Politik

IAWM und Regierung bedauern, dass Patrick Bonni nicht angeklagt wurde

Patrick Bonni (rechts). Foto: Gerd Comouth

Das IAWM, das Institut für die Aus- und Weiterbildung des Mittelstandes, bedauert in einer Pressemitteilung, dass sein früherer Direktor Patrick Bonni nicht wegen mutmaßlicher sexueller Belästigung angeklagt wurde. Das Institut wendet sich damit öffentlich gegen die Entscheidung einer Justizbehörde und wird dabei offenbar von der DG-Regierung unterstützt.

„Unterstützt wird das Institut dabei von der gesamten Regierung der DG, wie Ministerpräsident Paasch und Bildungsminister Mollers bestätigten“, hieß es in einer am Mittwochabend verbreiteten Pressemitteilung.

Die Staatsanwaltschaft Eupen hatte der Presse kürzlich mitgeteilt, die strafrechtliche Prozedur im Fall des ehemaligen IAWM-Direktors Patrick Bonni wegen mutmaßlicher sexueller Belästigung am Arbeitsplatz eingestellt zu haben.

„Die mutige Klage des belästigten Personals des IAWM hat Missstände aufgedeckt, die die Suspendierung Herrn Bonnis im Oktober 2013 uneingeschränkt rechtfertigten. Und daran hat sich bis dato nichts geändert“, wurde Ewald Gangolf, Präsident des Verwaltungsrates des IAWM, vom Grenz-Echo zitiert.

Die Regierung, das IAWM und „nicht zuletzt die betroffenen Personalmitglieder“ bedauerten sehr, „dass die Beweislast in den Augen der Staatsanwaltschaft nicht ausreichend ist, um Anklage gegen Herrn Bonni zu erheben“, hieß es weiter.

Patrick Bonni (links) im Oktober 2013 mit dem damaligen Ausbildungsminister Oliver Paasch. Foto: Serge Heinen

Patrick Bonni (links) im Oktober 2013 mit dem damaligen Ausbildungsminister Oliver Paasch. Foto: Serge Heinen

Zu allen getroffenen Entscheidungen stehe man auch weiterhin, erklärten Ministerpräsident Oliver Paasch und Verwaltungsratspräsident Ewald Gangolf laut der Mitteilung, die offenbar nicht allen Presseorganen zugesandt wurde. Im Interesse der Betroffenen sehe man davon ab, Einzelheiten aus der umfangreichen Ermittlungsakte zu kommentieren und weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Im Oktober 2013 war Patrick Bonni als Direktor des IAWM suspendiert worden. Grund für die Suspendierung war ein Konflikt zwischen Bonni und dem IAWM-Personal.

Die Eupener Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Ermittlungen aufgenommen. Es gab mehrere Klagen von mutmaßlichen Opfern. Ermittelt wurde wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sowie wegen Unterschlagung bzw. Vertrauensmissbrauch (Artikel 491 des Strafgesetzbuches).

Dass nicht nur das IAWM, sondern auch die Regierung der DG eine Entscheidung einer Justizbehörde öffentlich kritisiert, ist ein nicht alltäglicher Vorfall. (cre)

HINWEIS – Am Freitag hat Rechtsanwalt Axel Kittel, Rechtsbeistand von Patrick Bonni, auf die Pressemitteilung des IAWM reagiert: „Herr Bonni ist als unschuldig anzusehen.“ OD veröffentlicht die Stellungnahme von RA Kittel integral unter folgendem Link:

https://ostbelgiendirekt.be/rechtsbeistand-axel-kittel-patrick-bonni-ist-als-unschuldig-anzusehen-113083

59 Antworten auf “IAWM und Regierung bedauern, dass Patrick Bonni nicht angeklagt wurde”

  1. Die „Regierung“ sollte sich mit Meinungsmache ein wenig zurückhalten. Diese agiert hier nämlich wie jeder andere nur auf Hören-Sagen. Wenn in der gleichen Manier auch Politik gemacht wird, ja denn vielmals merci.

  2. Eupenmobil

    Dass die DG-Regierung die Justiz öffentlich rügt, ist meiner Meinung nach ungeheuerlich. Das ist ein Einschüchterungsversuch auch im Hinblick auf künftige Rechtsstreitigkeiten. Bananenrepublik DG.

