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„St. Nikolaus-Hospital Eupen ist angewiesen, keine Besuche mehr zuzulassen“

Der Eingangsbereich des St. Nikolaus-Hospitals. Foto: OD

AKTUALISIERT – Im Eupener Krankenhaus überschlagen sich die Ereignisse. Am Freitagabend sah sich die Direktion des St. Nikolaus-Hospitals genötigt, eine dritte Mitteilung an die Presse zu senden.

Nachdem in den beiden ersten Mitteilungen angekündigt worden war, man habe von einem Besuchsverbot abgesehen und werde pro Patient einen Besucher pro Tag zulassen, hieß es in der dritten Meldung am Abend, dass ab Samstag, dem 14. März, landesweit Krankenhausbesuche verboten seien, „um die weitere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verlangsamen“.

Foto: Shutterstock

„Es gibt nur genau beschriebene Ausnahmen. Diese Anweisung folgt einer neuen Lageeinschätzung durch die zuständige medizinische Kommission auf föderaler Ebene. Die Eindämmung des Virus hat höchste Priorität“, teilte die Direktion mit.

Weiter hieß es: „Wir vom St. Nikolaus-Hospital Eupen setzen diese Anweisung gewissenhaft um und appellieren an die Bevölkerung, uns in dieser schwierigen Situation zu unterstützen. Die Vorgabe des Staates bindet uns nach heutigem Stand bis zum 3. April. Wir halten Sie auf dem Laufenden, wie es weitergeht.„

Die Anweisung im Wortlaut (Auszüge)

1. Ab 14/03 müssen alle Allgemein- und Universitätskliniken, psychiatrischen Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken mit der aktiven Phase des Krankenhaus-Notfallplans beginnen.

2. Ab dem 14/03 müssen alle Allgemein- und Universitätskliniken, Rehabilitationskliniken sowie Privatkliniken alle Wahlkonsultationen, Untersuchungen und Interventionen absagen. Das bedeutet natürlich auch, dass alle dringenden und notwendigen Beratungen, Untersuchungen und Interventionen weiterhin stattfinden können. Auch alle laufenden lebensnotwendigen Therapien (z.B. Chemotherapie, Dialyse, etc.) oder notwendige tägliche Rehabilitationsmaßnahmen werden weitergeführt.

3. Ab dem 14/03 sind alle Besuche in allgemeinen (einschließlich Universitäts-), psychiatrischen und Rehabilitationskliniken verboten, mit Ausnahme der folgenden Gruppen:
– ein oder beide Elternteile (oder assimilierte Eltern) von Neugeborenen und Kindern unter 18 Jahren, die ins Krankenhaus eingeliefert werden;
– unmittelbare Angehörige von Personen in kritischen oder letzten Lebensphasen;
– Anleitung für notwendige Beratungen oder Untersuchungen durch maximal 1 (vertrauenswürdige) Person.

Die oben genannten 3 Maßnahmen sind vom 14/03 bis einschließlich 3/04 gültig.“

Mehr aktuelle Infos und wichtige Tipps auf der offiziellen behördlichen Website https://www.info-coronavirus.be/de/

6 Antworten auf “„St. Nikolaus-Hospital Eupen ist angewiesen, keine Besuche mehr zuzulassen“”

    • Ostbelgien Direkt

      @Standpunkt: Dann sollte das Krankenhaus St. Vith auch alle Medien in Ostbelgien informieren, so wie das Eupener Krankenhaus dies tut, seitdem René Jost dort Direktor ist. Das gilt übrigens auch für die Gemeindeverwaltungen im Süden der DG. Die bringen nichts heraus, klüngeln nur mit Redakteuren von GE und BRF, die ihnen genehm sind. Ich hatte ja immer gedacht, mit Herbert Grommes als Bürgermeister in St. Vith würde die Kommunikation der Stadt St. Vith besser werden als früher unter Christian Krings. Ist aber nicht der Fall. Gruß

      • deuxtrois

        „Die bringen nichts heraus, klüngeln nur mit Redakteuren von GE und BRF, die ihnen genehm sind.“

        Lesen Sie mal die Bedeutung von „klüngeln“ nach. Das sollte Ihnen eigentlich bekannt sein. Das ist nämlich keine Klüngelei, wenn man nur Presseorgane informiert, und nicht irgendwelche privaten Internetblogs (nichts anderes ist Ostbelgiendirekt.be). Klüngeln bedeutet nämlich, sich Vorteile zu schaffen, hier entstehen dadurch aber nirgendwo „Vorteile“ – es ist nur zu IHREM Nachteil. Daraus wird dann ein Schuh.

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