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Pfadfinder verunglücken auf dem Weg zum Lagerhaus

Foto: Patrick von Staufenberg

Mehrere Einsätze meldet die Polizeizone Weser-Göhl in ihrem Bericht von Sonntag, 28/07

– Verkehrsunfall mit Verletzten: Am 17/07 gegen 17.15 Uhr befährt eine 21-jährige Pfadfinderleiterin mit ihrem Pkw die Herbestahler Straße in Richtung Eupen-Zentrum. Als weitere Insassen befinden sich zudem vier minderjährige Pfadfindermädchen, die auf dem Weg zum Lagerhaus sind. In der Rechtskurve vor dem Polizeikommissariat bricht das Fahrzeug aus und dreht sich. Die Fahrertüre prallt gegen einen Lichtmast und das Fahrzeug wird auf die Begrenzungsmauer vom Polizeikommissariat geschleudert. Die Fahrerin erleidet einen Schock. Zwei Kinder müssen mit leichten Verletzungen mittels Krankenwagen ins Eupener Krankenhaus gebracht werden.

– Fahren unter Einfluss und Fahndungsaufgriff: Am 27/07 gegen 16.00 Uhr kontrollieren Beamte der Polizeizone Weser-Göhl einen 27-jährigen Fahrer eines Lieferwagens in Eupen, Herbesthaler Straße. Bei der Kontrolle wird festgestellt, dass der Fahrer keinen Führerschein besitzt und er zudem das Fahrzeug unter Einfluss von Kokain steuert. Es werden die entsprechenden Protokolle erstellt und ein Fahrverbot auferlegt.

Der Fahrer organisiert daraufhin einen Bekannten, der das Fahrzeug in Eupen abholen kommen soll. Bei der Überprüfung der 37-jährigen Person, die vorstellig wird, um das Fahrzeug in Empfang zu nehmen, wird festgestellt, dass diese noch zur Fahndung ausgeschrieben ist. Bei der Fahndung handelt es sich um ein „Mitteilung eines Fahrverbots“.

– Fahrzeugkontrolle: Am 28/07 gegen 03.20 Uhr wird in Kelmis, Kirchplatz, ein 20-jähriger Pkw-Fahrer kontrolliert. Es wird festgestellt, dass der Fahrer lediglich eine Schulungslizenz „Muster 18“ besitzt und er somit nicht am Wochenende nachts fahren darf. Zudem hat er kein Lizenzschild „L“ am Fahrzeug angebracht.

13 Antworten auf “Pfadfinder verunglücken auf dem Weg zum Lagerhaus”

  1. Pensionierter Bauer

    Wenn ein Auto in dieser relativ leicht zu nehmenden Rechtskurve ausbricht, dann deutet das daraufhin, dass die erlaubte Höchstgeschwindigkeit wahrscheinlich nicht eingehalten wurde. Wenn es an dem ist, dann ist das Mädel vollkommen unverantwortlich gefahren, zumal minderjährige bei ihr im Wagen saßen.
    Da hätte man vielleicht besser mal eine Seniorin fahren lassen sollen.

    • @ – Pensionierter Bauer 13:35 . Glauben sie wirklich , dass ihre Meinung ein Trost ist , für die Angehörigen der Frau , die von der 85-jährigen angefahren wurde und aufgrund dessen verstorben ist ?
      Das mit der Geschwindigkeit kann ja eventuell noch stimmen .
      Eventuell , weil wir nicht dabei gewesen sind !
      Den Rest , hätten sie eben wegen des anderen Artikels, stecken lassen können .

      • Anorac:@ – Pensionierter Bauer 13:35 . Glauben sie wirklich , dass ihre Meinung ein Trost ist , für die Angehörigen der Frau , die von der 85-jährigen angefahren wurde und aufgrund dessen verstorben ist ?

        Ausgerechnet du, der zu jeden Unfall wild spekuliert und deine dummen Weisheiten rausprustest, schreibt jetzt so einen Driss.
        Kauf dir mal einen Spiegel

    • „Ausbrechen“ – kann ich mir nicht vorstellen.

      @PB

      Damit ein Auto in dieser Kurve ausbricht, also ins Rutschen gerät, muss man schon sehr schnell fahren. Ich glaube eher, dass das Mädchen ausgangs der Kurve den linken Bordstein berührt und dann das Lenkrad unkontrolliert „verrissen“ hat – sowas passiert schonmal bei Leuten mit wenig Fahrpraxis in Schrecksekunden.

      Der Bericht dramatisiert wahrscheinlich die Situation etwas, was ja durchaus üblich ist, weil jeder der in einer 30iger Zone 33km/h fährt auch als „Raser“ bezeichnet wird!

      • Ein normaler Mitleser

        Ja so sehe ich das auch, unabhängig ob das junge Mädchen hätte Kinder befördern dürfen oder nicht. Es kann immer Mal etwas passieren WAS ALLEN Mal passiert.

        Und ja es wird über dramatisiert DENN die Frau ist NICHT verunglückt…. nur Mal das Wort zu erklären! Eine Person die verunglückt ist auf Grund eines Unfalls verstorben. Sie hatte lediglich einen „einfachen“ Unfall mit Personenschaden.

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