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Einbrecher im „Residenzhof“ in Hauset – Fahrt in einem verdächtigen Lieferwagen endet im Gefängnis in Lantin

Ein Dienstfahrzeug der Polizeizone Weser-Göhl im Einsatz. Foto: OD

Zwei Vorfälle meldet die Polizeizone Weser-Göhl in ihrem Bericht von Dienstag, dem 15/11.

– Einbrecher im „Residenzhof“: In der Nacht zum Montag, 14/11, kommt es in Hauset, Aachener Straße, im „Residenzhof“ zu zwei Einbrüchen. Neben einem dort ansässigen Café wird ebenfalls die dort befindliche Zahnarztpraxis von Unbekannten heimgesucht.

Aufnahmen einer Überwachungskamera geben den genauen Zeitpunkt des Einbruchs an. Um 01.06 Uhr betreten drei Personen das Café, indem sie die Eingangstür aufhebeln. Schränke und Schubläden werden durchsucht. Zwei Geldkassetten werden an sich genommen. Um 01.21 Uhr verlassen sie das Lokal.

Vermutlich wird davor oder danach die Zahnarztpraxis heimgesucht. Hierzu bedient man sich einer Leiter, die später im Innenhof zurückgefunden wird. Mittels dieser kann man ein Fenster auf der ersten Etage erreichen, aufhebeln und öffnen. Die Büroräume werden durchsucht. Entwendet werden ein Laptop sowie eine kleine Menge Bargeld.

– Per Haftbefehl gesucht: Am Dienstagmorgen, 15/11, um 03.15 Uhr wird der Leitstelle der Polizei ein verdächtiger Lieferwagen mit polnischem Kennzeichen auf der Herbesthaler Straßr in Eupen nahe einem dort ansässigen Autohändler gemeldet. Wenig später wird das Fahrzeug angetroffen und überprüft. Es stellt sich heraus, dass für eine der beiden Personen ein Haftbefehl vorliegt und dass diese laut einem Urteil des Strafgerichtes von Charleroi noch eine zehnmonatige Haftstrafe zu verbüßen hat. Der 39-jährige Mann wird festgenommen und später zur Haftanstalt nach Lantin überführt.

4 Antworten auf “Einbrecher im „Residenzhof“ in Hauset – Fahrt in einem verdächtigen Lieferwagen endet im Gefängnis in Lantin”

  1. Die Polizei kann nicht überall zur gleichen Zeit sein . Wär es deshalb nicht möglich, genau wie bei unserem Nachbarland Deutschland ein Ordnungsamt einzuführen. Es geht dabei um Personen die in Zusmmenarbeit mit der
    Polizei auf Straftätersuche gehen . Nur so können wir nach meiner Meinung eine bessere Sicherheit für uns alle erlangen.

    • Die Ordnungsämter, in manchen Bundesländern Ämter für öffentliche Ordnung, haben nicht die Zuständigkeit, auf „Straftätersuche“ zu gehen. Das ist allein polizeiliche Aufgabe. Aber die Ordnungsämter entlasten teilweise die Polizei, indem sie sich um ihr Aufgabengebiet, die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, kümmern.

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