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Messerstecherei mit drei Toten in einem Restaurant in Moresnet-Chapelle – Wahrscheinlich Beziehungstat

Ein Bild des Chaos am Tatort in der Rue de la Clinique in Moresnet-Chapelle. Foto: Belga

AKTUALISIERT – In Moresnet-Chapelle (Gemeinde Plombières) hat es am Mittwoch ein Blutbad in einem Restaurant drei Tote gegeben. Offenbar handelt es sich um eine Beziehungstat.

In einem Restaurant wurden zwei Frauen erstochen. Auch der Täter sei tot, berichtete die Agentur Belga unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft.

Bei den Opfern handelt es sich Belga zufolge um die Ex-Freundin des Täters sowie um deren Mutter. Zudem seien mehrere Besucher des Restaurants verletzt worden. Der Täter habe am Mittwoch das Lokal betreten und mit einem Messer auf mehrere Menschen eingestochen. Laut Zeugenaussagen hatte er damit gedroht, seiner Ex-Freundin etwas anzutun.

22.08.2018, Moresnet-Chapelle: Die Polizei hat den Tatort in der Rue de la Clinique abgesperrt. Foto: Francoise Peiffer/BELGA/dpa

Bürgermeister Thierry Wimmer schloss einen Terrorakt aus und sprach von einer privaten Tragödie.

Die Rue de la Clinique wurde komplett abgesperrt. Mehrere Ambulanzen und Polizeifahrzeuge waren im Einsatz.

Der Bleyberger Bürgermeister Wimmer gab auf seiner Facebook-Seite folgende Erklärung ab: „Leider ereignete sich am 22. August am Nachmittag in Moresnet-Chapelle ein Drama. Mehrere Opfer sind zu beklagen. Dieser Akt hat keinen terroristischen Hintergrund und fällt in die Privatsphäre. Der Täter wurde außer Gefecht gesetzt. Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung. Die Ermittlungen laufen. Weitere Informationen werden von der Staatsanwaltschaft bekannt gegeben. Die lokalen Behörden sprechen der Familie und den Angehörigen der Opfer ihr aufrichtiges Beileid aus.“

Siehe auch Artikel „Moresnet-Chapelle am Tag nach dem tödlichen Beziehungsdrama -Noch Fragen ohne Antwort“:

49 Antworten auf “Messerstecherei mit drei Toten in einem Restaurant in Moresnet-Chapelle – Wahrscheinlich Beziehungstat”

  1. Ostbelgien Direkt

    AKTUALISIERT – Der Bleyberger Bürgermeister Thierry Wimmer gab auf seiner Facebook-Seite folgende Erklärung ab: „Leider ereignete sich am 22. August am Nachmittag in Moresnet-Chapelle ein Drama. Mehrere Opfer sind zu beklagen. Dieser Akt hat keinen terroristischen Hintergrund und fällt in die Privatsphäre. Der Täter wurde außer Gefecht gesetzt. Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung. Die Ermittlungen laufen. Weitere Informationen werden von der Staatsanwaltschaft bekannt gegeben. Die lokalen Behörden sprechen der Familie und den Angehörigen der Opfer ihr aufrichtiges Beileid aus.“

  2. UN-Logisch

    Und wie bitte ? Solche Taten werden nie ausgeschlossen werden können. Der Polizei sind so oder so die Hände in sehr vielen Fällen gebunden… An unserem aktuellen Rechtssystem will ich erst gar keine Erwartungen stellen.

    • Stimmt, die Tat war schwer zu verhindern. Eine effiziente Schutzmaßnahme wäre gewesen, eine staatliche oder private Schutzperson vor der Tür zu stellen. Doch in der Realität ist das wegen des finanziellen Aufwands kaum durchführbar, zumindest, wenn man nicht vermögend oder kein Promi ist.

      • Mischutka

        @ Logisch : (und auch @ Unlogisch) :
        Habe für euch mal recherchiert : Ein ständiger Bodyguard kostet im allergünstigsten Fall (d.h. wenn keine „direkte Gefahr“ besteht) ca. 2.000 € PRO TAG (für Privatpersonen) – die Kosten können aber (mit sog. „Nebenkosten“) bis auf 9.000 € PRO TAG (!) steigen. Der Durchschnittspreis liegt bei 4.000 € PRO TAG (also nicht pro Monat/oder Woche ☺).
        Und es stimmt : WELCHER „Otto Normalo“ kann das bezahlen ?

        • Postbote

          @Mischutka: Eine staatliche Schutzperson, also ein Polizist, kostet nichts. Die wird vom Staat bezahlt. Die kommen aber sicher nur bei wichtigen Personen zum Einsatz. Leider gehörten die beiden Opfer nicht zu diesem Kreis und sind deshalb leider tot.

