Nachrichten

Private Nachrichten während der Arbeit rechtfertigen Kündigung

Ein Büroangesteller an seinem Computer. Foto: OD

Arbeitgeber dürfen unter bestimmten Umständen prüfen, ob ihre Angestellten während der Arbeitszeit private Nachrichten über soziale Netze oder ähnliche Dienste verschicken, und anschließend die Ergebnisse dieser Nachforschungen für eine Kündigung nutzen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.

Ein Arbeitgeber darf überprüfen, ob Angestellte während der Arbeitszeit am PC wirklich nur ihre beruflichen Aufgaben erledigen, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem aktuellen Urteil.

Konkret ging es um einen Fall aus Rumänien. Dort war einem Ingenieur 2007 gekündigt worden.

Sein Arbeitgeber hatte ihm vorgeworfen, über ein dienstliches Nutzerkonto bei Yahoo Messenger nicht nur berufliche Nachrichten, sondern auch Mails mit Verwandten ausgetauscht zu haben. Außerdem habe sich herausgestellt, dass der Mann zusätzlich einige wenige Nachrichten über ein zweites privates Konto verschickt hatte.

Das Gebäude des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg. Foto: Shutterstock

Das Gebäude des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg. Foto: Shutterstock

Die Straßburger Richter haben die Kündigung nun gebilligt und festgestellt, dass der Arbeitgeber die Nachrichten seines Angestellten überwachen durfte. Allerdings nur, weil die Firma vorher angekündigt hatte, die Nachrichten zu prüfen, und weil sie sich eigentlich auf den dienstlichen Zugang beschränken wollte.

Der Ingenieur hatte nicht gesagt, dass er auch private Nachrichten – teils über ein privates Konto – verschickt. Das war dem Arbeitgeber erst beim Prüfen des dienstlichen Zugangs aufgefallen.

Der Rechtsstreit hat einige Besonderheiten und Details, die dafür sorgen, dass er nicht unmittelbar auf allzu viele andere Fälle übertragbar ist. Als Fazit lässt sich aber festhalten, dass aus Sicht des Gerichtshofs für Menschenrechte ein Arbeitgeber die Nachrichten eines Angestellten unter bestimmten Umständen überwachen darf.

Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer gefällt, der Kläger kann somit weitere Rechtsmittel einlegen. (golem.de)

35 Antworten auf “Private Nachrichten während der Arbeit rechtfertigen Kündigung”

  1. Baudimont

    Sind Privatpersonen an die Menschenrechte gebunden ?

    Ursprünglich dienten die Grundrechte der Regelung des Verhältnisses zwischen Bürger und Staat.
    Nach jahrhundertlanger Unterdrückung durch Monarchen und Herrscher, wollten sich die Bürger vom Staat emanzipieren und stellten mit der französischen Déclaration des droits de l’homme et du citoyen 1789 und mit der amerikanischen Bill of Rights 1791erstmals umfassende Kataloge von Freiheitsrechten auf. Zweck dieser Erklärungen war es,unantastbare Bereiche festzulegen, die vor Eingriffen des Staates geschützt werden sollten.

    Die Freiheitsrechte waren also Abwehrrechte gegen den Staat.

    … je weniger der Staat sich „einmischt“ ….

    Die Europäische Union betreibt eine Bildung immer autonomerer, supranationaler Organe wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte oder wie der EU-Kommission, welche bemächtigt werden, über Gesetze und durch demokratisch nicht legitimierte Abgeordnete in die Selbstbestimmung der Mitgliedsstaaten einzugreifen. Fremdbestimmung und Gleichschaltung zerstören die politische Vielfalt und verschleiern den potentiellen Erfolg von politischen Ideen, die durch supranationale Beschlüsse ausgehöhlt oder aufgeweicht werden.

    Die Kommission für Menschenrechte als Bedrohung der individuellen Freiheit ?

    • Werte Frau Baudimont,

      man muß aber auch Verständnis für Arbeitgeber haben die ihre Mitarbeiter nicht dafür bezahlen wollen das die in den sozialen Netzwerken mit ihren Freunden komunizeren.

    • Kerstges Angela

      NEIN Baudimont, aus meiner Sicht gehen Sie einen Schritt zu weit mit Ihrer Ansicht; Arbeit=Arbeit, Privat=Privat! Das war schon vor Jahren ähnlich in D gehandhabt worden, was jetzt hier zu lesen ist, ist mir keineswegs unbekannt.

    • Kerstges Angela

      Wenn ich versuche, mich in der Haut der Angestellten zu versetzen, die dieses längere Telefonat führte, dann „sehe ich vor meinem geistigen Auge“ so ein junges unerfahrenes Wesen in wirtschaftlichem Sinne (mag gegen das 6. Gebot um 180 Grad anders sein???)aber wirtschaftlich wird heutzutage mehr verlangt als seine Interessen während der Arbeitszeit zu pflegen

      • Wie bitte?

