Die fünfte Jahreszeit beginnt: Es wird geschunkelt, gesungen und auch dem Alkohol tüchtig zugesprochen. Doch Achtung, schon drei Bier können zu viel sein, wenn Sie sich nachher ans Steuer Ihres Pkw setzen. Damit Sie am Aschermittwoch nicht wie „Narren“ dastehen, möchte Ihnen die Polizei einige Ratschläge mit auf den Weg geben.
1. Wer die Absicht hat, während des Karnevalstrubels so richtig auf die Pauke zu hauen, und glaubt, Alkohol gehöre dazu, der soll auf jeden Fall die Finger vom Lenkrad lassen.
2. Wer trinkt und trotzdem fährt, ist alles andere als „cool“, denn er setzt nicht nur sein eigenes, sondern auch das Leben anderer Menschen leichtfertig aufs Spiel.
Im letzten Jahr sind allein in der Zone Weser-Göhl 172 Fahrer unter Alkoholeinfluss kontrolliert worden. In Folge dieser Kontrollen wurden die Führerscheine der besagten Fahrer mindestens für 3 Stunden eingezogen.
Was sagt das Gesetz?
Zwischen 0,5 und 0,8 Promille ist eine Geldstrafe von 150 Euro und der Entzug des Führerscheins für mindestens 3 Stunden vorgesehen. Über 0,8 Promille wird der Führerschein für mindestens 6 Stunden eingezogen und eine Geldstrafe zwischen 1200 und 12.000 Euro ausgesprochen. Des Weiteren kann auf Anordnung der Staatsanwaltschaft der Führerschein des betroffenen Fahrers für eine Dauer von 14 Tagen sofort eingezogen werden.
Sie haben zuviel getrunken und fahren trotzdem? Das hat Folgen, denn neben dem menschlichen Leid drohen dem alkoholisierten Fahren kräftige Strafen:
– Führerscheinentzug mit Fahrverbot (zwischen 8 Tagen und 5 Jahre)
– Geldstrafe (zwischen 1200 und 12.000 Euro)
– Schadenersatz, Schmerzensgeld und eventuell Rente an das Unfallopfer
– Die Versicherung kann sich bei einem Unfall mit Trunkenheit gegen den Fahrer wenden
– Achtung! Wenn der Fahrer minderjährig ist, haften die Eltern für ihre Kinder
– Möglicher Arbeitsplatzverlust usw…
Auch am nächsten Tag Gefahr durch Restalkohol
ACHTUNG: Gefahr besteht auch noch am nächsten Tag durch den Restalkohol. Bei 1,5 Promille benötigt der Körper 10 Stunden, um diesen Alkoholgehalt abzubauen. Wer also bis 4 Uhr feiert und um 7 Uhr wieder zur Arbeit fährt, ist somit noch positiv.
Welche Möglichkeiten bestehen denn jetzt um sicher nach Hause zu kommen?
– Eine Person bezeichnen, welche keine alkoholischen Getränke verzehrt, den so genannten „BOB-Begleiter“
– Die öffentlichen Verkehrsmittel
– Die privaten Transportunternehmer (Taxi, Eltern, Freunde…)
Die Polizei bittet zudem darum, besonders in der Karnevalszeit die Fahrweise den vorherrschenden Wetterverhältnissen anzupassen.
Die Empfehlung lautet deshalb: Fahren Sie intelligent!
wenn es erlaubt ist: http://www.kenn-dein-limit.de/selbst-tests/promillerechner/ der etwas andere Promillerechner, der einem zeigt wie schnell alk die sinne benebelt. Und wenn das auch nicht das Kernthema gewesen ist in dem Artikel… ich möchte schon mal anmerken, dass die Menschen teilweise echt „xy!+“ sind. Also dass man mal unverhofft zu viel Alkohol trinkt und sich dann ins Auto setzt… bitteschön. Nicht gut, aber Menschen machen Fehler. Aber an solchen Tagen? Die Lösung ist doch ganz einfach: Raus aus dem Haus und zwar direkt OHNE Führerschein und OHNE Autoschlüssel. Und gut ist!
S.