Gesellschaft

Freiheit für Dutroux? – Neue Debatte um Belgiens Verbrecher Nummer 1

04.02.2013, Brüssel: Demonstranten halten vor dem Justizministerium ein Transparent mit der Aufschrift "Dutroux soll im Loch bleiben". Foto: Julien Warnand/EPA/dpa

Der Fall Dutroux steht für ein belgisches Trauma. Der Anwalt des Sexualmörders, Bruno Dayez, hat nun ein Buch veröffentlicht. Es ist eine Provokation.

Marc Dutroux. Mehr als diesen Namen braucht es nicht, um in Belgien heftige Reaktionen hervorzurufen. Sechs Mädchen entführte Dutroux in den 1990er Jahren, folterte und vergewaltigte sie. Vier tötete er.

Das Trauma sitzt tief im Nachbarland. Derzeit ist die Diskussion in Belgien wieder besonders heftig. Denn Dutroux‘ Anwalt Bruno Dayez hat ein Buch geschrieben: „Pourquoi libérer Marc Dutroux“ (Deutsch: „Warum Marc Dutroux freigelassen werden sollte“).

22.05.2000, Belgien, Neufchâteau: Marc Dutroux (M, in Handschellen) wird von Polizeibeamten nach einer Anhörung aus dem Justizpalast geführt. Foto: David Martin/dpa

Der Sexualstraftäter sitzt seit 1996 in Haft, 2004 war er zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Lebenslang? Dayez sagt, 25 Jahre Haft seien genug. Danach habe jeder ein Recht auf ein neues Leben in der Gesellschaft. Dieses Recht müsse auch für Dutroux gelten. Dessen Komplizin und Ex-Frau kam 2012 vorzeitig frei.

Der Fall des heute 61-jährigen Dutroux hat die belgische Gesellschaft wie kein anderer erschüttert. Die Grausamkeit des Kriminellen, laut Gerichtsurteil ein Psychopath, entsetzte die Menschen. Dayez‘ Buch ist daher eine Provokation – nicht nur für die Angehörigen der Opfer.

Ein Blogger etwa veröffentlichte auf Facebook ein Video, in dem er das Buch verbrennt und Dayez droht. Der Mann wurde zwischenzeitlich festgenommen und hat sich inzwischen entschuldigt. Das Nachrichtenmagazin „Le Vif/L’Express“ hob den Fall Dutroux fast 22 Jahre nach der Festnahme wieder auf den Titel: „Sollte Dutroux freigelassen werden?“

„Der Typ ist ein Psychopath“

Die Haltung der Angehörigen seiner Opfer ist klar. Gino Russo veröffentlichte ein Video seiner Tochter Melissa, in dem sie mit anderen Kindern einen Tanz aufführt. Es sei wenige Tage vor ihrem Verschwinden im Juni 1995 aufgenommen worden, schreibt er auf Facebook. Ob Dutroux freigelassen werden sollte? Eine überflüssige Debatte, findet Russo. Melissa starb in Dutroux‘ Kellerverlies.

Ebenso wie Julia, die zum Zeitpunkt ihrer Entführung acht Jahre alt war. Ihr Vater Jean-Denis Lejeune sieht es wie Russo: „Der Typ ist ein Psychopath“, sagte Lejeune dem Privatsender RTL Info. Aus seiner Sicht hat Dutroux keine Chance, wieder in die Gesellschaft eingegliedert zu werden. „Wir sollten da nicht mehr drüber reden, wir sollten ihn nie wieder sehen.“

Bruno Dayez, Anwalt des Sexualstraftäters Marc Dutroux. Dayez hat ein Buch geschrieben: „Pourquoi libérer Marc Dutroux“ (Deutsch: „Warum Marc Dutroux freigelassen werden sollte“). Foto: -/Samsa 2018/dpa

Dayez selbst spricht ruhig und besonnen. In dieser Debatte dürfe man sich nicht von Emotionen leiten lassen, sagte er im belgischen Fernsehen. Sein Buch sei ein Werk der Vernunft. Der Staat dürfe Kriminelle und Mörder nicht behandeln, wie diese ihre Opfer behandelt hätten. Ein Rechtsstaat verfahre nicht nach dem Prinzip „Auge um Auge“.

Völlig naiv sei er jedoch nicht. Er wisse, dass bei seinem Mandanten nur eine Freilassung unter Auflagen in Frage komme. Allerdings lehnte die Brüsseler Haftprüfungskammer Dutroux‘ Antrag, die restliche Haftstrafe im Hausarrest absitzen zu dürfen, schon 2013 ab. „Es gibt überhaupt keine Aussicht auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft“, sagte der Gerichtspräsident Luc Hennart damals.

