Nach Veröffentlichung des Artikels „Das Grenz-Echo filmt jetzt auch“ ist „Ostbelgien Direkt“ von einem Leser darauf aufmerksam gemacht worden, dass die neuerlichen Videoaktivitäten des Zeitungsverlags vom Eupener Marktplatz ohne Genehmigung des Medienrates der DG erfolgen. Wird beim Medienrat der DG mit zweierlei Maß gemessen?
Dass die Verantwortlichen des Medienrates der DG keine Kinder von Traurigkeit sind und unter Umständen rigoros auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen pochen können, haben sie 2012 bewiesen, als sie dem freien lokalen Rundfunksender Radio Sunshine die Lizenz verweigerten, was inzwischen – fast anderthalb Jahre später – durch den Staatsrat für null und nichtig erklärt wurde.
Zurück zu den Videoaktivitäten des Grenz-Echo: Bei diesen könnte es sich um einen audiovisuellen Mediendienst handeln, der gemäß der EU-Richtlinie über die audiovisuellen Mediendienste und dem Dekret vom 27. Juni 2005 (“über die audiovisuellen Mediendienste und die Kinovorstellungen”) dem Medienrat der DG gemeldet und von diesem genehmigt werden müsste.
Dies ist jedoch bis heute nicht der Fall.
Verweigerung der Sendelizenz für Radio Sunshine einerseits und Duldung von möglicherweise illegalen Videoaktivitäten des Grenz-Echo andererseits: Die Politik des Medienrates der DG scheint nicht konsequent zu sein.
Fragen an den Präsidenten des Medienrates
“Ostbelgien Direkt” hat sich in der Angelegenheit an den Präsidenten des Medienrates der DG, Yves Derwahl, gewandt und ihm einige Fragen gestellt.
OD: Herr Derwahl, können Sie bestätigen, dass für die Videoaktivitäten des Grenz-Echo keine Genehmigung beim Medienrat der DG beantragt wurde?
Derwahl: Das kann ich bestätigen. Allerdings ist es europaweit umstritten, ob es sich bei Videos, die auf Internetseiten von Tageszeitungen veröffentlicht werden, um „audiovisuelle Mediendienste“ handelt, die der Kontrolle der Regulierungsbehörden unterworfen sind. Darunter versteht man „eine Dienstleistung im Sinne der Artikel 49 und 50 des EG-Vertrags, für die ein audiovisueller Mediendiensteanbieter die redaktionelle Verantwortung trägt und deren Hauptzweck die Bereitstellung von televisuellen oder auditiven Sendungen zur Information, Unterhaltung oder Bildung der allgemeinen Öffentlichkeit über elektronische Kommunikationsnetze ist“. Unsere niederländischen Kollegen sind beispielsweise der Meinung, dass es sich bei Videos auf der Website vom „Telegraaf“ sehr wohl um audiovisuelle Mediendienste im Sinne der EU-Richtlinien handelt, unsere französischen Kollegen lassen jedoch „Figaro“ oder „Monde“ gewähren, weil sie der Ansicht sind, dass die Pressefreiheit keine derartige Regulierung zulässt.
OD: Weshalb wurde diese Genehmigung nicht beantragt?
Derwahl: Das entzieht sich meiner Kenntnis.
OD: Weshalb wurde sie vom Medienrat nicht verlangt?
Derwahl: Es obliegt dem Anbieter von audiovisuellen Mediendiensten, der Meldepflicht bei der Beschlusskammer des Medienrats nachzukommen, nicht umgekehrt.
OD: Gedenkt der Medienrat der DG diesbezüglich aktiv zu werden?
Derwahl: Wir haben bereits per Schreiben vom 5.8.2012 das Grenz-Echo darauf hingewiesen, dass es sich bei den auf deren Website veröffentlichten Videos eventuell um audiovisuelle Mediendienste handeln könnte. Man muss jedoch erwähnen, dass seinerzeit lediglich ein paar Konzertmitschnitte auf www.grenzecho.net veröffentlicht wurden. Die Beschlusskammer des Medienrats hatte dieses Thema seit dem vorhin erwähnten Schreiben mehrmals auf der Tagesordnung. Sie vertrat jedoch bislang die Ansicht, dass der „Hauptzweck“ des Grenz-Echo – wie im Mediendekret beschrieben – nicht etwa die Bereitstellung von televisuellen Sendungen ist, sondern vielmehr die Druckpresse.
