Am Donnerstag beginnt in Ostbelgien der Straßenkarneval: An den tollen Tagen folgen viele ihren eigenen Regeln, aber auch zu dieser Zeit gelten nach wie vor die allgemeinen Vorschriften. Narren haben zu dieser Zeit keine Narrenfreiheit.
Gerade unter Jugendlichen ist der Gruppenzwang groß. Viele Jugendliche wollen nicht als „uncool“ dastehen und trinken daher lieber mit. Über die Folgen wird nicht nachgedacht oder sie werden aus Angst oder Zwang in Kauf genommen.
Auch hier sind Sie als Eltern und Erziehungsberechtigten gefragt und gefordert. Sie müssen Ihrem Kind klare Grenzen und Regeln vor dem närrischen Treiben mit auf den Weg geben.
Alkohol unter 16 ist verboten
Allgemein gilt: Der Verkauf, die Abgabe (auch kostenlos!) und der Verzehr von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre sind und bleiben VERBOTEN!
Wenn der Alkoholgehalt eines Getränkes mehr als 22% beträgt, darf dieses Getränk erst an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, abgegeben, verkauft und zum Verzehr angeboten werden.
Es gilt zu beachten, dass dies auch für jene Getränke gilt, deren eigentlicher Alkoholgehalt weniger als 22% beträgt, die jedoch solche Spirituosen enthalten. Einige gängige Beispiele sind Fruchtschnäpse, Alkopops und Mixgetränke.
Unter 16 Jahren haben Jugendliche ohne die Begleitung eines Erziehungsberechtigten den Abendveranstaltungen fernzubleiben. Die Begleitung eines großen Geschwisterteils reicht hier nicht aus. Bei Verstoß gegen diese Auflagen werden Protokolle erstellt, und es ist mit einer hohen Geldstrafe zu rechnen.
Alkohol am Steuer? Auch nicht zu Karneval!
Dies ist eine wichtige Regel für alle Führerscheinbesitzer. Bedenken Sie, dass sich das Unfallrisiko schon mit einer geringen Menge Alkohol im Blut enorm steigert.
Alkoholisierte Fahrer stellen dann nicht nur eine Gefahr für sich selber und andere Autoinsassen da, sondern ebenfalls für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Gerade zur Karnevalszeit sind viele Narren auch noch zur vorgerückten Stunde zu Fuß unterwegs.
Jedes Jahr müssen unschuldige Verkehrsteilnehmer sterben, weil ein angetrunkener bzw. betrunkener Autofahrer dachte, er könne noch fahren und habe alles unter Kontrolle. Ein fataler Irrglaube!
Schon bei 0,5 Promille lassen das Sehvermögen und die Reaktionsfähigkeit erheblich nach. Es tritt eine Rotlichtschwäche ein. Weil man aus diesem Grund die Farbe Rot nicht mehr klar erkennen kann, übersieht man rote Ampeln oder Bremslichter oder sieht diese erst viel zu spät.
Bedenken Sie daher:
- Den Führerschein benötigen Sie dringender nach den jecken Tagen!
- Planen Sie schon vor Beginn der Feier, wie Sie nach Hause kommen. Wählen Sie einen „BOB“ aus. Dieser verpflichtet sich, Sie wieder sicher nach Hause zu bringen und lässt die Finger vom Alkohol.
- Wenn sich kein Fahrer finden lässt, benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder bestellen Sie ein Taxi. Steigen Sie auch zu niemandem ins Auto, bei dem Sie nicht wissen, ob dieser nüchtern ist.
- Lenken Sie auch am nächsten Morgen kein Fahrzeug. Der Körper baut durchschnittlich 0,15 Promille Alkohol pro Stunde ab. Bei ausgiebigem Alkoholgenuss kann daher auch am nächsten Morgen noch ein Restalkohol vorhanden sein und Sie den Führerschein oder Schlimmeres kosten. Weiter sollten Sie bedenken, dass dies in manchen Berufen ein weiteres Risiko mit sich führt.
Lenken eines Autos ab 0,5 Promille untersagt
Wie in den vergangenen Jahren werden die Polizeibeamten der Polizeizone Weser-Göhl auch in diesem Jahr verstärkt Alters- und Alkoholkontrollen durchführen. Dies wird sowohl durch Beamte in Uniform als auch durch Beamten in ziviler Kleidung geschehen.
