Gesellschaft

Prostituierte des Guillemins-Viertels in Lüttich dürfen bleiben: Ihre Klage vor dem Staatsrat hatte Erfolg

Illustration: Pixabay

Ein verspätetes Geschenk des Staatsrates zu Weihnachten an die Prostituierten in Lüttich: Sie dürfen ihre Tätigkeit im Guillemins-Viertel fortsetzen.

Dies sei ein Sieg für die Betreiber der Bordellbars in der Rue Varin, hieß es in einem Bericht von Sudinfo. Nachdem die Stadt Lüttich beschlossen hatte, die Steuer auf die Bars zu verdreifachen, klagten die Bordellbetreiber und bekamen vor dem Staatsrat Recht.

Im Februar dieses Jahres reichten die Betreiber von fünf der sieben verbliebenen Bordellen in der Rue Varin, in denen etwa 30 Prostituierte tätig sind, beim Staatsrat Klage gegen eine Steuerverordnung der Stadt Lüttich ein, mit der die von ihnen jährlich zu zahlende Steuer verdreifacht werden sollte.

Das Eingangsportal des Staatsrates in Brüssel. Foto: Belga

Nach Ansicht der Klägerinnen, die bereits unter den Schließungen während der Corona-Pandemie beträchtliche Einbußen in Kauf nehmen müssten, ging es der Stadt vor allem darum, in Erwartung der Inbetriebnahme der neuen Straßenbahn die letzten Prostituierten aus dem Stadtgebiet zu vertreiben. Die Steuer für Hostessenbars, die seit 19 Jahren 5.000 Euro jährlich betrug, wurde auf 15.000 Euro erhöht.

Die Klägerinnen waren der Ansicht, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt wurde, da die Steuer ihre wirtschaftliche Tätigkeit ernsthaft beeinträchtigen würde, zumal sie bereits andere Gemeindesteuern zahlen müssten. Vor allem würde die Verdreifachung der Steuersätze die Prostituierten dazu verleiten, in der Illegalität tätig zu werden.

Der Staatsrat rechtfertigte seine Entscheidung, dem Antrag der Klägerinnen stattzugeben, unter anderem damit, dass die Verdreifachung der Steuersätze für die Bordellbars auf Gründen beruhe, die nicht ausreichend belegt seien. (cre)

10 Antworten auf “Prostituierte des Guillemins-Viertels in Lüttich dürfen bleiben: Ihre Klage vor dem Staatsrat hatte Erfolg”

  1. Walter Keutgen

    Der Titel des Artikels ist falsch. Es geht um eine Steuererhöhung, nicht um ein Verbot. x3 nach 19 Jahren ist durchschnittlich 5,2%/Jahr. So ein Sieg vor Gericht kann ein Pyrrhussieg sein. Die Stadt braucht nur eine neue, besser begründete Verordnung zu erlassen.

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