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Rechtsbeistand Kittel: „Herr Bonni ist als unschuldig anzusehen“

Dieses Archivfoto zeigt Patrick Bonni in seiner Eigenschaft als Direktor des IAWM. Foto: IAWM

Axel Kittel, Rechtsbeistand des ehemaligen Direktors des IAWM, Patrick Bonni, hat am Freitag auf die Pressemitteilung des IAWM vom 19. Oktober 2016 reagiert. Darin hatten IAWM und die DG-Regierung ausdrücklich bedauert, dass Bonni nicht angeklagt wurde (siehe Artikel an anderer Stelle).

In der Stellungnahme von Rechtsanwalt Axel Kittel heißt es wörtlich:

„Weder Herr Patrick BONNI, noch ich selbst als sein Rechtsbeistand, wünschen, dass nunmehr an Stelle einer Gerichtsverhandlung das Verfahren über den Weg der Presse plädiert wird.

Jedoch ist es unumgänglich, im Zusammenhang mit der Pressemitteilung des IAWM einige Fakten klarzustellen. Aus Respekt vor allen in dieser Sache betroffenen Parteien, insbesondere der Familie meines Mandanten, sowie vor der Rolle der Justiz werde ich nicht auf den Inhalt der Akte eingehen.

Es sei zuerst darauf hingewiesen, dass – anders als vom IAWM dargestellt – die Staatsanwaltschaft von Amts wegen eine strafrechtliche Untersuchung begonnen hat, ohne dass es eine Strafanzeige durch irgendeine der betroffenen Personen aus dem Personal des IAWM gegeben hat.

Die Tendenz der Rechtsuchenden geht leider immer mehr dahin, alle Vorfälle – wie in diesem Fall einen Konflikt zwischen Personal und Direktor – in einen strafrechtlichen Rahmen zwingen zu wollen. Jedoch ist nicht jede Handlung, die dem Einzelnen als nicht korrekt oder ungerecht erscheinen mag, ein Straftatbestand. Straftatbestände sind im Gesetz in allen ihren Bedingungen genauestens definiert.

Rechtsanwalt Axel Kittel. Foto: OD

Rechtsanwalt Axel Kittel. Foto: OD

Enthält eine Akte, so umfangreich sie auch sein mag, nicht die notwendigen Beweise der angeführten Behauptungen und der Bedingungen einer Straftat, wird ein Strafgericht im Falle einer Anklage nicht umhin kommen, einen Freispruch zu verkünden. Dass die Staatsanwaltschaft Untersuchungen einleitet, bedeutet also noch lange nicht, dass es zu einer Anklage oder einer Verurteilung kommt. So lange es kein Urteil gibt, gilt die Unschuldsvermutung.

Das IAWM verliert auch völlig aus den Augen, dass, im Fall von Konflikten zwischen dem Direktor und dem Personal, gleich welcher Art diese Konflikte auch sein mögen, in der Gesetzgebung eine Reihe anderer Maßnahmen, u.a. zur Prävention oder Beilegung der Konflikte vorgesehen sind, die nicht mit Strafrecht einhergehen.

Diese Maßnahmen hat der Gesetzgeber zur Verfügung gestellt, damit vermieden wird, dass, durch voreilige Strafanzeigen (und deren gravierende Folgen für alle Beteiligten und deren Familien) das Klima am Arbeitsplatz derart verschlechtert wird, dass der Ausschluss einer oder mehrerer Betroffenen der einzige Ausweg ist. Im Vorfeld der Suspendierung von Herrn BONNI ist leider nichts dergleichen geschehen. So wurde Herr BONNI seitens des Verwaltungsrates des IAWM nicht einmal angehört. Hier stand jedoch eindeutig das IAWM in der Pflicht, da diese Maßnahmen durch den Arbeitgeber zum Schutze aller Beteiligten durchzuführen sind.

Aufgrund der Einstellung des Strafverfahrens gegen Herrn Patrick BONNI ist dieser strafrechtlich gesehen als unschuldig bezüglich der immer wieder geäußerten Vorwürfe gegen ihn anzusehen. Diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist eine Realität, die es zu respektieren gilt.“

Siehe auch Artikel „IAWM und Regierung bedauern, dass Patrick Bonni nicht angeklagt wurde“

6 Antworten auf “Rechtsbeistand Kittel: „Herr Bonni ist als unschuldig anzusehen“”

  1. Mein Opa sagte mir schon als heranwachsender Junge , das man Rechtsanwälte und Notare meiden soll wenn es nur möglich ist , denn diese Sorte hat dich schon übers Ohr gehauen bevor sie den Bleistift anfassen .

  2. Alemannia4ever

    Warum fällt es Vielen so schwer, die Gesetze zu respektieren?
    Wenn es zu keiner Anklage kommen kann, dann ist die betroffene Person auch unschuldig. Alles andere grenzt schon an Rufmord.

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