Anwalt Dayez hat eine andere Sicht: „Ich treffe einen Mann, ich treffe weder ein Monster noch einen Zombie“, sagte er über die Besuche im Gefängnis. Seiner Meinung nach hätte mit der Todesstrafe auch die lebenslange Haft abgeschafft werden müssen. Denn das Ende der Todesstrafe habe schließlich die Resozialisierung der Täter zum Ziel gehabt. In belgischen Gefängnissen werde dafür allerdings nichts getan.

Doch selbst wenn die Gerichte irgendwann Dutroux‘ Entlassung zustimmen würden: Die belgische Regierung könnte immer noch einschreiten – und eine zusätzliche Sicherungsverwahrung von zehn Jahren verhängen. (dpa)

41 Antworten auf “Freiheit für Dutroux? – Neue Debatte um Belgiens Verbrecher Nummer 1”

  1. Alfons Van Compernolle

    Ich als Mensch und Vater von 4 (nun erwachsenen Kindern) soll kein Verstaendnis dafuer aufbringen, wenn man diesen Menschen M.D. vorzeitig aus der Strafhaft entlassen sollte.
    Resozialisierung von Strafgefangenen ist eine „gut“ und sicherlich auch „notwendige“ Angelegenheit in einer „sozialen-demokratischen Gesellschaft“, sie findet aber ihre Grenzen bei Menschen wie Marc D., welche nachweisslich immer eine Gefahr fuer die Mitmenschen insbesondere Kinder formen.
    gesteht ihm und anderen mehr „Freiheiten“ innerhalb der Haftanstalt zu, aber belast diese Menschen bis zu ihrem Ableben, dort wo sie sind, in der Justizvollzugsanstalt !

    • Alfons Van Compernolle

      E.A: weil solche Typen wie M.D. Anklang finden und es immer wieder Menschen gibt, welche versuchen diesen Kinderschaedern & Kindermoerdern aus der Strafhaft zu helfen. So kommt man in die Medien und wird nicht vergessen und die Anwaelte bisher unbekannt, bekommen ploetzlich einen Namen!

      • @ AvC

        Nein, weil dieses Subjekt trotz allem ein Recht darauf hat sich von einem Anwalt vertreten zu lassen und auch eine Haftüberprüfung zu beantragen.
        Es liegt in der Hand des Gerichtes darüber zu befinden und nicht in der Hand dessen der am lautesten „Kreuzige Ihn“ schreien kann.
        Lebenslange Haft bedeutet nicht unbedingt bis ans Ende seiner Tage. Deutschland hat dafür das Instrument der „Sicherungsverwahrung“ um zu erreichen das sowas nie mehr auf die Menschheit losgelassen wird.
        Bevor jetzt einer schreibt ich würde diesen Typen gerne wieder „unter uns“ sehen, das ist nicht der Fall und ich hoffe die belgischen Gesetze sehen eine Möglichkeit vor den weiter im Knast zu behalten.
        Auch wenn Recht und Gerechtigkeitsempfinden sich gelegentlich diametral gegenüber stehen.

  2. RaymondW

    Dieser Mann hat ein ganzes Land in Verruf gebracht! Jetzt soll er auch noch frei gelassen werden. Nur zu, aber dann auch wie Bingo Ingo schreibt, ohne Schutz auf Kosten der Steuerzahler. Dann wird sich das Problem von alleine lösen.

    • Alfons Van Compernolle

      Raym.W. : Der Kindermoerder / Schaender Marc D. ist nicht Belgien. Belgien ist mehr als nur komische Elemente und Kinderschaender! Belgien ist ein schoenes Land mit einer reichhaltigen Historie
      und wenn man mal von der Politik absieht, hat Belgien auch nette-freundliche und gastfreundliche- hilfsbereite Menschen. Das ist Belgien, dahingegen ist Marc D. nur ein Parasit aus der JVA. aber nicht Belgien!

  3. diese stinkende wanze hat durch seine taten jedes recht auf ein normales leben nach seiner haft verloren.es ist schade genug das die Allgemeinheit für diesen Verbrecher jahrelang zur kasse gebeten wird. solche Parasiten gehören einfach nur zertreten…

    • Polarlicht

      Hatten die toten Mädchen auch nur irgendwie eine Chance??¿?? Nein! Warum sollte ausgerechnet dieser Psychopath eine bekommen? Sollten Sie Kinder haben, stellen Sie sich doch nur kurz vor , der hätte ihre Kids vergewaltigt und getötet, dann auch noch Freiheit?

    • Alfons Van Compernolle

      Dieser Mensch hat nur eines verdient, bis zum Ende seiner Tage einen Wohnsitz in der Justizvollzugsanstalt. Was man diesem Menschen gerne zugestehen kann, eventuell etwas mehr
      Bewegungsfreiheit innerhalb der JVA, MEHR ABER NICHT !!!

