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Föderale Kriminalpolizei Eupen ermittelt in zwei Fällen von Menschenschleusung

02.05.2022, Großbritannien, Dungeness: Ein Schlauchboot am Strand von Dungeness, mit dem Migranten über den Ärmelkanal transportiert worden waren. Foto: Shutterstock

In einer Mitteilung weist die Polizeizone Weser-Göhl auf zwei Fälle hin, die mit der Bekämpfung der Aktivitäten von Schleusern zu tun haben.

Am letzten Januar-Wochenende wurde ein Fahrzeug durch die Zollfahndung und erneut am jetzigen Wochenende ein Fahrzeug durch einen Kontrolldienst der föderalen Polizei Eupen aufgegriffen, in dem sich so genannte „Small Boat“ Schlauchboote mit Außenmotoren, Schwimmwesten und Benzinkanistern befanden.

Es handelt sich um internationale kriminelle Organisationen, die Migranten von der französischen Nordseeküste aus nach England schleusen. Generell müssen die Migranten horrende Summen an die Schleuser zahlen, die sie dann mit diesen Booten ausrüsten, aber sehr oft ihr Ziel nicht erreichen.

Die Bekämpfung dieser Schleusertätigkeiten ist im Rahmen der europäischen Kriminalitätsbekämpfung oberste Priorität und die föderale Kriminalpolizei in Eupen hat in beiden Fällen die Ermittlungen übernommen.

16 Antworten auf “Föderale Kriminalpolizei Eupen ermittelt in zwei Fällen von Menschenschleusung”

  1. Für die Aufnahme von mehr als 1,2 Millionen Flüchtlingen in Deutschland soll Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel mit dem UNESCO-Friedenspreis ausgezeichnet werden. Merkel werde am Mittwoch zu einem Festakt in Yamassoukro, der Hauptstadt der Elfenbeinküste, erwartet, teilt die UNESCO in Paris mit.

    Die Jury des nach dem früheren Präsidenten der Elfenbeinküste benannten Félix-Houphouët-Boigny-Friedenspreises lobte ihre „mutige Entscheidung“ im Jahr 2015. Auch der Vorsitzende der Afrikanischen Union (AU), der senegalesische Präsident Macky Sall, sowie viele weitere Präsidenten afrikanischer Länder werden erwartet. Der Preis wird seit 1989 an Institutionen oder Einzelpersonen verliehen, die sich um die Sicherung des Friedens verdient gemacht haben.

  2. Anonymos

    Fakt ist, das Asyl und Flüchtlingsgesetz besagt eindeutig

    „bis in das nächste sichere Land, danach verfällt der Flüchtlings und Asyl Status“
    „Flüchtlingsaufnahme ist eine rein freiwillige Sache des jeweiligen Staates“
    Asyl ist kein Recht, es ist FREIWILLIGE Leistung des jeweiligen Drittstaates !
    Kein Staat ist verpfichtet Flüchtlingen Asyl zu gewähren.
    Das illegale einwandern in einen Drittstaat ist eine Straftat.

    Sorry, alle sogenannten Asylanten und Flüchtlinge sind somit illegal hier, bzw. sind alle Flüchtlinge Illegale.

    Illegale haben keinerlei Ansppruch auf irgendwelche sozialen Leistungen in dem Land in dem sie sich illegal aufhalten.

    Sorry liebe Leute, ich mache die Gesetze nicht ! Ich kenne die Rechtslage eben nur sehr gut !
    Wenn ich die Gesetze machen würde, würden die auch funktioniern und wären gerecht.

    Irgenwelche Übereinkommen zwischen den Drittstaaten sind ungülltig und rechtswidrig, wenn diese nicht mit dem geltenden Recht übereinstimmen.

    Ich rede hier rein von der Rechtslage, nicht von einer moraischen Verpflichtung.

    Wenn Euch die Gesetze nicht gefallen, steht es Euch frei einen Antrag auf Änderung beim EU oder belgischen Parlament einzureichen.