Das Lenken eines Fahrzeugs ist ab einem Alkoholgehalt von 0,5 Promille untersagt. Fahranfänger dürfen gar keinen Alkohol konsumiert haben, wenn sie sich hinter ein Lenkrad setzen.
Es gibt nichts dagegen einzuwenden, dem Karnevalstreiben beizuwohnen, jedoch sollte jeder seine Grenzen kennen und diese auch in der fünften Jahreszeit einhalten.
Polizeizone Weser-Göhl
Büro für Kriminalitätsvorbeugung
Loten 3B
4700 Eupen
Tel.: 087/76 54 10
E-Mail: kriminalitaetsvorbeugung@wesgo.be
Und wie komm ich jetzt bitte nach Hause wenn ich zu besoffen zum Laufen bin???
@ obbe: Steht doch drin, einen Kumpel zum BOB bestimmen. Sonst Bus der TEC nehmen oder Mama oder Papa anrufen. Zu Fuß gehen ist auch eine Lösung. Wenn alle Stricke reißen, sich von der Polizei festnehmen lassen und in der Ausnüchterungszelle übernachten. Es gibt also zig Möglichkeiten.
…und wenn Mama und Papa auch schon besoffen sind?
den Dienstwagen von einem der 4 Minister anfragen…
Die haben ja auch den Fahnenschein !!!
Alkohol sollte generell erst an Menschen über 21 Jahre verkauft und ausgeschänkt werden. Der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit, also außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks und außerhalb einer Schankwirtschaft, Disco etc. , gehört verboten.
Und am Steuer: 0,00 Promille.
Merke: Alkohol sit ein Genussmittel und kein Durstlöscher.
Sorry, knapp daneben :
Alkohol ist eine bewusstseinsverändernde Droge(die einzige legale) mit hohem Suchtpotenzial ! So muss das heissen !!!
Ansonsten 100% d’accord mit ihnen.
Naja, ganz einverstanden bin ich nicht mit ihren Ideen und umzusetzen ist das auch nur schwer. Sie DÜRFREN nicht so mir nichts dir nichts Passkontrollen machen, als Privatmann. Wenn eine ältere Person (21 Jahre) den Alk kauft, dann können Sie nicht kontrollieren an wen er das verteilt. Sie können auch nicht jeder verkauften Flasche/Glas nachlaufen bis zum Endkonsumenten, das ist utopisch.
Aber bei dem letzten Satz stimme ich ihnen zu. In einem Film hiess es einmal ganz treffend: „Trinke nicht um dich besser zu fühlen, sondern HÖCHSTENS um dich NOCH besser zu fühlen“. Das muss man sich erst mal durch den Kopf gehen lassen. Soll für mich heissen: wenn du dich nicht ohne Alkohol amüsierst, dann geht es auch nicht besser mit.
Kann mir mal jemand sagen, ab wann man „einen Alkoholspiegel von 0,5 Promille“ erreicht hat ? Und wie lange der anhält ?
denke plus/minus 20 Bier dies entspricht (20 x 0,5) in etwa 10 Flaschen Wein.
„Anonym sind wir schon, jetzt werden wir Alkoholiker!“
Wie lange er anhält steht im Beitrag: „Der Körper baut durchschnittlich 0,15 Promille Alkohol pro Stunde ab.“
Man man 0,5 Promille erreicht, hängt von diversen Einflüssen ab und ist von Person zu Person verschieden.
Lieber Besoffen und fröhlich als Nüchtern und DOOF.!
Sagte mal ein Parlamentarier.
Das war mit Sicherheit der so weise und vernünftige, und von allen respektierte, international anerkannte und … peinliche Daerden,. Welch eine Referenz!
Passt auf,da in Bütgenbach,da jibt et dat Sejelschiff,da in d’r Mitte vun d’r Kaimauer,die steht wieder in et Zentrum vun dat Hafendorf,da an dä See!
Da sin schon gewisse Lüg druffjefahre…..ehm Verzeiung…..druff jesejelt!