OD: Wird beim Medienrat mit zweierlei Maß gemessen? Bei Radio Sunshine ist man rigoros vorgegangen, beim Grenz-Echo scheint man beide Augen zuzudrücken.
Derwahl: Das ist eine polemische Frage, die man nicht in ein paar Sätzen beantworten kann. Ich möchte allerdings die Gelegenheit nutzen, auf diesem Wege mitzuteilen, dass es bereits vor Karneval ein Treffen zwischen Vertretern von Radio Sunshine und der Beschlusskammer des Medienrats gegeben hat und man auf einem guten Wege ist, den Vorgaben des Staatsratsentscheids vom 13. Februar 2014 nachzukommen. (cre)
Der Medienrat macht doch eh was er will. Die einen werden geduldet, die anderen werden abgestraft, einige bekommen Top-Frequenzen die mehr Deutschland beschallen als sonst was, andere bekommen weniger gutes und müssen damit klarkommen. Einige lässt man blinden Auges gewähren, andere zählt man ohne mit der Wimper zu zucken an. Ach ja, hat was von Pipi Langstrumpf: „Ich mach meine Welt, wie sie mir gefällt“.
Es wird Zeit für einen Neuanfang! Lasst Köpfe rollen bei Eurer Wahl. Ihr habt’s in der Hand.
Klarer Fall von Bevorzugung. Jede EU-Richtlinie kann unterschiedlich ausgelegt werden, jedes belgische Gesetz auch. Doch je nachdem, ob es einem in den Kram passt, tut man es oder man lässt die Dinge auf sich beruhen, so wie in diesem Fall.
Ich lache mich krank, ehrlich…
wieder zu viel gekifft?
Nee, leider kriege ich vom Kiffen die Lachanfälle, wie bei den ersten male, nicht mehr…
Wer ist denn der „Nepalese“? Ich hab‘ da meine Vermutung, und die passt zum generellen Bild des Medienrates, das ich mir von Innen gemacht habe, und wie er von allen wahrgenommen wird…
Auf einen Neuen!
Wenn Ottonormalbürger ohne Genehmigung etwas täte, hätte er sofort die Staatsanwaltschaft am Hals.
Übrigens, die Entscheidung des Medienrates gegenüber ist seitens Staatsrates nicht für Null und Nichtig erklärt worden, viele Argumente seien korrekt, lediglich die Begründung sei falsch. Wir wollen unseren scharfen Blick auf beide Seiten der Medallie ja bitte nicht von ein paar Sunshine Nostalgikern verklären lassen.
Wieso braucht das GE eine Genehmigung, um Filmchen ins Internet zu setzen? Wegen irgendwelchen Subsidien?
Der Medienrat würde sich nie mit dem Grenzecho anlegen. Also lässt man gewähren. Typisch DG.
Als ob der Medienrat seinem hörigen Sprachrohr die Kehle durchschneidet…
Wer s glaubt…
Was ist denn, wenn es dabei bleibt, dass das GE ohne Genehmigung weiter filmt? Bei Radio Sunshine konnte der Medienrat die Abschaltung veranlassen. Aber bei Videos? Es wird sich nichts tun, wetten dass?
Ist sowieso Quatsch, dass das Grenzecho Filme macht. Die Zeitung soll sich auf das konzentrieren, was ihre Daseinsberechtigung ausmacht: das geschriebene Wort. Video und Audio sollten dem BRF überlassen bleiben. Und bei OD wird diskutiert. Drei Medien, drei verschiedene Funktionen, ist doch super.
