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Haus Katharina verliert Betriebsgenehmigung als Wohn- und Pflegezentrum

Foto: Christoph Schmidt/dpa

Die Regierung der DG hat dem Wohn- und Pflegezentrum (WPZS) Haus Katharina in Raeren die Genehmigung entzogen. Hierzu ist die Regierung dekretal verpflichtet, nachdem seit 2017 eine Reihe von Normen seitens der Betreiber nicht ausreichend behoben wurden.

Eine diesbezügliche Aussetzungsklage seitens der Einrichtung wurde zu Beginn des neuen Jahres vom Staatsrat abgewiesen. Die 19 Bewohner erhalten nun die Möglichkeit, in andere Wohn- und Pflegezentren (WPSZ) zu ziehen.

Konkret hat die Regierung der „Haus Katharina PGmbH“ die Planungs- und Betriebsgenehmigung entzogen. Es ist das zweite Mal, dass eine DG-Regierung diesen Schritt unternehmen muss. Im Jahr 1999 wurde dem Seniorenheim Haus Anna in Raeren von der Regierung unter dem ehemaligen Ministerpräsidenten Joseph Maraite per Erlass die Genehmigung entzogen.

DG-Gesundheitsminister Antonios Antoniadis (M) im März 2020 bei einer Sitzung mit den Leitern der Wohn- und Pflegezentren für Senioren. Foto: Kabinett Antoniadis

Die Entscheidung der Regierung wurde vorab vom Beirat für Seniorenunterstützung begutachtet und einstimmig befürwortet. Der Beirat besteht aus Vertretern der WPZS, der häuslichen Hilfe und Krankenpflege, der Allgemeinmedizin, Paramedizin, Palliativpflege sowie der Senioreninnen und Senioren in Ostbelgien.

Die Einstellung der Aktivitäten von Haus Katharina ist nun bis zum 15. Februar vorgesehen. Seit vier Jahren seien in regelmäßigen Abständen im Rahmen von Inspektionen seitens des Ministeriums der DG sowie in Zusammenarbeit mit externen Sachverständigen erhebliche strukturelle Defizite bei der Einhaltung der Normen festgestellt worden, so das Kabinett von Sozialminister Antonios Antoniadis (SP). Diese betrafen zahlreiche Bestimmungen zum Personal als auch die Infrastruktur.

Trotz der gewährten Fristverlängerungen seitens der Aufsichtsbehörde wurden die Normen „zum großen Bedauern der Regierung“ wiederholt nicht erfüllt obschon das Haus Katharina bis dato als kleine Einrichtung geringere Auflagen erfüllen musste als größere Wohn- und Pflegezentren. Auch genießen Wohn- und Pflegezentren in Ostbelgien dieser Größe eine Sonderfinanzierung.

Ein Wegweiser mit der Aufschrift „Alten- und Pflegeheim“ steht an einer Straße. Foto: Patrick Pleul/dpa

Die 19 Bewohner der Einrichtung, die zum Teil aus der DG oder ursprünglich aus dem benachbarten Deutschland kommen, werden von der Heimleitung sowie von offizieller Seite nach dem jüngsten Entscheid des Staatsrates vom 3. Januar erneut über den Regierungsbeschluss informiert, der bereits Mitte November gefasst wurde. Zusätzliche Unterstützung leisten die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben und bei Bedarf das Begleit- und Therapiezentrum.

Die Senioren können, wenn sie es wünschen, in andere WPZS in Ostbelgien umziehen. Die Mehrkosten im Tagespreis, die bei einem Umzug in eines der ostbelgischen WPZS für den Bewohner anfallen, wird die DG übernehmen. Für die Bewohner entstehen somit keine finanziellen Auswirkungen.

Betroffene können sich bei Jennifer Nyssen (unter der Rufnummer 087 596 453 oder per Mail an jennifer.nyssen@dgov.be), Mitarbeiterin im Kabinett von Minister Antoniadis, melden.

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