    • Walter Keutgen

      Anonymos, wie ich anderswo hier geschrieben habe, gibt es Widersprüche in den Gesetzen. Dann ist es Aufgabe der Richter, zu sagen was Recht ist. Darüber wo hier geschrieben wird, ist illegale Einwanderung in Großbritannien und – was die Polizei interressiert – den Transport der dazu verwendeten Boote. In dem Sinne sind Komplizen von Schleusern am Werk.

        • Anonymos

          @5/11
          bist Du nicht in der Lage dies seber im Gesetz nachzulesen ? Die Orginal Texte der EU findet man alle im Netz.

          Und zur Info, ich habe eine bezahlbare Software, mit der man offiziell auf sämtliche Rechtsdatenbanken der EU zugreifen kann. Ergo ich alle offizielle Gesetzestexte nachlesen kann. Selbst wenn ich den Link hier rein setzen würde, könntes Du nicht drauf zugreifen.

          • … Mir würde schon der „Originaltext der EU“ reichen, der eine illegale Einwanderung als Straftat festhält.
            Aber der EU-Text über das „nächste sichere Land“ wäre auch interessant.
            Texte lesen ist interessant, sie verstehen ist schon schwieriger 😉

            • Mit den Regeln über das „nächste sichere Land“ meint Herr Anonymus vermutlich die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist („Dublin III-VO“), wobei er aber leider den (zugegebenermaßen ziemlich komplizierten) Inhalt nicht zutreffend auffasst. Hilfreich ist zur Suche nach dem Text https://eur-lex.europa.eu/homepage.html (Google reicht aber auch). Gut wäre es aber, auch die hierzu ergangene Rechtsprechung des EuGH zu kennen, nach der man hier graben kann: https://curia.europa.eu/. Ob man sie als Nicht-Jurist wirklich problemlos versteht, ist leider eine andere Sache.

          • Herr Anonymus, auf „bezahlbare“ Rechtsdatenbanken greife ich täglich beruflich zu, wobei zu bemerken ist, dass niemand in Europa einen Zugang zu Gesetzen und Verordnungen bezahlen muss. Anders verhält es sich nur mit vielen (nicht allen) Gerichtsentscheidungen, Kommentaren, Monographien und dergleichen. Sie sind eindeutig ein von Recht Ahnungsloser, Herr Anonymus, der juristische Texte leider nicht versteht und hier ein wenig zur Hochstapelei neigt. Und nochmal: Es fängt schon mit Ihrem ominösen „Asyl und Flüchtlingsgesetz“ an, das es mit diesem Titel nicht gibt. Wissenschaftlich gearbeitet haben Sie auch noch nicht. Anderenfalls wüssten Sie, dass man Texte als angebliche Gesetzestexte nur in Anführungszeichen setzt, wenn es sie wirklich so gibt.

      • Anonymos

        Stimmt es gibt wiedersprüche in Gestzen, jedoch ist das Flüchtlingsgesetz und Asylgesetz hier eindeutig. Ja und das Schleusen von Menschen ist auch nicht korrekt und auch Strafbar.

        Ich rede hier nicht von der moralischen Seite.

        Und trotzdem ist die EU oder Belgien nicht das Sozialam der Welt.

        Denn die Rechtslage sieht vor, zuerst ist der Wohlstand und Versorgung der eigenen Bevölkerung sicherzustellen, bleibt dann was über darf diei Regierung anderen Helfen.

        • Wir hatten das schon ausführlich: Ein Gesetz, das „Asyl und Flüchtlingsgesetz“ heißt, gibt es weder in Belgien noch in Deutschland. Und auch was die Rechtslage betrifft, stimmt so gut wie nichts an den Ausführungen des Anonymus. Aber es macht keinen Spaß, sich alle paar Wochen über dieselben als Weisheiten getarnten Ahnungslosigkeiten auseinanderzusetzen.

          • Völlig richtig, @Hugo. Aber es ist schade, dass sich immer die selben an den falschen oder falsch verstandenen Regeln aufhängen.
            Mittlerweile ist Anonymos mit einer Strafanzeige gegen die Regierung beschäftigt: Es wurde gespendet, aber „die Rechtslage sieht vor, zuerst ist der Wohlstand und Versorgung der eigenen Bevölkerung sicherzustellen, bleibt dann was über darf diei Regierung anderen Helfen.“ 😂🤣

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