Landwirte, die später als Oktober 1982 geboren sind, müssen einen Führerschein der Klasse G erwerben, um einen Traktor fahren zu dürfen. Dieser ist jedoch nur auf belgischem Territorium gültig, weshalb es den jungen Landwirten aus der Grenzregion nur schwer möglich ist, ihre Felder im benachbarten Ausland zu bestellen oder dort mit dem Gerät Futtereinkäufe zu tätigen.
Pascal Arimont, Spitzenkandidat der CSP für die Europawahlen, habe aus diesem Grund beim zuständigen Staatssekretär für Mobilität, Melchior Wathelet (CdH), nachgehakt, Nun soll eine dauerhafte Lösung mit Deutschland gefunden werden, heißt es in einer Pressemitteilung der CSP.
Kontakt mit deutschen Behörden
Staatssekretär Wathelet erklärte auf Anfrage von Arimont, dass die Ursache des Problems darin liege, dass der landwirtschaftliche Führerschein der Klasse G nicht unter die europäische Richtlinie der Führerscheine falle. Daher habe er direkten Kontakt mit den deutschen Behörden aufgenommen.
„Die deutschen Behörden teilten dem Staatssekretär daraufhin mit, dass die Führerscheine der Klasse G auf dem deutschen Gebiet geduldet würden, sofern sie in deutscher Sprache verfasst oder von einer deutschen Übersetzung begleitet seien“, so die CSP.
Dauerhafte Ausnahmeregelung angestrebt
In einem zweiten Schritt soll nun gemeinsam mit den deutschen Behörden über eine dauerhafte Ausnahmereglung nachgedacht werden, um Träger des normalen europäischen Führerscheins der Klasse B in einem bestimmten Bereich auf deutschem Gebiet mit einem landwirtschaftlichen Fahrzeug fahren zu lassen. Zur Lösung dieses Problems steht die belgische Regierung mit den deutschen Kollegen im Kontakt.
„Dieses Problem ist eines der vielen Probleme, die trotz eines vereinten Europas immer noch an den Grenzen auftreten. Ich möchte mich um diese Problemfelder kümmern und mich dafür einsetzen, dass Europa auch im Kleinen hier im Grenzgebiet besser funktioniert“, erklärte Arimont.
Und welcher Art Führerschein braucht man um die zur LKW umfunktionierten Traktoren die an „ALLE“ Baustellen in B/DG eingesetzt werden, zu Fahren ??.
Haben diese „Mastodontenbenutzer“ andere Rechte als der „Normaler KFZ-Benutzer“?,
Bei meinem Wissen ist Handybenutzung hinterm Steuer verboten…ist die Breite/Größe der transportierte „Ware“ begrenst…ist eine bestimmte maximum Geschwindigkeit einzuhalten…ist der Blinker zu benutzen bei etwaige Richtungsänderung…anzuhalten wenn Fußgänger an einen Zebrastreifen die Strassen überqueren möchten…
Wer all diese Zustände sehen/feststellen möchte ist hiermit herzlichst eingeladen und zwar jeden Tag an der Monschauerstraße/Gülcherstraße/Hütte/Mühlenweg/Binster(Unterstadt).
Diese Einladung giltet ebenfalls für die Polizei, allerdings nicht nur zum anschauen sondern auch zum Einschreiten, oder muss erst einen Unfall passieren vor eingeschritten wird??