        Wenn ich nicht tatsächlich wüsste, liebe Frau Kerstges, dass Sie eine reale Person sind, dann würde ich Herrn Cremer unterstellen, dass er Sie „erfunden“ hat, um OD witziger zu gestalten. Ihre Kommentare, aber vor allem die durchaus humorvollen Reaktionen der anderen User haben absoluten Unterhaltungswert…

        • Reale Person? Kann ich nicht so recht glauben! Wenn sie angeblich mal ein Buch geschrieben hat und dann mit solch einer Rechtschreibung und solch wirren Gedanken hier glänzt, sollte diese (fiktive?) Person sich schämen!

        • Pressekonfekt

          @ Wie bitte? hat total recht. Frau Kerstges, Sie sind mir schon so eine. Hoch halten muss man jedenfalls ihren Arbeitseifer. Sie lassen sich nicht klein kriegen. Nur sollten Sie unbedingt mal Ihre Schreibart und – weise ändern. Das Sie schon mal ein Buch geschrieben haben, dass glaube ich nicht so schnell. Denn sonst würden Sie wohl was verständlicher schreiben. Der Verleger hat sich nicht so genau nach gelesen, oder es hatte eine bessere Formulierung wir Ihre Kommentare bei OD. Echt, in denen findet man zu meist keinen Anfang noch kein Ende drin. Ziemlich mysteriös sind die auch noch dabei. Manch einer passte in der Rubrik: Tatort Krimi. Wieder andere sind lustig und passten zum „Kladderdatsch“. Abwechslung und Verwirrung ist schon genug vorhanden. Aber wenn Sie in unserm „PENNcub“ verbleiben wollen, dann muss schon Besserung kommen. Danke im voraus und Gruss.

          • Kerstges Angela

            ne, ich denke nicht an Besserung meiner Schreibweise, es sei denn, die männlichen „mysteriösen“ Angriffe würden aufhören. Liegt ganz bei Euch, „sanft“ bin ich nur selten, zu Machos schon mal gar nicht.

          • Graf Ortho

            @Pressekonfekt – Nun, Ihre Schreibweise ist aber auch nicht gerade als brillant zu bezeichnen. Locker 15 Rechtschreib- und Grammatikfehler, dazu noch ein sehr holpriger Stil. Deshalb kann man Ihnen nur raten, sich zuerst an die eigene Nase zu fassen, bevor Sie Frau K. attackieren.

      • Wirrwarr

        „Wenn ich versuche, mich in der Haut der Angestellten zu versetzen, „…

        Ach so, Sie sind schon in DER Haut der Angestellten drin . Und wollen sich dann noch versetzen (lassen)! Das gäbe unter Umständen aber für diese Frau ein böses Erwachen. Es würde doch genügen, wenn Sie sich in DIE Haut der Angestellten versetzen möchten.

      • Wirrwarr

        „Wenn ich versuche, mich in der Haut der Angestellten zu versetzen, die dieses längere Telefonat führte, dann „sehe ich vor meinem geistigen Auge“ so ein junges unerfahrenes Wesen in wirtschaftlichem Sinne (mag gegen das 6. Gebot um 180 Grad anders sein???)aber wirtschaftlich wird heutzutage mehr verlangt als seine Interessen während der Arbeitszeit zu pflegen“

        Meine Muttersprache ist nicht Deutsch, aber ich glaubte bisher diese Sprache doch gut zu verstehen.
        Beim Lesen des obigen Textes der Frau A.K. treten bei mir aber erhebliche Selbst- Zweifel auf worauf hin ich versucht habe, diesen Text in meiner Muttersprache (F), zwecks besseren Verständnisses, zu übersetzen.:
        „Lorsque je tente de me mettre dans la peau des employés , qui a conduit cette longue appel téléphonique , puis “ Je vois dans les yeux de mon esprit “ comme un jeune êtres inexpérimentés dans un sens économique ( peut être différente de la 6e Commandement 180 degrés ?? ? ) mais nécessite économiquement aujourd’hui plus de prendre soin de ses intérêts pendant les heures de travail“

        Jetzt verstehe ich gar nichts mehr

        • Deutsche Sprache, schwere Sprache

          Nicht verzweifeln. So geht es uns allen hier mit den Kommentaren von AK.
          Es wurde ihr schon mehrmals Hilfe angeboten, aber sie ist anscheinend beratungsresistent.
          Einfach nicht mehr beachten, alleine schon aus dem Grund der fehlerbehafteten und unverständlichen Kommentare!
          SETZEN! 6! Liebe AK! ;-)

  2. werzahltzeche

    Wenn dieses „Private“ während der normalen Arbeitszeit erlaubt würde, müssten die dadurch entstandenen Kosten auf den Kunden abgewälzt werden. Beispielsweise ein Schreiner, der eine Haustür einsetzt und während einer Stunde ca. 15 Minuten mit seinem Facebook-Account beschäftigt ist, kostet dem Kunden 1/4 mehr! Das muss man sich auch bedenken, bevor wieder auf die Rechte von Arbeitern und Angestellten hingewiesen wird.

Antworten

Impressum Datenschutzerklärung
Desktop Version anfordern