  3. Ob im Fall des Schulinspektors, der mangels Beweisen freigesprochen wurde, oder auch in diesem Fall beim IAWM, es zeigt sich wieder einmal, dass möglicher sexueller Missbrauch in den allermeisten Fällen unbestraft bleibt. Beweise gibt es eh nicht, kann es auch nicht geben. Ein Opfer sagt ja nicht zum Chef: „Chef, dass Sie mich sexuell belästigt haben, können Sie mir das bitte schriftlich bestätigen?“

    • ATC4ever!

      Sie sagen es: „MÖGLICHER sexueller Missbrauch“. Generell gilt erst einmal die Unschuldsvermutung, bzw. aus Mangel an Beweisen kann niemand verurteilt werden! Wo kämen wir denn da hin, wenn die reine Aussage einer angeblich sexuell belästigten/missbrauchten Person (ja, es soll auch bei Männern vorkommen) alleine schon ausreicht, jemanden zu verurteilen/bestrafen? Ich bin völlig damit einverstanden, dass „keine Beweise“ nicht gleich bedeutet, dass nichts vorgefallen ist, aber man muss zumindest davon ausgehen. Denn ansonsten könnte man sich ja beispielsweise folgendes Szenario vorstellen: Frau fühlt sich am Arbeitsplatz ausgenutzt, unfair behandelt, … (diese Liste ist beliebig erweiterbar und natürlich auch auf Männer anwendbar) und stellt kurzerhand den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs in den Raum. Ohne Beweise wohlgemerkt, da ja nichts geschehen ist. Wie soll man bitte diesen Fall von einem unterscheiden, bei dem sehrwohl etwas vorgefallen ist? Etwa in beiden Fällen den Angeklagten verurteilen? Beweise sind nun einmal vonnöten, um eine Straftat nachweisen und den Täter verurteilen zu können. Glücklicherweise wird bei uns die Rechtsprechung nicht wie in einer Bananenrepublik gehandhabt!

  4. rechtsstaat

    dass die Regierung dies „bedauert“ wie sie selbst sagt, ist ein Armutszeugnis. Wieso nicht sofort die Rechtssprechung abschaffen….

    Was die Staatsanwaltschaft wohl von dem Kommentar der DG hält..

  5. „Die mutige Klage des belästigten Personals des IAWM hat Missstände aufgedeckt, die die Suspendierung Herrn Bonnis im Oktober 2013 uneingeschränkt rechtfertigten. Und daran hat sich bis dato nichts geändert“, wurde Ewald Gangolf, Präsident des Verwaltungsrates des IAWM, vom Grenz-Echo zitiert.

    Es würde mich mal interessieren, welche Missstände aufgedeckt werden konnten. Es schwebt ja noch ein anderer Straftatbestand in der Luft.

    • Greenhorn

      Am besten die ganze Akte ins www stellen, mit der Möglichkeit für alle Eupener abzustimmen. Dann hats mit öffentlichen Anweisungen der Legislativen für die Exekutive ein Ende. Ist auch billiger für den Steuerzahler.

  6. Daran sieht man was das doch für Provinzpolitiker sind! Das Prinzip der Gewaltenteilung in einer Demokratie sollte einem Ministerpräsidenten schon klar sein!! Kritik an Gerichtsentscheiden stehen ihm in seiner Funktion als Chef der Exekutive nicht zu (als Privatperson ist das etwas anderes)! Die DG ist ein Kasperletheater wofür wir gezwungenermaßen viel Eintritt (Steuern) zahlen müssen….

  7. Mittelständler

    Hat der Ministerpräsident nicht Jura studiert? Der müsste doch eigentlich wissen, dass Exekutive und Judikative getrennt sind, oder?
    Wenn die „Opfer“ (dass ich nicht lache!), der Verwaltungsrat (alles Juristen?) und die Regierung sich doch so sicher sind und anscheinend mehr vom Recht verstehen als die Staatsanwaltschaft, wieso klagen sie dann nicht selber?
    So langsam aber sicher machen sich die Beteiligten lächerlich, und das auf Kosten eines Unschuldigen. Pfui! Mich würde mal interessieren, was den Steuerzahler die ganze Sache gekostet hat.

  8. Die Einmischung der „Regierung“ ist ungeheuerlich. Man glaubt, einen Kindergarten vo sich zu haben.
    Ohne Beweise kann kein Staatsanwalt verfolgen und die sache muss eingestellt werden.
    Ich habe selbst erlebt, wie eine Angestllelte unseren Chef der ihre Arbeit monierte mit einer Klage wegen sexueller Belästigung drohte….