Das passt doch, da können die doch den Rest der Angestellten beim BRF rauswerfen und direkt beim Grenz-Echo wieder einstellen, da hat man doch direkt die Bilanzen wieder im Lot ohne wirklich irgendwas am Problem getan zu haben…
Geht doch, z.B. über die Proma AG der DG… :)
Es ist einfach lachhaft,was hier in dem kleinen Mikrostaat alles so an Räten und Berätern rumläuft!Das traurige dabei ist,die werden auch noch bezahlt dafür!
Was ein Unding!Man tut so als wären wir ein richtiger „Staat im Staate“!?
Was das alles kostet,da schaut keiner nach!
Jeden Tag,aber auch jeden,haben wir den Slogan:“D.G. deine Gemeinschaft“, auf dem BRF zu hören!Eine Versammlung,eine Konferenz jagt die andere!Jeder da oben versucht sich irgendwie zu beschäftigen und erfindet mal eben so etwas dazu!Als wenn die Bürger nix anderes zu tun hätten.Vormalig der Untericht ist da betroffen!Was soll der ganze Zirkus!?
-Wir brauchen letztendlich einen Rat zur Eindämmung der Politischen Einfällen und Entscheidungen!Oder noch besser:Eine Medizin gegen Organisierungswut und übermässig vielen Veranstaltungen!
-Man kann auch noch Haare spalten!
Bisher hat noch immer keiner erklärt, wieso das GE eine Genehmigung bräuchte, um Filmchen ins Internet zu setzen.
Die DG hat keine Befugnis über’s Internet, zumindest nicht, solange nichts Illegales getrieben wird (und Fernsehsendungen gehören nicht dazu), es wird an öffentlichen Plätzen gefilmt, und das GE wird die Personen wohl aufgeklärt und um Erlaubnis gefragt haben, diese abbilden zu dürfen.
Von daher, sind Subventionen im Spiel, die gerechtfertigt gehören?
@tso: Die Antwort steht im Artikel: Wenn es sich bei den Videos, die auf Internetseiten von Tageszeitungen veröffentlicht werden, tatsächlich um “audiovisuelle Mediendienste” handelt, muss diese Tätigkeit gemäß der EU-Richtlinie über die audiovisuellen Mediendienste und dem Dekret vom 27. Juni 2005 (“über die audiovisuellen Mediendienste und die Kinovorstellungen”) vom Medienrat genehmigt werden. Gruß
Aber das beste ist doch das ein „noch“ BRF Mitarbeiter diese Videos mit produziert. Deutlich zu hören im Interview bei dem Muttergottes Filmchen. Nette Geste dem eigenen Arbeitgeber Konkurrenz zu machen. Das ist wahrscheinlich dann doch wieder nur in Ostbelgien möglich…
Ansonsten soll das GE doch auch diese neue Schiene bedienen dürfen wie andere Zeitungen es auch tun (Le Soir…)
Es behauptet niemand, dass das GE nicht filmen darf. Wenn es aber dazu einer Genehmigung bedarf, dann sollte für die alte Dame vom Marktplatz keine Extrawurst gemacht werden, wenn andererseits bei Radio Sunshine dafür gesorgt wird, dass alle Lichter ausgehen. Außerdem zeigt das Grenzecho mit der ganzen Filmerei, dass die Zeitung keine Zukunft mehr hat.
Schaut euch doch bitte den Namen des Fimers genau an… Fällt der Groschen? Darum macht das GE jetzt Video…
Mein Post bezieht sich auf das Filmen der Erleuchtung in Jalhay – trifft aber im allgemeinen für die Videoausuferungen des GE zu…
Nee, kein Groschen gefallen. Wer ist denn dieser Filmer?
Der Sohn des Hauses, ehe. BRF,, der in AC eine Produktionsfirma vor kurzer Zeit gegründet hat…
A propos BRF-Redakteur als Grenzecho-Filmer. Heute im GE zu lesen: „Dokumentarfilmer und Journalist Adrian Küchenberg war für das GrenzEcho in der Region unterwegs und hat die Menschen dort besucht, wo sie sich am wohlsten fühlen: in ihren eigenen vier Wänden.“