            • Genialer Einwurf!
              Natürlich weiß @Postbote, dass wir alle der Staat sind, und dass wir diese Staatsgewalt auch selber bezahlen.
              Deshalb hätte ja auch theoretisch jeder Recht auf Schutz durch diesen; der ist aber eben nur VIP‘ s, in Form von Polizeischutz vorbehalten.
              Aber Hauptsache Sie konnten wieder mal ne Ladung Korinthen abkacken…

              • Zaungast

                Ihre ordinäre Sprache verdient eigentlich keine Antwort.
                Aber auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil.

                Obwohl Sie anscheinend statt des Gehirns Korinthenk… im Kopf haben, versuche ich dennoch, es Ihnen zu erklären:

                „Ein Polizist kostet nichts. Den bezahlt der Staat.“
                Und wer bezahlt den Staat? Natürlich wir Steuerzahler.
                Sind wir denn bereit, noch mehr Steuern zu zahlen, um landesweit Personenschützer abzustellen, rund um die Uhr, für die vielen Fälle, in denen jemand jemanden irgendwann bedroht?

                Die Polizei verfügt wohl kaum über das entsprechende Personal, denn dazu wären mindestens drei Leute nötig, im Schichtdienst, die die Person auf Schritt und Tritt begleiten müssten, über einen unbestimmten Zeitraum hinweg. Völlig illusorisch. Leider…

  3. Peer van Daalen

    Die Namen von Opfern und dem Täter sind doch bekannt. Eindeutig Bio-Belgier … !

    Insofern können einerseits einige hier mit ihrer voreiligen Schnappatmung aufhören.

    Andererseits interessiert es MICH! in der heutigen Zeit schon, daß Roß und Reiter benannt werden. Ich habe ein legitimes Recht darauf, über solche Informationen durch die Medien in Kenntnis gesetzt zu werden. Allein schon deshalb, um vor einer möglichen – allerdings in meinem Fall eher unwahrscheinlichen – voreiligen Schnappatmung gewappnet zu sein …

    Peer

  4. Eine Nachbarin hat eben im Fernsehen erzählt, dass das Opfer sich seit langer Zeit bedroht fühlte und auch jedesmal die Polizei alarmiert hatte. Diese habe den Ex-Mann auch mehrere Male mitgenommen. Aber nach einigen Stunden sei er wieder aufgetaucht.

    Das Problem für die Polizei ist, dass eine aggressive Person erst zur Tat schreiten muss, ehe man sie dingfest machen kann.

  5. Das ganze ist sehr traurig. Und ich finde es besonders schlimm dass die Polizei informiert war und nichts für den Schutz der Familie unternommen hat. Hoffentlich haben sie jetzt wenigstens ein Schuldgefühl ? und da könnt ihr darüber diskutieren was doch ein Bodyguard kostet. So ein Schwachsinn ? die Frau bzw Familie hatte Angst und das hätte man verhindern müssen was da passiert ist. Die Polizei dein Freund und Helfer. Ich muss mich erbrechen

  6. Ruby Tuesday

    Alle Tötungsdelikte, etc. sind schrecklich, erst recht wenn sie eine Vorgeschichte haben wie in diesem Fall !
    Die Polizei kann aber nur soviel unternehmen, wie der Gesetzgeber vorsieht/zulässt; er setzt die Rahmenbedingungen (Handlungs-/Einsatzspielraum der Polizei) oder was strafbare Handlungen sind, was nicht.
    Es ist leider keine neue Erkenntnis, dass die Rechte der Täter sehr oft vor den Rechten der Opfer und der Polizei stehen.

    • @ Ruby Tuesday

      Es geht gar nicht um die Rechte der Täter, wie wollen Sie eine solche Tat verhindern?
      Soll die Polizei Jeden der, aus Frust, Wut oder Verzweiflung. Drohungen gegen seine (n) Ex von sich gibt einsperren?

      Stellen Sie sich einmal vor die hier —> https://ostbelgiendirekt.be/bei-den-scheidungen-ist-belgien-weltmeister-72642 beschriebenen gehen zur Polizei weil sie sich bedroht fühlen. Wie soll die Polizei reagieren? Die „einvernehmliche Scheidung“ ist eher die Ausnahme als die Regel.
      In Fällen häuslicher Gewalt hat die Polizei eine Handhabe, im Fall subjetiver Angst vor Bedrohung nicht.

  7. Walter Keutgen

    Bei einer Scheidung kann der Richter eine Art Bannmeile um den Wohnort eines Geschiedenen aussprechen. Die Durchsetzung ist wieder eine andere Sache. Beim Auseinandergehen von unverheiratet Zusammenlebenden ist die richterliche Anordnung nicht möglich. Wenn aber der Partner beweisbar Drohungen ausspricht, hat die Justiz eine Handhabe.

