Verfassung die das Durchführen einer Volksbefragung als Verbrechen verfolgt muss wohl mehr als hinterfragt werden.

    • @ Joseph

      Worüber reden wir hier eigentlich? Puigdemont hat einen Beschluss seiner Partei durchgezogen. Die Tatsache das nicht einmal die Hälfte der Wahlberechtigten seinem Aufruf gefolgt sind zeigt doch das es nicht „vom Volk gewollt“ war. Auch wenn eine „schreiende Minderheit“ brüllt „Wir sind das Volk“, sie sind es nicht. Puigdemont hat einen „institutionellen Putsch“ versucht und der ist gescheitert, statt aber dafür die Verantwortung zu übernehmen hat er sich aus dem Staub gemacht.

      Nicht die Staatsanwaltschaft hat den Hatbefehl annuliert sondern ein Gericht hat ihn ausgesetzt um die anhängigen Verfahren auf ein Gericht zu konzentrieren. Ein ausgesetzter Haftbefehl kann selbstverständlich jederzeit wieder in Kraft gesetzt werden.

      Es ging nicht um die „Durchführung einer Volksbefragung“. Ich vermute die Durchführung eines Referendums zur Abspaltung Flanderns von Belgien wäre genauso Verfassungswidrig. Es ist aber kein Verbrechen sondern „nur“ eine Straftat.

      • Ach Edig !
        Sie sind für OD was der Meyer im GE ist. Am besten Name lesen, Kopf schütteln, schmunzeln und übergehen.
        Für Sie aber nochmals im Einzeln :
        Herr Puigdemont hat mit der Volksbefragung keinen Partei- sondern einen Parlamentsbeschluss ausgeführt.
        Inwiefern es „nicht vom Volk gewollt“ war oder es sich um eine „schreiende Minderheit“ handelt, hat sich bei den Wahlen bewiesen, wo die Separatisten klar eine Mehrheit hinter sich gewinnen konnten.
        Die Staatsanwaltschaft beantrag beim Richter den Haftbefehl oder beantragt eben dessen Annulierung. Der Richter wurde auf Antrag tätig, nicht auf Eigeninitiative.
        Eine Volksbefragung in Flandern wäre weder verfassungswiedrig noch ein Vergehen oder eine Straftat.

        • Achh Joseph

          Unwahrheiten werden nicht dadurch wahr das man sie ständig wiederholt.

          Herr Puigdemont hat keine Volksbefragung durchgeführt sondern hat über eine Abspaltung von Spanien abstimmen lassen.

          Lernen Sie Wahlergebnisse zu lesen. Die Partei von Herrn Puigdemont kann nur in einer Koalition mit den Extremisten regieren. Diese Koalition kam aber bislang nicht zustande. Die meisten Sitze im Parlament haben die Gemässigten. Die sind gegen eine Sezession.

          Der Staatsanwalt kann Haftbefehl beantragen. Bestätigen oder annulieren kann den nur ein Gericht. Im Fall Puigdemont wurde der Haftbefehl ausgesetzt und auch nicht wieder in Kraft gesetzt da sich Herr Puigdemont (auch in Dänemark) noch innerhalb der EU aufhält.
          Ich kann mir nicht vorstellen das ein Referendum mit dem Ziel Flandern von Belgien abzuspalten mit der belgischen Verfassung vereinbar ist.
          Hierbei handelt es sich auch nicht um eine „Volksbefragung“ Im Gegensatz zur Volksbefragung beinhaltet das Referendum einen Auftrag an die Regierung.

            • @ Joseph

              Ist schon witzig, Sie verbreiten Ideologien und Unwahrheiten uund behaupten ich sei schlecht informiert. Vielleicht sollten Sie mal in eine richtige Zeitung gucken statt sich nur im Internet zu „informieren“.

              • Ach EdiG,
                was sind Sie doch für ein unbelehrbarer Besserwisser:
                Ihre Behauptung :
                „Herr Puigdemont hat keine Volksbefragung durchgeführt sondern hat über eine Abspaltung von Spanien abstimmen lassen.“
                Das Volk hat nicht abgestimmt, es wurde befragt. Abgestimmt hat dafür später das katalanische Parlament.
                Ihre Behauptung:
                „Lernen Sie Wahlergebnisse zu lesen. Die Partei von Herrn Puigdemont kann nur in einer Koalition mit den Extremisten regieren. Diese Koalition kam aber bislang nicht zustande. Die meisten Sitze im Parlament haben die Gemässigten. Die sind gegen eine Sezession.“
                Diese Koalition kam sehr wohl zustande und hat Herrn Puigdemont als Präsidenten vorgeschlagen. Wie wäre das möglich wenn die Gemässigten die meisten Sitze haben?
                Ihre Behauptung :
                “ Im Fall Puigdemont wurde der Haftbefehl ausgesetzt und auch nicht wieder in Kraft gesetzt da sich Herr Puigdemont (auch in Dänemark) noch innerhalb der EU aufhält.“
                Was hat die Ausstellung eines internationalen Haftbefehls damit zu tun ob sich jemand in der EU oder nicht aufhält? Zählen internationale Haftbefehle etwa nicht in der EU?
                Also ehrlich, Ihnen läuft wirklich manchmal die 7 durch die 8.

                • Was hat die Ausstellung eines internationalen Haftbefehls damit zu tun ob sich jemand in der EU oder nicht aufhält?

                  @ Joseph

                  Innerhalb der EU kann Spanien seiner immer noch „habhaft“ werden. Verlässt er die EU wird es unter Umständen schwieriger.

  2. Ostbelgien Direkt

    AKTUALISIERUNG

    Gericht lehnt neuen europäischen Haftbefehl gegen Puigdemont ab
    Madrid/Kopenhagen (dpa) –
    Spaniens Oberstes Gericht wird keinen neuen europäischen Haftbefehl gegen den katalanischen Ex-Regionalchef Carles Puigdemont ausstellen. Die Richter lehnten am Montag in Madrid den Antrag der spanischen Statsanwaltschaft ab. Der 55-jährige Politiker, der sich Ende Oktober nach Brüssel abgesetzt hatte, war am Montag nach Kopenhagen geflogen. Dort wollte er an einer Hochschule-Debatte teilnehmen.

    Die Staatsanwaltschaft hatte gehofft, Puigdemont durch einen entsprechenden Haftbefehl in Dänemark festnehmen lassen zu können. Dies lehnte Richter Pablo Llarena nun ab, wie spanische Medien unter Berufung auf Justizquellen berichteten.

    Puigdemont war im Herbst nach einem Beschluss zur Abspaltung Kataloniens von Spanien seines Amtes enthoben worden. Unmittelbar danach hatte er sich nach Belgien abgesetzt, um einer Festnahme zu entgehen. Ihm werden Rebellion, Aufruhr und Veruntreuung öffentlicher Mittel vorgeworfen.

      • @ KH1B

        Zu früh gefreut

        Zitat Der Tagesspiegel

        Das Oberste Gericht Spaniens hat die europäischen Haftbefehle gegen den abgesetzten katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont und vier seiner Minister zurückgezogen. Richter Pablo Llarena begründete die Entscheidung spanischen Medienberichten zufolge damit, dass die Ermittlungen und Urteile zu dem Fall nicht in den Händen mehrerer Gerichte liegen dürften. Zudem werde erwartet, dass Puigdemont und seine Mitstreiter früher oder später nach Spanien zurückkehren, da sie als Kandidaten bei den Neuwahlen am 21. Dezember antreten wollen. Die nationalen Haftbefehle auf spanischer Ebene sollten aber bestehen bleiben.

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