  9. Paasch und Mollers verhalten sich amateurhaft. Ich vermute sogar, dass sie sich der Tragweite ihrer Aussagen nicht bewusst waren. Sie sollten sich für diesen Affront gegen die Justizbehörden öffentlich entschuldigen.

    • Ich weiss nicht was im IAWM passiert ist. Ich finde es trotzdem gut, dass man sich vor das Personal stellt. Dass Arbeitgeber und Regierungen die Entscheidung „bedauern“ ist oft so. Was hat Gabriel sich nicht öffentlich beklagt über die Berweigerung einer Fusion in Deutschland. Das zeigt doch gerade, dass Demokratie funktioniert. Politiker bedauern etwas und die Justiz entscheidet anders als die Politiker. Das ist ein gutes Zeichen,

  10. Mischutka

    So, jetzt habe ich mal in Ruhe alle Kommentare gelesen und anschließend mal in so einem „Gesetzbuch“ nachgeschlagen. Und im Internet herum gestöbert. Ich kann auch nur glauben, was da überall geschrieben steht. Kurz : Wenn die Staatsanwaltschaft jemand verfolgen will, MUSS sie Beweise haben. Und das ist in vielen Fällen UNMÖGLICH. (Wie ich auch schon öfters im näheren Bekanntenkreis erfahren habe). Es tut einem sehr leid für die armen Opfer, die oft ein Leben lang darunter leiden. Doch wie steht da erklärt : Wenn eine Person z.B. auf einer menschenleeren Straße von jemandem beklaut oder verprügelt wird und niemand hat es gesehen (also man hat keine Zeugen), WEN will man denn verklagen, obschon man den „Täter“ evtl. sogar persönlich kennt ? Da könnte man sich je jede beliebige Person als „Täter“ aussuchen. Und selbst, wenn man die (persönlich er/gekannte) Person anzeigt und diese würde vernommen werden, dann sagt diese „er habe zu Hause zur Tatzeit geschlafen“ o.ä.) – was will man denn da machen ? Und ein Einbrecher ? Der wartet ja auch nicht, bis die Beamten da sind….den müsste man schon festhalten oder einsperren…. bzw. bei der Tat fotografieren oder filmen. Und da muss er noch deutlich zu erkennen sein. Aber man bedenke : auch der doofste Einbrecher kennt seine „Arbeitsbedingungen“ genau ….. Immer schade für die armen Opfer. Ist aber so (laut meinen vielen heutigen Lektüren in Bezug auf dieses Thema).
    MfG.

      • Mischutka

        @ Onkel Jakob :
        Lieber Onkel : Sicher, da hast du Recht. Das kann man sehr oft lesen. Da wäre es evtl. angebracht, in jedem Zimmer, in jeder Ecke, ein paar „gute Tropfen“ gut sichtbar hinzustellen, ein paar Gläser hinzu…. und dann hoffen ……(☺).
        MfG.

  11. Pseudo-Freund

    Wer es noch nicht gemerkt haben soll, wir leben in einer Demokratie-Simulation. Egal welche degenerierten Foxtrott-Uniform-Charly-Kilo-Parteien an der Macht sind, sie kämpfen alle gegen Recht und Freiheit.

  12. Senseless

    Dass die Beweise nicht ausreichen um Herrn Bonni zu verurteilen ist eine Sache. Bei dem Freispruch davon auszugehen dass er untadelig gearbeitet hat eine andere. Den betroffenen Personalmitgliedern die seine Übergriffe angezeigt haben ist es ohnehin nicht zuzumuten mit ihm weiter zu arbeiten.
    Es gehört wirklich Mut dazu in der DG eine so prominente Person, die schon mit sämtlichen Honoratioren abgelichtet wurde anzuzeigen und sich den peinlichen Verhören zu unterziehen, die eine solche Anzeige mit sich bringt. Dass die Regierung die Entscheidung des IAWM Vorstandes weiterhin gutheißt finde ich geradlinig. Es bedeutet nicht dass die Justiz in Frage gestellt wird sondern dass die Regierung zu der Entscheidung steht, die sie aufgrund der Umstände und des Kenntnisstandes getroffen hatte.

    • Meister E-Wald

      Es hat weder eine Anzeige des Personals noch einen Freispruch gegeben. Die Fakten waren so dünn, dass es erst gar nicht zu einem Gerichtsverfahren gekommen ist.
      Paasch will eh nur von seinem CETA-Zappelkurs ablenken.