    • Wenn aber der Partner beweisbar Drohungen ausspricht, hat die Justiz eine Handhabe.

      @ Walter Keutgen

      Wieviele Menschen kennen Sie die aufgrund von Drohungen gegen enen Ex-Partner verurteilt wurden? Wieviele werden wohl, nach der Verhandlung vor dem Scheidungsrichter ihrem (ihrer) Ex alles Mögliche angedroht haben? Kämen die alle vor Gericht hätten uunsere Richter nur noch Familienverfahren.

      • Walter Keutgen

        Ich kenne 0 Personen, die solche Drohungen ausgesprochen haben. Vor zwei oder drei Jahrzehnten, habe ich in der Presse gelesen, dass eine vermutlich alkoholisierte Frau in einer Wirtschaft im Lütticher Raum ihrem anwesenden Mann mit Mord gedroht hatte. Ein anwesender Kriminalpolizist hat sie sofort verhaftet und sie ist ins Gefängnis von Lantin gebracht worden. Wie die Sache weiter gelaufen ist, weiß ich nicht.

        In unserem Fall hat der Ex über ein Jahr regelmäßig Drohungen ausgesprochen, heißt es. Das ist keine Sache für den Familienrichter, auch wenn sie verheiratet gewesen wären, sondern für den Strafrichter. Man kann durchaus zwischen Affekt und Alkoholrauschverhalten einerseits und gezieltes Verhalten andererseits unterscheiden.

        Übrigens, die Vorsitzende der Femmes Prévoyantes Socialistes verlangt jetzt, dass Frauenmord genau wie Vatermord und Kindermord als gesondertes Verbrechen ins Strafgesetzbuch aufgenommen wird.

  8. „Auf BRF-Nachfrage erklärte die zuständige Vervierser Staatsanwältin, Nadège van Crayebeck, der Mann sei mehrmals von der Polizei vorgeladen und gewarnt worden. Nach der letzten Vorladung Mitte Juli habe sich die Situation nach ihren Informationen entspannt.“

    Da hat die gute Frau sich aber täuschen lassen. Sie weist auf jeden Fall jede Verantwortung von sich. Ist ja auch am einfachsten.

    • Wieso täuschen lassen? Vielleicht hatte sich die Situation ja auch wirklich entspannt? Nur weil es dann eine Zeit ruhiger wurde, ist dann auszuschließen dass etwas passiert? Können Sie hellsehen?
      Sie hat nich jede Verantwortung von sich gewiesen. Nur den Fall erklärt.
      Unfassbar wie hier danach getan wird als wäre es so leicht gewesen diese Tat zu verhindern.

  9. Jutta Gehrke

    „Männer haben Angst von Frauen ausgelacht zu werden, Frauen haben Angst von Männern getötet zu werden“……. Egal welche Kultur, eine Frau ( und deren Kinder, Mutter usw….) hat mit dieser Gewalt zu rechnen. Es hat mit unserer Gesellschaft zu tun! Jeder Zuhälter arbeitet mit dieser Todesdrohung, jede Vergewaltigung hat diese mögliche Konsequenz, jeder Missbrauch …….ich wundere mich ehrlich gesagt nicht, denn es passiert zu häufig. Warum gibt es in Deutschland den Straftatbestand der „häuslichen Gewalt“? Weil es sie gibt! Ich rege einen Versuch an: eine Frau begegnet auf einem engen Fußweg einem Mann….. wer weicht aus? Viel Spaß mit dem Experiment!

    • Liebe Frau Gehrke,
      Sie fabulieren sich da etwas zusammen das einer Sau graust.
      Ja, den Straftatbestand der „häuslichen Geawalt“ gibt es weil es die „häusliche Gewalt“ gibt.
      Der wird übrigens, weil das ja keine „Einbahnstrasse“ ist mittlerweile auch vermehrt gegen gewalttätige Frauen eingesetzt. Denn auch die „Schlappschwänze“ und „Eierlosen“ haben inzwischen gemerkt das sie sich zur Wehr setzen dürfen.
      Ihr „Experiment“ hat wahrscheinlich inzwischen einen fatalen Ausgang. Vermutlich wird der Mann die Flucht ergreifen weil er sich bei einer zufälligen Berührung, was in einer engen Gasse ohne Ausweichmöglichkeit ja passieren kann, dem Vorwurf der sexuellen Belästigung ausgesetzt sieht.
      Mir stellt sich immer öfters die Frage wie die Krawallhennen sich die Zukunft und das Zusammeleben von Mann und Frau wohl vorstellen.

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