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ProDG fordert vom Föderalstaat Beibehaltung der MwSt. von 6% für den gesamten Bausektor

Die gestiegenen Energiepreise und Baukosten, in Kombination mit einer sinkenden Auftragslage, stellen laut ProDG den gesamten Sektor aktuell vor große Herausforderungen. Foto: Shutterstock

Die Föderalregierung hat kürzlich beschlossen, die steuerlichen Vergünstigungen für den Abriss und Neubau von Wohnraum über den 31. Dezember 2023 hinaus fortzusetzen. Mit Bedauern stellt ProDG allerdings fest, dass ab dem 1. Januar 2024 die Voraussetzungen für die Senkung der Mehrwertsteuer von 21% auf 6% eingeschränkt werden sollen.

Während Privatpersonen weiterhin Zugang zu dieser steuerlichen Vergünstigung haben werden, sollen Immobilien-Entwickler und Bauunternehmen von dieser Maßnahme ausgeschlossen werden.

Bislang konnten sowohl private als auch gewerbliche Bauherren von dieser Maßnahme profitieren. Immobilien-Entwickler und Baufirmen hatten so die Möglichkeit, bestehende Gebäude abzureißen und Neubauten zu errichten, um diese anschließend auf dem Immobilienmarkt an private Personen zu verkaufen. Durch den ermäßigten Mehrwertsteuersatz konnte der Verkaufspreis gesenkt und Familien der Zugang zu diesen Immobilien erleichtert werden. Bedingung war, dass es sich hier um das einzige Wohneigentum der Käufer handelt und diese das Eigentum auch als Hauptwohnort nutzen.

Bau eines Apartmenthauses. Foto: Pixabay

Mit Blick auf die veralteten Wohnbestände in Belgien ist laut ProDG ein Abriss mit anschließendem Neubau aus energetischen, umwelttechnischen und finanziellen Gründen oft sinnvoller. Allerdings kann ein solches Projekt sehr komplex sein und nicht jeder Privathaushalt hat die Ressourcen oder das Wissen, um es selbst durchzuführen.

„Es ist daher wichtig, dass auch gewerbliche Akteure solche Projekte angehen können und sie anschließend den Privathaushalten zur Verfügung stellen. Leider berücksichtigt die neue Regelung diesen Umstand nicht. Das ist in unseren Augen kontraproduktiv und gefährdet nicht zuletzt die Umwelt- und Klimaziele, die die Föderalregierung und die EU sich gesetzt haben. Auch erschwert es gerade jungen Familien den Zugang zu den eigenen vier Wänden, die den heutigen Anforderungen an Energie- und Umweltstandards genügen“, unterstreicht ProDG in einer Pressemitteilung.

ProDG-Ministerpräsident Oliver Paasch. Foto: ProDG

Weiter heißt es: „Obwohl die Föderalregierung behauptet, dass die Abriss- und Neubau-Regelung weiterhin junge Familien unterstützt, wird die neue Regelung in der Praxis nur einen begrenzten Effekt haben, da sich junge Familien die Planung und Umsetzung eines so umfangreichen Projektes in Eigenregie nicht unbedingt selbst aufbürden wollen. Natürlich müssen auch Privatpersonen bei der Umsetzung auf die entsprechenden Experten und Gewerke zurückgreifen. Die Initiative und die Koordination liegen aber mit der neuen Regelung am Ende zwangsläufig bei ihnen selbst.“

Die Neugestaltung der Regelung hat auch Auswirkungen auf die finanzielle Tragfähigkeit von aktuellen und zukünftigen Sanierungsprojekten, welche aus der Privatwirtschaft initiiert werden. Aus Sicht von ProDG ist die neue Regelung ein Hemmnis für die notwendige Ökologisierung des Immobilienbestands. „Zudem steckt der Bausektor weiterhin in der Krise. Die gestiegenen Energiepreise und Baukosten, in Kombination mit einer sinkenden Auftragslage, stellen den gesamten Sektor aktuell vor große Herausforderungen. Es gilt daher, die Wirtschaft zu stärken und Anreize zu schaffen.“

„Wir appellieren daher eindringlich an die Föderalregierung, den Ausschluss der gewerblichen Akteure zu überdenken und sie in diese Maßnahme weiterhin einzubeziehen, egal ob privat oder gewerblich durchgeführte Projekte“, heißt es abschließend in der Pressemitteilung von ProDG. (cre)

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