Ein erstaunliches Urteil hat ein Gericht in Lüttich gefällt: Ein Mann hatte ein Bußgeld von 70 Euro aufgebrummt bekommen, weil er auf öffentlicher Straße uriniert hatte. Dagegen klagte der Lütticher – und bekam vom Polizeigericht Recht.
Wie die Tageszeitung „La Meuse“ berichtete, begründete der Richter das Anfang Mai verkündete Urteil damit, dass der Mann keine andere Wahl hatte, als ein Verhalten an den Tag zu legen, das im Übrigen auch in der Tierwelt verpflichtend sei („qu’il n’avait d’autre choix que d’adopter ce comportement qui, par ailleurs, est imposé aux animaux“).
Der Lütticher Bürgermeister Willy Demeyer (PS) erachtete das Urteil als ungeheuerlich und lässt seine Verwaltung prüfen, ob beim Kassationshof dagegen Revision eingelegt werden soll.
Das Protokoll war am Sonntag, dem 17. Dezember 2017, erstellt worden. Der Lütticher wollte zum bekannten Lütticher Flohmarkt „La Batte“, als er in der Rue des Aveugles, einer Straße zwischen dem Quai Saint-Léonard und En Feronstrée, von einem Ordnungshüter beim Pinkeln erwischt wurde.
Unter Hinweis auf eine Gemeindeverordnung unter dem Begriff „Sauberkeit“ bekam der Übeltäter eine Strafe von 70 Euro aufgebrummt.
Von „dringendem Bedürfnis“ geplagt
Das wollte sich der Mann nicht bieten lassen und schaltete einen Rechtsanwalt ein, der vor das Polizeigericht zog, welches für solche Verwaltungsstrafen zuständig ist.
Der Rechtsbeistand betonte, sein Mandant habe ein „dringendes Bedürfnis“ gehabt. Und weil sich in der Gegend kein öffentliches „Urinal“ befunden habe, habe er keine andere Wahl gehabt, als sein Bedürfnis an einem Abflussrost zu erledigen. Dieses habe er bewusst gewählt, um keinen größeren Schaden anzurichten.
Der Anwalt wies in seiner Argumentation darauf hin, dass es von Seiten der Gemeinde die Erlaubnis, ja sogar die Verpflichtung gebe, Hunde in einen Abfluss urinieren zu lassen.
Das Polizeigericht gab dem Anwalt Recht und hob die Geldbuße auf. Die Stadt Lüttich wurde sogar zur Zahlung von 60 Euro für die entstandenen Verfahrenskosten verurteilt.
„Dieses Urteil beweist einmal mehr, wie schwer es einem heutzutage gemacht wird, den öffentlichen Raum zu verwalten“, so die Reaktion von Lüttichs Bürgermeister Demeyer.
Der stellvertretende Generaldirektor der Stadt Lüttich, Serge Mantovani, erklärte gegenüber „La Meuse“: „Das hilft uns nicht weiter im Kampf gegen unzivilisiertes Benehmen. Welches Signal wird damit ausgesendet? In Übrigen gibt es Toiletten auf der Place Cockerill und am Anfang der Rue Saint-Léonard.“ (cre)
Dürfen wir Frauen es denn jetzt auch über jeden Gulli in Lüttich tun ?
Aber ja doch, schließlich haben wir Gleichberechtigung.
Und das „große Geschäft“ darf man auch gleich über dem Abfluss erledigen, aus derselben Motivation. Schließlich sind öffentliche Toiletten in den Städten absolute Mangelware.
…Abflussrost zu erledigen. Dieses habe er bewusst gewählt, um einen größeren Schaden anzurichten. ???
@NurMalSo…
Na,sie Geistreiches Menschenkind,Oberlehrer oder nur schlecht geträumt?
MfG.Nur so
Dieses habe er bewusst gewählt, um einen größeren Schaden anzurichten.
Sollte wohl eher heißen
Dieses habe er bewusst gewählt, um keinen größeren Schaden anzurichten.
Richtig, muss heißen: keinen… Gruß
Scheint ja einen scharfen Strahl gehabt zu haben, wenn er damit Schaden anrichten konnt.
Ein Lob an den Richter!
Alternativ könnte man auch jeden Hundehalter, dessen Tier auf öffentlicher Straße pisst, mit 70 Euro belegen. Käme noch was mehr in die Stadtkasse…
Dieser Schöffe gehört in die Bütt!
Politischer Humor der Spitzenklasse.
Das wäre auch noch was für Herbert.
Gutes Urteil.
Vor 40 Jahren fand man es normal, wenn Mann auf der Strasse uriniert, wenn er dabei so diskret wie möglich war.
Heute ist man empört.
Warum eigentlich ?
Solange nicht für ausreichend Toiletten gesorgt wird, welche auch immer gereinigt sind, sehe ich da kein Problem.
Und die Tatsache, dass es für eine Frau weniger leicht ist ist kein Argument es dem mann zu verbieten.
Vor 40 Jahren wurde auch nicht AUF der Straße uriniert
Und das im Land von Manneken Piss
Jeder der mal im Urlaub in ner fremden Stadt war kann doch wohl ein Lied davon singen , dass es nicht einfach ist ein Wc zu finden. Gaststätten “ Nur für Gäste“ also wohin mit dem Pipi.
Man findet doch mehr Parkautomaten als öffentliche Toiletten. Dann werden die Toilettenhäuschen geschlossen wenn es überhaupt noch irgendwo welche gibt. Von daher hätte der Richter ja auch die Stadt noch mehr in die Pflicht nehmen und mehr Toiletten fordern. Auch Pipiboxen für die Damen.
Wer weiß, vielleicht gibts ja demnächst auf dem Batte Dixi klos