    • Justiziar

      „Jeder, ich betone, jeder hat eine zweite Chance verdient.“

      Da bin ich vermutlich einer der wenigen, der Ihnen da beipflichtet, „Bernard“. Und zwar stelle ich mir das in etwa so vor mit der ihm zu gewährenden „zweiten Chance“: Der Tag und der Zeitpunkt seiner Freilassung muss öffentlich bekanntgeben werden. Das wartende „Empfangskomitee“ am Gefängnistor muss ihm, laut Abmachung mit der Justiz, einen Vorsprung von 100 Metern zu Fuß lassen.
      Diese Chance hätte er doch verdient, oder?

  4. Mich wundert fast, dass er überhaupt so lange weggesperrt wurde. Bei unserer Kuscheljustiz, wie sie sich heute präsentiert, bekäme er für 2x Totschlag und 2x unterlassene Hilfeleistung max. sowas wie 10 bis 12 Jahre.Davon 2/3 auf Bewährung und unter Anrechnungg der U-Haft lief er schon wieder frei rum…

  5. Es reicht!

    Wie ist die STellungnahme unserer lokalen Anwälte hierzu oder teilen Sie die Ansicht ihres Kollegen?
    Falls Freilassung, dann am Nationalfeiertag auf dem „grand plance“ und die Bürger hierüber informieren?

  6. Axel Kittel

    Ich schreibe hier nur in meinem Namen und nicht im Namen meiner Kollegen der Anwaltskammer Eupen. Mein Kollege kann als Anwalt des D. dessen Freilassung beantragen oder befürworten. Das ist seine Aufgabe als Rechtsanwalt. Er entscheidet jedoch nicht. Die Staatsanwaltschaft wird sicherlich auch ihre Aufgabe wahrnehmen und sich vehement gegen die Freilassung des D. aussprechen. Dann entscheidet das Gericht. Erst wenn diese Entscheidung gefallen ist, wird die Frage beantwortet werden können, ob Belgien ein „failed state“ ist.

  7. Axel Kittel

    Mit anderen Worten – nachdem ich zu früh auf Versenden gedrückt hatte – ich teile die Ansicht meines Kollegen nur in so fern, als er seine Arbeit macht. Kritik werde ich erst wirklich äußern können, wenn ein Urteil vorliegt. Außerdem ist ja eine lange Gefängnisstrafe mit 10 Jahren zur Verfügungstellung an die Regierung ausgesprochen worden. Hier war also bisher keine Kuscheljustiz am Werk.

    • Solange er seine Arbeit macht:
      – Es ist also die Arbeit dieses Anwalts Bücher zu laufenden Verfahren zu veröffentlichen?
      – Eines Verfahrens, dass er betreut. Deontologie?
      – Er baut mit diesem Buch die Wertschöpfungskette seiner Arbeit aus. Ethisch statthaft?
      Wenn dies schon nicht direkt per deontholigischer Regel sanktioniert werden kann, so sollten diese doch zumindest das Gebot der Mäßigung im öffentlichen Auftritt beinhalten. Da ware der Präsident der Kammer gefragt.

    • Dann urteilen wir mal, wenn das Urteil gefällt ist. Ihr werter Kollege erhebt seine Stimme aber schon pressewirksam vorher.
      Vielleicht können Sie ja MD‘s Exkollegin in Kürze als die Ihre in der Anwaltskammer Eupen begrüßen.

      • Axel Kittel

        Ich bin sicherlich nicht dafür, dass Prozesse nicht mehr in den Gerichtsälen, sondern in der Presse geführt werden. Und wer Anwalt in Eupen wird, entscheide nicht ich, sondern der Vorstand der Anwaltskammer. Vorbestrafte Personen können nicht Anwalt werden.

  8. Der Anwalt hat ein Buch geschrieben und erfreut sich jetzt kostenloser Werbung. Das ist der eigentliche Skandal, der Anwalt instrumentalisiert den Täter, die Opfer und die Gesellschaft zur persönlichen Bereicherung. Statt Dutroux frei zu lassen sollte der Gesetzgeber vielleicht den Anwälten verbieten solche Bücher in eigener Sache zu verfassen…..

  9. Polarlicht

    Für greise Nazis gibt es auch kein Pardon! Die fahren ein , basta. Ich sehe keinen Grund, warum dieser Abschaum wieder raus kommen soll! Wofür? Um wieder kleine Mädchen zu entführen, vergewaltigen und ermorden zu können? Ekelhaft genug, dass seine Komplizin, nachdem sie Kinder hat verhungern lassen, ein neues Leben führen darf. Das Leben der Opfer interessiert anscheinend niemanden mehr. Skandalös und ekelhaft

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