    • Was soll denn daran gradlinig sein?
      Den Mund zu halten und sich nicht dafür in der Verantwortung zu sehen, wäre viel eher ein Zeichen von „Gradlinigkeit“. Öffentliche Mutmaßungen und „Bedauern“ wegen eines Strafverfahrens das es nicht gegeben hat, hat auch nichts bei einer Regierung zu suchen.

  13. 4701 Kettenis

    Ich frage mich Was wird mit so einer Staubaufwirbelei bezweckt?
    Es waren nicht genug Beweise da für eine Anklage und fertig….
    Will man, dass der Mann sich was antut aus Verzweiflung?Ist der Ostbelgier dann froh?
    Haben Sie es wieder Alle gewusst?
    Finde es ja schon schlimm diese Namentliche Hetzjagd…
    Schonmal dran gedacht, dass evtl. nicht erwiederte Hochschlaf Versuche einer Mitarbeiterin und damit eine gekränkte unerwiederte Relation zu solchen Verleumdungen führen kann?!?

    Bis zum Beweis des Gegenteils – ist man unschuldig…ob dass der IAWM oder Egal Wem passt oder Nicht…

  14. Jetzt mal Halblang!

    Wie bitte meine Herren Minister … ??
    Was für ein dreckiges Spiel spielt ihr denn da??
    Schon mal was von Gewaltentrennung, Unschuldsvermutung und Menschlichkeit gehört ?
    Ich bin sowas von empört über dieses miese Spiel!!
    Warum diese Stellungnahme…?
    Die Justiz hat das Verfahren eingestellt. Was haben die Regierung und das IAWM diese Tatsache dann noch mit einer öffentlichen Klarstellung zu bedauern? Ich glaube es hakt !! Ihr seid doch der wahre Skandal!
    Liebe Herren Minister und Damen und Herren des IAWM Verwaltungsrates, Art. 22 der belgischen Verfassung besagt:

    Jeder hat ein Recht auf Achtung vor seinem Privat- und Familienleben, außer in den Fällen und unter den Bedingungen, die durch Gesetz festgelegt sind.

    Ich bin kein Jurist, aber das Was ihr hier treibt p, geht zu weit und verstösst m.E. gegen diesen Passus.
    Schämt euch! Es gibt keine Beweise, lasst den Mann in Ruhe! Der hat auch Familie u Kinder.

  15. Und die Damen, die dieses miese Spiel erleben mussten??? Klar schreien viele nach Beweise, aber in solchen Fällen gibt es so gut wie nie Beweise. Wenn jemand so viel Mut aufbringt den Mund aufzumachen, ist das für mich Beweis genug. Mit solchen Menschen, die so was machen, habe ich absolut kein Mitleid. Diese Kerle sollten , bevor ihre Hose und ihre Machtgeilheit ihr Gehirn lahmlegt, an ihre Familie und die Konsequenzen denken! Großes Kompliment an den Arbeitgeber. Nicht jeder Arbeitgeber steht in ähnlichen Fällen so hinter einem Opfer! Ich hoffe sehr, dass die Damen die Sache nicht auf sich beruhen lassen. Ich wünsche ihnen weiterhin viel Mut und Kraft für Gerechtigkeit und um ihre Würde zu kämpfen.

  16. Kerstges Angela

    Werte Dame! In Ostbelgien besteht die Möglichkeit, einen sogenannten „Opferschutz“ zu beantragen! Aber: sofern ausnahmsweise NICHT von unehrlichen Menschen, bestochen, sehr gut. Opferschutz als Mensch ist sehr gut im Handeln und sehr ehrlich und lässt sich nicht bestechen. Unehrlich, viele!!!! O.S. nicht!

  17. Argumente?

    Ich schließe mich der Meinung derjenigen hier an, welche die Regierung der DG in diesem Fall kritisieren.Haben die Politiker noch nichts von Gewaltentrennung gehört? Dass diese in einer öffentlichen Pressemitteilung “ auch noch bedauern, dass Herr Bonni nicht angeklagt wurde“ ist der Gipfel der Unverfrorenheit! Mehr Einmischung geht nicht und stellt gleichzeitig eine unverblümte Kritik gegenüber den Ermittlungsbehörden dar.“ Erdogan läßt grüßen ist man hier geneigt zu sagen.Ob der Beschuldigte nun zu recht oder zu unrecht nicht angeklagt wurde, spielt hierbei keine Rolle.Die DG hat sich da nicht einzumischen, Punkt!

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